Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
„Not bei NordWurst“
Die Klausur behandelt einen öffentlich-rechtlichen Sachverhalt rund um das Unternehmen NordWurst. Geprüft werden typische Gefahrenabwehrkonstellationen, insbesondere der Einsatz polizei- und ordnungsrechtlicher Maßnahmen bei akuter Notlage eines Betriebs. Der Schwerpunkt liegt auf den Anforderungen an polizeiliches bzw. ordnungsbehördliches Einschreiten sowie entsprechenden Rechtsgrundlagen und deren Grenzen.
„Das Demokratiefördergesetz (DFördG)“
Die Klausur befasst sich mit verfassungsrechtlichen Fragestellungen rund um das Demokratiefördergesetz (DFördG). Im Mittelpunkt stehen grundrechtliche und staatsorganisationsrechtliche Fragen, insbesondere die Vereinbarkeit des Gesetzes mit dem Grundgesetz.
Die Kontrolldichte bei der Überprüfung von Legislativ- und Exekutivakten durch das Bundesverfassungsgericht
Der Beitrag behandelt den Umfang der Kontrolle durch das Bundesverfassungsgericht bei der Überprüfung von Gesetzen und Akten der Exekutive. Er analysiert die Maßstäbe, nach denen das Gericht Legislative und Exekutive im Rahmen seiner Rechtsprechung überprüft.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Polizei- und Ordnungsrecht – Messerverbot in der Innenstadt
Die Klausur thematisiert das Messerverbot in einer Innenstadt und prüft die Rechtmäßigkeit der entsprechenden polizeilichen oder ordnungsrechtlichen Maßnahmen. Schwerpunkte sind das Polizei- und Ordnungsrecht sowie die grundrechtlichen Implikationen, insbesondere die allgemeine Handlungsfreiheit. Die Prüfung erfolgt mittels eines klassischen Examenssachverhalts.
Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht – Wer regelt die Triage?
Eine Anfängerklausur zum Staatsorganisationsrecht behandelt die Frage, welche staatlichen Organe für die rechtliche Regelung einer medizinischen Triage zuständig sind. Es werden die verfassungsrechtlichen Grundlagen und gesetzgeberischen Kompetenzen erörtert.
„Schwein gehabt?“
Die Klausur behandelt die rechtliche Zulässigkeit der Haltung von Minischweinen als Therapietiere in einem Berliner Wohngebiet unter Berücksichtigung des Bauplanungsrechts und vor dem Hintergrund der faktischen Funktionslosigkeit des Bebauungsplans. Dabei wird insbesondere auf § 14 BauNVO, die Abgrenzung Kleintier- versus Nutztierhaltung und die Berücksichtigungsfähigkeit von Grundrechten im Verwaltungsverfahren eingegangen. Zu prüfen ist die Erfolgsaussicht einer Klage gegen ein behördliches Verbot der Tierhaltung und die Beseitigungsanordnung.
Einführung in das öffentliche Vereinsrecht
Die Klausur befasst sich mit den Grundlagen des öffentlichen Vereinsrechts. Schwerpunkte sind die rechtlichen Voraussetzungen der Vereinsgründung und Vereinsverbote sowie die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere die Vereinigungsfreiheit gemäß Art. 9 GG.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verfassungsrecht – Kein Raum für Ungleichbehandlung
Die Klausur behandelt verfassungsrechtliche Fragen zur Ungleichbehandlung und den Voraussetzungen zulässiger Differenzierung. Dabei steht Art. 3 GG im Mittelpunkt; es geht um die Rechte betroffener Personen gegen diskriminierende staatliche Maßnahmen und um die verfassungsrechtlichen Maßstäbe der Gleichbehandlung.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht – Eilrechtsschutz im Waffenrecht
Die Klausur behandelt eine öffentlich-rechtliche Fallkonstellation aus dem Waffenrecht mit Schwerpunkt auf einstweiligem Rechtsschutz in Form des Verwaltungsrechtsschutzes. Im Mittelpunkt steht die Anordnung sofortiger Vollziehbarkeit einer waffenrechtlichen Verfügung und deren vorläufige Außervollzugsetzung.
„Genehmigungsfiktion trotz Veränderungssperre“
Die Klausur behandelt einen Fall des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 80 V VwGO im Zusammenhang mit der Rücknahme einer fiktiven Baugenehmigung für ein Wohnhausvorhaben. Im Mittelpunkt stehen die Auswirkungen einer Veränderungssperre, Organzuständigkeiten kommunaler Gremien sowie Fragen des elektronischen Rechtsverkehrs. Zudem werden das Verhältnis zwischen privatem Bauinteresse und öffentlicher Bauleitplanung sowie Anhörungspflichten thematisiert.
„Polizeikosten im Fußball“
Die Klausur thematisiert ein Gesetzgebungsvorhaben zur Abwälzung von Polizeikosten bei Großveranstaltungen wie Fußballspielen auf den Veranstalter. Untersucht wird die formelle Verfassungsmäßigkeit des Polizeikostenbeteiligungsgesetzes (PKBG), insbesondere im Hinblick auf Gesetzgebungskompetenzen, die Einordnung der Abgabe als Gebühr oder Steuer sowie das Verfahren im Bundesrat und Bundestag. Materielle Verfassungsmäßigkeit ist zu unterstellen.
Aktenvortrag – Öffentliches Recht: Verwaltungsprozessrecht und Polizeirecht – Fortsetzungsfeststellungsinteresse im „Gesamteingriffsszenario“
Die Klausur behandelt die Voraussetzungen und Besonderheiten des Fortsetzungsfeststellungsinteresses im Rahmen eines Gesamteingriffsszenarios im Verwaltungsprozessrecht, unter Einbeziehung polizeirechtlicher Maßnahmen. Der Fall stellt typische Probleme aus dem Polizeirecht einschließlich verwaltungsprozessualer Fragestellungen dar.
Die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs nach § 40 I 1 VwGO – Aktuelle ausbildungsrelevante Themen der Generalklausel
Der Beitrag behandelt die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs nach § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO. Er geht dabei auf aktuelle, für die Ausbildung relevante Fragestellungen rund um die Generalklausel ein.
Fortgeschrittenenhausarbeit – Öffentliches Recht: Versammlungsrecht – Versammlungsfreie Grillmeile?
Die Hausarbeit befasst sich mit einer polizeilichen Maßnahme zum Verbot einer sogenannten 'versammlungsfreien Grillmeile' unter freiem Himmel und prüft insbesondere die Reichweite des Versammlungsbegriffs und der Versammlungsfreiheit nach Art. 8 Abs. 1 GG. Es werden die Grundlagen und Grenzen polizeilichen Einschreitens gegenüber spontanen Ansammlungen im öffentlichen Raum aus verwaltungs- und verfassungsrechtlicher Sicht analysiert.
Original-Examensklausur: „Gegenwind inklusive“
Der Fall behandelt die Fragen rund um das Wiederaufgreifen eines bestandskräftigen Gebührenbescheids, dessen Rechtsgrundlage durch das Bundesverfassungsgericht für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt wurde. Im Mittelpunkt stehen prozessuale und materielle Aspekte zur Änderung und Rücknahme von Verwaltungsakten, Rückwirkung einer neuen Rechtsverordnung sowie Anspruch auf Rückerstattung zu viel gezahlter Gebühren. Zu prüfen ist insbesondere die statthafte Klageart, die Anwendung von § 51 VwVfG NRW, § 48 VwVfG NRW und prozessrechtliche Besonderheiten im Zusammenhang mit einer abstrakten Normenkontrolle.
„Die Referendarin – Zwischen Berufsfreiheit und freiheitlicher demokratischer Grundordnung“
Die Klausur thematisiert die Stellung einer Referendarin zwischen der Berufsfreiheit und den Anforderungen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Im Mittelpunkt stehen verfassungsrechtliche Problemstellungen und mögliche Konflikte zwischen Grundrechten und staatsorganisationsrechtlichen Prinzipien.
Normsetzung in der Krise: Zur Bestimmung von Gesetzgebungskompetenzen vor dem Hintergrund der Triage II-Entscheidung
Der Beitrag diskutiert vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten Triage II die Voraussetzungen und Grenzen der Gesetzgebungskompetenz des Bundes sowie die Herausforderungen normativer Regelungen in Krisenzeiten. Es wird analysiert, welche verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Normsetzung in Extremsituationen wie Pandemien zu stellen sind und wie das Verhältnis von Grundrechten und Kompetenzen gestaltet ist.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Polizei- und Ordnungsrecht – Haarige Angelegenheit
Die Fallbearbeitung thematisiert die Voraussetzungen und Grenzen polizei- und ordnungsrechtlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit einer Frisur. Geprüft werden insbesondere die Eingriffsbefugnisse der Polizei, die Rechtmäßigkeit der Maßnahme sowie einschlägige Grundrechte.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Europarecht – Vertragsverletzung durch Agrarstrukturreform
Die Klausur behandelt eine Vertragsverletzung im Zusammenhang mit einer nationalen Agrarstrukturreform und deren Vereinbarkeit mit europarechtlichen Vorgaben. Im Mittelpunkt steht die Prüfung unionsrechtlicher Anforderungen an mitgliedstaatliche Maßnahmen sowie das Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 258 AEUV.
„Zu nah gewettet?“
In dieser anspruchsvollen Übungsklausur wird die Ablehnung eines Antrags auf Erlaubnis zur Errichtung einer Wettvermittlungsstelle in Berlin thematisiert. Kernfragen sind die Rechtmäßigkeit der Versagung aufgrund nicht eingehaltener Mindestabstände zu einer Schule, die Vereinbarkeit solcher Vorgaben mit der Berufsfreiheit aus Art. 12 GG sowie mit unionsrechtlichen Grundfreiheiten. Die Klausur behandelt dabei schwerpunktmäßig Verwaltungsprozessrecht, Grundrechte und das Glücksspielrecht unter Einbeziehung der relevanten Berliner und unionsrechtlichen Normen.
„Heißes Klima an der Mosel – an den Haaren herbeigezogen?“
Der Fall behandelt einen Konflikt um eine Maßnahme der Ordnungsbehörde im Zusammenhang mit sommerlichen Temperaturen und dem Betrieb eines Friseursalons an der Mosel. Es geht um die rechtlichen Voraussetzungen, Grenzen und Eingriffsbefugnisse der Verwaltung bei ordnungsrechtlichen Maßnahmen.
Fortgeschrittenenhausarbeit: „Die Qual der Wahl“
Die Hausarbeit behandelt öffentlich-rechtliche Fragestellungen im Kontext von Wahlen und Wahlrechtsgrundsätzen. Im Mittelpunkt steht die Prüfung, ob und unter welchen Voraussetzungen Wahlrechtsregelungen mit Verfassungsrang mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Es werden zentrale Fragen der Staatsorganisation, der Verfassungsbeschwerde sowie einschlägige Grundrechte thematisiert.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Versammlungsrecht – Tanz gegen rechts
Bei der Klausur handelt es sich um einen examensnahen Übungsfall zum Versammlungsrecht. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie sich verwaltungsrechtliche und grundrechtliche Aspekte bei einer versammlungsrechtlichen Maßnahme gegen eine Protestveranstaltung ('Tanz gegen rechts') zueinander verhalten. Der Fall eignet sich zur Vertiefung versammlungsrechtlicher Grundsätze und deren gerichtlicher Überprüfbarkeit.
„Energiewende um jeden Preis! Auch im Außenbereich?“
Im vorliegenden Fall begehrt A, Eigentümerin eines Grundstücks im Außenbereich, die Erteilung einer Baugenehmigung für eine Photovoltaikanlage. Die Gemeinde lehnt dies aufgrund der Lage im Außenbereich und dem Flächennutzungsplan ab, obwohl erneuerbare Energien gesetzlich privilegiert werden sollen. Es ist zu prüfen, ob das gerichtliche Vorgehen der A Aussicht auf Erfolg hat, insbesondere unter Berücksichtigung von § 35 BauGB, § 2 EEG und der Bedeutung des Landschaftsbildes.