Montags-Demo in Münster
JA 2009, 298 · Öffentliches Recht für Fortgeschrittene
Von Günter Proppe
Die Klausur befasst sich mit einer von der Polizei gegenüber einem Demonstrationsveranstalter verfügten versammlungsrechtlichen Auflage, nach der der Aufzug auf Gehwegen stattfinden sollte und die Abschlusskundgebung auf einen anderen Platz verlegt wurde. Der Veranstalter sieht sich hierdurch in seiner Versammlungsfreiheit verletzt und will gerichtlich gegen die behördlichen Maßnahmen vorgehen. Zu prüfen sind die Zulässigkeit und Begründetheit gerichtlichen Rechtsschutzes, insbesondere einer Fortsetzungsfeststellungsklage.
Schwerpunkte
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- Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungFehlendes Kooperationsgespräch
- Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung„Minusmaßnahmen“
- Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungTatbestandliche Voraussetzungen für die Auflösung einer (unangemeldeten) Versammlung
- Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungVerhältnismäßigkeit, wenn Veranstalter mildere Mittel ablehnt
Weitere Klausuren zu Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)
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