Stefan Muckel, geboren 1961 in Eschweiler, ist deutscher Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer. Er ist an der Universität zu Köln tätig. Muckel verfügt über einen akademischen Werdegang im Bereich der Rechtswissenschaften und nimmt eine leitende Position in der juristischen Lehre und Forschung ein.
Klausuren
4 KlausurenOriginal-Examensklausur: „Eine Pflegekammer und ihr Dachverband“
Die Klausur befasst sich mit aktuellen Fragestellungen rund um die Einrichtung und die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Pflegekammer sowie ihres Dachverbands. Im Fokus steht die Prüfung verwaltungsrechtlicher und berufsrechtlicher Grundlagen. Ziel ist es, die Studierenden an komplexere Strukturen der Selbstverwaltung im Pflegebereich heranzuführen.
Original-Examensklausur: "'Si tacuisses' .' Öffentliche Äußerungen von Amtsträgern
Die Klausur thematisiert die verfassungsrechtlichen Grenzen öffentlicher Äußerungen von höchsten Staatsorganen und Amtsträgern im Kontext der parteipolitischen Neutralität sowie den Einfluss solcher Äußerungen auf die Chancengleichheit politischer Parteien. In einem zweiten Sachverhalt wird die Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrags im einstweiligen Rechtsschutz auf Entfernung einer öffentlichkeitswirksamen Erklärung des Oberbürgermeisters einer Stadt im Zusammenhang mit einer Demonstration geprüft.
Keine Neuen auf der Kirmes?
Die Klausur thematisiert die Ablehnung eines Kirmes-Standplatzes durch eine nordrhein-westfälische Stadt zugunsten eines Neueinsteigers. Es sind Fragen des Kommunalrechts (öffentlich-rechtliche Einrichtungen, Gleichbehandlung, Ermessensausübung) und des Verwaltungsprozessrechts (Zulässigkeit und Begründetheit einer Fortsetzungsfeststellungsklage nach erledigtem Verwaltungsakt) zu bearbeiten. Ferner ist zu prüfen, ob ein Stadtratsmitglied als Prozessvertreter auftreten darf.
Auf der Hut
Die Klausur behandelt die polizeirechtliche Verfügung eines Aufenthaltsverbots mit Zwangsgeldandrohung und deren sofortige Vollziehbarkeit gegen einen Hütchenspieler am Kölner Hauptbahnhof. Es werden sowohl die formellen und materiellen Voraussetzungen des Verwaltungsakts als auch die Anwendbarkeit der polizeilichen Generalklausel und verfahrensrechtliche Aspekte im einstweiligen Rechtsschutz geprüft. Der Antragsteller wendet sich gegen das Aufenthaltsverbot mit Anträgen beim Verwaltungsgericht.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Professor Dr. Dr. Stefan Muckel prüfen besonders häufig Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung (2×), Recht der öffentlichen Sachen (2×), Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) (1×), Der Bundespräsident (1×), Der Verwaltungsakt in der Klausur (1×), Entscheidung durch Gerichtsbescheid (1×), Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG) (1×) und Polizeiliche Generalklausel (§ 3 Abs. 1 SOG) (1×).