Stefan Muckel, geboren 1961 in Eschweiler, ist deutscher Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer. Er ist an der Universität zu Köln tätig. Muckel verfügt über einen akademischen Werdegang im Bereich der Rechtswissenschaften und nimmt eine leitende Position in der juristischen Lehre und Forschung ein.
Klausuren
5 KlausurenOriginal-Examensklausur: „Gegenwind inklusive“
Der Fall behandelt die Fragen rund um das Wiederaufgreifen eines bestandskräftigen Gebührenbescheids, dessen Rechtsgrundlage durch das Bundesverfassungsgericht für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt wurde. Im Mittelpunkt stehen prozessuale und materielle Aspekte zur Änderung und Rücknahme von Verwaltungsakten, Rückwirkung einer neuen Rechtsverordnung sowie Anspruch auf Rückerstattung zu viel gezahlter Gebühren. Zu prüfen ist insbesondere die statthafte Klageart, die Anwendung von § 51 VwVfG NRW, § 48 VwVfG NRW und prozessrechtliche Besonderheiten im Zusammenhang mit einer abstrakten Normenkontrolle.
Original-Examensklausur: „Eine Pflegekammer und ihr Dachverband“
Die Klausur thematisiert die Verfassungsmäßigkeit der zwangsweisen Mitgliedschaft einer Pflegefachkraft in einer durch Landesgesetz errichteten Pflegekammer, insbesondere im Hinblick auf Gesetzgebungskompetenz, negative Vereinigungsfreiheit und Berufsfreiheit. Weiterhin wird die Rolle von Dachverbänden und deren Mandat sowie der Anspruch auf Austritt aus dem Verband geprüft. Über einen konkreten Normenkontrollantrag des Verwaltungsgerichts entscheidet das BVerfG.
Original-Examensklausur: "'Si tacuisses' .' Öffentliche Äußerungen von Amtsträgern
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Grenzen und Anforderungen an öffentliche Äußerungen von Amtsträgern, insbesondere vor Wahlen. Im Mittelpunkt stehen die Pflicht zur staatlichen Neutralität, Parteiverbotsverfahren sowie Grundrechte wie das Recht auf Chancengleichheit im Wahlkampf und Versammlungsfreiheit. Die Kandidaten müssen Anträge vor dem Bundesverfassungsgericht und vor dem Verwaltungsgericht anhand dieses Hintergrunds prüfen.
Keine Neuen auf der Kirmes?
Die Stadt X in Nordrhein-Westfalen vergibt Standplätze für eine jährliche Kirmes bevorzugt an bewährte Schausteller. Ein erstmaliger Bewerber erhält einen ablehnenden Bescheid und möchte diesen gerichtlich überprüfen lassen; zudem wird thematisiert, ob sein Anwalt, selbst Stadtratsmitglied, ihn prozessual vertreten darf. Es sind vor allem kommunalrechtliche und verwaltungsprozessrechtliche Fragestellungen zu prüfen.
Auf der Hut
A, ein Hütchenspieler, wird vom Polizeipräsidenten Köln mit Aufenthaltsverbot und Zwangsgeldandrohung belegt, um Betrugsdelikte nach § 263 StGB zu verhindern. Der Bescheid wird für sofort vollziehbar erklärt; A wendet sich gegen das Vorgehen der Polizei im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes an das Verwaltungsgericht.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Professor Dr. Dr. Stefan Muckel prüfen besonders häufig Abstrakte Normenkontrolle (1×), Begründetheit der Verpflichtungsklage (1×), Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) (1×), Beschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGO (1×), Die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde (1×), Grundlagen (1×), Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG) (1×) und Polizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW) (1×).