Ermessen und Verhältnismäßigkeit
Ermessen (§§ 40, 48 VwVfG) kennzeichnet den Entscheidungsspielraum der Verwaltung auf Rechtsfolgenseite; abgegrenzt wird zur gebundenen Verwaltung. Verhältnismäßigkeit ist als ungeschriebene Schranke für Verwaltungshandeln anerkannt; sie verlangt Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit. Zentrale Probleme: Ermessensfehler (Ermessensnichtgebrauch, -überschreitung, -fehlgebrauch), intendiertes Ermessen, gerichtliche Kontrolle (§ 114 VwGO), Anwendungskonflikte zu Art. 3 GG (Gleichbehandlung) und Grundrechten.
Klausuren zum Thema
„Not bei NordWurst“
Die Klausur behandelt einen öffentlich-rechtlichen Sachverhalt rund um das Unternehmen NordWurst. Geprüft werden typische Gefahrenabwehrkonstellationen, insbesondere der Einsatz polizei- und ordnungsrechtlicher Maßnahmen bei akuter Notlage eines Betriebs. Der Schwerpunkt liegt auf den Anforderungen an polizeiliches bzw. ordnungsbehördliches Einschreiten sowie entsprechenden Rechtsgrundlagen und deren Grenzen.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Polizei- und Ordnungsrecht – Messerverbot in der Innenstadt
Die Klausur thematisiert das Messerverbot in einer Innenstadt und prüft die Rechtmäßigkeit der entsprechenden polizeilichen oder ordnungsrechtlichen Maßnahmen. Schwerpunkte sind das Polizei- und Ordnungsrecht sowie die grundrechtlichen Implikationen, insbesondere die allgemeine Handlungsfreiheit. Die Prüfung erfolgt mittels eines klassischen Examenssachverhalts.
„Schwein gehabt?“
Die Klausur behandelt die rechtliche Zulässigkeit der Haltung von Minischweinen als Therapietiere in einem Berliner Wohngebiet unter Berücksichtigung des Bauplanungsrechts und vor dem Hintergrund der faktischen Funktionslosigkeit des Bebauungsplans. Dabei wird insbesondere auf § 14 BauNVO, die Abgrenzung Kleintier- versus Nutztierhaltung und die Berücksichtigungsfähigkeit von Grundrechten im Verwaltungsverfahren eingegangen. Zu prüfen ist die Erfolgsaussicht einer Klage gegen ein behördliches Verbot der Tierhaltung und die Beseitigungsanordnung.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht – Eilrechtsschutz im Waffenrecht
Die Klausur behandelt eine öffentlich-rechtliche Fallkonstellation aus dem Waffenrecht mit Schwerpunkt auf einstweiligem Rechtsschutz in Form des Verwaltungsrechtsschutzes. Im Mittelpunkt steht die Anordnung sofortiger Vollziehbarkeit einer waffenrechtlichen Verfügung und deren vorläufige Außervollzugsetzung.
„Genehmigungsfiktion trotz Veränderungssperre“
Die Klausur behandelt einen Fall des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 80 V VwGO im Zusammenhang mit der Rücknahme einer fiktiven Baugenehmigung für ein Wohnhausvorhaben. Im Mittelpunkt stehen die Auswirkungen einer Veränderungssperre, Organzuständigkeiten kommunaler Gremien sowie Fragen des elektronischen Rechtsverkehrs. Zudem werden das Verhältnis zwischen privatem Bauinteresse und öffentlicher Bauleitplanung sowie Anhörungspflichten thematisiert.
Aktenvortrag – Öffentliches Recht: Verwaltungsprozessrecht und Polizeirecht – Fortsetzungsfeststellungsinteresse im „Gesamteingriffsszenario“
Die Klausur behandelt die Voraussetzungen und Besonderheiten des Fortsetzungsfeststellungsinteresses im Rahmen eines Gesamteingriffsszenarios im Verwaltungsprozessrecht, unter Einbeziehung polizeirechtlicher Maßnahmen. Der Fall stellt typische Probleme aus dem Polizeirecht einschließlich verwaltungsprozessualer Fragestellungen dar.
Original-Examensklausur: „Gegenwind inklusive“
Der Fall behandelt die Fragen rund um das Wiederaufgreifen eines bestandskräftigen Gebührenbescheids, dessen Rechtsgrundlage durch das Bundesverfassungsgericht für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt wurde. Im Mittelpunkt stehen prozessuale und materielle Aspekte zur Änderung und Rücknahme von Verwaltungsakten, Rückwirkung einer neuen Rechtsverordnung sowie Anspruch auf Rückerstattung zu viel gezahlter Gebühren. Zu prüfen ist insbesondere die statthafte Klageart, die Anwendung von § 51 VwVfG NRW, § 48 VwVfG NRW und prozessrechtliche Besonderheiten im Zusammenhang mit einer abstrakten Normenkontrolle.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Polizei- und Ordnungsrecht – Haarige Angelegenheit
Die Fallbearbeitung thematisiert die Voraussetzungen und Grenzen polizei- und ordnungsrechtlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit einer Frisur. Geprüft werden insbesondere die Eingriffsbefugnisse der Polizei, die Rechtmäßigkeit der Maßnahme sowie einschlägige Grundrechte.
„Zu nah gewettet?“
In dieser anspruchsvollen Übungsklausur wird die Ablehnung eines Antrags auf Erlaubnis zur Errichtung einer Wettvermittlungsstelle in Berlin thematisiert. Kernfragen sind die Rechtmäßigkeit der Versagung aufgrund nicht eingehaltener Mindestabstände zu einer Schule, die Vereinbarkeit solcher Vorgaben mit der Berufsfreiheit aus Art. 12 GG sowie mit unionsrechtlichen Grundfreiheiten. Die Klausur behandelt dabei schwerpunktmäßig Verwaltungsprozessrecht, Grundrechte und das Glücksspielrecht unter Einbeziehung der relevanten Berliner und unionsrechtlichen Normen.
„Heißes Klima an der Mosel – an den Haaren herbeigezogen?“
Der Fall behandelt einen Konflikt um eine Maßnahme der Ordnungsbehörde im Zusammenhang mit sommerlichen Temperaturen und dem Betrieb eines Friseursalons an der Mosel. Es geht um die rechtlichen Voraussetzungen, Grenzen und Eingriffsbefugnisse der Verwaltung bei ordnungsrechtlichen Maßnahmen.
„Energiewende um jeden Preis! Auch im Außenbereich?“
Im vorliegenden Fall begehrt A, Eigentümerin eines Grundstücks im Außenbereich, die Erteilung einer Baugenehmigung für eine Photovoltaikanlage. Die Gemeinde lehnt dies aufgrund der Lage im Außenbereich und dem Flächennutzungsplan ab, obwohl erneuerbare Energien gesetzlich privilegiert werden sollen. Es ist zu prüfen, ob das gerichtliche Vorgehen der A Aussicht auf Erfolg hat, insbesondere unter Berücksichtigung von § 35 BauGB, § 2 EEG und der Bedeutung des Landschaftsbildes.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht – Der Automatenkiosk
Die Klausur behandelt eine öffentlich-rechtliche Problemstellung rund um den Betrieb eines Automatenkiosks im Verwaltungsrecht. Schwerpunkt sind die Prüfung der Voraussetzungen, Wirksamkeit und Rechtsfolgen von Verwaltungsakten sowie die Darstellung im urteilsmäßigen Stil. Es werden grundsätzliche Kenntnisse des Allgemeinen Verwaltungsrechts und methodische Fähigkeiten vorausgesetzt.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Baurecht – Dachterrasse Ade?
Die Klausur thematisiert das öffentliche Baurecht rund um die Zulässigkeit einer Dachterrassennutzung. Im Mittelpunkt stehen bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Problemstellungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Erteilung bzw. Versagung einer Baugenehmigung. Es werden zudem relevante Normen zum materiellen Bauordnungsrecht sowie Eingriffsbefugnisse der Bauaufsichtsbehörden angesprochen.
* "Stifte, die den Schulfrieden gefährden?
Acht Vorfälle an einer Grundschule mit beliebten Stiften führen zu einem Verbot durch die Schulleiterin, kommuniziert per E-Mail. Ein betroffenes Kind fragt nach rechtlichen Möglichkeiten, die Stifte weiterhin mit zur Schule bringen zu dürfen. Die Klausur prüft landesspezifisches Schulrecht, Verwaltungsakt, Ermächtigungsgrundlagen, Rechtsschutz und verwaltungsverfahrensrechtliche Aspekte.
* "Schwanensee
Im Fall "Schwanensee" wendet sich Siegfried gegen mehrere polizeiliche Maßnahmen, die am Ufer des Schwanensees in Berlin im Zusammenhang mit vermeintlichem Drogenhandel erfolgt sind. Geprüft werden insbesondere die Rechtmäßigkeit von Identitätsfeststellung und Platzverweis sowie die Störerauswahl und die Voraussetzungen der Fortsetzungsfeststellungsklage.
Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Allgemeines Verwaltungsrecht – Die verwirrende E‑Mail
Die Klausur behandelt zentrale Grundlagen des allgemeinen Verwaltungsrechts mit Fokus auf den Verwaltungsakt und dessen Bekanntgabe. Anhand eines E-Mail-Falls werden die Rechtmäßigkeit und Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Verwaltungsakts analysiert sowie typische Anfängerprobleme zur Form und zum Ermessen erarbeitet.
Der aufgebrachte Apotheker
Der Fall behandelt den Antrag eines Apothekers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen einen Bescheid des hessischen Landesamts für Gesundheit und Pflege, mit dem ihm die Apothekenbetriebserlaubnis sowie die Versandhandelserlaubnis entzogen wurden. Schwerpunkte liegen auf dem einstweiligen Rechtsschutz, den Voraussetzungen eines Widerrufs nach Apothekengesetz, der Bedeutung strafgerichtlicher Feststellungen für die Zuverlässigkeitsprüfung und der Abwägung betroffener Interessen.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Polizei- und Verwaltungsvollstreckungsrecht – Der Hund in der Obdachlosenunterkunft
Die Klausur behandelt Probleme des Polizei- und Verwaltungsvollstreckungsrechts anhand eines Falles, in dem ein Hund in einer Obdachlosenunterkunft thematisiert wird. Im Zentrum stehen polizeiliche Eingriffsmaßnahmen und die verwaltungsrechtliche Vollstreckung. Die Aufgabenstellung erfordert vertiefte Kenntnisse zu Vollstreckungs- und Ermessensfragen im öffentlichen Recht.
Fortgeschrittenenhausarbeit – Öffentliches Recht: Allgemeines Verwaltungsrecht – Berliner Stipendienverträge
Die Hausarbeit befasst sich mit öffentlich-rechtlichen Stipendienverträgen im Land Berlin, insbesondere mit deren Rechtsgrundlagen und der Anwendung des allgemeinen Verwaltungsrechts auf Vertragsverhältnisse. Zentral wird der öffentlich-rechtliche Vertrag als Handlungsform der Verwaltung untersucht. Die Arbeit erörtert zudem Fragen der Ermessensausübung und der materiellen Rechtmäßigkeit unter Berücksichtigung landesrechtlicher Besonderheiten.
„Ärztin mit Leiden“
Die Klausur behandelt die Aufhebung einer ärztlichen Approbation wegen psychischer Krankheit und eines schwerwiegenden Vorfalls. Thematisiert werden unbestimmte Rechtsbegriffe, Ermessensspielräume der Behörde und der Umgang mit Gutachten sowie die möglichen rechtlichen Folgen für die Ärztin. Studierende sollen die Rechtmäßigkeit des Aufhebungsbescheids umfassend prüfen.
Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte – Turban oder Motorrad?
Die Klausur thematisiert die Kollision zwischen der Tragepflicht eines Motorradhelms und dem Wunsch, aus religiösen Gründen einen Turban zu tragen. Im Zentrum stehen die Grundrechte aus Art. 4 und Art. 2 GG, insbesondere Fragen zum Prüfungsmaßstab, zur Abwägung und zur Verhältnismäßigkeit. Die Arbeit eignet sich besonders zur Einführung in grundrechtliche Falllösungen im öffentlichen Recht.
ÖR-Fortgeschrittenenhausarbeit – Versammlungsfreiheit im befriedeten Bezirk
Die Klausur behandelt die versammlungsrechtliche Problematik von Demonstrationen im befriedeten Bezirk eines Parlamentsgebäudes. Gegenstand ist die Auslegung und Anwendung des Art. 8 GG sowie einschlägiger einfachrechtlicher Normen zum Versammlungsrecht. Prüfschwerpunkte sind Grundrechte und ihre Schranken sowie das Verhältnis von Versammlungs- und Polizeiordnungsrecht.
ÖR-Fortgeschrittenenklausur zur Aufhebung von Verwaltungsakten
Die Klausur behandelt die Rücknahme und den Widerruf von Verwaltungsakten im Kontext von Corona-Hilfen für Profisportvereine. Zentral sind der Vorbehalt des Widerrufs bei Bewilligungsbescheiden, die Schlussabrechnung und die Berücksichtigung von anderweitigen staatlichen Hilfen, insbesondere im Hinblick auf Überkompensation und die Voraussetzungen der Förderrichtlinie.
Pflanzengift im Erdreich
Ein Grundstückseigentümer wendet sich mit einer Anfechtungsklage gegen einen Kostenbescheid des Landratsamtes, mit dem er als Verursacher einer Bodenverunreinigung zur Erstattung von Sanierungskosten für das Nachbargrundstück verpflichtet wird. Streitpunkte sind die Verantwortlichkeit des Klägers für die Verunreinigung, die Rechtmäßigkeit des Kostenbescheids und die Höhe der geltend gemachten Kosten. Die Fallkonstellation wirft insbesondere Fragen des Sicherheitsrechts, des Wasser- und Bodenschutzrechts sowie der Kostenhaftung auf.
Zweifelhafte Zuverlässigkeit
Der Antragsteller begehrt die Feststellung seiner Zuverlässigkeit für eine Tätigkeit als Luftsicherheitskontrollkraft am Flughafen Frankfurt gemäß Luftsicherheitsgesetz. Die zuständige Behörde lehnt seinen Antrag aufgrund früherer Vorfälle ab, die keinen Bezug zum Luftverkehr haben. Im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes werden auch effektiver Rechtsschutz nach Art. 19 IV GG und Tatbestandswirkung thematisiert.
Schulpflicht wider Willen
In der Klausur geht es um die Durchsetzung der Schulpflicht gegen den Willen von Eltern und Kind, einschließlich eines Zwangsgeldes im Falle der Nichtbefolgung. Die Adressaten wenden gegen den Verwaltungsakt insbesondere Grundrechte wie Religionsfreiheit und das Elternrecht ein. Zentral sind verwaltungsverfahrensrechtliche, verwaltungsprozessuale und grundrechtliche Fragen sowie die Auslegung schulrechtlicher Normen.
* "Zwischen Autobahn, Drogengeld und Bananen
Die Fallbearbeitung thematisiert polizeiliche Standardmaßnahmen sowie die verwaltungsprozessuale Durchsetzung von Bürgerrechten nach Verkehrskontrollen und einer polizeilichen Sicherstellung von Bargeld. Im Mittelpunkt stehen die Rechtmäßigkeit der Identitätsfeststellung, einer Durchsuchung sowie das gerichtliche Vorgehen einschließlich Klagearten und Anspruchsgrundlagen auf Herausgabe sichergestellter Gegenstände.
(Original-)Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Baurecht – Der Bunkerbau
Die Klausur behandelt eine öffentlich-rechtliche Fragestellung aus dem Baurecht am Beispiel eines Bunkerbaus. Schwerpunkte liegen auf bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Themen, insbesondere im Kontext eines Bauvorhabens im beplanten Innenbereich. Zudem werden Genehmigungsvoraussetzungen, einschlägige Ermessensfragen und mögliche Konflikte mit Grundrechten geprüft.
Zwischenprüfungsklausur: Kunstfreiheit und Jugendschutz
Der Rapper B wendet sich gegen die Aufnahme seines neuen Albums in die Liste jugendgefährdender Medien, die von einer Bundesoberbehörde nach Entscheidung eines unabhängigen Gremiums erfolgt ist. Die Indizierung wurde mit der Verherrlichung von Gewalt und Selbstjustiz in den Songtexten begründet, während B sich auf seine Kunstfreiheit beruft und eine Verletzung seiner Grundrechte geltend macht. Nach erfolgloser Klage vor den Verwaltungsgerichten legt B Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Zentral sind Fragestellungen zum Verhältnis von Kunstfreiheit und Jugendschutz sowie zur verfassungsrechtlichen Überprüfung der Indizierung und der gesetzlichen Grundlagen.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte und Verwaltungsrecht – Vollverschleierung am Steuer
Die Klausur behandelt die rechtlichen Probleme rund um das Verbot der Vollverschleierung während des Führens eines Fahrzeugs. Im Fokus stehen hierbei die Prüfung der Glaubensfreiheit aus Art. 4 GG, Abwägung mit den Anforderungen an die Verwaltung (Ermessen, Verhältnismäßigkeit) sowie die rechtlichen Voraussetzungen eines Verwaltungsakts. Zusätzlich werden Gleichheitsfragen sowie die materielle Rechtmäßigkeit einer Verwaltungsmaßnahme angerissen.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht und Grundrechte – Nachts im Stadtpark
Die Klausur behandelt eine polizei- und ordnungsrechtliche Fallgestaltung mit Bezügen zu Grundrechten, insbesondere im Zusammenhang mit Maßnahmen im öffentlichen Raum nachts im Stadtpark. Geprüft werden die Voraussetzungen und Grenzen polizeilicher Maßnahmen sowie die Prüfung von Eingriffen in Grundrechte und deren Rechtfertigung. Besonderer Wert wird auf die Subsumtion polizeirechtlicher Standardtatbestände sowie die Verhältnismäßigkeit gelegt.
Übungsklausur: Verwaltungsrecht in seinen unterschiedlichen Erscheinungsformen
Im Mittelpunkt des Falles steht A, der beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragt hat, nachdem seine Lebenspartnerin B keinen Unterhalt für die gemeinsame Tochter zahlte. Nach dem Wiedereinzug von B in die gemeinsame Wohnung fordert das Jugendamt von A die Rückzahlung des erhaltenen Unterhaltsvorschusses. Die zentralen Rechtsfragen betreffen die Zulässigkeit des von A eingelegten Widerspruchs gegen den Rückforderungsbescheid sowie Zuständigkeiten bei der weiteren behördlichen Bearbeitung. Der Fall behandelt insbesondere Fragen des Verwaltungsverfahrensrechts, des Unterhaltsvorschussgesetzes und des Widerspruchsverfahrens.
Ausfuhrgenehmigungen vor dem Verwaltungsgericht
Die Klausur thematisiert die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Rechtsbehelfs gegen Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter nach Israel während des Gaza-Kriegs im Jahr 2023/24. Schwerpunkte liegen auf verwaltungsprozessualen Fragen (insb. Eilrechtsschutz, Bestimmtheit des Antrags), der Drittbetroffenheit und grundrechtlichen Schutzpflichten zugunsten von Ausländerinnen im Ausland sowie der verfassungskonformen Auslegung und Anwendung des Außenwirtschaftsrechts.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht und Grundrechte – Käsetheke am Pranger
Die Klausur thematisiert am Beispiel einer vor Ort in einer Käsetheke öffentlich gemachten Verwaltungssanktion zentrale Fragen des Verwaltungsrechts sowie den Konflikt zwischen behördlichen Maßnahmen und Grundrechten. Zu prüfen sind insbesondere die Rechtmäßigkeit und Grenzen eingegriffener Maßnahmen in Abwägung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Daneben wird ein Schwerpunkt auf die Prüfung von Ermessensausübung und deren verfassungsrechtliche Schranken gelegt.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Polizei- und Ordnungsrecht – Die gefällte Silberpappel
Die Klausur thematisiert klassische Fragestellungen des Polizei- und Ordnungsrechts im Kontext der Gefahrenabwehr. Im Mittelpunkt stehen die Befugnisse der Polizei bei Maßnahmen gegenüber Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere infolge des Fällens eines geschützten Baumes. Geprüft werden die Generalklausel, gefahrenabwehrrechtliche Verantwortlichkeiten sowie Ermessensausübung und Verhältnismäßigkeit.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsprozessrecht und Polizeirecht – Bombenalarm im Biergarten
Die Klausur behandelt verwaltungsprozessuale und polizeirechtliche Fragen im Zusammenhang mit einem Bombenalarm in einem Biergarten. Prüfungsgegenstand sind insbesondere die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs, die polizeiliche Generalklausel sowie die Voraussetzungen polizeilichen Einschreitens. Ferner werden Aspekte des einstweiligen Rechtsschutzes angesprochen.
Original-Examensaktenvortrag: 'Baumfrevel'
Der Original-Examensaktenvortrag 'Baumfrevel' behandelt die Rechtsnachfolge im Verwaltungsverfahren, insbesondere die Frage, ob eine Ausgleichsabgabe nach Baumfällung vom Rechtsnachfolger erhoben werden darf. Zusätzlich werden Themen wie Verjährung und Verwirkung im Verwaltungsrecht sowie Probleme der Unerweislichkeit und Beweisvereitelung im Sachverhalt angesprochen.
Zu freizügig für die Bundeswehr?
In der Klausur wird geprüft, ob ein Verweis gegen eine Berufssoldatin der Bundeswehr wegen ihres freizügigen Dating-Profils rechtmäßig war und ob der Verwaltungsrechtsweg bei einer Klage gegen diese Maßnahme eröffnet ist. Thematisiert werden dabei das Allgemeine Persönlichkeitsrecht, die außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht gemäß § 17 II 3 SG, der Bestimmtheitsgrundsatz sowie soldaten- und disziplinarrechtliche Vorschriften.
ÖR-Fortgeschrittenenklausur zum Versammlungsrecht
Die Klausur behandelt eine fortgeschrittene öffentlich-rechtliche Fallgestaltung mit Schwerpunkt im Versammlungsrecht. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen versammlungsrechtlicher Maßnahmen sowie die Grundrechtsbezüge, insbesondere zur Versammlungsfreiheit. Geeignet für Studierende mit Vorkenntnissen im Polizei- und Ordnungsrecht sowie im Verwaltungsprozessrecht.
ÖR-Fortgeschrittenenhausarbeit zum Hochschulrecht
Am 23. 05. 2024, dem» Tag des Grundgesetzes «, besetzen Studierende das Juridicum–Brutstätte der schlimmsten Systemlinge, wie es unter den Besetzenden heißt–der Georg-August-Universität Göttingen. Ziel der Besetzenden ist es, ihrem Protest gegen die Nahostpolitik der Bundesrepublik infolge des Krieges in Israel und dem Gaza-Streifen seit Oktober vergangenen Jahres Ausdruck zu verleihen. Durch die radikale Maßnahme soll die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit erregt werden. Um ihrem Anliegen Nachdruck zu verleihen, skandieren die Besetzer immer wieder lautstark:» From the river to the sea–Palestine will be free «; auch ein entsprechendes, vom Campus aus gut sichtbares Banner mit diesem Ausspruch wird aus zwei Fenstern im ersten Stock gehangen. Die Besetzung verläuft friedlich. Als die angerückte Polizei das Gebäude räumen will und dafür die» Auflösung der Versammlung «per Megafon anordnet, schaltet sich die Präsidentin der Universität, P, in Absprache mit dem Präsidium und dem Dekanat der Juristischen Fakultät, ein. Sie pocht gegenüber der Polizei darauf, dass das Präsidium der Universität Inhaber des Hausrechts und primär für die Aufrechterhaltung der Ordnung zuständig sei. Sodann nimmt sie Kontakt zu den Besetzenden auf, denen sie anbietet, ihnen den Abzug ohne Polizeikontakt und ohne Strafanträge zu ermöglichen, wenn sie das Juridicum umgehend räumen. Die Besetzenden bestehen darauf, das Angebot im» Plenum «zu diskutieren; dazu benötige man mindestens das kommende Wochenende. P erklärt sich damit einverstanden, die Polizei einstweilen von der Räumung abzuhalten; sollte das Juridicum nach dem 28. 05. 2024 noch besetzt sein, werde sie Platzverweise aussprechen und deren Vollstreckung durch die Polizei anordnen. Als im Laufe des Tages die breite Öffentlichkeit durch einen großen Aufmacher im Göttinger Tageblatt und in den sozialen Medien von der Besetzung erfährt, schaltet sich die niedersächsische Wissenschaftsministerin W ein. Sie fordert den Stiftungsausschuss der Universität, die sich in der Trägerschaft der» Georg-August-Universität Göttingen Stiftung Öffentlichen Rechts «(§§ 55 ff. NHG) befindet, auf, sich der Sache anzunehmen; man müsse erwägen, die Polizei doch umgehend einzusetzen. Der Stiftungsausschuss Universität erbittet in der Folge in einer Krisensitzung vom Präsidium Auskunft über das weitere Vorgehen. Man erwäge, die Räumung des Gebäudes durch das Präsidium noch am heutigen Tage zu verlangen. Schließlich habe die Universität eine Verantwortung gegenüber den im Juridicum angesiedelten Professorinnen und Professoren und ihren
Umstrittene Inhalte in der Stadtbibliothek
In der Klausur wird ein öffentlich-rechtlicher Streit um einen von der Stadtbibliothek angebrachten Einordnungshinweis auf einem Buch mit umstrittenen Inhalten behandelt. Geprüft wird die Rechtmäßigkeit des Eingriffs in die Grundrechte des Autors, insbesondere im Hinblick auf das Informationshandeln der Verwaltung, den Folgenbeseitigungsanspruch sowie die sachliche Schutzbereichsabgrenzung zwischen Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit. Themen sind auch das Sachlichkeitsgebot und die methodengerechte Auslegung einschlägiger öffentlich-rechtlicher Normen, einschließlich der Abgrenzung des Verwaltungsrechtswegs.
Mit dem Mercedes-AMG zur Klimademo
Die Klausur behandelt grundlegende Fragen des Polizeirechts anhand eines Vorfalls bei einer Klimademonstration, bei dem verschiedene polizeiliche Maßnahmen wie Identitätsfeststellung, Durchsuchung, Platzverweis und unmittelbarer Zwang zum Einsatz kommen. Der Sachverhalt fordert eine rechtliche Prüfung der Maßnahmen hinsichtlich ihrer Rechtmäßigkeit und ist prozessual in eine Fortsetzungsfeststellungsklage eingebettet. Die Klausur ist auf mittlerem Niveau und repräsentiert typische Problemstellungen des Sicherheitsrechts.
Verfassungskonformität von KI-gestütztem Predictive Policing
Die Klausur prüft die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von KI-gestütztem Predictive Policing nach dem Polizeirechtsmodernisierungsgesetz Baden-Württemberg. Schwerpunkt ist die Vereinbarkeit mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG und dem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 GG. Die Frage nach der Pflicht zur Begründung und der Differenzierung der verschiedenen KI-Maßnahmen steht im Mittelpunkt.
Zwischen Versammlungen und Grillgut: Straßenrecht auf Abwegen
Die Klausur behandelt das Zusammenspiel von Straßen- und Wegerecht sowie Versammlungsrecht. Im Mittelpunkt stehen die Sondernutzung durch Bühnen- und Imbissaufbau im öffentlichen Verkehrsraum sowie die Frage, wie weit versammlungsrechtliche Grundrechte mit Sondernutzungsgebühren und -erlaubnissen kollidieren können. Kernaspekte sind außerdem Ermessensfehler und die Berechnung einer Klagefrist.
Unter Strom
Die Klausur behandelt typische Fragen des Straßenrechts am Beispiel eines Ladekabels für ein Elektroauto über öffentlichen Gehweg und dem Verleih von E-Scootern im öffentlichen Straßenraum. Schwerpunkt sind die Einordnung als Sondernutzung, die Anforderungen und Grenzen der Erlaubniserteilung sowie die rechtlichen und prozessualen Möglichkeiten gegenüber Verwaltungsakten.
Genschere für zuhause
Die E-GmbH vertreibt ein Experimentier-Set, das es Laien ermöglicht, Gentechnik im privaten Umfeld auszuführen. Nach einer öffentlichen Warnung der zuständigen Landesbehörde prüft E prozessuale Möglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzes zum Schutz ihrer Berufsausübung und gegen die Warnung. Die Klausur thematisiert unter anderem behördliche Warnungen, den Rechtsschutz im einstweiligen Verfahren und Grundrechtseingriffe.
Original-Examensklausur: "'Über den Wolken' – Einsatz einer Flugsicherheitsbegleiterin
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen an Bord eines Flugzeugs, insbesondere die gewaltsame Wegnahme einer Zigarettenattrappe durch eine anwesende Flugsicherheitsbegleiterin der Bundespolizei gegenüber einem schwerhörigen Passagier. Im Mittelpunkt stehen Fragen zum Anwendungsbereich des BPolG, der Zuständigkeit der Bundespolizei an Bord, der Eingriffsgrundlage sowie der formellen und materiellen Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahme und deren verwaltungsprozessuale Überprüfung.
„Schutz einer Synagoge durch Künstliche Intelligenz“
Im Sommer 2023 werden in Nordrhein-Westfalen Synagogen Ziel gewaltsamer Anschläge, woraufhin das Land eine Videoüberwachung mit KI-basierter Auswahl von Personen zur Identitätskontrolle einführt. Der Kläger A sieht sich durch die Kontrollen und besonders die körperliche Durchsuchung diskriminiert und unverhältnismäßig behandelt, erhebt Klage und beruft sich unter anderem auf die Europäische Menschenrechtskonvention. Zu prüfen ist insbesondere, ob für das Vorgehen der Polizei eine geeignete Rechtsgrundlage vorliegt und wie verfassungs- sowie datenschutzrechtlich der Einsatz künstlicher Intelligenz und das Vorgehen der Polizei zu bewerten sind.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht – Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Parteimitgliedschaft
Die Klausur thematisiert die Entziehung einer Waffenbesitzkarte wegen waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit aufgrund einer Parteimitgliedschaft. Neben waffenrechtlichen Grundlagen werden insbesondere prüfungsrelevante Fragen zu Ermessensausübung, unbestimmten Rechtsbegriffen und zum Verhältnis von Verwaltungsrecht und Grundrechten behandelt.
„Energieversorgung in unsicheren Zeiten“
Die Klausur behandelt die energiepolitisch hochaktuelle Frage der staatlichen Treuhandverwaltung eines Energieversorgers während der Rohstoffkrise im Zuge des Ukraine-Kriegs. Schwerpunkte sind die Prüfung einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine ministerielle Anordnung nach dem Energiesicherungsgesetz, grundrechtliche Eigentumsgarantien und die europarechtlichen Grundfreiheiten, insbesondere unter dem Aspekt der Verhältnismäßigkeit sowie das Entschädigungsregime nach § 17 EnSiG.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Allgemeines Verwaltungsrecht und Baurecht – Parkplätze für Elektrofahrzeuge
Die Klausur thematisiert das allgemeine Verwaltungsrecht und grundlegende Aspekte des Baurechts am Beispiel der Anordnung und Genehmigung von Parkplätzen für Elektrofahrzeuge. Es werden die Merkmale des Verwaltungsakts und die Anforderungen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts behandelt. Die Bearbeitung erfordert Kenntnisse zu verwaltungsrechtlichen Entscheidungsprozessen und zu baurechtlichen Genehmigungsverfahren.
„Der gefährliche Hund“
Die Kellnerin K erwirbt während der COVID-19-Pandemie in Osnabrück die Labrador-Hündin Tessa. Nach einem Beißvorfall mit einem anderen Hund stuft die Stadt Tessa als gefährlich gemäß § 7 NHundG ein. K klagt erfolglos gegen den feststellenden Bescheid, da die entsprechenden Verfahrensvorschriften und materiellen Voraussetzungen des niedersächsischen Hundegesetzes streitig sind.
Frühlingsmarkt mit oder ohne Sicherheitskonzept?
Die Klausur behandelt die isolierte Anfechtbarkeit einer Nebenbestimmung (Sicherheitskonzept) zur grünanlagenrechtlichen Genehmigung für einen Frühlingsmarkt in Berlin. Schwerpunkt sind materiell-rechtliche Probleme des allgemeinen Verwaltungsrechts sowie der Umgang mit einseitiger Erledigungserklärung. Die Bearbeitung verlangt außerdem eine Auseinandersetzung mit der Teilbarkeit und Rechtsgrundlage von Nebenbestimmungen.
„Haus der Musik“
L errichtet im unbeplanten Außenbereich von Heidelberg ohne Baugenehmigung das sogenannte 'Haus der Musik' und vermietet es an einen Musikverein, der dort probt und gelegentlich kleine Auftritte veranstaltet. Nach Entdeckung und ausführlicher Begründung für einen Abriss erlässt die Baubehörde eine Abrissverfügung samt Anordnung der sofortigen Vollziehung. L stellt einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen den Abriss und erhebt Widerspruch gegen die Verfügung. Die Klausur prüft die Erfolgsaussichten des Antrags.
Sollte die Einbürgerung am Handschlag scheitern?
Der Fall behandelt die Versagung einer Einbürgerung auf Grund der Weigerung eines muslimischen Antragstellers, Frauen aus religiösen Gründen die Hand zu geben. Schwerpunkt ist die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs der 'Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse' (§ 10 I StAG) sowie die Frage, ob die Verweigerung des Handschlags ein legitimer Ablehnungsgrund ist. Zudem werden formelle Fragen des Widerspruchsverfahrens und der Klageerhebung angesprochen.
(Original-)Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Racial Profiling an kriminalitätsbelasteten Orten
Die Klausur behandelt die rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen polizeilicher Maßnahmen im Kontext von Racial Profiling an kriminalitätsbelasteten Orten. Schwerpunktmäßig werden Aspekte des Polizei- und Ordnungsrechts sowie des Gleichheitsrechts (Art. 3 GG) geprüft. Es geht um die Bewertung des rechtlichen Rahmens, Ermessensentscheidungen und grundrechtliche Implikationen solcher Maßnahmen.
Gewerbeerlaubnis mit Beschäftigungsverbot als Nebenbestimmung
In dieser ÖR-Anfängerklausur wird eine typische Fallgestaltung des Allgemeinen Verwaltungsrechts behandelt: Die Erteilung einer Gewerbeerlaubnis unter der Auflage eines Beschäftigungsverbots als Nebenbestimmung. Der Fall dient der Einübung zentraler prüfungsrelevanter Aspekte wie Nebenbestimmungen, Ermessensausübung und der Berufsfreiheit.
Verwaltungsrecht und Europarecht
Die Hausarbeit thematisiert zum einen den Umgang mit geschlechtersensibler Sprache durch Lehrkräfte im Schulunterricht und die Reaktion eines Elternteils, der ein aufsichtliches Einschreiten der Schulbehörde begehrt. Im zweiten Teil wird das Erscheinungsbild von Beamten im schulischen Kontext im Rahmen einer Individualbeschwerde vor dem EGMR behandelt, wobei Grundkenntnisse der EMRK erforderlich sind.
»Kleider machen Leute (ärgerlich)«
Die Klausur behandelt baurechtliche Fragestellungen im Kontext der Aufstellung eines Bebauungsplans für das Hanauer Westfeld und der damit verbundenen Nutzungsänderung gewerblich genutzter Flächen. Schwerpunkt sind prozessuale Besonderheiten wie Eventualklagehäufung und materielle sowie formelle Fehler im Bebauungsplanverfahren, insbesondere im Hinblick auf das Rücksichtnahmegebot und Gebietsverträglichkeit.
Auflösung eines Wochenmarktes
Die Klausur thematisiert die kommunalrechtlichen Voraussetzungen und Grenzen der Auflösung eines Wochenmarktes als öffentliche Einrichtung durch eine nordrhein-westfälische Gemeinde. Im Fokus stehen der Widerruf einer Standplatzzuweisung, Ratsbeschlüsse zur Auflösung und Aufhebung der Satzung sowie die Rechte des betroffenen Standplatzinhabers, wobei Selbstverwaltungsgarantie, Verwaltungsakt und Vertrauensschutz eine zentrale Rolle spielen.
»Kontroversen um den Konverter«
Die Klausur behandelt baurechtliche und verwaltungsrechtliche Fragen am Beispiel eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens für eine Konverterstation im Außenbereich. Im Mittelpunkt stehen die Anforderungen des Bauplanungsrechts, insbesondere die Außenbereichsdogmatik, das privilegierte Vorhaben, die Ortsgebundenheit, sowie die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens und der verwaltungsgerichtliche Rechtsschutz nach § 80 V VwGO. Der Gemeinde werden Beteiligungsrechte im Verfahren und mögliche Konflikte aus dem Flächennutzungsplan sowie Kostenfolgen und das Landschaftsbild thematisiert.
Aktenvortrag – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht – Namensänderung aus wichtigem Grund
Die Klausur behandelt die Entscheidung über eine Namensänderung aus wichtigem Grund und stellt dabei die verwaltungsrechtlichen Grundlagen dar. Prüfungsgegenstand sind die maßgeblichen Kriterien für die Ermessensausübung sowie die einschlägigen rechtlichen Voraussetzungen. Schwerpunktmäßig werden die Merkmale des Verwaltungsakts und die Anforderungen an dessen Rechtmäßigkeit beleuchtet.
Original-Examensklausur: "Verbotszone für gefährliche Gegenstände per Gefahrenabwehrverordnung
Die Klausur thematisiert die Rechtmäßigkeit einer Gefahrenabwehrverordnung der Stadt D, die das Mitführen gefährlicher Gegenstände im Bereich des Rathausplatzes verbietet. Zu prüfen sind insbesondere die Erfolgsaussichten einer Feststellungsklage eines betroffenen Bürgers gegen polizeiliches Handeln sowie die Zulässigkeit einer Klage der Stadt D gegen die Aufhebung des Ratsbeschlusses durch die Aufsichtsbehörde. Es geht um verwaltungsrechtliche und ordnungsrechtliche Aspekte, einschließlich der Normkompetenz, des Verordnungsrechts und Grundrechtsfragen.
Tierliebe – bedingungslos oder mit Auflage?
Ein gemeinnütziger Verein begehrt für einen Infostand auf dem Marktplatz die volle Sondernutzungserlaubnis, insbesondere das Sammeln von Spenden und die Akquise von Mitgliedern. Die Marktgemeinde genehmigt den Stand, untersagt aber Spendensammlung und Mitgliederwerbung. Die Klausur prüft isoliert die Erfolgsaussichten der Anfechtungsklage gegen diese Nebenbestimmung. Schwerpunkt sind Rechtmäßigkeit und Zulässigkeit der Beschränkung nach dem Straßen- und Wegerecht.
'Coronaausbrüche in der Fleischfabrik' – Arbeitsstopp für Grenzpendler aus Großbetrieben der Fleischproduktion
Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde eines tschechischen Fleischbetriebs gegen vorübergehende Einreisebeschränkungen für Grenzpendler, die zur Eindämmung einer Virusvariante während der Corona-Pandemie erlassen wurden. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Bereich Grundrechte, insbesondere Gleichbehandlung und Berufsfreiheit, sowie im Verhältnis zum Unionsrecht (Freizügigkeit von Arbeitnehmern und Unternehmern nach dem AEUV und FreizügG/EU). Zudem sind prozessuale Fragen wie die Beschwerdebefugnis und das Prüfungsprogramm des Bundesverfassungsgerichts zu erörtern.
* "Ärger mit der Prüfungsordnung
Die Klausur beschäftigt sich mit einer Änderung der Prüfungsordnung an einer Universität, welche die Prüfungsform im dritten Versuch von einer mündlichen Prüfung zu einer Klausur wechselt. Studierende, die von dieser Änderung betroffen sind, werden vor rechtliche Herausforderungen gestellt, insbesondere im Hinblick auf den Vertrauensschutz und die Rückwirkung der Prüfungsordnung. Der Fall fragt nach der Entscheidung des Prüfungsamts und den möglichen Rechtsschutzmöglichkeiten.
Verquere Belagerung“
Im Fall organisiert Q eine Protestversammlung vor dem Privathaus des baden-württembergischen Ministerpräsidenten gegen geplante Corona-Maßnahmen. Die Polizei löst die Versammlung aufgrund der Beeinträchtigung der Privatsphäre des Ministerpräsidenten auf. Q klagt anschließend gegen die polizeiliche Maßnahme. Der Fall prüft insbesondere die Reichweite der Versammlungsfreiheit und die rechtliche Zulässigkeit von Auflösungsverfügungen im Kontext des Versammlungsrechts.
Verhüllungsverbot
Eine gläubige Muslima beantragt bei der Bezirksregierung Düsseldorf eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 StVO, um während des Führens eines Kraftfahrzeugs einen Niqab (Gesichtsschleier) tragen zu dürfen. Nach mehreren Schriftwechseln wird ihr Antrag abgelehnt; sie sieht dadurch ihre religiösen Rechte verletzt und stellt Überlegungen zur Rechtmäßigkeit des Verhüllungsverbots sowie zu verwaltungsprozessualen Optionen an. Die Klausur behandelt verfassungsrechtliche, verwaltungsverfahrenrechtliche und straßenverkehrsrechtliche Aspekte.
Verwehrte Altersteilzeit
Die Klausur behandelt den Anspruch einer Beamtin auf Bewilligung von Altersteilzeit nach § 93 Abs. 3 BBG. Zentral sind Fragen der sachlichen Zuständigkeit, der Bedeutung dienstlicher Belange, Verwaltungsvorschriften, behördliche Ermessensausübung und die gerichtliche Überprüfbarkeit von Entscheidungen im beamtenrechtlichen Sonderrechtsverhältnis.
Fußballfans außer Kontrolle – ein folgenreiches »Treffen«
Die Examensklausur im Polizeirecht behandelt die rechtliche Überprüfung von polizeilichen Maßnahmen gegenüber gewaltbereiten Fußballfans, insbesondere die Ingewahrsamnahme und deren Vollzug. Im Fokus stehen auch die Prüfung von Sofortvollzug, Kostenbescheiden und prozessuale Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes einschließlich völkerrechtlicher Bezüge.
ÖR-Examensklausur zum Bauplanungsrecht
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans, der nach ergänzender Umweltprüfung ohne erneute Auslegung beschlossen wurde. Schwerpunkt ist die Frage, ob Beteiligungsrechte und Anforderungen der Plan-UP-Richtlinie gewahrt sind; zudem ist das unionsrechtliche Vorgehen bei Zweifeln an der Auslegung der Richtlinie zu prüfen.
Heilt die Zeit alle Fehler?
Die Fortgeschrittenenklausur im Öffentlichen Recht thematisiert den Einfluss des allgemeinen Verwaltungsrechts auf das Baurecht und Fragen zur Wirksamkeit eines Vorbescheides. Es steht die Problematik des Nachbarschutzes, die Rolle eines Vorbescheids und baurechtlicher Eilrechtsschutz im Zentrum. Weitere Aspekte betreffen die Zuständigkeit der Behörden und mögliche Fehler im Verwaltungsverfahren.
Das Hausrecht in Verwaltung und Parlament
Die Klausur behandelt das Hausrecht in der öffentlichen Verwaltung und im Parlament anhand zweier Fallkonstellationen. Thematisiert werden der Rechtsweg bei behördlichen Hausverboten, die Ausübung des Hausrechts durch Verwaltungsträger sowie aktuelle verfassungsrechtliche und verwaltungsrechtliche Fragestellungen.
»Klimaprotest vor dem Landtag«
Die Examensklausur spielt vor dem Bayerischen Landtag und handelt von einer von Klimaaktivist:innen geplanten Demonstration im befriedeten Bezirk. Im Mittelpunkt stehen zentrale Fragestellungen des Versammlungsrechts, speziell das Spannungsverhältnis zwischen Versammlungsfreiheit und deren Beschränkbarkeit, sowie verwaltungsverfahrensrechtliche und vollstreckungsrechtliche Problemstellungen.
Cave Canem!
Die Klausur behandelt den verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutz im Zusammenhang mit der Rücknahme einer Hundehaltererlaubnis. Der Schwerpunkt liegt auf der Prüfung eines Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 VwGO und der Frage, ob Vertrauensschutz im Rahmen des Rücknahmeermessens zu berücksichtigen ist. Weitere Aspekte sind das berechtigte Interesse für die Haltung eines Kampfhundes und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
Original-Examensklausur: "Flagge zeigen
In der Examensklausur wird das Vorgehen der Polizei während eines Fußballspiels gegenüber einem Fan thematisiert, der eine Flagge mitführt. Die Polizei entnimmt die Flagge unter Anwendung von unmittelbarem Zwang, nachdem behauptet wird, das Zeigen provoziere andere und könne zu Ausschreitungen führen. Es sind Fragen des Polizeirechts, insbesondere zu Anscheinsgefahr, Sicherstellung, Zweckveranlasser, unmittelbarem Zwang, sowie verfassungsrechtliche Aspekte und die Fortsetzungsfeststellungsklage zu prüfen.
Wir wollen wohnen bleiben
Im Sachverhalt geht es um ein als Gewerbegebiet ausgewiesenes Areal in Hamburg, in dem zunehmend Betriebswohnungen zu gewöhnlichen Wohnwohnungen wurden, teils ohne Genehmigung. Das Bezirksamt untersagt die fortgesetzte Wohnnutzung und stützt sich dabei auf formelle sowie materielle Illegalität und den Bebauungsplan. Die Eigentümerin einer ehemaligen Betriebswohnung klagt hiergegen; zu prüfen ist die Begründetheit ihrer Klage gegen die Nutzungsuntersagung.
Finanzspritze für die Mobilitätswende“
Die Klausur behandelt die Frage, welche Möglichkeiten das Bundesverkehrsministerium hat, gegenüber einem Unternehmen tätig zu werden, das eine Subvention nach dem Fahrradmobilitätsförderungsgesetz erhalten, aber die damit verbundene Zweckbindung (Herstellung von E-Bikes) nicht erfüllt hat. Im Mittelpunkt stehen die Aufhebung des Subventionsbescheids und die Rückforderung der gezahlten Subvention im Rahmen des allgemeinen Verwaltungsrechts.
* "Unerwünschte Gehsteigberatung
Der Fall thematisiert die Rechtmäßigkeit einer Untersagungsverfügung gegen einen Verein, der sog. Gehsteigberatungen vor einer Abtreibungspraxis durchführt. Im Mittelpunkt stehen grundrechtliche Konflikte zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrechten sowie öffentlich-rechtliche Fragestellungen zu Sondernutzung und dem Rechtsschutz gegen erledigte Verwaltungsakte.
* "Bis hierhin und nicht weiter
Im Kontext steigender Corona-Infektionszahlen sperrt die Stadt Passau die Innpromenade, um größere Menschenansammlungen während der Pandemie zu vermeiden. Die Studentin S beantragt im einstweiligen Rechtsschutz, ihr das Spazierengehen auf der gesperrten Promenade zu gestatten. Es sind die Erfolgsaussichten dieses Antrags unter verschiedenen öffentlich-rechtlichen und verwaltungsprozessualen Gesichtspunkten zu prüfen.
Vorlesungsabschlussklausur Allgemeines Verwaltungsrecht: Rücktritt von der Prüfung
Ein Jurastudent möchte aus gesundheitlichen Gründen von einer Prüfungsleistung im Schwerpunktbereich zurücktreten und legt dabei erneut ein Attest seines Hausarztes vor. Die Dekanin verlangt nach mehrfachen krankheitsbedingten Rücktritten künftig ein amtsärztliches Attest, verweist dabei auf eine entsprechende Anordnung. Im Streit steht, ob die erhobenen Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Prüfungsunfähigkeit rechtmäßig sind und welche Rechte und Pflichten sich aus der Prüfungsordnung ergeben. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind geprüftes Verwaltungshandeln, Prüfungsrecht, die Anforderungen an ärztliche Nachweise sowie der Umgang mit etwaigen Regelungslücken.
Der Ritt auf der Rasierklinge“
Die Übungsklausur behandelt die Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen im Vorfeld einer möglichen Zwangsunterbringung nach dem schleswig-holsteinischen Psychisch-Kranken-Gesetz (SchlHPsychKG). Schwerpunkt ist die (Fortsetzungs-)Feststellungsklage einer Patientin gegen polizeiliche Ingewahrsamnahme und Fixierung im Krankenhaus auf Basis des allgemeinen Polizeirechts, unter besonderer Berücksichtigung des Grundrechtsschutzes und sofortigen Vollzugs.
Vorschnelle Strompolizei
Die Klausur thematisiert das Verwaltungsvollstreckungsrecht anhand eines Falls zur strompolizeilichen Verfügung und dem nachfolgenden Vorgehen gegen einen Kostenbescheid im Zusammenhang mit Bauschutt auf einem Ufergrundstück. Kernpunkte sind die Trennung der relevanten Handlungen (Grundverfügung, Vollstreckung, Kostenbescheid) und die Entbehrlichkeit der Zwangsmittelandrohung.
Eine Passion zu viel
Der Fall behandelt verwaltungsrechtliche Fragestellungen im Kontext des Waffen- und Jagdrechts mit Fokus auf die waffenrechtliche und jagdrechtliche Zuverlässigkeit bei sogenannten Reichsbürgern. Im Mittelpunkt stehen u.a. Fragen der Verpflichtungsklage, Klagefristberechnung, Zusicherung sowie die Voraussetzungen und Konsequenzen der (Nicht-)Erteilung einer Waffenbesitzkarte.
Zeig mir, wie du heißt und ich sag dir, wer du bist!
Die Klausur thematisiert die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte auf Grundlage einer Änderung des Polizeigesetzes im Land X. Im Mittelpunkt stehen die Grundrechte des betroffenen Beamten (insbesondere das Recht auf informationelle Selbstbestimmung), der Verwaltungsrechtsweg sowie die Frage nach der Zulässigkeit und Begründetheit einer Feststellungsklage.
Mit Megaphon und Namensschild
Die Klausur behandelt die Verhältnismäßigkeit von versammlungsrechtlichen Maßnahmen wie das Verbot des Lautsprechereinsatzes und das Verbot einer Spontanversammlung. Zudem wird die Rechtmäßigkeit der Verpflichtung von Polizeibeamten zum Tragen von Namensschildern im Rahmen einer konkreten Normenkontrolle thematisiert und der Fall verbindet Versammlungs- und Verfassungsrecht.
Der König Fußball und das Gebührenrecht
Die Klausur befasst sich mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Veranstalter gewinnorientierter Großveranstaltungen (hier Fußballspiele) zur Kostenübernahme zusätzlicher Polizeieinsätze herangezogen werden können. Im Mittelpunkt stehen die verfassungsrechtlichen Grenzen einer Gebührenpflicht und deren Einbettung in das Verwaltungsrecht, speziell in eine Anfechtungsklage gegen einen Gebührenbescheid.
Der Stern von Vergina
In dieser Übungsklausur geht es um öffentliches Polizei- und Sicherheitsrecht. Als Reaktion auf das Aufhängen eines politisch brisanten Banners durch einen Fan im Stadion kommt es zu polizeilichen Maßnahmen, deren Rechtmäßigkeit im Rahmen einer Fortsetzungsfeststellungsklage zu prüfen ist. Zentrale Aspekte sind Störereigenschaft, Verwaltungszwang und die Zulässigkeit sowie Begründetheit der Klage.
Gefährliches Vergnügen auf der Weser
A betreibt einen Jetski-Verleih an einem Weserabschnitt, für dessen Nutzung das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt zunächst eine Erlaubnis erteilt, diese jedoch wegen erhöhtem Schiffsverkehr später aufhebt. A klagt mit dem Ziel, die Nutzung der Jetskis im Fahrwasser erneut zu ermöglichen. Der Fall thematisiert die Rechtmäßigkeit der Aufhebung und den verwaltungsprozessualen Rechtsschutz unter Berücksichtigung einschlägiger wasserstraßenrechtlicher Vorschriften.
Die Bettelbegleitung
Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten einer Klage gegen eine Verfügung, mit der das Betteln in Begleitung eines Kindes auf einer öffentlichen Straße untersagt wurde. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Anforderungen an das Verbot nach einer kommunalen Verordnung sowie der Schutz von Kindern und Grundrechte des Betroffenen. Zu prüfen ist insbesondere das Verhältnis von Grundrechten, Landesverfassung und Gefahrenabwehr.
Vom Basketball-Court zum Verwaltungs-Court
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines polizeilichen Platzverweises gegen einen Basketballspieler auf Grundlage der hessischen Corona-Verordnung und beleuchtet die verwaltungsrechtlichen und staatsorganisationsrechtlichen Grundlagen. Es sind insbesondere die formelle und materielle Rechtmäßigkeit der einschlägigen Rechtsverordnung, das verwaltungsprozessuale Vorgehen sowie die Anwendung des IfSG und des HSOG zu prüfen.
Die infektionslose Versammlung
Die Klausur behandelt die Zulässigkeit und Begründetheit des verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutzes gegen Beschränkungen einer Versammlung während der Coronapandemie in NRW. Schwerpunkt sind versammlungsrechtliche Maßnahmen im Spannungsfeld von Grundrechten und Infektionsschutz. Es werden verschiedene Auflagen zum Versammlungsschutz unter den Bedingungen der Pandemie geprüft.
Kontrolle ist gut, Vertrauen ist besser?
Die Klausur behandelt eine polizeiliche Identitätsfeststellung bei einer Versammlung, nachdem eine Teilnehmerin Videoaufnahmen von Polizisten fertigt. Im Zentrum stehen die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme, ihre Vereinbarkeit mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, Fragen der Anscheinsgefahr sowie einschlägige Aspekte des Versammlungsrechts. Besondere Bedeutung haben die Vorschriften des Kunsturhebergesetzes und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Bekömmlich, rein und natürlich – Gesundheitsbezogene Angaben in der Bierwerbung
Die Examensklausur behandelt das Vorgehen gegen eine lebensmittelrechtliche Untersagungsverfügung einschließlich Anordnung der sofortigen Vollziehung und Zwangsgeldandrohung gegenüber einer Brauerei wegen gesundheitsbezogener Werbung für Bier. Thematisch im Mittelpunkt stehen einstweiliger Rechtsschutz, allgemeines Gefahrenabwehrrecht, die Auslegung und Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten, Fragen der Verwaltungsvollstreckung und die unionsrechtliche Dimension in Bezug auf EU-Sekundärrecht und Art. 267 AEUV.
Dicke Luft um Komfortkamine
Die Klausur behandelt umweltrechtliche Probleme unter Einbindung polizeirechtlicher Instrumente. Im Fokus stehen der Erlass von Polizeiverordnungen zur Luftreinheit, das Ersetzen von Ermessensentscheidungen im Widerspruchsverfahren sowie die Vollstreckung rechtswidriger Verwaltungsakte. Es wird das Zusammenspiel von Umweltrecht, Polizei- und Ordnungsrecht sowie Vollstreckungsrecht in einer Feinstaub-Problematik diskutiert.
Dirtykitchen
Die Klausur behandelt die Verpflichtungssituation hinsichtlich der Herausgabe von Hygiene-Kontrollergebnissen gastronomischer Betriebe auf Grundlage des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG). Im Mittelpunkt steht das Spannungsfeld zwischen Transparenzinteressen der Verbraucher und den Interessen der Betriebsinhaber unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Fragen, insbesondere der Berufsfreiheit. Die Studierenden sollen die rechtlichen Voraussetzungen und mögliche Grenzen der Informationspreisgabe durch staatliche Stellen prüfen.
Die Leiden des jungen Werner
In diesem Übungsfall aus dem Gefahrenabwehrrecht wird geprüft, ob der durch den Oberbürgermeister ausgesprochene Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse sowie das Verbot des Erwerbs und Besitzes erlaubnisfreier Waffen gegenüber einem exponierten kommunalpolitischen Funktionär einer als verfassungsfeindlich eingestuften, aber nicht verbotenen Partei rechtmäßig ist. Es werden insbesondere Fragen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit, des Parteienprivilegs, sowie der gerichtliche Eilrechtsschutz gegen Sofortvollzug thematisiert.
Mittendrin oder nur dabei? Von seriösen Geschäftsmännern und gefährlichen Motorradrockern
Die Klausur thematisiert gewerberechtliche Maßnahmen gegen eine GmbH, deren Geschäftsführer mutmaßlich Mitglied in einem als kriminell geltenden Motorradclub ist. Zu prüfen sind insbesondere behördliche Maßnahmen wie die Rücknahme einer bereits erteilten Gewerbeerlaubnis sowie die Möglichkeit einer Gewerbeuntersagung aufgrund fehlender Zuverlässigkeit. Im Mittelpunkt stehen die Anforderungen und Voraussetzungen des öffentlichen Gewerberechts.
Kein Glück mit dem Glücksspiel
P, ein EU-Bürger und Betreiber von Sportwettenbüros, möchte sein Geschäft in Deutschland erweitern und stößt dabei auf Einschränkungen durch das deutsche Sportwettengesetz. Die zuständige Behörde untersagt ihm mangels Konzession den Betrieb und verpflichtet ihn zur Entfernung jugendgefährdender Werbeschilder. Zu prüfen ist, ob diese Maßnahmen seine unionsrechtlichen Grundfreiheiten verletzen.
28 days later
Im Sachverhalt wird die Verfassungsmäßigkeit einer landesrechtlichen Regelung über die Dauer des polizeilichen Präventivgewahrsams geprüft. Insbesondere die bis zu 28-tägige Gewahrsamsdauer wird hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz und der EMRK sowie der Verhältnismäßigkeit problematisiert. Die Landesregierung eines anderen Bundeslandes stellt einen Antrag auf Überprüfung der Norm vor dem Bundesverfassungsgericht.
Showdown am Alexanderplatz
Im Fall geht es um eine Mahnwache auf dem Berliner Alexanderplatz, deren Veranstalterin von der Polizei Auflagen bezüglich Ort und Nutzung von Sitz- beziehungsweise Liegegegenständen erhält. Nach gerichtlichem Eilverfahren stellt sich die Frage, ob eine Verfassungsbeschwerde gegen diese gerichtlichen Entscheidungen Erfolg hätte. Thematisiert werden insbesondere die Versammlungsfreiheit, der Bestimmtheitsgrundsatz und die Zulässigkeit und Begründetheit von Auflagen nach dem Versammlungsgesetz.
Fridays for School
Ein Gymnasiast beantragt die Befreiung vom Unterricht zur Teilnahme an einer 'Fridays for Future'-Demonstration, was die Schulleitung ablehnt. Im Mittelpunkt stehen verwaltungsrechtliche und verwaltungsprozessuale Fragen, insbesondere zur Versammlungsfreiheit, zum Ermessensspielraum der Schule und zum staatlichen Erziehungsauftrag.
Verbot von Friseurbetrieben zur Eindämmung einer Pandemie
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines während der Pandemie erlassenen Verbots von Friseurbetrieben. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Infektionsschutzrechts, die Anforderungen an eine Schutzmaßnahme, das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes sowie grundrechtliche Eingriffe und deren Verhältnismäßigkeit.
Die Gebietsverträglichkeit in der Fallbearbeitung
Der Beitrag behandelt die Gebietsverträglichkeit im Bauplanungsrecht anhand typischer Fallkonstellationen und erläutert die Bedeutung des Gebietserhaltungsanspruchs sowie den Drittschutz. Zwei Sachverhalte thematisieren die Zulässigkeit gewerblicher Nutzungen in allgemeinen Wohngebieten unter Berücksichtigung der BauNVO und des BauGB. Die Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe sowie aktuelle Rechtsprechung stehen im Mittelpunkt.
Wohin mit der Gemeinschaftsunterkunft
Die Klausur behandelt die Gebietsverträglichkeit von Gemeinschaftsunterkünften für Asylsuchende in einem Gewerbegebiet. Schwerpunkt sind die prozessrechtlichen Probleme des einstweiligen Rechtsschutzes sowie die Auswirkungen nachträglicher Rechtsänderungen und das Gemeindliche Einvernehmen.
»Die Partyfotografin«
Die selbstständige Veranstaltungsfotografin F wird von einer Aufsichtsbehörde angewiesen, bestimmte Fotos eines Partygängers G von ihrer Website zu entfernen, da die Veröffentlichung gegen die DSGVO verstoßen soll. F erhebt Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Datenschutzrechts, des Bildnisschutzes und des verwaltungsrechtlichen Rechtsschutzes.
»Strittige Straßeneinziehung«
In dieser Referendarexamensklausur wird die Einziehung einer Gemeindestraße in Niedersachsen und die damit verbundene Umwandlung einer Verkehrsfläche in eine Fußgängerzone geprüft. Thematisch werden sowohl Probleme des Straßenrechts als auch klassische Fragen des Verwaltungsprozess- und Kommunalrechts behandelt, insbesondere die Betroffenheit subjektiver öffentlicher Rechte, Formalfragen des Verwaltungsverfahrens und die Anordnung der sofortigen Vollziehung.
Live und in Farbe – Polizeiberichte von der Demo auf facebook, twitter & Co
Im Fall geht es um die Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit von Foto- und Videoaufnahmen der Polizei bei einer öffentlichen Versammlung sowie deren Veröffentlichung in sozialen Netzwerken. Thematisiert werden Eingriffe in Grundrechte, insbesondere die Versammlungsfreiheit und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, sowie die Voraussetzungen und Grenzen polizeilicher Öffentlichkeitsarbeit und prozessuale Fragen des Rechtsschutzes nach Erledigung des Grundrechtseingriffs.
Der Widerruf roter Kfz-Kennzeichen
In diesem Übungsfall wird die Rechtmäßigkeit des Widerrufs von roten Kfz-Kennzeichen durch die Zulassungsbehörde sowie die Anordnung der sofortigen Vollziehung thematisiert. Gegenstand ist insbesondere ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 V VwGO. Zudem werden Fragen zur Rechtsbehelfsbelehrung und zum Wegfall des Vorverfahrens behandelt.
Spiel mir das Lied vom Huhn
Ein Geflügelbauer aus München erhebt Klage gegen eine von der Stadt München verhängte, zwischenzeitlich aufgehobene Anordnung, Vögel nicht mehr im Freien zu halten, nachdem eine tote Taube fälschlicherweise auf Vogelgrippe getestet wurde. Die Klausur fragt nach den Erfolgsaussichten des verwaltungsgerichtlichen Vorgehens unter besonderer Betrachtung vollzugs- und sicherheitsrechtlicher Aspekte.
Dunkle Hautfarbe
Im Fall betritt ein deutscher Staatsbürger mit dunkler Hautfarbe den Kölner Hauptbahnhof und wird von Polizeibeamten zu einer Identitätsfeststellung aufgefordert. Die Maßnahme erfolgt offenbar nur aufgrund seiner Hautfarbe, was der Betroffene als diskriminierend empfindet und ihre Rechtswidrigkeit gerichtlich feststellen lassen möchte. Die Problematik betrifft polizeiliche Ermessensentscheidungen, Gleichheitsrechte und die Zulässigkeit sowie Begründetheit einer Fortsetzungsfeststellungsklage.
Original-Examensklausur: "Kartenverkaufsverbot für Gästefans
Der Sachverhalt dreht sich um ein Kartenverkaufsverbot für Gästefans bei einem Bundesligaspiel in Rheinland-Pfalz, das zur Gefahrenabwehr angesichts gewalttätiger Fangruppen und einer gleichzeitigen Großveranstaltung angeordnet wird. Es werden sowohl polizei- und ordnungsrechtliche Fragestellungen (Adressat der Maßnahme, Zweckveranlasser, Erforderlichkeit des Verbots) als auch prozessuale Aspekte im Zusammenhang mit einem Gefährderanschreiben behandelt. Die Klausur verlangt die Prüfung der Erfolgsaussichten einer Klage des betroffenen Vereins und die Zulässigkeit einer Klage eines adressierten Fans gegen das Gefährderanschreiben.
Fortgeschrittenenklausur: Probleme mit der Pension
B beantragt eine Baugenehmigung für den Bau einer privaten Pension in der kreisfreien Stadt T in Rheinland-Pfalz, die ihm vom Oberbürgermeister verweigert wird. Wesentliche Streitpunkte sind die städtebauliche Einordnung, die Anzahl der Treppen, sowie die fehlenden Kfz-Stellplätze für die Pension. B führte zunächst erfolglos ein Vorverfahren durch und erhebt schließlich Klage vor dem Verwaltungsgericht, um das Bauvorhaben durchsetzen zu können. Der Fall behandelt vor allem Fragen des öffentlichen Baurechts, Verwaltungsrechts und Kommunalrechts, etwa die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit, Anforderungen an die Planung und das Verwaltungsverfahren.
Examensklausur: „Du darfst hier (erstmal) nicht weg!“ – Teil 2
Im vorliegenden Fall prüft die Polizei die rechtliche Zulässigkeit eines Aufenthaltsgebots gegen A. gemäß Art. 16 Abs. 2 PAG. Der Schwerpunkt liegt auf der Frage, ob von A. eine drohende Gefahr für bedeutende Rechtsgüter wie Leben und Gesundheit ausgeht, insbesondere im Zusammenhang mit einer terroristischen Vereinigung. Es wird analysiert, ob das individuelle Verhalten des A. und seine Verbindung zur Gruppe eine Gefahrensituation begründen. Weiterhin wird untersucht, ob A. der richtige Adressat für die Maßnahme ist und ob das Aufenthaltsgebot verhältnismäßig ist.
Die misslungene Hausarbeit
Im Fall muss S gegen die Bewertung seiner Hausarbeit und die daraus folgende Verwehrung der Abschlussprüfung vorgehen. Thematisiert wird der einstweilige Rechtsschutz gegen eine prüfungsrechtliche Entscheidung, insbesondere die Rechtmäßigkeit von Bewertung, Prüferauswahl und formellen Anforderungen nach Studienordnung.
Eine Villa im Außenbereich
Das Ehepaar G errichtet eine Villa im Außenbereich auf Grundlage einer Baugenehmigung, deren Widerruf Jahre später wegen fehlender Umsetzung der genehmigten Betriebserweiterung erfolgt. Im Kern stehen Fragen der Rücknahme der Baugenehmigung, insbesondere nach § 35 BauGB, den Voraussetzungen für begünstigende Verwaltungsakte und dem Vertrauensschutz. Es ist zu prüfen, ob die Klage gegen die Rücknahme der Baugenehmigung Aussicht auf Erfolg hat.
Examensübungsklausur: „Bayxit“
Im Mittelpunkt dieses Falls steht der Versuch der bayerischen Landesregierung, gestützt auf eine Landtagsmehrheit, die Sezession Bayerns von der Bundesrepublik Deutschland zu erklären und unmittelbare Maßnahmen zu vollziehen, darunter die Einstellung der Zahlungen im Länderfinanzausgleich sowie die Abberufung der bayerischen Bundesratsmitglieder. Die Bundesregierung reagiert mit der Androhung von Zwangsmaßnahmen und plant im Extremfall sogar die Auflösung des Bundeslandes Bayern. Streitgegenstand ist insbesondere die verfassungsrechtliche Zulässigkeit eines solchen Sezessionsvorhabens nach dem Grundgesetz, die analoge Anwendbarkeit des Art. 29 GG sowie die Prüfung bundesrechtlicher Eingriffsbefugnisse gegen das Land Bayern. Die Problematik umfasst zentrale Fragen des Staatsorganisationsrechts und des föderalen Systems der Bundesrepublik Deutschland.
Was lange währt, ist doch nicht gut?
E vermietet seit Jahrzehnten eine Ferienwohnung im unbeplanten Innenbereich ohne entsprechende Genehmigung. Aufgrund einer Beschwerde ergeht eine Nutzungsuntersagung, die vor dem Verwaltungsgericht angegriffen wird. Zu prüfen sind Fragen der baurechtlichen Genehmigungspflicht, Ermessen, Duldung/Verwirkung und Gleichbehandlung im Kontext von § 13a BauNVO und Art. 3 I GG.
Der kaltgestellte Aktionskünstler
K, ein Aktionskünstler, führt eine öffentlichkeitswirksame Kunstaktion auf einem Platz in Düsseldorf durch, die zu kurzfristigen Gefahrensituationen für Passanten führt. Ein Polizist untersagt die Aktion mit Verweis auf die Gefährdung, woraufhin K vor dem Verwaltungsgericht gegen das Land NRW klagt und die Rücknahme einer abwertenden polizeilichen Aussage verlangt.
Nacktkatzenzuchtverbot
Der Fall behandelt das Zuchtverbot und die Kastrationsanordnung von Canadian-Sphynx-Katzen auf Grundlage neu gewonnener wissenschaftlicher Erkenntnisse zum Sinnesorgan Tasthaare. Zentrale Aspekte sind die Anwendung des § 11b TSchG (Qualzucht), das Ermessen nach § 16a Abs. 1 Satz 1 TSchG sowie die sofortige Vollziehung und den einstweiligen Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO.
Protestcampen verboten!
A plant als Leiter ein Protestcamp im Hamburger Stadtpark während des G20-Gipfels, das von der Versammlungsbehörde verboten wird. Er erhebt Widerspruch und stellt einen Eilrechtsschutzantrag beim Verwaltungsgericht, wobei insbesondere der Schutzbereich von Art. 8 GG, die rechtliche Einordnung von Protestcamps und das Verhältnis zum besonderen Ordnungsrecht zu prüfen sind.
Der Entzug des Doktortitels
Die Klausur behandelt die Anfechtung des Entzugs eines Doktortitels wegen Plagiatsverdachts rund 30 Jahre nach der Promotion. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Wirksamkeit der Ermächtigungsgrundlage, zum Vertrauensschutz, zur Verwirkung und zur Verhältnismäßigkeit des Verwaltungshandelns.
»Aufenthaltsverbot und Meldeauflage«
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines Aufenthaltsverbots und einer Meldeauflage gegen einen Fußballfan im Zusammenhang mit wiederholten gewalttätigen Vorfällen. Schwerpunkt sind polizei- und ordnungsrechtliche Fragen, insbesondere zu den Voraussetzungen, Nebenbestimmungen und der Verhältnismäßigkeit solcher Maßnahmen. Der Fall eignet sich zur Examensvorbereitung im öffentlichen Recht.
Der 'Tornado'-Überflug
Im Zuge des G-8-Gipfels in Düsseldorf 2018 setzt die Polizei zur Aufklärung eines Protestcamps ein Tornado-Kampfflugzeug der Bundeswehr ein. A, Teilnehmer des Camps, sieht darin eine Verletzung seiner Grundrechte und möchte Verfassungsbeschwerde erheben. Die Klausur prüft insbesondere die Grundrechtsbetroffenheit durch den Überflug sowie die Zulässigkeit und Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde.
Rückforderung rechtswidriger Beihilfeleistungen
Ein Beamter erhält Beihilfeleistungen, die von seiner Ehefrau im Rahmen einer unrechtmäßigen Absprache mit einer Sachbearbeiterin durch gefälschte Anträge erschlichen werden. Es geht um die Rückforderung der zu Unrecht bewilligten Beihilfe, die zivilrechtliche Stellvertretung im ÖR, die Zurechnung des Handelns, die Bekanntgabe der Verwaltungsakte, sowie die Ermessensausübung nach § 48 II VwVfG.
Extremisten unerwünscht
Die Examensklausur thematisiert verwaltungsprozessuale und grundrechtliche Fragen anhand des Falls, dass eine Bürgerinitiative wegen Protesten gegen Jugendoffiziere der Bundeswehr namentlich im Verfassungsschutzbericht unter 'Linksextremismus' genannt wird. Dabei werden unter anderem die Reichweite der Meinungsfreiheit sowie die Rechtmäßigkeit der Nennung und Äußerung durch das Bundesinnenministerium geprüft.
Racial Profiling
Die Klausur behandelt die Kontrolle einer Familie durch Bundespolizisten im Zug, wobei der Verdacht auf Racial Profiling und eine mögliche Diskriminierung im Raum steht. Die Maßnahmen der Polizei werden anhand des BPolG und der grundrechtlichen Ermessensgrenzen, insbesondere Art. 3 III GG, geprüft. Die Familie möchte die Rechtmäßigkeit der Maßnahme im Verwaltungsgericht überprüfen lassen, zudem wird die Staatshaftung angesprochen.
»Rocker ohne Knarre und Kutte«
Der Fall behandelt aktuelle verwaltungsrechtliche Probleme im Zusammenhang mit Rockervereinigungen. Schwerpunkt sind der Entzug einer waffenrechtlichen Erlaubnis und das ordnungsbehördliche Verbot des öffentlichen Tragens von Kutten, wobei sowohl materielles als auch besonderes Verwaltungsrecht relevant sind. Daneben ist insbesondere die Definition und Anwendung des Gefahrenbegriffs für die behördlichen Maßnahmen zu prüfen.
»You’ll ... walk alone« – Stadionverbot auf Anregung der Polizei
In diesem öffentlich-rechtlichen Übungsfall wird untersucht, ob die polizeiliche Übermittlung von personenbezogenen Daten an einen Fußballverein zur Anregung eines Stadionverbots rechtmäßig ist. Es geht insbesondere um die datenschutzrechtlichen Anforderungen, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die Voraussetzungen einer polizeilichen Gefahrenabwehrmaßnahme. Ferner wird die Erfolgsaussicht einer Klage gegen die Datenübermittlung erörtert.
Blumige Aussichten
Die Klausur behandelt die Rücknahme und den Widerruf eines Subventionsbescheids samt Nebenbestimmungen im Zusammenhang mit einer Landesgartenschau. Im Fokus stehen Fragen des Verwaltungsakts, des Vertrauensschutzes und der Ermessensausübung bei der Bewilligung und Rückforderung öffentlicher Fördermittel.
Widerruf einer Genehmigung
Die Klausur behandelt den Widerruf einer auf Grundlage eines Widerrufsvorbehalts erteilten Genehmigung für eine gentechnische Anlage. Im Mittelpunkt stehen die Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit eines solchen Vorbehalts, seine Ausgestaltung als Nebenbestimmung sowie die Prüfung des behördlichen Ermessens und des Widerrufs nach Verlust der Genehmigungsvoraussetzungen.
Aufenthaltsverbot für Fußballfans?
Die Klausur behandelt den Fall eines pauschalen Aufenthaltsverbots für Fußballfans von Eintracht Frankfurt anlässlich eines Lokalderbys in Darmstadt. Thematisiert werden formelle und materielle Voraussetzungen eines solchen Verbots, insbesondere Anhörung, Bestimmtheit, Rechtsgrundlage, Verhältnismäßigkeit und sofortige Vollziehung. Der Sachverhalt orientiert sich an einer Entscheidung des VG Darmstadt.
»Der Schlagbaum muss weg!«
Die bayerische Examensklausur behandelt die Aufstellung einer Schranke am Dorfausgang als grenznahe Verkehrsanordnung nach Einbruchsdiebstählen. Der Schwerpunkt liegt auf den Zuständigkeiten zwischen Gemeinde und Landratsamt sowie auf der Einordnung und Prüfung der Rückbauanordnung unter dem Schengener Grenzkodex und Straßenverkehrsrecht. Die rechtliche Überprüfung erfolgt insbesondere anhand von § 45 StVO und VO (EU) 2016/399.
Flüchtlingsunterbringung als polizei- und ordnungsrechtliche Maßnahme
Die Klausur befasst sich mit der polizei- und ordnungsrechtlichen Beschlagnahme eines privaten Grundstücks zur Unterbringung von Flüchtlingen in einer niedersächsischen Stadt. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten eines Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die Verfügung der Ordnungsbehörde, die sich auf das NSOG stützt und insbesondere Fragen der Ermessensausübung, Verhältnismäßigkeit sowie polizei- und ordnungsrechtliche Standardmaßnahmen aufwirft.
Gefährliche Reinlichkeit
Die Klausur behandelt die durch eine kommunale Verordnung übertragene Straßenreinigungspflicht für Anlieger, speziell für den Kläger U, der sich weigert, die Reinigung auszuführen. Prüfen sind die Erfolgsaussichten seiner Anfechtungsklage gegen einen entsprechenden Bescheid, die Rechtmäßigkeit der Verordnung, die Beteiligung und Ladung im Gemeinderat sowie Fragen zu unbilligen Härten und Gleichbehandlung. Außerdem analysiert der Fall die Statthaftigkeit und Begründetheit eines Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz gegen drohende Bußgeldmaßnahmen.
Übungsfall: Der fragwürdige Widerrufsvorbehalt
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob der von einer Hamburger Schulbehörde gegenüber einer privaten Ersatzschule erlassene Widerrufsvorbehalt im Bescheid über die staatliche Anerkennung rechtmäßig ist. Die Betreiberin der Privatschule wendet sich gegen diesen Vorbehalt zunächst im Widerspruchsverfahren und anschließend im Rahmen einer verwaltungsgerichtlichen Klage. Der Fall behandelt zentrale Probleme des allgemeinen Verwaltungsrechts, insbesondere die Zulässigkeit und Voraussetzungen eines Widerrufsvorbehalts als Nebenbestimmung zu einem begünstigenden Verwaltungsakt. Zudem werden die Bedeutung der Anforderungen an die Qualifikation von Lehrkräften nach dem Hamburger Privatschulrecht sowie die Folgefragen bei einem späteren Widerruf thematisiert.
Vorläufiger Rechtsschutz gegen ein Innenstadtverbot für Fußballfans
Ein Eintracht-Fan aus Darmstadt will sich mit einem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen ein durch die Stadt verhängtes Aufenthaltsverbot für Fußballfans in der Innenstadt wenden. Die Behörde begründet das Verbot mit drohenden Ausschreitungen beim Derby gegen den SV Darmstadt 98. Die Klausur behandelt unter anderem Fragen nach der Rechtmäßigkeit des Aufenthaltsverbots und den Erfolgsaussichten eines Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz.
Religionsfreiheit und Erziehungsauftrag des Staates im Schulrecht
Im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Anwaltsklausur wenden sich Eltern einer muslimischen Schülerin an einen Rechtsanwalt, da ihre Tochter aufgrund ihres Glaubens nicht am koedukativen Schwimmunterricht teilnehmen möchte. Die Schule lehnt die beantragte Befreiung ab, die Eltern sehen sich in ihrer Religionsfreiheit verletzt und verlangen eine rechtliche Prüfung, wie eine Befreiung erreicht werden kann.
Klausur: „DON’T BE A MAYBE“
Die P-GmbH, Herstellerin von Tabakprodukten, wendet sich gegen eine behördliche Verfügung, mit der die Entfernung einer bundesweiten Werbekampagne für ihre Zigarettenmarke „Red“ und die Einstellung der zugehörigen Werbemaßnahmen angeordnet wird. Auslöser ist die Einschätzung einer Expertin, wonach die Kampagne gezielt Jugendliche und Heranwachsende zum Rauchen verleite, was durch den Inhalt, die Darstellung und eine empirische Studie untermauert wird. Das Landratsamt argumentiert mit dem Jugendschutz und verweist auf die Verhältnismäßigkeit des Werbeverbots. Die P-GmbH klagt vor dem Verwaltungsgericht und sieht insbesondere ihre grundrechtlich geschützten Positionen aus Art. 5 Abs. 1, 12 Abs. 1 und 14 Abs. 1 GG verletzt. Im Fokus stehen die Rechtmäßigkeit der behördlichen Untersagung, die Geeignetheit der Werbemaßnahmen zur Beeinflussung Jugendlicher sowie verfassungsrechtliche und verwaltungsrechtliche Fragestellungen.
Protest auf dem Friedhof
Die Klausur behandelt einen Protest mittels Transparent auf einem Friedhof während einer städtischen Gedenkveranstaltung und prüft die Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Anordnung, das Transparent zu entfernen. Zu bewerten sind die Erfolgsaussichten einer Fortsetzungsfeststellungsklage gegen das Einschreiten der Polizei und die Vereinbarkeit der Maßnahme insbesondere mit den Grundrechten und Vorschriften der Friedhofssatzung.
Der Gesichtsschleier in der Schule
Die Klausur thematisiert die Frage, ob eine staatliche Schule eine Schülerin, die einen Gesichtsschleier (Niqab) trägt, vom Unterricht ausschließen darf. Sie behandelt das Spannungsverhältnis zwischen der Glaubensfreiheit der Schülerin und den schulrechtlichen Auflagen zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Unterrichtsbetriebs.
Konkurrenz um den Autoskooter
Im Sachverhalt konkurrieren zwei Schausteller um die Zulassung ihres Autoskooters auf einem gewerberechtlich festgesetzten Jahrmarkt, der von der Stadt veranstaltet wird. Die Auswahl erfolgt nach vorgegebenen Verwaltungsvorschriften und dem Kriterium 'bekannt und bewährt'. Ein abgelehnter Bewerber legt Widerspruch ein und kritisiert das Verfahren sowie die Mitwirkung des Konkurrenten an der Entscheidung. Thematisiert werden Marktzulassung, Konkurrentenverdrängungsklage, vorläufiger Rechtsschutz und Auswahlverfahren.
»Reisefreiheit für Fußballfans«
Die Klausur behandelt die rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen polizeilicher Auflagen gegenüber einer Versammlung von Fußballfans, die unter dem Motto 'Reisefreiheit für Fußballfans' gegen polizeiliche Reiseeinschränkungen demonstrieren möchten. Dabei stehen insbesondere die Zulässigkeit von Auflagen, die Auswahl des Versammlungsortes und die Anforderungen an Ordner in Konflikt mit dem Versammlungsgrundrecht im Mittelpunkt. Besonderes Gewicht liegt auf der Verhältnismäßigkeitsprüfung der behördlichen Maßnahmen angesichts früherer Ausschreitungen.
Politische Bildung auf dem Oktoberfest
Ein politischer Jugendverband erhält staatliche Fördermittel für eine Bildungsfahrt nach München, bei der die Mittelverwendung und der Bildungscharakter der Maßnahme in Frage steht. Die Staatskanzlei fordert nach Bekanntwerden privater Oktoberfest-Teilnahmen Teile des Zuschusses zurück und hebt den Förderbescheid teilweise rückwirkend auf. Es geht um die rechtlichen Voraussetzungen der Rückforderung und die rechtliche Einordnung der Maßnahme.
Ein Dach über dem Kopf
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Unterbringungsverfügung zur Abwehr gesundheitlicher Gefahren für obdachlose Flüchtlinge im strengen Winter. Im Mittelpunkt stehen die Abgrenzung zwischen Sicherstellung und polizeilicher Generalklausel, die Wesentlichkeitstheorie, das Vorgehen gegen Nichtstörer sowie die Frage nach der Verhältnismäßigkeit angesichts der Eingriffe in Eigentumsgrundrechte. Es sind keine spezialgesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen zu prüfen.
Sozialtourismus?
Die Klausur behandelt die Problematik des sogenannten Sozialtourismus im Zusammenhang mit EU-Bürgern, die nach Deutschland einreisen, ohne einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, und dabei durch Vortäuschen falscher Tatsachen Aufenthaltsbescheinigungen erhalten und Sozialleistungen beantragen. Der Gesetzgeber hat eine Wiedereinreisesperre eingeführt, die nach missbräuchlicher Erlangung von Aufenthaltsrechten verhängt werden kann. Die Klausur stellt unter anderem das Vorgehen des rumänischen Staatsangehörigen R dar und die rechtliche Bewertung seiner Situation.
Die ungeliebte Asylbewerberunterkunft
Der Sachverhalt behandelt die Errichtung einer Asylbewerberunterkunft im Berliner Bezirk Lichtenberg, auf einem Grundstück im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans, welcher ein Gewerbegebiet festsetzt und soziale Einrichtungen ausschließt. Die Klägerin möchte die Unterkunft verhindern und beruft sich auf den Gebietserhaltungsanspruch sowie die Vorgaben des Bebauungsplans. Thematisiert werden die Befreiung vom Bebauungsplan, der einstweilige Rechtsschutz bei Verwaltungsakten mit Doppelwirkung und die relevante Rechtslage.
'Schwarzer Donnerstag' in Stuttgart
Im Rahmen der polizeilichen Räumung des Mittleren Schlossgartens in Stuttgart am 30.09.2010 kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen Protestierenden, die gegen das Bauvorhaben 'Stuttgart 21' demonstrierten, und der Polizei, die den Einsatz von Wasserwerfern zur Durchsetzung der Maßnahmen veranlasste. Die Klausur thematisiert die Abgrenzung zwischen einer Versammlung und einer Verhinderungsblockade, die Polizeifestigkeit der Versammlung sowie die Rechtmäßigkeit polizeilicher Primär- und Zwangsmaßnahmen. Zudem wird eine staatshaftungsrechtliche Fragestellung angerissen.
,Tag der deutschen Patrioten' - polizeilicher Notstand im Versammlungsrecht
Die Klausur thematisiert die Erfolgsaussichten des gerichtlichen Vorgehens gegen ein Verbot einer Versammlung unter dem Motto 'Tag der deutschen Patrioten' in Hamburg. Im Mittelpunkt stehen der Polizeinotstand, die Möglichkeit des Versammlungsverbots, die Verantwortlichkeit der Versammlungsbehörde und die Anforderungen an einstweiligen Rechtsschutz. Die Bearbeitung erfordert eine vertiefte Prüfung polizeilicher Eingriffsbefugnisse und des Versammlungsrechts im Kontext massiver Gegendemonstrationen.
Unzuverlässigkeit eines Beliehenen bei rechtsextremen Aktivitäten
In diesem Fall wendet sich ein Bezirksschornsteinfegermeister im einstweiligen Rechtsschutz nach § 80 V VwGO gegen den Widerruf seiner Bestellung wegen angeblicher Unzuverlässigkeit aufgrund rechtsextremer Aktivitäten und politischer Nähe zur NPD. Die Antragsgegnerin argumentiert mit Gefahr für das öffentliche Interesse und Zweifel an der Verfassungstreue, während der Antragsteller sein politisches Engagement für zulässig hält und keine fachlichen Beanstandungen vorliegen.
Die Masern und das zwangsweise Schulfrei
Im Sachverhalt besucht eine nicht gegen Masern geimpfte Schülerin trotz örtlichem Masernausbruch weiterhin die Schule, bis das Gesundheitsamt ein zeitlich begrenztes Schulbetretungsverbot erlässt. Die Schülerin und ihre Eltern halten dieses Verbot für unverhältnismäßig und fechten es vor dem Verwaltungsgericht an. Die Klausur thematisiert die Prüfung der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts und der dazu ergriffenen Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz.
Sex Sells in der Mönckebergstraße
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit einer polizeirechtlichen Untersagungsverfügung gegen sexuelle Werbewirkung im öffentlichen Straßenraum in Hamburg. Zu prüfen ist insbesondere die Fortsetzungsfeststellungsklage, einschlägige Vorschriften des Polizei- und Ordnungsrechts sowie Ermessensentscheidungen der Behörde. Die Bewerbung einer Prostitutionsvermittlungs-Website und ihre Einschränkbarkeit stehen im Fokus.
»Ein Schuss ins Blaue?«
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines polizeilichen Platzverweises gegen eine als alkoholisiert und auffällig eingeschätzte Person sowie die darauf folgende polizeiliche Maßnahme gegenüber einer weiteren Person, die die Beamten bei der Mittagspause filmt. Zu prüfen sind die Rechtsgrundlagen für das polizeiliche Einschreiten im öffentlichen Raum und eventuelle Grundrechtseingriffe (Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Polizeirecht).
Im Zweifel gegen die Freiheit?
Ein Arzt bietet begleitete Suizidhilfe unter strengen Bedingungen an und wird mit einem neuen Gesetzentwurf zur Strafbarkeit geschäftsmäßiger Suizidhilfe konfrontiert. Der Fall behandelt die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Gesetzgebungsverfahrens, die Verhältnismäßigkeit der Strafnorm und deren Vereinbarkeit mit Grundrechten wie dem Recht auf Selbstbestimmung und Leben.
Rechtsradikale Demonstration unter versammlungsrechtlichen Auflagen
Im Sachverhalt meldet eine rechtsextremistische Vereinigung eine Demonstration unter dem Motto "Arm trotz Arbeit – Kapitalismus zerschlagen!" an. Die Behörde erlässt mehrere Versammlungsauflagen, darunter das Verbot bestimmter rechtsextremer Fahnen und das Fotografierverbot von Gegendemonstranten, und ordnet die sofortige Vollziehung an. Der Kläger wendet sich im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Auflagen; zu prüfen ist insbesondere die Rechtmäßigkeit der versammlungsrechtlichen Maßnahmen, die Grundrechtsabwägung und die Voraussetzungen des Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO.
Zwischen Berufsfreiheit und Ausbildungsmonopol – rechtliche Vorgaben für den Wechsel des Bundeslandes als Rechtsreferendar
Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Vorgehens gegen die Ablehnung der Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst nach dem Wechsel des Bundeslandes. Im Mittelpunkt stehen die Berufsfreiheit und die rechtlichen Grenzen des staatlichen Ausbildungsmonopols, insbesondere die Anforderungen an einen Wechselgrund gemäß Juristenausbildungsgesetz.
Öffentliches Baurecht und Verwaltungs-prozessrecht: Geplante Flut im Wohngebiet
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des vorläufigen Rechtsschutzes in öffentlich-rechtlichen Drittanfechtungskonstellationen und deren Zusammenspiel mit dem Bauplanungsrecht. Schwerpunkte liegen auf der inzidenten Prüfung der Wirksamkeit eines Bebauungsplans nach dem Maßstab des Abwägungsgebots sowie auf Fragen der Verwaltungszustellung und Fristenberechnung.
»Demonstration mit Hindernissen«
Die Klausur befasst sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und Beschränkungen von Demonstrationen am Beispiel einer Gegendemonstration zu einer PEGIDA-Veranstaltung in Hamburg. Schwerpunkte sind die Zulässigkeit von versammlungsrechtlichen Auflagen, Gefährderanschreiben, polizeiliche Maßnahmen sowie die Videoüberwachung der Demonstration.
'Willkommenskultur' für Flüchtlinge?
Im Mittelpunkt steht die Errichtung einer Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) für Flüchtlinge in einem als Wohngebiet ausgewiesenen Bereich der Stadt Heidelberg (Baden-Württemberg) ohne Baugenehmigung. Eine Anwohnerin wendet sich wegen erheblicher Lärmbelästigung an die Stadtverwaltung; ihr Widerspruch gegen die Ablehnung eines Einschreitens wird abgelehnt und sie erhebt Klage. Die Klausur behandelt baurechtliche, immissionsschutzrechtliche und verwaltungsprozessrechtliche Fragen, einschließlich der Zulässigkeit von Widerspruch und Klage sowie Anforderungen an Lärmschutzmaßnahmen.
Eltern vs. Grundschule
Die Klausur thematisiert den einstweiligen Rechtsschutz gegen eine schulische Empfehlung, die über den gymnasialen Bildungsweg eines Grundschülers entscheidet. Im Mittelpunkt steht die Rechtmäßigkeit der landesrechtlichen Übertrittsregelung sowie die Frage, ob Eltern oder Schüler rechtlich gegen eine versagte Gymnasialempfehlung vorgehen können. Es werden sowohl materiell-rechtliche als auch prozessuale Aspekte im Kontext der schulischen Selbstverwaltung und Grundrechte behandelt.
Der kamerascheue Demonstrant
Im Übungsfall möchte A, politisch engagierter Bürger, an einer friedlichen Versammlung teilnehmen. Die Polizei plant, trotz erwarteten friedlichen Verlaufs, präventiv einen Überwachungswagen mit ausgefahrener aber ausgeschalteter Mastkamera am Versammlungsort zu positionieren. A sieht hierin eine Verletzung seiner Versammlungsfreiheit und möchte im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Maßnahme vorgehen.
Ordnungsrechtliches Verbot von Wahlplakaten
Der Fall behandelt die rechtliche Bewertung einer ordnungsrechtlichen Verfügung gegen eine Partei, die strafbare, fremdenfeindliche Wahlplakate im öffentlichen Raum angebracht hat. Gegen die Verfügung zur Entfernung und das Verbot öffentlichkeitswirksamer Nutzung wird Widerspruch eingelegt; zu prüfen sind insbesondere polizei- und ordnungsrechtliche sowie grundrechtliche Aspekte, einschließlich Verwaltungsakt und den Voraussetzungen für die sofortige Vollziehung.
Was lange währt ...?!
Die Klausur behandelt die Aufhebung eines über 35 Jahre alten Bewilligungsbescheids über Eingliederungshilfe nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG) für eine ehemalige DDR-Häftling. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Rücknahme von Verwaltungsakten, zur Verwirkung sowie zur Anwendung der Ausschlussgründe des HHG und dem rechtlichen Gehör.
Der Fall Gustl M. – Wahn oder Sinn?
Die Klausur behandelt einen Prüfungsfall im Kontext einer Unterbringung nach § 63 StGB und ihrer Fortdauer nach § 67 e StGB. Im Mittelpunkt stehen die Zulässigkeit und Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde gegen die fachgerichtliche Entscheidung, insbesondere im Hinblick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, den Prüfungsmaßstab des Bundesverfassungsgerichts und den Anspruch auf rechtliches Gehör bei Ablehnung eines Gegengutachtens.
Kommunalrecht: Kein Festkommers im Friedenssaal der Stadt M?
Im Fall wird thematisiert, ob die Stadt M einer Studentenverbindung den Zugang zum kommunalen Friedenssaal für einen Festkommers verweigern darf. Die Klausur behandelt die Vergabe kommunaler öffentlicher Einrichtungen, etwaige grundrechtliche Gleichbehandlungs- und Gleichberechtigungsfragen sowie mögliche Amtshaftungstatbestände bei kommunalaufsichtlichem Handeln.
Tierische Kunst
Die Künstlerin A möchte im Rahmen einer Performance zwei Hundewelpen töten; das Veterinäramt München untersagt dies vorab per Bescheid unter Anordnung der sofortigen Vollziehung. Zu prüfen ist im verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutz das Verhältnis zwischen Kunstfreiheit und Tierschutz unter Berücksichtigung der einschlägigen einfach- und verfassungsrechtlichen Normen.
Der präventiv-polizeiliche Gewahrsam
Die Klausur thematisiert den präventiv-polizeilichen Gewahrsam am Beispiel einer Ingewahrsamnahme nach einem Clubbesuch. Es werden klausur- und examensrelevante Probleme rund um die rechtlichen Voraussetzungen, Rechtsnatur und möglichen Rechtsschutz bei polizeilichem Gewahrsam behandelt. Der Fall prüft insbesondere die Eingriffsintensität, grundrechtliche Implikationen und prozessuale Möglichkeiten zur Überprüfung polizeilichen Handelns.
»Mia san mia« – Einheimischenmodell auf Bayerisch
Die Klausur behandelt das bayerische Einheimischenmodell im Kontext der Vergabe von Baugrundstücken. Ein tschechischer Staatsbürger klagt vor dem Verwaltungsgericht auf diskriminierungsfreie Vergabe und bringt insbesondere europarechtliche und grundrechtliche Bedenken gegen die Praxis der Gemeinde vor. Die Überprüfung umfasst Fragen des Verwaltungsrechtswegs, des einstweiligen Rechtsschutzes, kommunalrechtlicher Vorschriften, Grundrechte und europäischer Grundfreiheiten.
Das Taubenfütterungsverbot“
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit einer kommunalen Gefahrenabwehrverordnung, die das Füttern verwilderter Tauben in der Stadt M verbietet. Zu prüfen ist insbesondere, ob die Verordnung formell und materiell rechtmäßig ist, insbesondere im Hinblick auf die Ermächtigungsgrundlage, die Wesentlichkeitstheorie, Tierschutz, Grundrechte und das Infektionsschutzgesetz. Zusätzlich geht es um die verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten gegen das Fütterungsverbot und die Verordnung.
Marktplatzvergabe bei knapper Kapazität
Die Übungsklausur thematisiert die Vergabe von Marktplatzstandplätzen bei knapper Kapazität am Hamburger Dom. Im Fokus stehen Fragen des Gewerberechts, der Marktzulassung, das Auswahlverfahren und die Befangenheit im Verwaltungsverfahren sowie der einstweilige Rechtsschutz. Der Sachverhalt orientiert sich an einer Entscheidung des VG Bremen und behandelt die Ablehnung des Antragsstellers, Verfahrensmängel und mögliche Rechtsverletzungen.
Viel Wind um Nichts?
Der Fall behandelt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Windkraftanlage im Außenbereich. Ein Nachbar, dessen geplante Anlage durch die Genehmigung wirtschaftlich beeinträchtigt wird, wehrt sich im Wege eines Eilverfahrens gegen die sofortige Vollziehung. Die klausurtypischen Problemstellungen umfassen insbesondere die Rechtmäßigkeit der Genehmigung, die Bindungswirkung des Vorbescheids sowie das Rechtsschutzbedürfnis im verwaltungsprozessualen Eilverfahren.
Blockadetraining und szenische Wegtrageübung als Versammlung
Die Klägerin wendet sich gegen versammlungsrechtliche Auflagen, die im Zusammenhang mit einer geplanten Versammlung zur Demonstrationsvorbereitung (Blockadetraining und szenische Wegtrageübung) ergangen sind. Im Mittelpunkt stehen die Frage, ob die Veranstaltung als Versammlung im Sinne des Versammlungsrechts einzustufen ist, die Zulässigkeit von Auflagen und die Polizeifestigkeit der Versammlung. Es werden zudem die Anforderungen an versammlungsrechtliche Maßnahmen und der Störerbegriff behandelt.
Subventioniertes Freibad
Die Klausur behandelt die Förderpraxis für kommunale Sportstätten anhand des Beispiels 'Subventioniertes Freibad'. Thematisiert werden die Vergabe von Subventionen, die Rücknahme des Zuwendungsbescheids nach § 48 VwVfG, die Außenwirkung von Verwaltungsvorschriften kraft Selbstbindung durch Art. 3 I GG sowie die Vertretung der Gemeinde und die Folgen von Formfehlern. Im Mittelpunkt steht die Prüfung der Erfolgsaussichten einer Klage gegen den Rücknahmebescheid.
Das Ultra-Verbot
Im Fall erhält ein Mitglied der Mainzer Ultras einen präventiven Platzverweis für das Gelände des Stadions und den Universitätscampus anlässlich eines Bundesligaspiels, nachdem es im Zusammenhang mit Ausschreitungen und Sachbeschädigungen mehrfach polizeilich auffällig geworden war. Gegen die sofort vollziehbare Verfügung legt der Betroffene Widerspruch ein und begehrt anwaltliche Hilfe sowie vorläufigen Rechtsschutz, um am Spiel teilnehmen zu dürfen.
Schluss mit lustig
Die hessische Gemeinde G erlässt eine Alkoholverbotsverordnung für das Musikerviertel, um nächtliche Trinkgelage und Lärmbelästigungen durch Touristen einzudämmen. Ein Student, dem im Rahmen der Verordnung Weinflaschen durch die Polizei sichergestellt werden, klagt vor dem Verwaltungsgericht auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme. Zu prüfen sind die Rechtmäßigkeit der Verordnung, der polizeilichen Sicherstellung sowie die Zulässigkeit und Begründetheit der Fortsetzungsfeststellungsklage.
Konkurrenz bei Beamtenernennung
Der Sachverhalt betrifft die Konkurrenz mehrerer Bewerber bei der Ernennung zum Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamburg. Er beleuchtet Fehler im Auswahlverfahren, wie die angeblich rechtswidrige Erstellung einer Anlassbeurteilung durch die Justizsenatorin, Beeinflussung im Richterwahlausschuss und die Missachtung einstweiliger Rechtsschutzverfahren. Der Kläger wendet sich gegen die Ernennung eines Konkurrenten und fordert seine eigene Ernennung sowie die erneute Entscheidung unter Beachtung rechtlicher Vorgaben.
»Doktor Ade«
Die Klausur behandelt den Entzug eines Doktorgrades wegen Plagiatsvorwürfen anhand eines fiktiven Sachverhalts um die Person P und fokussiert auf allgemeines Verwaltungsrecht. Zu prüfen sind insbesondere die rechtlichen Voraussetzungen und das Verfahren zur Aberkennung des Titels sowie Fragen nach Grundrechten und der Öffentlichkeit des Verfahrens.
»Geheimniskrämerei« des Bundesumweltministeriums
Die vorliegende Originalklausur aus dem Umweltverwaltungsrecht thematisiert die Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrags auf Zugang zu Umweltinformationen nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) gegenüber einem Bundesministerium. Im Mittelpunkt stehen Zulässigkeitsfragen eines (Verpflichtungs-)Widerspruchsverfahrens und materiell-rechtliche Anspruchsvoraussetzungen sowie mögliche Ausschlussgründe beim Auskunftsanspruch, insbesondere in Bezug auf Informationen aus Gesetzgebungsverfahren und Geheimhaltungsinteressen Dritter.
Der »Ekel«-Pranger
Die Klausur behandelt die Ankündigung einer Internet-Veröffentlichung lebensmittelrechtlicher Verstöße eines Restaurants durch die Stadtverwaltung. Thematisiert wird insbesondere der Rechtsschutz gegen die öffentliche Namensnennung ('Hygiene-Pranger') unter Berücksichtigung unionsrechtlicher und grundrechtlicher Aspekte. Die S-GmbH wendet sich mit einem Eilantrag gegen die bevorstehende Rufschädigung.
»Reiz«-wäsche im Strafvollzug
Der Fall behandelt die rechtlichen Möglichkeiten eines transsexuellen männlichen Strafgefangenen, Damenbekleidung im geschlossenen Männervollzug zu tragen. Im Mittelpunkt steht die gerichtliche Überprüfung einer ablehnenden Ermessensentscheidung der Justizvollzugsanstalt im Lichte von Grundrechten, allgemeinen Vollzugsgrundsätzen sowie dem Strafvollzugsrecht. Darüber hinaus werden Diskriminierungsfragen und Sicherheitsaspekte in der Haft thematisiert.
Bauträgervertrag: Frist für den Eingang der Annahmeerklärung; Inhaltskontrolle der Frist für die Bindung an das Vertragsangebot
Die Klausur thematisiert die Wirksamkeit eines Bauträgervertrags mit Fokus auf die Bindungsfrist des Angebots und deren Kontrolle nach AGB-Recht. Prüfungsgegenstand ist insbesondere, ob eine in vorformulierter Erklärung enthaltene viermonatige Bindung an das Vertragsangebot gemäß § 308 Nr. 1 BGB zulässig ist und welche Frist für die Annahmeerklärung angemessen ist. Zudem werden bereicherungsrechtliche Rückabwicklungsfragen bei unwirksamem Vertrag behandelt.
Goliath gegen David – Einzelhandelssteuerung im Bauplanungsrecht
Die Goliath-AG plant die Errichtung eines großflächigen Supermarktes in einer Stadt, wobei die planungsrechtliche Zulässigkeit streitig ist. Streitpunkte sind insbesondere die Einordnung des Baugebiets, mögliche schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche im Vorort und die nachträgliche Aufstellung eines Bebauungsplans zur Steuerung des Einzelhandels. Die Fallbearbeitung erfordert eine Auseinandersetzung mit den abgelehnten Vorbescheid, dem Widerspruchs- und Klageverfahren sowie den gemeindlichen Planungserwägungen.
»Helm oder Glaube?«
Ein Motorradfahrer beantragt wegen seiner religiösen Überzeugung eine Ausnahmegenehmigung von der gesetzlichen Helmpflicht, welche ihm von der Behörde verweigert wird. Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Problematik um das Spannungsverhältnis zwischen Glaubensfreiheit und staatlicher Schutzpflicht für Leben und Sicherheit im Straßenverkehr. Im Fokus stehen die Reichweite des Schutzes von Art. 4 GG und die Zulässigkeit sowie Begründetheit der gerichtlichen Klage auf Ausnahme von der Helmpflicht.
Unruhe am Bahnhof
Der Fall behandelt die Rechtmäßigkeit von polizeilichen Maßnahmen der Bundespolizei am Bahnhofsvorplatz in Rosenheim, insbesondere Identitätsfeststellung und Datenabgleich ohne konkreten Anlass. Geprüft werden die Erfolgsaussichten eines verwaltungsgerichtlichen Rechtsbehelfs des Betroffenen sowie Zuständigkeitsfragen der Bundes- und Landespolizei. Die Maßnahmen werden vor dem Hintergrund des Bundespolizeigesetzes und der Abgrenzung von Bahnanlagen rechtlich eingeordnet.
Keine Karten für Chaoten!
Im Mittelpunkt steht ein Fußballverein, dem von der Ordnungsbehörde untersagt wird, Eintrittskarten an den Gastverein abzugeben, um drohende gewalttätige Auseinandersetzungen sog. Problemfans zu verhindern. Der Verein hält die Untersagung für rechtswidrig und beantragt einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht. Es sind polizei- und verwaltungsprozessrechtliche Fragen mit Fokus auf Verhaltensstörer und Notstandspflichtigen sowie Grundrechte zu prüfen.
Fussball ist unser Leben
Die Klausur behandelt einen Aktenvortrag zum allgemeinen Polizeirecht, in dem eine Meldeauflage gegen einen Fußballfan mittels Verwaltungsakt verhängt wurde. Streitig sind die Rechtmäßigkeit der Maßnahme, das Feststellungsinteresse im Rahmen der Fortsetzungsfeststellungsklage und die Auswirkungen auf Grundrechte wie Freizügigkeit und allgemeine Handlungsfreiheit. Es wird außerdem auf Anhörungsrechte und Ermessensausübung eingegangen.
Die Feuerwehrkosten
Die Klausur behandelt die Erhebung von Feuerwehrkosten nach einem Feuerwehreinsatz, bei dem ein Pkw aus einer Schneewehe geborgen wurde. Streitig ist insbesondere die Kostentragungspflicht des Autofahrers, die Berechnung und Angemessenheit der Gebühren sowie die Verantwortlichkeit der Stadt für den Winterdienst. Es geht um die Auslegung des Landes- und Satzungsrechts zum Brandschutz im Kontext kommunaler Gebühren.
Häusliches Betretungsverbot
Im Sachverhalt erteilt die Polizei nach einer häuslichen Auseinandersetzung ein zehntägiges Rückkehrverbot gegen M. Dieser möchte nach Ablauf der Maßnahme feststellen lassen, dass das polizeiliche Betretungsverbot rechtswidrig war und zieht vor das Verwaltungsgericht. Geprüft werden die Rechtmäßigkeit der Maßnahme sowie die Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage.
Du sollst nicht rauchen
G betreibt eine kleine Gaststätte, in der das Rauchen nach einem neuen Landesnichtraucherschutzgesetz verboten wird. Er sieht sich existenziell bedroht, muss einen Passivrauchengefahrentest absolvieren und fordert Rechtsschutz gegen das Gesetz, insbesondere wegen einer Benachteiligung gegenüber größeren Gaststätten sowie der zusätzlichen Prüfungspflicht.
Bierbike
Der Fall behandelt die rechtliche Einordnung und die Zulässigkeit des Betriebs eines sogenannten Bierbikes auf öffentlichen Straßen in Rosenheim. Es geht um die Frage, ob der Betrieb des Bierbikes eine erlaubnispflichtige Sondernutzung darstellt und ob die erlassene Untersagungsverfügung rechtmäßig ist, insbesondere unter Berücksichtigung der Belange des Gewerbetreibenden und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Ausreise unerwünscht
Ein deutscher Staatsangehöriger beantragt die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen eine Verfügung der Stadt, die ihm die Ausreise in den Iran zum Zwecke einer Teilnahme an einer Konferenz verweigert. Die Behörde befürchtet negative Auswirkungen auf das Ansehen Deutschlands sowie eine strafbare Holocaustleugnung. Der Fall thematisiert passrechtliche Eingriffsmaßnahmen, Ermessensfehler und Grundrechtsbezug.
Fotografierverbot von SEK-Beamten
Im Fall wird geprüft, ob das durch einen SEK-Einsatzleiter ausgesprochene Fotografierverbot gegenüber Journalisten mit Blick auf die Grundrechte sowie die polizeirechtliche Gefahrenabwehr rechtmäßig war. Im Mittelpunkt stehen die Erfolgsaussichten der von einem Zeitungsverlag erhobenen Fortsetzungsfeststellungsklage gegen die Polizei NRW.
Piusaufzug mit Hindernissen
Die Klausur thematisiert polizeiliche Maßnahmen bei einer Versammlung der Piusbruderschaft und einer Gegendemonstration, insbesondere die Frage der Rechtmäßigkeit der polizeilichen Einkesselung des Aufzugs sowie begleitender Videoüberwachung. Es werden Grundfragen des Versammlungsrechts, der Polizeifestigkeit von Versammlungen und der Verhältnismäßigkeit exekutiver Maßnahmen behandelt.
Original Aktenvortrag: "Die Tätowierung – Pony 'Speedy' und die 'Rolling-Stones-Zunge'
Die Stadt Düsseldorf untersagt einem Antragsteller, sein Pony mit einem 'Rolling Stones'-Zungenmotiv tätowieren zu lassen, und ordnet die sofortige Vollziehung dieser Verfügung an. Der Antragsteller begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen die Verfügung, wobei unter anderem Tierschutzrecht (§§ 1, 5, 6 TierSchG), die Zustellung sowie ein möglicher Eingriff in die Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG und die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme zu prüfen sind.
Original Aktenvortrag: "Keine Einladung zum Vorstellungsgespräch – Ein Schwerbehinderter klagt an
Ein schwerbehinderter Bewerber wird von einem öffentlichen Arbeitgeber nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen und klagt auf Entschädigung. Im Streit ist insbesondere, ob ein Verstoß gegen die Einladungspflicht aus § 82 SGB IX und eine Benachteiligung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz vorliegt, obwohl der Bewerber die in der Stellenausschreibung geforderte Mindestnote nicht erreicht hat. Die Fallbearbeitung thematisiert den Umgang mit Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und die arbeitsrechtlichen/beamtenrechtlichen Folgen einer möglicherweise diskriminierenden Nichteinladung.
Kein Alkoholverbot ist auch keine Lösung?
Die Klausur behandelt zwei Fallkomplexe: Zum einen ist die Erfolgsaussicht einer Verfassungsbeschwerde eines Supermarktes gegen das nächtliche Verkaufsverbot von Alkohol nach § 3a I LadÖG Baden-Württemberg zu prüfen. Zum anderen ist die Erfolgsaussicht einer Klage gegen einen auf eine Polizeiverordnung gestützten Platzverweis wegen Alkoholkonsums im öffentlichen Raum zu beurteilen. Thematisch geht es u.a. um Grundrechte, Polizeirecht und die verfassungsrechtlichen Anforderungen an gesetzliche Ermächtigungsgrundlagen.
Geld oder Schläge
Der Fall behandelt eine polizeiliche Wohnungsverweisung nach § 34a PolG NRW infolge von behaupteter häuslicher Gewalt. Der Kläger begehrt im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage die Feststellung der Rechtswidrigkeit des gegen ihn ausgesprochenen Rückkehrverbots, nachdem er die Wohnung verlassen hat und das Verbot mittlerweile abgelaufen ist. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage sowie zur materiellen Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahme.
Vertrauensschutz für einen Bootsliegeplatz?
Die Klausur behandelt den Anspruch auf Zugang zu einer öffentlichen Einrichtung (Bootsliegeplatz), insbesondere den Gleichbehandlungsanspruch und Vertrauensschutz nach Ausgliederung des Betriebs in eine privatrechtliche GmbH. Im Sachverhalt werden die Vergaberichtlinien einer Gemeinde für Bootsliegeplätze und deren Veränderung im Zusammenhang mit prioritätsbasierter Vergabepraxis, Unregelmäßigkeiten und Vertrauensschutz thematisiert. Die Fallbearbeitung verlangt außerdem die richtige Klageart zu formulieren.
Widersprichst Du noch oder lebst Du schon?
Die Klausur behandelt einen Widerspruch gegen die Ablehnung verkehrsberuhigender Maßnahmen in der Brockesstraße durch die Straßenverkehrsbehörde Lübeck. Thematisiert werden unter anderem die Zulässigkeit und Begründetheit des Widerspruchs, das Abhilfeverfahren, das Verhältnis von behördlichen Beschlüssen, die Voraussetzungen für Wiedereinsetzung und die verwaltungsrechtliche Situation nach Änderung der Verkehrsplanung, insbesondere unter Berücksichtigung der StVO und des VwVfG.
Übungsklausur ÖR Das Alkoholverbot am Marktplatz
Die Fortgeschrittenenklausur befasst sich mit der Rechtmäßigkeit eines durch kommunale Polizeiverordnung angeordneten Alkoholverbots auf dem Marktplatz, geprüft im Kontext einer Fortsetzungsfeststellungsklage. Die Fragestellungen liegen im Bereich des allgemeinen und besonderen Polizei- und Ordnungsrechts sowie des Verwaltungsprozessrechts.
Examensklausur ÖR Umwandlung einer Gaststätte zur Diskothek
Im Sachverhalt geht es um die Umwandlung einer genehmigten Schankwirtschaft zur Diskothek durch den Betreiber F. Die zuständige Behörde entzieht ihm daraufhin die Gaststättenerlaubnis wegen unbefugter Betriebsartänderung und Unzuverlässigkeit, gestützt auch auf eine Vorstrafe und das Preisabgabemodell. Es sind insbesondere gaststättenrechtliche und bau- bzw. immissionsschutzrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit behördlichen Eingriffsakten zu prüfen.
Hamburger Nächte
Die Klausur behandelt die Abgrenzung zwischen Gemeingebrauch und Sondernutzung im Straßenrecht anhand einer Untersagungsverfügung des Bezirksamts Hamburg-Mitte gegen das Aufstellen von Reisemobilen zur gewerblichen Nutzung. Der Antragsteller begehrt im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs und argumentiert unter anderem mit seiner allgemeinen Handlungsfreiheit sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Thematisiert werden zudem formelle und materielle Aspekte der Verfügung sowie relevante Normen des Hamburger Wegegesetzes und des Verwaltungsverfahrensrechts.
Die mobile Werbeanlage
Die Klausur behandelt einen Streit zwischen einem Antiquitätenhändler und der Stadt Arnsberg über die Einstufung eines abgestellten, beschrifteten Pkw-Anhängers als ortsfeste Werbeanlage. Der Händler wendet sich gegen die bauordnungsrechtliche Verfügung, die die Entfernung des Anhängers und ein Abstellenverbot anordnet, und stellt Fragen nach der Rechtslage und möglichen Änderungen durch tägliche Nutzung. Thematisch liegt der Schwerpunkt auf Bauordnungsrecht NRW, Verwaltungsakt und gerichtlichem Rechtsschutz.
Rudi Raser
Der Fall behandelt die polizeiliche Sicherstellung von Fahrzeugen im Vorfeld einer vermuteten verbotenen Straßenveranstaltung sowie mögliche Rechtsbehelfe und Staatshaftungsansprüche des Betroffenen. Neben der Rechtmäßigkeit der Sicherstellung ist insbesondere die Geltendmachung von Schadensersatz wegen Beschädigung des Fahrzeugs zu prüfen. Die Klausur deckt wesentliche Probleme des Polizei- und Staatshaftungsrechts ab.
Der Pkw mit den abgefahrenen Reifen
Der Klausurfall thematisiert die Rechtmäßigkeit der Sicherstellung und Abschleppung eines Pkw mit abgefahrenen Reifen durch das Ordnungsamt einer Stadt. Im Vordergrund stehen verwaltungs- und ordnungsrechtliche Eingriffsbefugnisse, Fragen des Sofortvollzugs sowie der Rechtsschutz, insbesondere Eilrechtsschutz, gegen Maßnahmen der Gefahrenabwehr.
Übungsklausur: Truthühner sind keine Hühner
Im Mittelpunkt des Falls steht Landwirt B, der einen vom Umweltschutzrecht erfassten Stall zunächst für die Hähnchenmast nutzt und später an einen Truthühnerzüchter verpachtet. Die Kreisverwaltung ordnet die Stilllegung des Stalls an, weil sie darin eine genehmigungspflichtige Änderung sieht und den Bestandsschutz für erloschen hält. Wesentliche rechtliche Schwerpunkte sind die Abgrenzung zwischen Hähnchen- und Truthühnerhaltung sowie die Anwendung und Reichweite des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Zudem wird die Verhältnismäßigkeit behördlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit formeller Illegalität diskutiert. Die Zusatzfrage betrifft die Zulässigkeit und Reichweite von Anordnungen gegen bestehende Anlagen nach geänderten Immissions-Grenzwerten.
Russischer oder deutscher Porsche?
In diesem Klausurfall begehrt ein deutscher Kläger nach Sicherstellung seines 1993 gestohlenen Porsche 911 durch die bayerische Polizei im Jahr 2008 die Herausgabe des Fahrzeugs vom Polizeipräsidium München. Neben der Hauptsacheklage wird einstweiliger Rechtsschutz beantragt, um die Herausgabe an einen russischen Erwerber zu verhindern. Streitig ist insbesondere die Eigentumslage sowie das anwendbare Recht im Hinblick auf den behaupteten gutgläubigen Erwerb im Ausland.
Tätigkeitsverbot wegen Schweinegrippe
Ein beamteter Hochschullehrer wird aufgrund einer Infektion mit dem Schweinegrippevirus per Verwaltungsakt von seiner Hochschule mit einem Tätigkeitsverbot und einer Untersuchungspflicht belegt. Die Klausur prüft die Erfolgsaussichten seines Widerspruchs, insbesondere die formellen und materiellen Voraussetzungen, die Fristproblematik sowie die Verfassungsmäßigkeit der einschlägigen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes.
Examensklausur ÖR Bildungsstreik mit Langzeitfolge
Der Fall behandelt die Auswirkungen eines strafrechtlichen Urteils im Zusammenhang mit Hörsaalbesetzungen auf die Zulassung eines Jurastudenten zum juristischen Vorbereitungsdienst. Thematisiert werden Fragen zur Versammlungsfreiheit, Berufsfreiheit, Unbestimmtheit des Rechtsbegriffs der Unwürdigkeit sowie Fristenberechnung und Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts.
Der abgestellte Pkw
Die Klausur behandelt einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen eine sofort vollziehbare Verfügung zur Entfernung eines zum Verkauf abgestellten Pkw von einem öffentlichen Parkstreifen. Thematisiert werden die Voraussetzungen und die Rechtmäßigkeit von straßenrechtlichen Eingriffen sowie der Sondernutzungsbegriff im Straßenrecht NRW.
Black Jack
Im Fall 'Black Jack' begehrt ein Hundehalter vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht einstweiligen Rechtsschutz gegen ein Hundeverbot und eine Anleinpflicht, die ihm durch einen sofort vollziehbaren Bescheid auferlegt wurden. Im Mittelpunkt stehen vor allem formelle und materielle Fragen der Zuständigkeit, des Verwaltungsverfahrens und der Verhältnismäßigkeit sicherheitsrechtlicher Maßnahmen. Die Klausur behandelt klassische Themen aus dem Polizei- und Ordnungsrecht sowie des einstweiligen Rechtsschutzes.
Tritt der November hart herein, muss nicht viel dahinter sein.
Landwirt L wird von einer Landesstraßenbaubehörde zum Dulden von Bodenuntersuchungen und Vermessungsarbeiten für eine neue Bundesstraße auf seinen Flächen verpflichtet. Nach erfolgten Maßnahmen erhebt L Klage und rügt u.a. die Verfahrensweise, die Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit der behördlichen Anordnungen sowie eine Grundrechtsverletzung. Die Klausur prüft sowohl verwaltungsrechtliche als auch verwaltungsprozessuale Fragen rund um die Ankündigung und Durchführung der Maßnahmen sowie die Erfolgsaussichten der Klage.
Übungsfall: Ausschluss aus dem Plenum
Im Mittelpunkt des Falls steht der Ausschluss einer Fraktion und ihrer Abgeordneten aus dem Plenarsaal des Deutschen Bundestages durch den Bundestagspräsidenten nach einer Protestaktion während einer Debatte zum Afghanistan-Mandat. Die Betroffenen sehen dadurch ihre parlamentarischen Rechte, insbesondere die Freiheit des Mandats gemäß Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG, als verletzt an und begehren eine Feststellung durch das Bundesverfassungsgericht im Wege des Organstreitverfahrens. Der Fall beleuchtet die Grenzen und Voraussetzungen parlamentarischer Ordnungsmaßnahmen, den Grundsatz der Gleichbehandlung im Parlament sowie die prozessuale Parteifähigkeit einzelner Abgeordneter und Fraktionen im Verfassungsprozess. Wesentliche Schwerpunkte liegen auf dem parlamentarischen Ordnungsrecht und dem grundrechtlichen Schutz parlamentarischer Teilhaberechte.
Kampfhundrentner
Der Rentner Wymmrich hält einen Hund, der nach der bayerischen Kampfhundeverordnung als erlaubnispflichtiger Kampfhund gilt. Das Ordnungsamt verlangt die sofortige Abgabe des Hundes ins Tierheim und erteilt eine Verfügung gestützt auf das Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) und die KampfhundeVO. Thematisiert wird die Ermessensbetätigung, Verhältnismäßigkeit und die Frage, ob und wie Wymmrich gegen die Verfügung vorgehen kann.
Flatrate – All You Can Drink!
Die Klausur enthält einen Sachverhalt zu einer Diskothek, die mit einer 'All You Can Drink'-Flatrate wirbt. Streitpunkt ist das Verbot des unbegrenzten Alkoholausschanks durch die Behörde sowie die Anfechtungsklage des Diskothekenbetreibers unter Bezugnahme auf Aspekte wie Nebenbestimmungen, Grundrechte und Gefahrenprognose. Die rechtliche Beurteilung erfolgt anhand des GastG des Bundes; zusätzlich sind Folgefragen zu alternativen Angeboten und den Auswirkungen der Föderalismusreform I zu beantworten.
Windige Angelegenheiten
Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten der verwaltungsgerichtlichen Klage eines Unternehmens, das eine geringere Fördersumme zur Installation einer Solaranlage erhalten hat als beantragt. Im Fokus stehen die Rechtmäßigkeit von Nebenbestimmungen, Selbstbindung der Verwaltung, sowie die Thematik der reformatio in peius im Widerspruchsverfahren. Außerdem wird ein Verbot der Ausfuhr von Düngemittel nach Nordkorea behördlich ausgesprochen.
Montags-Demo in Münster
Die Klausur befasst sich mit einer von der Polizei gegenüber einem Demonstrationsveranstalter verfügten versammlungsrechtlichen Auflage, nach der der Aufzug auf Gehwegen stattfinden sollte und die Abschlusskundgebung auf einen anderen Platz verlegt wurde. Der Veranstalter sieht sich hierdurch in seiner Versammlungsfreiheit verletzt und will gerichtlich gegen die behördlichen Maßnahmen vorgehen. Zu prüfen sind die Zulässigkeit und Begründetheit gerichtlichen Rechtsschutzes, insbesondere einer Fortsetzungsfeststellungsklage.
Plauener Nebenbestimmungen
Die Klausur behandelt die verwaltungsrechtlichen Anforderungen an Nebenbestimmungen (Bedingungen/Auflagen) zu einem begünstigenden Verwaltungsakt am Beispiel einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis zur Außenbewirtschaftung. Schwerpunkte sind die Bestimmtheit des Verwaltungsakts, die Zulässigkeit und Bindungswirkung von Zwangsgeldandrohung und -festsetzung sowie prozessuale Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes gemäß § 80 Abs. 5 VwGO.
Examensklausur ÖR Anspruch einer Partei auf Nutzung kommunaler Einrichtungen
Im Sachverhalt streitet die rechtsradikale N-Partei mit zwei kommunalen Gebietskörperschaften um die Nutzung von Kulturzentren bzw. Stadthallen für Parteitage. Zur Diskussion stehen öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlagen, die Wirksamkeit und Zulässigkeit von Ausschlussregelungen, die Widmung und Entwidmung öffentlicher Einrichtungen sowie Parteiendiskriminierung. Die Prüfung umfasst auch Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes.
Übungsklausur Schwerpunktbereich Umweltrecht Hundegebell im Außenbereich
Die Klausur behandelt die Anfechtung einer Baugenehmigung für eine Tierpension (Hundehaus) im Außenbereich von Hamburg. Zentral geht es um die Frage, wann das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), die TA Lärm und die Freizeitlärm-Richtlinie auf Lärm durch Hundegebell anwendbar sind und ob eine unzumutbare Lärmbelästigung für Nachbarn (im Sinne des Rücksichtnahmegebots) vorliegt.
Übungsklausur (Fortgeschrittene) ÖR Blauer Dunst ade
Im Bundesland X wird auf Grundlage gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse ein umfassendes Rauchverbot in Gaststätten erlassen. Ein Gastwirt erhebt Verfassungsbeschwerde gegen das Rauchverbot, da er insbesondere eine Verletzung seiner Berufsfreiheit, seines Eigentums und des Gleichheitssatzes geltend macht. Der Fall behandelt die Zulässigkeit und Begründetheit der Verfassungsbeschwerde unter besonderer Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit des Rauchverbots sowie der grundrechtlichen Aspekte.
Nebenwirkungen der Niederlassungsfreiheit für Apotheker
Die Klausur thematisiert den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz nach §§ 80a III 2, 80 V VwGO gegen die Genehmigung einer Apothekenbetriebserlaubnis für eine niederländische Kapitalgesellschaft. Im Zentrum steht die Frage der Antragsbefugnis verschiedener Beteiligter, die europarechtliche Niederlassungsfreiheit (Art. 43, 48 EG) und die Vorlagepflicht an den EuGH bezüglich des Fremdbesitzverbots im deutschen Apothekengesetz.
Gaststättenerlaubnis unter Auflagen
In dem Fall verlangt ein Betreiber einer Diskothek rechtliche Beratung, nachdem ihm eine Gaststättenerlaubnis unter Auflagen (Beschäftigungs- und Betretungsverbot für bestimmte Personen) erteilt wurde und darüber hinaus ein Widerruf der Erlaubnis droht. Der Fall thematisiert die Voraussetzungen und Rechtmäßigkeit von Nebenbestimmungen zur Gaststättenerlaubnis, die Möglichkeiten vorläufigen Rechtsschutzes sowie das richtige prozessuale Vorgehen.
Übungsfall: Eile mit Weile – die verspätete vorläufige Amtsenthebung
In diesem Fall verlangt eine Bank von Land und Behörden Schadensersatz, nachdem sie durch mehrfach unzutreffende Rangbestätigungen eines Notars hohe Darlehen ausgereicht und durch Täuschung den Großteil der Kreditsummen verloren hat. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Staatshaftung bei Pflichtverletzungen eines Notars, insbesondere aufgrund mangelhafter staatlicher Aufsicht und verzögerter vorläufiger Amtsenthebung. Zu prüfen sind die Voraussetzungen und Reichweite von Amtspflichten, ihre Drittbezogenheit sowie die mögliche Subsidiarität von Amtshaftungsansprüchen. Daneben spielen Aspekte des allgemeinen Schadensrechts eine Rolle.
Übungsfall: Es ist EM!
Im Rahmen der Fanmeile zur EM in Hamburg kommt es nach Ausschreitungen und Flaschenwürfen unter Fußballfans zu einem polizeilichen Einschreiten. Die Polizei bildet einen sogenannten Kessel um eine Zuschauergruppe, zu der auch der unbeteiligte Otto und Wladimir, ein Freund der Randalierer, gehören. Zentrale Frage ist die Rechtmäßigkeit des polizeilichen Vorgehens gegenüber diesen beiden Personen. Schwerpunkte bilden das Gefahrenabwehrrecht, die polizeiliche Freiheitsentziehung und mögliche Voraussetzungen sowie Grenzen eines polizeilichen Kessels.
Karikaturenstreit
In der Stadt F sorgt ein Künstler mit einer provokanten Karikatur für erhebliche Proteste der muslimischen Bevölkerung. Die Behörde untersagt das öffentliche Zeigen des Kunstwerks und setzt ein Zwangsgeld fest. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten des Widerspruchs gegen die Zwangsgeldfestsetzung sowie die Rechtsfehlerfreiheit einer gerichtlichen Entscheidung zum Sofortvollzug, unter Berücksichtigung grundrechtlicher und ordnungsrechtlicher Aspekte.
Leipziger Ersatzvornahme
In dem Fall 'Leipziger Ersatzvornahme' geht es um die Rechtmäßigkeit eines Kostenbescheids nach einer Abschleppmaßnahme wegen verkehrswidrigen Parkens. Gegenstand ist die Prüfung eines Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Kostenforderung, insbesondere mit Blick auf die Voraussetzungen einer Ersatzvornahme, die rechtlichen Anforderungen an die Adressatenstellung des Halters sowie die Rolle von Hilfspolizeibeamten.
Verwaltungsvollstreckung im Erzgebirge
Die Klausur thematisiert die Verwaltungsvollstreckung, insbesondere die Unanfechtbarkeit des Grund-Verwaltungsaktes, Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Vollstreckungsmaßnahmen und Vollstreckungshindernisse. Im Mittelpunkt stehen Zwangsgeldandrohung, Festsetzung und Ersatzvornahme sowie der Tenor einer Entscheidung nach § 80 IV VwGO. Der Fall ist nach einem Beschluss des VGH Mannheim gestaltet und dient zur Prüfung verwaltungsrechtlicher Eilrechtsschutzverfahren.
Rechtsschutz bei Feinstaubbelastungen
Die Klausur behandelt den Rechtsschutz eines Anliegers gegen Feinstaubbelastung durch starken KFZ-Verkehr in einer deutschen Großstadt. K begehrt im Wege der einstweiligen Anordnung die Erstellung eines Aktionsplans sowie verkehrsbeschränkende Maßnahmen, wobei zentrale Probleme das Auffinden eines subjektiven Rechts und die Auslegung einschlägiger immissionsschutzrechtlicher Vorschriften bilden. Die Klausur thematisiert insbesondere das Verhältnis von nationalen und europäischen Regelungen zur Luftreinhaltung und den Drittschutz.
Der renitente Waffensammler
Im Fall 'Der renitente Waffensammler' bittet ein Mandant um anwaltlichen Rat bezüglich eines Waffenbesitzverbots samt Sicherstellung seiner erlaubnisfreien Waffen durch die Polizei sowie der Anwendung unmittelbaren Zwangs. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs gegen den Bescheid, die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen, die Prozessarten (Feststellungsklage/Fortsetzungsfeststellungsklage) und die Voraussetzungen für die Anwendung unmittelbaren Zwangs.
Ruhestörung auf Spanisch
In diesem öffentlich-rechtlichen Übungsfall begehrt der Betreiber eines spanischen Restaurants gerichtlichen einstweiligen Rechtsschutz gegen die widerrufene Gaststättenerlaubnis und die Schließungsverfügung der Stadt Köln aufgrund von wiederholten Ruhestörungen. Die Klausur behandelt insbesondere die Voraussetzungen für die Anordnung der aufschiebenden Wirkung im Rahmen von § 80 Abs. 5 VwGO sowie gaststättenrechtliche und gewerberechtliche Fragestellungen.
Der Türsteher vom 'Blue Star'
Die Klausur thematisiert die Ordnungsverfügung der Stadt Hamm, mit der dem Betreiber einer Bar untersagt wird, eine wegen Vorstrafen als unzuverlässig angesehene Person als Türsteher zu beschäftigen. Schwerpunkte sind die sofortige Vollziehbarkeit des Beschäftigungsverbots, die Zulässigkeit und Erfolgsaussichten des Widerspruchs sowie des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO, insbesondere vor dem Hintergrund des Gaststättenrechts und der Resozialisierung.
Schwebstaub
In dieser anspruchsvollen Pflichtfachklausur wird die Ablehnung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine neue Zementanlage wegen drohender Überschreitung der Schwebstaub-Grenzwerte thematisiert. Die B-AG begehrt die Genehmigung, während Anwohner aufgrund gesundheitlicher Gefahren durch PM10-Immissionen Einwendungen erheben. Es ist die rechtliche Prüfung der Erfolgsaussichten der Klage der B-AG gegen den ablehnenden Verwaltungsakt vorgesehen.
Die einsturzgefährdete Mauer
Bei der Klausur handelt es sich um eine anwaltsorientierte Übungsaufgabe aus dem Bauordnungsrecht mit Bezug zu einer Ordnungsverfügung wegen einer einsturzgefährdeten Mauer. Die Sachverhaltsanalyse umfasst insbesondere Fragen zu Widerspruchsfrist und Rechtsbehelfsbelehrung, Störereigenschaft, Umfang der Verantwortlichkeit, sofortiger Vollziehung sowie anwaltlicher Beratung bezüglich eines Antrags nach § 80 V VwGO.
Ärger im Revierpark
Die Klausur behandelt die Anwaltsberatung im Zusammenhang mit einem Hausverbot für einen öffentlichen Park, das von der Stadt Gelsenkirchen wegen eines Vorfalls verhängt wurde. Thematisiert werden die Möglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzes sowie die rechtlichen Voraussetzungen und die Angemessenheit von Sanktionen der Verwaltung. Die Mandantin begehrt die Prüfung ihrer rechtlichen Möglichkeiten, insbesondere gegen das Aufenthaltsverbot vorzugehen.
Die Waffenbörse
Die Klausur befasst sich mit der waffenrechtlichen Ausnahmegenehmigung für einen Händler zum Vertrieb von Waffen auf einer jährlich stattfindenden Waffenbörse. Das Polizeipräsidium Köln verweigert entgegen bisheriger Praxis die Genehmigung, sodass anwaltliche Beratung und die Prüfung verwaltungsrechtlicher sowie waffenrechtlicher Schritte erforderlich werden. Die Prüfung umfasst insbesondere die Bescheidlage, die Selbstbindung der Behörde, das Verfahren und die Möglichkeit einstweiliger Anordnungen.
Pfusch im 'Großen Öffentlichen': eine kleine Fehlerfolgenlehre
Ein Student wird wegen wiederholten Verstoßes gegen die Prüfungsordnung einer hessischen Universität von einer Übung ausgeschlossen. Die Klausur fragt, ob ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen den Ausschluss Aussicht auf Erfolg hat. Der Sachverhalt behandelt die Fehlerfolgenlehre im Prüfungsrecht und setzt Kenntnisse im Verwaltungsrecht voraus.
Sanitäter
In diesem Fall geht es um die Vergabe und anschließende Einstellung eines Künstlerstipendiums durch die Stadt Saarheim nebst der Bindung an eine Materialbezugsklausel und das verwaltungsinterne Widerspruchsverfahren. Es werden insbesondere Fragen zum Verwaltungsakt, zur Nebenbestimmung, zum Ermessensgebrauch sowie zur Klagebefugnis der Ausgangsbehörde im verwaltungsgerichtlichen Verfahren behandelt.
Ermessen und Verhältnismäßigkeit in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.