Günter Proppe
Klausuren
7 KlausurenGeld oder Schläge
Der Fall behandelt eine polizeiliche Wohnungsverweisung nach § 34a PolG NRW infolge von behaupteter häuslicher Gewalt. Der Kläger begehrt im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage die Feststellung der Rechtswidrigkeit des gegen ihn ausgesprochenen Rückkehrverbots, nachdem er die Wohnung verlassen hat und das Verbot mittlerweile abgelaufen ist. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage sowie zur materiellen Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahme.
Die mobile Werbeanlage
Die Klausur behandelt einen Streit zwischen einem Antiquitätenhändler und der Stadt Arnsberg über die Einstufung eines abgestellten, beschrifteten Pkw-Anhängers als ortsfeste Werbeanlage. Der Händler wendet sich gegen die bauordnungsrechtliche Verfügung, die die Entfernung des Anhängers und ein Abstellenverbot anordnet, und stellt Fragen nach der Rechtslage und möglichen Änderungen durch tägliche Nutzung. Thematisch liegt der Schwerpunkt auf Bauordnungsrecht NRW, Verwaltungsakt und gerichtlichem Rechtsschutz.
Der abgestellte Pkw
Die Klausur behandelt einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen eine sofort vollziehbare Verfügung zur Entfernung eines zum Verkauf abgestellten Pkw von einem öffentlichen Parkstreifen. Thematisiert werden die Voraussetzungen und die Rechtmäßigkeit von straßenrechtlichen Eingriffen sowie der Sondernutzungsbegriff im Straßenrecht NRW.
Rüge durch den Bürgermeister
Ein Ratsmitglied einer unabhängigen Wählergemeinschaft erhält vom Bürgermeister eine Rüge wegen verspäteter Rückgabe eines Bebauungsplanentwurfs. Die rechtliche Zulässigkeit und die kommunalrechtlichen Grundlagen dieser disziplinarischen Maßnahme werden unter Berücksichtigung der Gemeindeordnung NRW und der Geschäftsordnung des Rates sowie möglicher gerichtlicher Schritte geprüft.
Montags-Demo in Münster
Die Klausur befasst sich mit einer von der Polizei gegenüber einem Demonstrationsveranstalter verfügten versammlungsrechtlichen Auflage, nach der der Aufzug auf Gehwegen stattfinden sollte und die Abschlusskundgebung auf einen anderen Platz verlegt wurde. Der Veranstalter sieht sich hierdurch in seiner Versammlungsfreiheit verletzt und will gerichtlich gegen die behördlichen Maßnahmen vorgehen. Zu prüfen sind die Zulässigkeit und Begründetheit gerichtlichen Rechtsschutzes, insbesondere einer Fortsetzungsfeststellungsklage.
Ruhestörung auf Spanisch
In diesem öffentlich-rechtlichen Übungsfall begehrt der Betreiber eines spanischen Restaurants gerichtlichen einstweiligen Rechtsschutz gegen die widerrufene Gaststättenerlaubnis und die Schließungsverfügung der Stadt Köln aufgrund von wiederholten Ruhestörungen. Die Klausur behandelt insbesondere die Voraussetzungen für die Anordnung der aufschiebenden Wirkung im Rahmen von § 80 Abs. 5 VwGO sowie gaststättenrechtliche und gewerberechtliche Fragestellungen.
Der Türsteher vom 'Blue Star'
Die Klausur thematisiert die Ordnungsverfügung der Stadt Hamm, mit der dem Betreiber einer Bar untersagt wird, eine wegen Vorstrafen als unzuverlässig angesehene Person als Türsteher zu beschäftigen. Schwerpunkte sind die sofortige Vollziehbarkeit des Beschäftigungsverbots, die Zulässigkeit und Erfolgsaussichten des Widerspruchs sowie des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO, insbesondere vor dem Hintergrund des Gaststättenrechts und der Resozialisierung.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Günter Proppe prüfen besonders häufig Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO) (3×), Gaststättenrecht (2×), Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage (2×), Beschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGO (1×), Der Bürgermeister (1×), Der Kommunalverfassungsstreit (1×), Die Merkmale des Verwaltungsakts (1×) und Ermessen und Verhältnismäßigkeit (1×).