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Öffentliches Recht

Haftung für Verstöße gegen Unionsrecht

Die Haftung für Verstöße gegen Unionsrecht betrifft staatliche Ersatzpflicht bei Verletzungen von Unionsrechten, insbesondere durch Legislative, Exekutive oder Judikative. Zentral sind §§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG sowie Art. 3, 5, 12, 14 GG und einschlägige Unionsrechte (z.B. Art. 34, 49 AEUV). Examensrelevant: Voraussetzungen des unionsrechtlichen Haftungsanspruchs, Haftung trotz Gesetzesbindung der Gerichte („Richterhaftung“), Verhältnis zum innerstaatlichen Amtshaftungsanspruch.

Zu diesem Thema haben wir 85 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JA 2026Fortgeschrittene

Der aufgebrachte Apotheker

Die Klausur behandelt das Verfahren im vorläufigen Rechtsschutz gegen einen Widerruf der Apothekenbetriebserlaubnis (§ 1 ApoG, § 4 ApoG) wegen Zweifeln an der Zuverlässigkeit des Apothekers. Im Fokus stehen die Anforderungen an den Erlass einer Regelungsanordnung nach § 80 Abs. 5 VwGO, insbesondere die Interessenabwägung zwischen Arzneimittelversorgung und behördlicher Gefahrenabwehr sowie die Bedeutung strafgerichtlicher Feststellungen für verwaltungsrechtliche Verfahren.

Dr. Jan-Martin Schneider· JA 2026, 328· 60 Min Bearbeitung
Entscheidung durch GerichtsbescheidVorläufiger Rechtsschutz (§ 47 Abs. 6 VwGO)Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)+5 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur Europarecht: Über den Wolken

Im Fall verlangt der seit knapp 30 Jahren für eine deutsche, mehrheitlich im Staatseigentum stehende Airline tätige Flugkapitän Lothar Lindberg (L), dass er auch nach Vollendung seines 63. Lebensjahres weiterhin als Pilot im Flugbetrieb eingesetzt werden darf. Hintergrund ist eine aktuelle EU-Richtlinie, die eine starre Altersgrenze für die Tätigkeit als Pilot im gewerblichen Luftverkehr vorsieht. Lwendet sich gegen diese Altersbeschränkung, sieht darin eine Diskriminierung und möchte gerichtlich gegen die unionsrechtliche Vorschrift vorgehen. Der Sachverhalt thematisiert zentrale Fragen des unionsrechtlichen Diskriminierungsverbots, Grundrechtsschutzes, der unmittelbaren Anwendbarkeit von Richtlinien sowie den Rechtsschutz gegenüber Unionsakten.

Dr. Stefan Drechsler· ZJS 2026, 113
Körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 GG)Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere
ZjS 2025Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Sonderprobleme des Eigentumsschutzes öffentlich-rechtlicher Ansprüche bei staatlicher Verantwortungsübernahme

Im Mittelpunkt des Falles steht die Frage, ob die Regelung des § 15 Abs. 2 Satz 2 ContStifG, nach der ausländische Entschädigungsleistungen auf die deutsche Conterganrente angerechnet werden, mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Der irische Staatsbürger X, selbst durch Thalidomid geschädigt, erhält sowohl von der deutschen Conterganstiftung als auch aus einem irischen Entschädigungsprogramm monatliche Zahlungen. Nach der Neuregelung wurde die irische Leistung auf die deutsche Rente angerechnet, wogegen sich X erfolglos vor Fachgerichten gewehrt hat. Das BVerwG ließ offen, ob der Eigentumsschutz und das rechtsstaatliche Vertrauen der Betroffenen in sozialrechtliche Ansprüche durch die deutsche Regelung übermäßig beeinträchtigt werden, und legte die Frage dem BVerfG vor.

Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Haftung für Verstöße gegen Unionsrecht+5 weitere
ZjS 2024Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit Europarecht: Die Rechtsstaatskrise als Demokratiekrise – Zum Vertragsverletzungsverfahren gegen die Lex Tusk

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen die Republik Polen vor dem EuGH. Streitig ist ein Gesetz („Lex Tusk“) über die Einrichtung einer Staatskommission zur Untersuchung russischer Einflussnahme, das nach Auffassung von Opposition und Kommission missbräuchlich dazu verwendet worden sein könnte, oppositionelle Politiker vor den Parlamentswahlen zu benachteiligen oder auszuschließen. Die Kommission rügt Verstöße gegen Art. 2 EUV (Demokratiegrundsatz), Art. 47 und 49 GRC (Recht auf wirksamen Rechtsbehelf, Gesetzmäßigkeit und Rückwirkungsverbot von Strafen). Zentrale rechtliche Schwerpunkte bilden das Verhältnis von Unionswerten zu nationalen Maßnahmen, der unionsrechtliche Schutz demokratischer Verfahren sowie die gerichtliche Kontrolle der Kommissionsentscheidungen.

Recht der öffentlichen SachenFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Asylrecht (Art. 16a GG)+5 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

'Rien ne va plus'…auf Europas Straßen

Die Klausur behandelt ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen einen EU-Mitgliedstaat aufgrund einer Änderung des Hochschulgesetzes. Im Fokus stehen die Vereinbarkeit der gesetzlichen Anforderungen für ausländische Hochschulen mit den europäischen Grundfreiheiten und Grundrechten, insbesondere der Niederlassungsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit und einschlägigen Bestimmungen der EU-Grundrechtecharta. Zu prüfen sind sowohl Zulässigkeit als auch Begründetheit der Klage.

Julian Kulaga, Dr. Hannes Hofmeister· JA 2024, 916· 240 Min Bearbeitung
Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+13 weitere
JA 20241. Staatsexamen

Genschere für zuhause

In der Klausur wird die prozessuale Möglichkeit der E-GmbH zur Abwehr einer erfolgten Behördenwarnung zu einem Gentechnik-Experimentierkasten geprüft. Thematisiert werden unter anderem der Charakter der Behördenwarnung, die Anforderungen an eine Ermächtigungsgrundlage, die Einbindung relevanter Vorschriften des Gentechnikgesetzes sowie die mögliche Verletzung von Grundrechten (Berufsfreiheit, Eigentum, Wissenschaftsfreiheit). Zentral sind Überlegungen zur Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz.

Johannes Freise, Dr. Timo Faltus· JA 2024, 755· 300 Min Bearbeitung
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Entscheidung durch Gerichtsbescheid+5 weitere
JA 2024Anfänger:innen

„Böllerverbot in Eile“

Die Klausur behandelt die Verfassungsmäßigkeit eines kurzfristig eingeführten Böllerverbots durch Änderung des Sprengstoffgesetzes und die Möglichkeit einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde durch einen betroffenen Hersteller pyrotechnischer Gegenstände. Im Mittelpunkt stehen die Anforderungen an das Gesetzgebungsverfahren (insbesondere Ausgestaltung, Dauer, Rechte der Abgeordneten) und die Auswirkungen des Verbots auf Unternehmen und potenziell betroffene Grundrechte.

Elisabeth Pape· JA 2024, 649· 180 Min Bearbeitung
VerfassungsbeschwerdeRecht der öffentlichen SachenEntscheidung durch Gerichtsbescheid+5 weitere
JA 20241. Staatsexamen

„Der Streit um die Wagnerhalle“

Die Klausur thematisiert den Anspruch einer politischen Partei auf Zugang zu einer kommunalen Veranstaltungsstätte (Wagnerhalle) und das verfassungsrechtliche Spannungsverhältnis zwischen Gleichbehandlung politischer Parteien, kommunalem Hausrecht und Ausgrenzung wegen politischer Positionen. Gegenstand ist die Ablehnung eines Antrags auf Nutzung der öffentlichen Einrichtung und das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gegen diese Ablehnung.

Lukas Heinze· JA 2024, 319· 300 Min Bearbeitung
Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenRecht der öffentlichen SachenHaftung für Verstöße gegen Unionsrecht+5 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

Tristes Christfest – Das Weihnachtsbaum-Verkaufsverbot

Die Klausur befasst sich mit der Rechtmäßigkeit des Verkaufsverbots für Weihnachtsbäume (§ 1 TanNe-G) und der möglichen Verletzung von Grundrechten. Es werden die Zulässigkeit und Begründetheit von Verfassungsbeschwerden diskutiert, insbesondere Schrankensystematik bei Art. 4 GG, die Abgrenzung von Art. 14 und Art. 12 GG sowie unionsrechtliche Grundfreiheiten. Auch das Verhältnis von Berufsausübungs- und Berufswahlregelungen wird untersucht.

Dr. Romy Klimke, Jannis Bertling· JA 2023, 847· 300 Min Bearbeitung
Haftung für Verstöße gegen UnionsrechtJustizgrundrechte (Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. 103 GG)Verfassungsbeschwerde+5 weitere
ZjS 2023FortgeschritteneSchwerpunktbereich

Schwerpunktsbereichsklausur: Die verhängnisvolle Fahrt der Spack Jarrow

Der Flaggenstaat B möchte von Küstenstaat A Schadensersatz für die Beschädigung seines Kriegsschiffs und die Verletzung von Besatzungsmitgliedern, die durch das Eingreifen eines Schiffes aus A während einer Militärübung in der AWZ von A entstanden sind. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Zulässigkeit einer Klage vor einem Schiedsgericht nach Anlage VII des SRÜ, insbesondere unter Berücksichtigung der Bereichsausnahme für militärische Aktivitäten. Materiellrechtlich ist die Rechtmäßigkeit militärischer Aktivitäten eines fremden Kriegsschiffs in der AWZ eines anderen Staates sowie mögliche Schadensersatzansprüche zu prüfen. Neben völkerrechtlichen Aspekten geht es um die Auslegung des SRÜ hinsichtlich Informationspflichten und den Grundsatz der friedlichen Nutzung der Meere.

Johannes Ipsen, Ivo Manthei· ZJS 2023, 305
Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Entscheidung durch GerichtsbescheidFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere
ZjS 2023FortgeschritteneSchwerpunktbereich

Binnenmarktrecht meets WTO-Recht im Vertragsverletzungsverfahren

Die Europäische Kommission beanstandet gesetzliche Einschränkungen eines EU-Mitgliedstaates, die ausländische Hochschuleinrichtungen bei der Erbringung privater Bildungsdienstleistungen im Inland reglementieren. Dabei geht es insbesondere um das Erfordernis eines völkerrechtlichen Vertrags als Voraussetzung für ausländische Hochschulen sowie um die Pflicht, bereits im Sitzstaat tatsächlich Hochschulausbildung anzubieten. Im Zentrum stehen mögliche Verstöße gegen die Niederlassungsfreiheit und Dienstleistungsfreiheit nach EU-Recht sowie um die Beachtung des WTO-Rechts, insbesondere der Inländerbehandlungsverpflichtung nach dem GATS. Die Kommission fordert in einem Vertragsverletzungsverfahren die Prüfung dieser Maßnahmen nach Unionsrecht und WTO-Regeln.

Simon A. Miller· ZJS 2023, 287
Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Haftung für Verstöße gegen UnionsrechtMaßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen Räumen+5 weitere
JuS 20232. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verfassungs- und Verwaltungsrecht - Auskunftsansprüche gegen den BND

Die Klausur beschäftigt sich mit Auskunftsansprüchen gegen den Bundesnachrichtendienst (BND). Schwerpunkte sind die Verpflichtung einer Bundesbehörde zur Auskunftserteilung durch Landesrecht, die dabei relevante Gesetzesbindung der Verwaltung sowie die grundgesetzliche Kompetenzverteilung und die Frage einer Annexkompetenz. Weiterhin wird das Spannungsfeld zwischen den Grenzen des Auskunftsanspruchs, insbesondere dem Schutz würdiger Interessen Dritter, und der Pressefreiheit beleuchtet, mit einer Abwägung zugunsten einer praktischen Konkordanz. Die Statthaftigkeit einer Verpflichtungsklage im Hinblick auf die Auskunftserteilung wird ebenfalls geprüft. Insgesamt werden dabei sowohl verfassungs- als auch verwaltungsrechtliche Aspekte vertieft.

Hering· JuS 2023, 249
Recht der öffentlichen SachenEinführung in das allgemeine VerwaltungsrechtHaftung für Verstöße gegen Unionsrecht+5 weitere
JURA 2022Anfänger:innen

ÖR-Anfängerklausur zum Europarecht

Die Klausur thematisiert die unionsrechtliche Rechtsangleichungskompetenz nach Art. 114 AEUV anhand einer Nichtigkeitsklage eines Mitgliedstaats gegen die Feuerwaffen-Richtlinie. Schwerpunkte liegen auf der unionsrechtlichen Gesetzgebungskompetenz, der unionsrechtlichen Grundrechtsprüfung (insbesondere Eigentumsschutz aus Art. 17 GRCh) sowie der Abgrenzung zu Art. 84 AEUV.

Europäische Integration+3 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur Europarecht: Wohnungsbestand in Bürgerhand?

In diesem Fall erhebt die Europäische Kommission Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen eines Landesgesetzes, das vorsieht, große private Wohnungsgesellschaften zu enteignen und deren Bestand in eine gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts zu überführen. Das Gesetz betrifft zwei internationale Immobilienunternehmen, deren Eigentümer und Aktionäre teilweise aus dem Ausland stammen. Die zentrale rechtliche Problematik liegt in einer möglichen Verletzung von Unionsgrundfreiheiten, insbesondere der Kapitalverkehrsfreiheit, und dem unionsrechtlichen Eigentumsschutz. Zusätzlich stehen die europarechtlichen Rahmenbedingungen für Enteignungen und die Verhältnismäßigkeit der gewährten Entschädigung im Mittelpunkt.

Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)+5 weitere
JURA 2022Fortgeschrittene

Unionsrechtliche Vorgaben für die Insolvenzabsicherung im Pauschalreiserecht

Die Klausur thematisiert unionsrechtliche Vorgaben für die Insolvenzabsicherung im Pauschalreiserecht am Beispiel der Insolvenz eines großen deutschen Reiseveranstalters. Schwerpunkte liegen auf der unmittelbaren Wirkung von EU-Richtlinien, Fragen mangelhafter Umsetzung und den sich daraus ergebenden staatshaftungsrechtlichen Ansprüchen gegen Deutschland.

Europäische IntegrationHaftung für Verstöße gegen Unionsrecht+1 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit im Verwaltungsrecht mit unionsrechtlichen Bezügen: Tiertransporte auf Abwegen

Landwirt L betreibt eine Büffelfarm in Berlin und exportiert regelmäßig Tiere in einen Nicht-EU-Staat (S). Für den Transport von 20 Büffeln beantragt L beim Bezirksamt Reinickendorf eine Transportgenehmigung nach Art. 14 der TTVO. Die Amtstierärztin A sieht aufgrund Berichten, dass Tiertransporte ins Ausland sowie die Bedingungen im Zielstaat mit erheblichen Tierschutzproblemen verbunden sind, und hinterfragt die Zulässigkeit des beantragten Transports. Der Fall thematisiert typische Problemstellungen des Verwaltungsrechts wie den Umgang mit abstrakter und konkreter Gefahr, Verantwortlichkeit für das Handeln Dritter und prozessuale Fragen, insbesondere zur elektronischen Klageeinreichung und zur Einordnung der Klageart. Zudem sind unionsrechtliche Aspekte sowie tierschutzrechtliche Standards relevant.

Andreas Buser· ZJS 2022, 562
Recht der öffentlichen SachenVorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Haftung für Verstöße gegen Unionsrecht+5 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene

Abschlussklausur Europarecht: Gute Nachbarschaft in Pandemiezeiten?

Österreich erhebt vor dem EuGH Klage gegen Deutschland, nachdem Deutschland während der Coronapandemie vorübergehende Grenzkontrollen zu Österreich einführt. Die Grenzkontrollen führen zu erheblichen Wartezeiten und wirtschaftlichen Einbußen, insbesondere für die österreichische Exportwirtschaft. Im Streit stehen die Vereinbarkeit der deutschen Maßnahmen mit den Grundfreiheiten des EU-Binnenmarkts und das Verhältnis zwischen Pandemieschutz und wirtschaftlicher Freizügigkeit. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind die Zulässigkeit und Verhältnismäßigkeit nationaler Grenzkontrollen im Lichte des Unionsrechts.

Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)Haftung für Verstöße gegen UnionsrechtSchutz vor Ausbürgerung und Auslieferung (Art. 16 GG)+5 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Im Namen der Gesundheit

Die Klausur thematisiert die öffentlichen Warnungen einer Lebensmittelüberwachungsbehörde vor bestimmten Produkten und deren verwaltungs-, haftungs- sowie verfassungsrechtliche Konsequenzen. Es wird aus verschiedenen Perspektiven die Rechtmäßigkeit dieser behördlichen Informationshandlungen, Ansprüche auf einstweiligen Rechtsschutz sowie mögliche Amtshaftungsansprüche und die Vorlage an das Bundesverfassungsgericht bezüglich einer angeblichen Verfassungswidrigkeit einer Spezialnorm (§ 40 I a LFGB) geprüft. Im Mittelpunkt stehen die Auswirkungen von behördlichen Warnungen auf Grundrechte der betroffenen Unternehmen und die Anforderungen an staatliche Informationsbefugnisse.

Tim Kerstges· JA 2021, 1008· 300 Min Bearbeitung
Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche MaßnahmenWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Ermessen und Verhältnismäßigkeit+5 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Diese Ferienanlage verursacht Stress!

Die Klausur behandelt die Überprüfung französischer Regelungen zu Architektenleistungen und Vermögensbesteuerung auf ihre Vereinbarkeit mit den Grundfreiheiten des Unionsrechts. Im Mittelpunkt stehen insbesondere die Dienstleistungsfreiheit und die Kapitalverkehrsfreiheit, wobei auch Aspekte wie mittelbare Diskriminierung und Maßnahmen gleicher Wirkung thematisiert werden. Die Studierenden sollen begutachten, ob die betreffenden nationalen Vorschriften gegen EU-Recht verstoßen und welches Vorgehen die nationalen Gerichte wählen sollen.

Jukic· JA 2021, 660· 180 Min Bearbeitung
Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Entscheidung durch GerichtsbescheidSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)+5 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Nicht ohne mein Kopftuch!

Die Klausur behandelt die europarechtliche und grundrechtliche Zulässigkeit von Kopftuchverboten im privatrechtlichen Angestelltenverhältnis. Sie thematisiert insbesondere die Vereinbarkeit eines Umsetzungsgesetzes und einer EU-Richtlinie mit den Unionsgrundrechten sowie den Ablauf eines Vorabentscheidungsverfahrens vor dem EuGH. Im Fokus stehen die Religionsfreiheit und Berufsfreiheit der Arbeitnehmerin, aber auch die unternehmerische Freiheit des Arbeitgebers.

Semizoglu· JA 2021, 579· 240 Min Bearbeitung
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Recht der öffentlichen SachenFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+5 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Onlinemeldeportal „Gute Presse e.V.“ Journalismuskritik im Lichte des Verfassungs- und Unionsrechts

Im Mittelpunkt des Falls steht das Onlineportal „Gute Presse“, das journalistisches Fehlverhalten öffentlich dokumentiert und gleichzeitig politische Zugehörigkeiten von Journalisten offenlegt. Die Journalistin X und der JournalistInnenverband e.V. wehren sich zivilrechtlich gegen den Portalbetrieb und machen geltend, dass bereits die Existenz des Portals ihre Rechte und die Pressefreiheit beeinträchtige. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind das Verhältnis von Meinungs- und Pressefreiheit, Datenschutz sowie mögliche Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Es stehen insbesondere verfassungs- und unionsrechtliche Aspekte der Journalismuskritik und ihrer Publikation zur Prüfung.

VerfassungsbeschwerdeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG)+5 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: „CBD – alles entspannt!?“

Die C-GmbH vertreibt in Deutschland eine E-Zigarette mit CBD-haltiger Flüssigkeit, deren Inhaltsstoff aus Hanfpflanzen in Tschechien gewonnen und anschließend eingeführt wurde. Nach Ermittlungen und einem Strafurteil wegen Verstoßes gegen das Hanfgesundheitsgesetz wird vor allem streitig, ob die Herstellung und Einführung von CBD-Produkten aus der gesamten Hanfpflanze zulässig ist. Rechtliche Schwerpunkte bilden das Verhältnis von nationalem Recht, insbesondere dem Hanfgesundheitsgesetz, zu unionsrechtlichen Vorgaben, den Grundfreiheiten des Binnenmarktes sowie der EU-Verordnung Nr. 1308/2013. Zu prüfen ist die Vereinbarkeit der gesetzlichen Einfuhrbeschränkungen mit dem freien Warenverkehr innerhalb der EU und der europäischen Rechtsordnung.

Felix Krämer, Thomas Schenk· ZJS 2021, 192
Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung+5 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

Arzneimittel aus dem Automaten – oder doch nur Schokolade?

Die Klausur thematisiert eine Anfechtungsklage gegen die Untersagung des Arzneimittelverkaufs per Automat in Baden-Württemberg durch eine niederländische Apothekengesellschaft. Im Fokus steht die Frage, ob der Bescheid mit der Warenverkehrsfreiheit nach EU-Recht vereinbar ist, insbesondere vor dem Hintergrund des § 43 I 1 AMG und der einschlägigen Vorschriften des AEUV. Die Klausur beinhaltet europa- und verwaltungsrechtliche Problemstellungen sowie eine Diskussion über die Praxis grenzüberschreitender Arzneimittelabgabe.

Prof. Dr. Alexander Brigola· JA 2020, 915· 120 Min Bearbeitung
Haftung für Verstöße gegen UnionsrechtZulässigkeit der AnfechtungsklageBegründetheit der Anfechtungsklage+5 weitere
ZjS 2020Examensklausur1. Staatsexamen

(Referendar-)Examensklausur: Haftung für den Ministerpräsidenten?

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Streit zwischen dem Umweltverein U und dem Freistaat Bayern, vertreten durch den Ministerpräsidenten. U verlangt die Durchsetzung von EU-Immissionsgrenzwerten im Luftreinhalteplan und möchte hierfür Zwangshaft gegen den Ministerpräsidenten als letztmögliches Vollstreckungsmittel erwirken. Der Fall thematisiert verwaltungsrechtliche Vollstreckungsmöglichkeiten gegen Behörden, insbesondere die rechtlichen Voraussetzungen, Zulässigkeit und Grenzen einer Zwangshaft gegen ein Regierungsmitglied. Dabei werden unionsrechtliche Bezüge und verfassungsrechtliche Fragen wie die Immunität des Ministerpräsidenten und Verhältnismäßigkeit der Maßnahme relevant. Zusätzlich ist das Verfahren einer möglichen Vorlage an den EuGH zu prüfen.

Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGOBeschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGOFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere
ZjS 2020Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur: Zwielichtige Dienstreisen in Kolonien

Im Mittelpunkt des Falls stehen völkerrechtliche Fragen der Immunität staatlicher Funktionsträger sowie die Zuständigkeit internationaler Gerichte. Die Regierung des Staates Äquatorien verlangt von der ehemaligen Kolonialmacht Kolonien die Einstellung eines strafrechtlichen Verfahrens gegen einen früheren Ressortminister, der sowohl dienstlich als auch privat Vermögenstransfers tätigte. Außerdem stellt sich die Frage der Zulässigkeit einer Klage Äquatoriens vor dem Internationalen Gerichtshof zur Durchsetzung dieses Anspruchs. In einer Abwandlung wird zudem die Immunität des amtierenden Staatsoberhaupts bei Foltervorwürfen thematisiert.

Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Der Widerruf roter Kfz-Kennzeichen

Die Klausur behandelt eine verwaltungsgerichtliche Streitigkeit um den Widerruf roter Kfz-Kennzeichen wegen behaupteter Unzuverlässigkeit des Inhabers. Gegenstand ist ein Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den sofort vollziehbaren Widerrufsbescheid, wobei unter anderem die formellen und materiellen Voraussetzungen des Widerrufs, das Verwaltungsverfahren, das Widerspruchsverfahren sowie Ermessensausübung und Verhältnismäßigkeit zu prüfen sind.

Andreas Lenk· JA 2019, 779· 60 Min Bearbeitung
Entscheidung durch GerichtsbescheidHaftung für Verstöße gegen UnionsrechtAusführung der Gesetze durch die Verwaltung+5 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Kapitalverkehrsfreiheit

Die Klausur behandelt die unionsrechtliche Überprüfung ungarischer Regelungen, die Nießbrauchsrechte an landwirtschaftlichen Flächen ohne Entschädigung löschen, sofern kein nahes Angehörigenverhältnis zum Eigentümer besteht. Der Fall thematisiert die Einschränkungen durch das nationale Recht im Hinblick auf die Kapitalverkehrsfreiheit, Niederlassungsfreiheit und die Gewährleistung unionsrechtlicher Grundrechte, insbesondere das Recht auf Eigentum und effektiven Rechtsschutz. Im Mittelpunkt steht die Frage der Vereinbarkeit nationaler Maßnahmen mit den Grundfreiheiten und Grundrechten der Europäischen Union.

Linda Karl· JA 2019, 683· 150 Min Bearbeitung
Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Haftung für Verstöße gegen Unionsrecht+5 weitere
ZjS 2019Fortgeschrittene

Schwerpunktklausur Öffentliches Wettbewerbsrecht: „Kommunale Fahrgeschäfte“

Im Mittelpunkt des Falls steht die kreisfreie Stadt S, die zum Ausgleich ausgelasteter Buslinien ein Bürgerruftaxi als Ergänzung zum öffentlichen Personennahverkehr einrichtet und hierfür eine städtische GmbH gründet. Die T, Inhaberin eines lokalen Taxiunternehmens, sieht sich durch das neue Angebot in ihrem Geschäft beeinträchtigt und stellt rechtliche Ansprüche gegen die Stadt. Der Fall behandelt zentrale Fragen des kommunalwirtschaftsrechtlichen Wettbewerbs, die Zulässigkeit kommunaler Unternehmenstätigkeit und mögliche Unterlassungsansprüche privater Anbieter. Darüber hinaus werden Aspekte der Finanzierung, Organisation und der Beteiligung kommunaler Unternehmen am Markt beleuchtet. Rechtliche Schwerpunkte sind das öffentliche Wettbewerbsrecht, das Kommunalwirtschaftsrecht sowie zivilrechtliche Anspruchsgrundlagen.

Erik Sollmann· ZJS 2019, 300
Wirtschaftliche Betätigung der GemeindeDie öffentlichen Einrichtungen der GemeindeHaftung für Verstöße gegen Unionsrecht+5 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Winterfreuden?

Die Klausur thematisiert schwerpunktmäßig die Niederlassungsfreiheit und die unionsrechtlichen Anforderungen an Gleichbehandlung sowie Anerkennung ausländischer Nachweise, hier am Beispiel eines britischen Arztes, der in Österreich praktizieren will. Geprüft wird die Unionsrechtskonformität einer nationalen Regelung, die ausschließlich österreichische Bescheinigungen zur gesundheitlichen Eignung für Ärzte verlangt. Zusätzlich werden grundlegende Fragen zur Gewaltenteilung in der EU und zur Rechtssache Dassonville behandelt.

Jukic· JA 2018, 761· 120 Min Bearbeitung
Recht der öffentlichen SachenEntscheidung durch GerichtsbescheidDer Rat+5 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Staatshaftung im Straßenverkehr

Die Klausur behandelt einen Schadensfall im Straßenverkehr, bei dem ein Polizist in einem privat zur Verfügung gestellten Fahrzeug einen Terroranschlag zu verhindern versucht und dabei einen Unfall verursacht. Es sind Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen das Land Hessen zu prüfen, insbesondere amtshaftungsrechtliche und weitere staatshaftungsrechtliche Anspruchsgrundlagen.

Prof. Dr. Ulrich Jan Schröder· JA 2018, 678· 180 Min Bearbeitung
Der Verwaltungsakt in der KlausurRecht der öffentlichen SachenVertiefung: Versammlungsrecht in der Klausur+5 weitere
ZjS 2018Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur: Frieden für Afrin? Völkerrechtliche Probleme unilateraler Gewalt

Die Klausur behandelt völkerrechtliche Fragen im Zusammenhang mit den 2018 von der Türkei durchgeführten Militäroperationen in der syrischen Region Afrin. Im Mittelpunkt steht die zentrale Konstellation zwischen der Türkei und Syrien, wobei die Türkei ihr Vorgehen mit Terroranschlägen aus Syrien und einer Sicherheitsratsresolution rechtfertigt. Zu prüfen sind insbesondere das völkerrechtliche Gewaltverbot, das Recht auf Selbstverteidigung gegenüber nichtstaatlichen Akteuren sowie die Reichweite und Bedeutung von UN-Sicherheitsratsresolutionen. Die Bewertung von möglichen Völkerrechtsverstößen erfolgt unter Ausschluss der Prüfung von Menschenrechten und humanitärem Völkerrecht.

Alexander Schwarz· ZJS 2018, 434
Justizgrundrechte (Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. 103 GG)Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Entscheidung durch Gerichtsbescheid+5 weitere
ZjS 2018Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: „Boarder Control“ – Helmpflicht für Wintersportler an der Grenze der Verfassungsmäßigkeit?

Im Mittelpunkt des Falls steht das fiktive Wintersportsicherheitsgesetz (WSSG), das für Wintersportler eine gesetzliche Helmpflicht und für Skipistenbetreiber entsprechende Pflichten vorsieht. Ein jugendlicher Snowboardfahrer legt gegen die Helmpflicht Verfassungsbeschwerde ein und rügt insbesondere Beeinträchtigungen seiner Grundrechte, etwa auf Persönlichkeitsentfaltung und Gleichbehandlung. Zudem wehrt sich eine Betreibergesellschaft gegen die sie treffenden Betreiberpflichten aus dem Gesetz. Die Fallkonstellation erfordert eine vertiefte Auseinandersetzung mit Grundrechten, deren Schutzbereich und Schranken sowie mit verfassungsprozessualen Zulässigkeits- und Begründetheitsfragen.

Matthias Motzkus· ZJS 2018, 255
VerfassungsbeschwerdeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)+5 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Kauft deutsche Milch!

Die Klausur thematisiert, ob die Untätigkeit der deutschen Gefahrenabwehrbehörden gegenüber Straßenblockaden auf deutschen Straßen sowie eine staatlich initiierte Werbekampagne zur Förderung deutscher Milch im Einklang mit dem Unionsrecht, insbesondere den Grundfreiheiten im Binnenmarkt der EU, stehen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob ein ausländischer Milchbauer Anspruch auf Schutz und Gleichbehandlung gegenüber deutschen Wettbewerbern hat und ob die Maßnahmen eine unzulässige Beschränkung des freien Warenverkehrs darstellen.

Dr. Yury Safoklov· JA 2018, 194· 120 Min Bearbeitung
Haftung für Verstöße gegen UnionsrechtVerwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche MaßnahmenDer Rat+5 weitere
ZjS 2018Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur: Kunst oder Leben

K, ein Künstler, nutzt Kameras in seiner Wohnung und eine Brillenkamera, um sein Leben und seine Umgebung per Livestream über die Plattform P-Scope öffentlich zu zeigen. Dabei werden auch die Wohnungen und das Verhalten von Nachbarin N gefilmt und übertragen, was zu ihrem Unmut und dem Vorwurf der Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts führt. N verlangt von P-Scope als Plattformbetreiberin, die Ausstrahlung der Aufnahmen zu unterbinden und macht geltend, dass P-Scope für offenkundige Rechtsverletzungen verantwortlich sei. Im Zentrum stehen Fragen des Persönlichkeitsrechts, Datenschutzes, künstlerischer Freiheit und der Haftung von Plattformbetreibern für Nutzerinhalte.

Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)+5 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Schutz für Wald und Wasser?

In dieser Übungsklausur wird die Vereinbarkeit einer Novelle des britischen Consumer Protection Act mit den Grundfreiheiten des Unionsrechts geprüft. Der Schwerpunkt liegt auf der Warenverkehrsfreiheit und der Abgrenzung zwischen Produktmodalitäten und Verkaufsmodalitäten. Ergänzend werden Aspekte des Verbraucherschutzes, Umweltrechts und europarechtlicher Haftung behandelt.

Jukic· JA 2017, 842· 120 Min Bearbeitung
Haftung für Verstöße gegen UnionsrechtEuropäische IntegrationDer Verwaltungsakt in der Klausur+5 weitere
JA 20171. Staatsexamen

Keine Neuen auf der Kirmes?

Die Klausur thematisiert die Ablehnung eines Kirmes-Standplatzes durch eine nordrhein-westfälische Stadt zugunsten eines Neueinsteigers. Es sind Fragen des Kommunalrechts (öffentlich-rechtliche Einrichtungen, Gleichbehandlung, Ermessensausübung) und des Verwaltungsprozessrechts (Zulässigkeit und Begründetheit einer Fortsetzungsfeststellungsklage nach erledigtem Verwaltungsakt) zu bearbeiten. Ferner ist zu prüfen, ob ein Stadtratsmitglied als Prozessvertreter auftreten darf.

Prof. Dr. Stefan Muckel, Julia Hauk· JA 2017, 198· 300 Min Bearbeitung
Der Verwaltungsakt in der KlausurRecht der öffentlichen SachenEntscheidung durch Gerichtsbescheid+5 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Protest auf dem Friedhof

In der Klausur geht es um einen Protest auf dem Friedhof während einer öffentlichen Gedenkveranstaltung, bei dem Teilnehmer mit einem Transparent gegen die Veranstaltung protestieren und polizeilich zur Unterlassung verpflichtet werden. Nach dem Vorfall erheben die Betroffenen Fortsetzungsfeststellungsklage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der polizeilichen Maßnahme. Zu prüfen sind insbesondere die Voraussetzungen der Fortsetzungsfeststellungsklage, versammlungsrechtliche Fragen an einem Ort allgemeinen kommunikativen Verkehrs und die Rechtmäßigkeit der Einschränkungen unter Berücksichtigung grundrechtlicher Positionen.

Prof. Dr. Christoph Enders, Norman Jäckel· JA 2017, 42· 120 Min Bearbeitung
Der Verwaltungsakt in der KlausurPolizeifestigkeit der VersammlungZulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage+5 weitere
ZjS 2016Fortgeschrittene

Hausarbeit: Die unbeugsame Bürgerschaft

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Beschluss der Bürgerschaft von Greifswald zur Sanierung eines historischen Bürgerhauses, das an die Stadtbäckerei vermietet ist. Nach Kontroversen um die Verantwortlichkeit für Dachschäden und Befangenheitsvorwürfen gegen einen Bürgerschaftsvertreter beschließt die Bürgerschaft, das Land als Eigentümer zur Reparatur heranzuziehen. Der Innenminister hebt diesen Beschluss auf und verlangt eine Rücknahme, was die Bürgerschaft ablehnt. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen beim Kommunalaufsichtsrecht, insbesondere der Rechtmäßigkeit der Beanstandung und Aufhebung des Bürgerschaftsbeschlusses sowie Fragen zu Klagezulässigkeit und Begründetheit.

Annette Prehn· ZJS 2016, 470
Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGOAusführung der Gesetze durch die VerwaltungRecht der öffentlichen Sachen+5 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Feuerbeschau im Mietkomplex

In der Klausur geht es um die Rechtmäßigkeit unangekündigter Feuerbeschauen durch die Branddirektion in Mehrfamilienhäusern, insbesondere um die Pflicht der Eigentümerin zur Duldung solcher Kontrollen und die Beachtung des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 GG. Streitpunkt ist, ob Behörden Mitarbeiter ohne vorherige Terminabsprache Zutritt zu den gemeinschaftlich genutzten Bereichen nehmen dürfen, sowie die Zulässigkeit und Begründetheit einer Unterlassungsklage gegen die Stadt München.

Dr. Johannes Unterreitmeier· JA 2016, 291· 300 Min Bearbeitung
Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)Recht der öffentlichen SachenBeschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGO+5 weitere
ZjS 2015Fortgeschrittene

Übungsfall: Von erschlichenen Einbürgerungen und Sprachnachweisen

A, vormals Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaats, erhält durch unvollständige Angaben im Einbürgerungsantrag die deutsche Staatsangehörigkeit, worauf seine ursprüngliche Staatsangehörigkeit automatisch erlischt. Nach Bekanntwerden eines gegen ihn laufenden Ermittlungsverfahrens nimmt die Stadtverwaltung Mainz die Einbürgerung zurück. A klagt gegen diese Entscheidung, macht einen Verstoß gegen den Grundsatz der Unschuldsvermutung sowie Verstöße gegen grundrechtlich geschützte Positionen, insbesondere wegen eingetretener Staatenlosigkeit und deren Auswirkungen auf seinen Aufenthalt und das eheliche Zusammenleben geltend. Die zentrale rechtliche Problematik betrifft die Rücknahme der Einbürgerung, den Umgang mit Ermittlungsverfahren, den Schutz vor Staatenlosigkeit und grundrechtliche Aspekte.

Dr. Nils Grosche· ZJS 2015, 91
Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Formelle Rechtmäßigkeit von VerwaltungsaktenSchutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)+5 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsklausur Schwerpunktbereich Völker- und Europarecht: Burka-Verbot

Im Mittelpunkt des Falls steht eine französische Staatsangehörige muslimischen Glaubens, die sich gegen das in Frankreich eingeführte Verbot der Gesichtsverhüllung (Burka-/Niqab-Verbot) im öffentlichen Raum wendet. Sie erhebt nach Erschöpfung des innerstaatlichen Rechtsweges Individualbeschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), da sie sich in ihrer Religionsfreiheit, Privatheit und Gleichbehandlung verletzt sieht. Der Fall thematisiert zentrale Aspekte des europäischen Menschenrechtsschutzes, insbesondere kollidierende Grundrechte wie Religions- und Versammlungsfreiheit sowie staatliche Interessen an Sicherheit, öffentlichen Ordnung und Gleichberechtigung. Schwerpunkte liegen auf Zulässigkeit, Schutzbereichsbestimmung und der Rechtfertigungsprüfung im Rahmen der EMRK, einschließlich Diskriminierungsfragen und des Beurteilungsspielraums (margin of appreciation) der Vertragsstaaten.

Alix Schlüter· ZJS 2014, 548
Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)+5 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsfall: „…und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ Zu verfassungs- und unionsrechtlichen Problemen des Fremdbesitzverbots für Apotheken

Eine französische Aktiengesellschaft (MPTLM S.A.) möchte eine Apotheke in Deutschland übernehmen und beantragt hierfür die notwendige Betriebserlaubnis. Das zuständige Landesamt gewährt die Genehmigung, obwohl das sogenannte Fremdbesitzverbot aus dem Apothekengesetz eigentlich verhindert, dass Nicht-Apotheker Eigentümer oder Betreiber einer Apotheke werden. Dagegen klagen lokale Apotheker und die Landesapothekerkammer auf dem Verwaltungsrechtsweg, da sie eine Ungleichbehandlung und Gefährdung der Arzneimittelversorgung sehen. Im Zentrum stehen verfassungs- sowie unionsrechtliche Fragen zur Rechtmäßigkeit des Fremdbesitzverbots und seiner Vereinbarkeit mit den EU-Grundfreiheiten, die im Rahmen einer konkreten Normenkontrolle durch das Bundesverfassungsgericht zu beurteilen sind.

Beschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGOFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGO+5 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

St. Martin oder St. Michael?

In der Klausur wird die Rechtmäßigkeit einer Entscheidung thematisiert, durch welche ein schulpflichtiges Kind auf Antrag der Erziehungsberechtigten für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt und in einen Schulkindergarten eingewiesen wird. Der Fokus liegt auf der verwaltungsrechtlichen Prüfung nach niedersächsischem Schulrecht, insbesondere im Hinblick auf Verfahrensfehler, Ermessensausübung und den Anspruch gegen die Einweisung in einen bestimmten Schulkindergarten.

Möller· JA 2013, 695· 300 Min Bearbeitung
Entscheidung durch GerichtsbescheidDer Verwaltungsakt in der KlausurRecht der öffentlichen Sachen+5 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Übungsklausur Europarecht: „Ohne Risiken und Nebenwirkungen?“

Die niederländische Pillbox NV möchte in Deutschland eine Apotheke übernehmen und betreibt darüber hinaus einen Internetversandhandel mit Arzneimitteln. Die zuständige Behörde in Leipzig verweigert die Erlaubnis zur Apothekenübernahme mit Verweis auf das Fremdbesitzverbot des ApoG und untersagt zudem den Internetvertrieb von Medikamenten unter Berufung auf das Versandhandelsverbot des AMG. Pillbox wendet sich daraufhin an die Europäische Kommission mit der Bitte um Prüfung der deutschen Vorschriften im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens. Im Mittelpunkt stehen unionsrechtliche Grundfreiheiten, insbesondere die Niederlassungsfreiheit und Warenverkehrsfreiheit, sowie deren Beschränkung durch nationale Arzneimittelgesetzgebung.

Haftung für Verstöße gegen UnionsrechtLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere
JA 20112. Staatsexamen / Referendariat

Hamburger Nächte

Die Klausur befasst sich mit einer straßenrechtlichen Verfügung der Freien und Hansestadt Hamburg, die das gewerbliche Abstellen von Reisemobilen zur Prostitution mit sofortiger Vollziehung untersagt. Im Zentrum stehen die Abgrenzung zwischen Gemeingebrauch und Sondernutzung öffentlicher Straßen sowie die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung und der Anordnung der sofortigen Vollziehung.

Andreas Kerst· JA 2011, 935· 300 Min Bearbeitung
Recht der öffentlichen SachenAllgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Haftung für Verstöße gegen Unionsrecht+5 weitere
JA 20111. Staatsexamen

Der Pkw mit den abgefahrenen Reifen

Die Klausur thematisiert die Sicherstellung eines PKW durch das Ordnungsamt wegen abgefahrener Reifen und die Herausgabe im Wege des Eilrechtsschutzes. Es werden unter anderem die Abgrenzung zwischen Sofortvollzug und unmittelbarer Ausführung, die Rechtsnatur des Sofortvollzugs sowie das Verhältnis von StVZO zum allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsrecht behandelt.

Dr. Johannes Meister· JA 2011, 359· 300 Min Bearbeitung
Recht der öffentlichen SachenDer RatDer Verwaltungsakt in der Klausur+5 weitere
JA 20101. Staatsexamen

Geteilte Arbeit, vermischte Verantwortlichkeit

Die Klausur thematisiert das Modell der Arbeitsgemeinschaften nach dem SGB II und die daraus resultierende geteilte Verwaltungsverantwortung zwischen Kommunen und Bundesagentur für Arbeit im Kontext der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Behandelt werden insbesondere die verfassungsrechtlichen Fragen einer möglichen Mischverwaltung, der Eingriff in das kommunale Selbstverwaltungsrecht sowie die Zulässigkeit und Begründetheit einer Kommunalverfassungsbeschwerde. Der Fokus liegt auf Organisationshoheit und Finanzhoheit der Kommunen sowie den Grenzen bundesgesetzlicher Aufgabenüberbindung an die Kommunen.

Dr. Daniela Winkler· JA 2010, 526· 300 Min Bearbeitung
Recht der öffentlichen SachenHaftung für Verstöße gegen UnionsrechtAusführung der Gesetze durch die Verwaltung+5 weitere
JA 2010Fortgeschrittene

Grenzenlose Tariftreue

Die Klausur behandelt die Frage, ob das rheinland-pfälzische Vergabegesetz (§§ 3, 13 RPVgG), das Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen zur Tariftreue verpflichtet und für bestimmte Streitigkeiten den Zivilrechtsweg vorschreibt, mit höherrangigem Recht – insbesondere Grundrechten und der Kompetenzordnung des Grundgesetzes – vereinbar ist. Zentral ist die Betrachtung, ob eine Verfassungsbeschwerde eines nicht tarifgebundenen Unternehmens gegen die Benachteiligung im Vergabeverfahren mit Blick auf Art. 12 Abs. 1 GG, die Justizgrundrechte sowie Bundeskompetenzen Erfolg haben könnte.

Dr. Markus Winkler· JA 2010, 274· 180 Min Bearbeitung
VerfassungsbeschwerdeDer Verwaltungsakt in der KlausurLandesrecht (bundeslandspezifisch)+5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Grundstücksverkehr im Spannungsfeld von Grundgesetz und Europarecht

Die „Organic Food Limited“, eine nach englischem Recht gegründete Gesellschaft, möchte von einem deutschen Landwirt ein Grundstück erwerben und legt den Kaufvertrag der Kreisverwaltung zur Genehmigung vor. Die Behörde versagt die Genehmigung mit Verweis auf einen anderen Landwirt, der das Grundstück zur Sicherung seiner betrieblichen Existenz benötigt, und beruft sich auf §§ 2 Abs. 1, 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG. Die OF Ltd. verfolgt daraufhin den Rechtsweg bis zum Bundesgerichtshof und schließlich zum Bundesverfassungsgericht, wobei sie die Vereinbarkeit der Grundstücksverkehrsvorschriften mit dem Grundgesetz und den unionsrechtlichen Grundfreiheiten in Zweifel zieht. Der Fall fokussiert auf die rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen der Genehmigungsversagung im landwirtschaftlichen Grundstücksverkehr, die Bedeutung von Grundrechten und Unionsrecht sowie die Vorlagepflicht an den EuGH.

Elke Gurlit, Larissa Maier· ZJS 2010, 231
Haftung für Verstöße gegen UnionsrechtVerfassungsbeschwerdeFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+5 weitere
JA 20091. Staatsexamen

Der umtriebige Geschäftsführer

Die Klausur behandelt vorrangig einkommensteuerrechtliche Fragestellungen: verdeckte Gewinnausschüttung, Abgrenzung zwischen privater und beruflicher Sphäre, Anerkennung und steuerliche Behandlung von Aufwendungen, Liebhaberei (Verlustverrechnung bei Ferienwohnung), sowie die Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Steuerschulden. Sie thematisiert zudem relevante Aspekte des AO-Verfahrensrechts und der Geschäftsführerhaftung nach der Abgabenordnung.

Dr. Matthias Gehm· JA 2009, 723· 300 Min Bearbeitung
Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)Haftung für Verstöße gegen UnionsrechtWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)+5 weitere
JA 20091. Staatsexamen

Die Freizeitabteilung

Die Klausur behandelt einen Fall aus dem Staatshaftungsrecht: Nach einem Baumangel und einer darauf folgenden missglückten Mahnbescheidserteilung erhebt die H-GmbH über ihren Geschäftsführer Klage gegen das Land auf Schadensersatz. Thematisiert werden die Voraussetzungen eines Mahnbescheids, Fragen zur Verjährung und Ansprüche aus Amtspflichtverletzung.

Christin Horlach, Daniela Guhl· JA 2009, 96· 300 Min Bearbeitung
Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Weitere RechtsgebieteDer Verwaltungsakt in der Klausur+5 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Eile mit Weile – die verspätete vorläufige Amtsenthebung

In diesem Fall verlangt eine Bank von Land und Behörden Schadensersatz, nachdem sie durch mehrfach unzutreffende Rangbestätigungen eines Notars hohe Darlehen ausgereicht und durch Täuschung den Großteil der Kreditsummen verloren hat. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Staatshaftung bei Pflichtverletzungen eines Notars, insbesondere aufgrund mangelhafter staatlicher Aufsicht und verzögerter vorläufiger Amtsenthebung. Zu prüfen sind die Voraussetzungen und Reichweite von Amtspflichten, ihre Drittbezogenheit sowie die mögliche Subsidiarität von Amtshaftungsansprüchen. Daneben spielen Aspekte des allgemeinen Schadensrechts eine Rolle.

Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGOHaftung für Verstöße gegen UnionsrechtAmtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)+5 weitere
JA 2007Fortgeschrittene

Leipziger Ersatzvornahme

Die Klausur behandelt den Eilrechtsschutz gegen einen Kostenbescheid nach einer Abschleppmaßnahme wegen Falschparkens. Es sind die Erfolgsaussichten eines Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO zu prüfen, wobei auf die Kostenpflicht des Halters, die behördliche Zuständigkeit, den Unterschied zwischen Ersatzvornahme und unmittelbarer Ausführung sowie die Erforderlichkeit der Maßnahme einzugehen ist. Im Mittelpunkt stehen der Prüfungsaufbau nach Primär- und Sekundärmaßnahme und der richtige Tenor der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung.

Klaus Weber· JA 2007, 627· 300 Min Bearbeitung
Recht der öffentlichen SachenEntscheidung durch GerichtsbescheidVorläufiger Rechtsschutz (§ 47 Abs. 6 VwGO)+5 weitere
JA 20071. Staatsexamen

Vor Gericht und auf hoher See sind wir in alle Gottes Hand

Die Klausur behandelt das europäische Staatshaftungsrecht im Zusammenhang mit der Verantwortlichkeit der Richterschaft für rechtswidrige Urteile und dem sogenannten Richterspruchprivileg. Im Zentrum steht die Frage, ob aufgrund einer Nichtvorlage an den EuGH im Vorabentscheidungsverfahren ein Amtshaftungsanspruch besteht und inwiefern nationale und europäische Rechtsgrundlagen hierfür einschlägig sind.

Dr. Dr. Ralph Christensen, Dr. Kent D. Lerch· JA 2007, 427· 300 Min Bearbeitung
Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)Entscheidung durch GerichtsbescheidHaftung für Verstöße gegen Unionsrecht+5 weitere
JA 20071. Staatsexamen

Änderung einer Rechtsverordnung durch den parlamentarischen Gesetzgeber

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Probleme bei der Änderung einer Rechtsverordnung durch den parlamentarischen Gesetzgeber, insbesondere das Zusammenspiel zwischen Ermächtigungsgesetz, parlamentarischer Änderungskompetenz und den Grenzen für Rechtsverordnungen. Im Mittelpunkt steht die Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Prüfung, ob das Ermächtigungsgesetz und die auf dieser Grundlage geänderte Rechtsverordnung verfassungsgemäß sind. Wesentliche Streitpunkte sind u.a. rechtsstaatliche Grundsätze, die Bindung des Gesetzgebers an Ermächtigungsgesetze sowie die Zulässigkeit einer parlamentarischen Änderung von Rechtsverordnungen.

Johannes Hushahn· JA 2007, 276· 300 Min Bearbeitung
Recht der öffentlichen SachenFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)+5 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

Theos tolle Taxis

Die Klausur behandelt die Verfassungsbeschwerde eines Taxiunternehmers gegen eine Untersagungsverfügung aufgrund § 26 III BOKraft. Im Mittelpunkt stehen mögliche Grundrechtsverletzungen aus Art. 12 Abs. 1 GG (Berufsfreiheit), Art. 14 Abs. 1 GG (Eigentum) und Art. 5 Abs. 1 GG (Meinungsfreiheit), wobei die Rechtfertigung der Einschränkungen durch regulatorische Ziele geprüft wird. Die Bearbeitung erfordert Kenntnisse im Verfassungsprozessrecht und der Grundrechtsdogmatik.

Prof. Dr. Ekkehart Reimer· JA 2006, 864· 120 Min Bearbeitung
VerfassungsbeschwerdeRecht der öffentlichen SachenSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)+5 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

Ruhestörung auf Spanisch

Die Klausur behandelt eine einstweilige Rechtsschutzsituation im Zusammenhang mit dem Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen andauernder Ruhestörungen und der angeblich fehlenden gewerberechtlichen Zuverlässigkeit des Betreibers. Gegenstand ist der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Ordnungsverfügung, mit Schwerpunkt auf der Interessenabwägung sowie dem Verhältnis von Gaststättenrecht und Grundrechten (insb. Berufsfreiheit).

Günter Proppe· JA 2006, 451· 60 Min Bearbeitung
Einstweiliger RechtsschutzBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Vorläufiger Rechtsschutz (§ 47 Abs. 6 VwGO)+5 weitere
JA 2005Fortgeschrittene

Pfusch im 'Großen Öffentlichen': eine kleine Fehlerfolgenlehre

Die Klausur behandelt die Sanktionierung von Prüfungsverstößen im Rahmen einer universitären Übung im Öffentlichen Recht und die Möglichkeit des einstweiligen Rechtsschutzes gegen den Ausschluss von der Übung. Es sind einschlägige Normen aus der Prüfungsordnung sowie aus dem Hessischen Hochschulgesetz geprüft; der Sachverhalt thematisiert das Grundlagenwissen zum Verwaltungsakt, dessen Fehlerfolgen und das Prüfungsrecht an Hochschulen.

Dr. Sebastian Heselhaus, Weiss· JA 2005, 122· 180 Min Bearbeitung
Recht der öffentlichen SachenEntscheidung durch GerichtsbescheidDie öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereichFortgeschrittene

Strickliesel

Die Klausur behandelt die Einführung eines Pflichtfachs Handarbeit für Mädchen in saarländischen Schulen und den Ausschluss von Jungen vom Handarbeitsunterricht. Thematisiert werden schulrechtliche Grundlagen, die verfassungsrechtlichen Anforderungen an schulische Regelungen, insbesondere die Gleichbehandlung und Grundrechte. Die Fälle drehen sich um die Anfechtung dieser Verordnung durch betroffene Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern vor den Verwaltungsgerichten und im Wege der Verfassungsbeschwerde.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Strickliesel
VerfassungsbeschwerdeAllgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich1. Staatsexamen

Scheunenabbruch

Die Klausur behandelt den behördlich veranlassten Abbruch einer einsturzgefährdeten Scheune und die Kostenfolge für die Eigentümerin nach dem Tod des ursprünglichen Eigentümers. Im Mittelpunkt stehen die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts, die Vollstreckung mittels Zwangsgeld und Ersatzvornahme sowie die Rechtsnachfolge bei öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen. Geprüft wird insbesondere, ob die Klage gegen die Kostenforderung Aussicht auf Erfolg hat.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Scheunenabbruch
Ausführung der Gesetze durch die VerwaltungEntscheidung durch GerichtsbescheidGefahr für polizeiliche Schutzgüter+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich1. Staatsexamen

Sauna

Der Fall behandelt die Klage eines privaten Unternehmers gegen eine Stadt, die über eine kommunale GmbH Freizeitangebote wie eine Sauna und Sonnenliegen betreibt. Der Kläger sieht sich durch das Kommunalunternehmen in seiner wirtschaftlichen Betätigungsfreiheit beeinträchtigt und wendet sich gegen die Stadt mit dem Ziel, den kommunalen Betrieb einzustellen. Die Klausur stellt Bezüge zum Kommunalrecht, wirtschaftlicher Betätigung der Gemeinde und Grundrechten her.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Sauna
Recht der öffentlichen SachenDer öffentlich-rechtliche VertragDie öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereichFortgeschrittene

Sanitäter

In diesem Fall geht es um die Vergabe und anschließende Einstellung eines Künstlerstipendiums durch die Stadt Saarheim nebst der Bindung an eine Materialbezugsklausel und das verwaltungsinterne Widerspruchsverfahren. Es werden insbesondere Fragen zum Verwaltungsakt, zur Nebenbestimmung, zum Ermessensgebrauch sowie zur Klagebefugnis der Ausgangsbehörde im verwaltungsgerichtlichen Verfahren behandelt.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Sanitäter
Entscheidung durch GerichtsbescheidErmessen und VerhältnismäßigkeitSchutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereichFortgeschrittene

Obdachlos

Der Fall behandelt die drohende Obdachlosigkeit einer Familie nach Mietkündigung, Räumungsurteil und gescheitertem Vollstreckungsschutz. Die Frage ist, ob die Stadt (Polizeibehörde) verpflichtet ist, die Familie (wieder) in die alte Wohnung einzuweisen oder ob ein Angebot, sie in einem Bürocontainer unterzubringen, genügt. Im Mittelpunkt steht das Polizei- und Ordnungsrecht in Verbindung mit der Eröffnung (vorläufigen) verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Obdachlos
Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)Recht der öffentlichen SachenEntscheidung durch Gerichtsbescheid+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereichAnfänger:innen

Kriegsspielzeug

In der Klausur wird das gesetzliche Verkaufsverbot von Kriegsspielzeug (JuSchuVerVerKriegsSpielG) und dessen Auswirkungen auf die Saarheimer Spielzeugwerke AG behandelt. Die AG erhebt Verfassungsbeschwerde und sieht sich in ihrer Berufsfreiheit sowie Eigentumsfreiheit verletzt; zudem werden unionsrechtliche Aspekte und der Anwendungsbereich der Grundrechte-Charter thematisiert. Zu prüfen ist die Zulässigkeit und Erfolgsaussicht der Beschwerde unter Einbezug der relevanten verfassungsrechtlichen und unionsrechtlichen Normen.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Kriegsspielzeug
VerfassungsbeschwerdeBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereichAnfänger:innen

Boygroup

Die Klausur behandelt die Frage, ob der Oberbürgermeister einer Gemeinde die Entfernung jugendschutzbezogener Aufklärungskampagnenplakate anordnen darf, die von Einwohnern als ethisch fragwürdig empfunden werden. Im Mittelpunkt steht die Verhältnismäßigkeit eines solchen Eingriffs gegenüber grundrechtlich geschützten Positionen wie der Meinungs- und Informationsfreiheit. Ebenfalls relevant sind die rechtlichen Voraussetzungen für ordnungsbehördliches Handeln und die Bindung der Verwaltung an Gesetz und Verfassung.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Boygroup
Bürger und EinwohnerLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Haftung für Verstöße gegen Unionsrecht+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereichFortgeschrittene

Ausgehöhlt!

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines generellen behördlichen Betretungsverbots für ein gefährliches Höhlensystem auf dem Stadtgebiet von Saarheim, das nach mehreren Todesfällen erlassen wurde. Im Mittelpunkt stehen verwaltungsprozessuale und verwaltungsrechtliche Fragen (insb. Verwaltungsakt/Allgemeinverfügung, formelle und materielle Rechtmäßigkeit, Ermächtigungsgrundlage und Bestimmtheit) sowie verfassungsrechtliche Überlegungen zum Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG. Der Kläger rügt insbesondere die Form des Eingriffs und beruft sich auf sein Selbstbestimmungsrecht.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Ausgehöhlt!
Entscheidung durch GerichtsbescheidKommunale SatzungenWeitere Rechtsgebiete+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich1. Staatsexamen

Abgestellt

In dem Fall begehrt der Kläger die Entfernung eines unter Widerrufsvorbehalt ergangenen Zusatzes in einer Baugenehmigung für ein Wohnhaus, weil die Bauaufsichtsbehörde von ihm die Einrichtung von Abstellräumen für Kinderwagen, Fahrräder und Rollstühle verlangt. Die Behörde stützt die Nebenbestimmung auf das Landesrecht sowie auf verwaltungsverfahrensrechtliche Vorschriften. Streitentscheidend sind die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an das Vorhaben sowie die Zulässigkeit und Reichweite von Nebenbestimmungen zur Baugenehmigung.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Abgestellt
Die Baugenehmigung und das Baugenehmigungsverfahren+7 weitere
ZjSFortgeschrittene

Übungsfall: Trautes Heim, dieses Glück gibt’s nur allein

Im Mittelpunkt des Falls stehen zwei Käufer, A und B, die jeweils bei V hochwertige Espressomaschinen erworben haben. Beide Käufer reklamieren Mängel an den Maschinen und fordern von V Nacherfüllung, wobei insbesondere um die Modalitäten der Rückgabe bzw. Reparatur gestritten wird. A verlangt nach erfolgloser Aufforderung zur Abholung der defekten Maschine die Rückzahlung des Kaufpreises, während V im zweiten Fall nach Feststellung eines Bedienungsfehlers von B die Rückzahlung von Transportkosten sowie die Abholung der Maschine fordert. Zentrale rechtliche Schwerpunkte liegen im Kaufrecht bei Fragen zum Erfüllungsort der Nacherfüllung, den Konsequenzen eines unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangens sowie den Rechten und Pflichten der Vertragsparteien nach Rücktritt und bei mangelfreier Ware.

Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Rücktritt Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+39 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Zeitfrage

In dem Fall geht es um die Frage, ob der Oberbürgermeister verpflichtet ist, den Beginn der Sitzungen des Stadtrats der Stadt Saarheim auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen, damit eine größere Öffentlichkeit an den Sitzungen teilnehmen kann. Die Fraktion des B.D.B. sieht sich durch die derzeitige Regelung in ihrem Recht beeinträchtigt und klagt auf Änderung des Sitzungsbeginns. Es stehen kommunalrechtliche Ansprüche, das Recht auf Öffentlichkeit der Sitzungen und die Mitwirkungsrechte der Ratsmitglieder im Mittelpunkt.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Zeitfrage
Bürger und EinwohnerRecht der öffentlichen SachenEntscheidung durch Gerichtsbescheid+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Wasser-Fall

In dieser Klausur geht es um die Frage, ob ein Grundstückseigentümer von der Stadt die Ausstattung eines auf seinem Grundstück errichteten Wasserauffangschachts mit einer technischen Abdeckung und den Ersatz einer Betonrinne durch eine Steinrinne verlangen kann. Es sind kommunalrechtliche Ansprüche sowie die Anspruchsgrundlagen für ein Handeln der Stadt als Trägerin öffentlicher Aufgaben zu prüfen. Streitentscheidend sind die Rechtsnatur und Bindungswirkung eines Verwaltungshandelns in Form eines Schreibens sowie öffentlich-rechtliche Sekundäransprüche, wie insbesondere der Folgenbeseitigungsanspruch.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Wasser-Fall
Ausführung der Gesetze durch die VerwaltungDie SatzungEntscheidung durch Gerichtsbescheid+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Waschanlage

Die Klausur behandelt die bau- und ordnungsrechtliche Zulässigkeit des Betriebs einer automatischen Waschanlage an Sonn- und Feiertagen. Im Zentrum steht die Untersagungsverfügung der Ortspolizeibehörde unter Bezugnahme auf das saarländische Feiertagsgesetz, die sich gegen den Betreiber der Einrichtung richtet. Zu prüfen ist, ob die Verfügung rechtmäßig ergangen ist oder ob dem Betreiber ausnahmsweise doch ein Betrieb der Waschanlage zusteht.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Waschanlage
Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenEntscheidung durch GerichtsbescheidHaftung für Verstöße gegen Unionsrecht+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Satellitenempfangsanlage

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit einer kommunalen Satzung der Stadt Saarheim, die die Errichtung von Satellitenempfangsanlagen zum Schutz des historischen Stadtbildes und im Interesse des Denkmalschutzes reglementiert. Im Streit steht, ob die Satzung als Ermächtigungsgrundlage und hinsichtlich des Eingriffs in Grundrechte wie Informationsfreiheit, Glaubensfreiheit und Gleichbehandlung Bestand hat und ob sie mit dem Unionsrecht (Dienstleistungsfreiheit) und Landesrecht vereinbar ist. Im Rahmen eines Normenkontrollantrags wird insbesondere auf die Ermächtigungsgrundlagen, den Grundrechtsschutz sowie die Anforderungen des Saarländischen Denkmalschutzgesetzes abgestellt.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Satellitenempfangsanlage
Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)Die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

SaaRunner

Die Klausur thematisiert die gewerberechtliche Zuverlässigkeit eines Bewachungsunternehmers, dessen Erlaubnis wegen mutmaßlicher Nähe zur organisierten Kriminalität und Gewaltbereitschaft im Rockermilieu aufgehoben wurde. Im Mittelpunkt steht die verwaltungsrechtliche Überprüfung dieser Erlaubnisaufhebung und die Abwägung zwischen behördlicher Sicherheitsinteressen und Individualrechten des Unternehmers. Es wird auf die rechtlichen Anforderungen an die Zuverlässigkeit nach § 34a GewO sowie den Ablauf des verwaltungsrechtlichen Verfahrens eingegangen.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: SaaRunner
Ausführung der Gesetze durch die VerwaltungEntscheidung durch GerichtsbescheidGefahr für polizeiliche Schutzgüter+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Saalbaubau

Die Klausur thematisiert die Rechte und Pflichten eines Ratsmitglieds, insbesondere den Auskunftsanspruch und die Grenzen der Verschwiegenheitspflicht nach nichtöffentlichen Sitzungen, sowie die verwaltungsgerichtliche Kontrolle kommunaler Maßnahmen. Im Mittelpunkt stehen eine Informationsklage und die Anfechtung eines Ratsbeschlusses durch ein Ratsmitglied. Ferner wird ein Bezug zur Kommunalverfassung und zum verwaltungsprozessualen Rechtsschutz geprüft.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Saalbaubau
Ausführung der Gesetze durch die VerwaltungBeschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGOEntscheidung durch Gerichtsbescheid+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Räumliche Differenzen

In der Klausur steht die Ablehnung einer Saalüberlassung durch die Stadt Saarheim im Mittelpunkt. Die Klage richtet sich gegen die Entscheidung des Oberbürgermeisters, den Festsaal des Rathauses nicht für eine private Feier zu vermieten, wobei unter anderem persönlich begründete Erwägungen eine Rolle spielen. Zu prüfen sind insbesondere die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts sowie mögliche Diskriminierungen oder Ermessensfehler.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Räumliche Differenzen
Entscheidung durch GerichtsbescheidSchutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)Bürger und Einwohner+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Parteilichkeit

Die Klausur befasst sich mit der Frage, ob der extrem rechten Partei BRAUN der Zugang zu einer kommunalen Einrichtung – dem Saarheimer Saalbau – aus politischen oder sicherheitsrechtlichen Gründen verweigert werden darf und inwieweit besondere Haftungsauflagen zulässig sind. Im Mittelpunkt steht die rechtliche Prüfung der kommunalrechtlichen Bindungen der Stadt gegenüber politischen Parteien sowie das kommunalaufsichtsrechtliche Beanstandungsverfahren. Zu beurteilen ist zudem die Einordnung der Nutzung gemeindlicher Einrichtungen inklusive möglicher Grundrechtsverletzungen und der öffentlich-rechtlichen Handlungsformen.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Parteilichkeit
Recht der öffentlichen SachenEntscheidung durch GerichtsbescheidHaftung für Verstöße gegen Unionsrecht+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Kraftprobe

Die Klausur befasst sich mit einem Kommunalverfassungsstreit im Saarland, bei dem der Stadtrat den Oberbürgermeister per Beschluss anweist, eine Polizeiverordnung zum Tauchverbot in einem See zu erlassen, was dieser verweigert. Im Mittelpunkt stehen die kommunalrechtlichen Befugnisse von Stadtrat und Oberbürgermeister, das Verfahren zur Durchsetzung angeblich bindender Ratsbeschlüsse sowie die Zulässigkeit und Begründetheit einer auf Umsetzung eines Ratsbeschlusses gerichteten Verpflichtungsklage.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Kraftprobe
Haftung für Verstöße gegen UnionsrechtBeschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGOEntscheidung durch Gerichtsbescheid+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Frauenbeauftragte

Die Klausur behandelt die Bestellung der Bürgermeisterin Dr. Crémant zur Kommunalen Frauenbeauftragten der Stadt Saarheim nach § 79a KSVG und thematisiert die Beanstandung dieses Beschlusses durch das Landesverwaltungsamt. Zu prüfen ist insbesondere, ob die Bestellung rechtmäßig war und ob die Stadt erfolgreich gegen die Beanstandung vorgehen kann.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Frauenbeauftragte
Kommunale SatzungenWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Bürger und Einwohner+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Deutsche Zone

Die Klausur behandelt die Frage, ob der Oberbürgermeister berechtigt war, einen formgerechten Antrag einer Fraktion auf Aufnahme eines bestimmten Tagesordnungspunktes in die Stadtratssitzung abzulehnen. Im Mittelpunkt steht die Zulässigkeit und Begründetheit der Klage auf Aufnahme dieses Punktes in die Tagesordnung, wobei auf Zuständigkeitsfragen, die kommunale Selbstverwaltung sowie die Bedeutung von Grundrechten und Meinungsäußerungen im kommunalrechtlichen Kontext einzugehen ist.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Deutsche Zone
Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Politische ParteienBürger und Einwohner+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Be- und Erstattung

Die Klausur behandelt die zwangsweise Inanspruchnahme eines Angehörigen zur Kostenerstattung für eine behördlich durchgeführte Bestattung nach Ablauf der Bestattungsfrist und ergebnisloser Ermittlung weiterer Pflichtiger. Der Schwerpunkt liegt auf der Rechtmäßigkeit der Kostenbelastung, der Bestattungspflicht, Angemessenheit der Kosten sowie möglichen Einwendungen des Pflichtigen gegen den Gebührenbescheid. Die Fallbearbeitung bezieht Aspekte des allgemeinen und besonderen Verwaltungsrechts, des Vollstreckungsrechts und Landesrechts (Bestattungsgesetz Saarland) ein.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Be- und Erstattung
Ausführung der Gesetze durch die VerwaltungBürger und EinwohnerAllgemeine Grundrechtslehren+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Superrevision

In diesem Fall geht es um die Frage, wie das Saarland gegen eine aus seiner Sicht 'falsche' Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts mit verfassungsgerichtlichen Mitteln vorgehen kann. Hintergrund ist ein Streit zwischen Bund und Land über die Erstattungspflicht und Haftung des Landes aus Art. 104a Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2 GG nach einer Veruntreuung von Wohngeldmitteln auf Kreisebene. Die Aufgabenstellung erfordert eine Analyse der zulässigen und sinnvollen verfassungsgerichtlichen Verfahrensarten zur Überprüfung der BVerwG-Entscheidung und/oder zur Abwehr des mit ihr verbundenen staatlichen Zwangs.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Superrevision
Beschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGOEntscheidung durch GerichtsbescheidBeschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGO+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

"SAARHEIM ALTERNATIV"

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: "SAARHEIM ALTERNATIV"
Haftung für Verstöße gegen UnionsrechtMaßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungDer Rat+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Rathausbrand

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Rathausbrand
Ausführung der Gesetze durch die VerwaltungBeschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGOEntscheidung durch Gerichtsbescheid+5 weitere
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