Keine Neuen auf der Kirmes?
JA 2017, 198 · Öffentliches Recht für 1. Staatsexamen
Von Prof. Dr. Stefan Muckel, Julia Hauk
Die Klausur thematisiert die Ablehnung eines Kirmes-Standplatzes durch eine nordrhein-westfälische Stadt zugunsten eines Neueinsteigers. Es sind Fragen des Kommunalrechts (öffentlich-rechtliche Einrichtungen, Gleichbehandlung, Ermessensausübung) und des Verwaltungsprozessrechts (Zulässigkeit und Begründetheit einer Fortsetzungsfeststellungsklage nach erledigtem Verwaltungsakt) zu bearbeiten. Ferner ist zu prüfen, ob ein Stadtratsmitglied als Prozessvertreter auftreten darf.
Schwerpunkte
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- Der Verwaltungsakt in der KlausurUnterschied zwischen Anfechtbarkeit und Aufhebbarkeit eines Verwaltungsakts
- Der Verwaltungsakt in der KlausurRechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts – Prüfungsschritte am Sicherstellungsfall
- Der Verwaltungsakt in der KlausurUnterscheidung von Rechtswidrigkeit und Nichtigkeit (Einführung)
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