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Öffentliches Recht

Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch

Der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch ist ein ungeschriebener Anspruch des Staatshaftungsrechts zur Rückforderung rechtsgrundlos erbrachter Leistungen im öffentlichen Recht. Er dient dem Ausgleich ungerechtfertigter Vermögensverschiebungen außerhalb des Zivilrechts und schließt Lücken zwischen allgemeinen Leistungs- und Schadensersatzansprüchen. Examensklassiker: Rückforderung nach nichtigem öffentlich-rechtlichen Vertrag, Abgrenzung zur Eingriffskondiktion und zum zivilrechtlichen Bereicherungsrecht (§§ 812 ff. BGB).

Zu diesem Thema haben wir 8 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JA 2025Fortgeschrittene

COlogne-Working-Space

A möchte in Köln einen Co-Working-Space errichten, kann aber gesetzlich geforderte Fahrradstellplätze nicht bereitstellen. Daraufhin schließt sie mit der Stadt einen öffentlich-rechtlichen Vertrag über eine Geldzahlung zur Schaffung öffentlicher Fahrradstellplätze sowie zur Ausstattung einer Kita. Nach Zahlung der Gelder verlangt A die Rückzahlung und es ist zu prüfen, ob ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch besteht.

Yannick Schumacher· JA 2025, 756· 120 Min
Der öffentlich-rechtliche VertragÖffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch+5 weitere
JA 2025Fortgeschrittene

* "Zwischen Autobahn, Drogengeld und Bananen

Die Fallbearbeitung thematisiert polizeiliche Standardmaßnahmen sowie die verwaltungsprozessuale Durchsetzung von Bürgerrechten nach Verkehrskontrollen und einer polizeilichen Sicherstellung von Bargeld. Im Mittelpunkt stehen die Rechtmäßigkeit der Identitätsfeststellung, einer Durchsuchung sowie das gerichtliche Vorgehen einschließlich Klagearten und Anspruchsgrundlagen auf Herausgabe sichergestellter Gegenstände.

Johannes T. Kayser, Mirjam Scherle· JA 2025, 656· 180 Min
Grundlagen Zulässigkeit der Anfechtungsklage+4 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Der tierliebe T und die Fundtiere

Der Tierschutzverein T nimmt im Gemeindegebiet Katzen auf, die von Bürgern gefunden wurden, und versorgt sie fachgerecht. Nach Mitteilung an die Gemeinde verlangt T die Erstattung seiner Aufwendungen, da er Fundtiere versorgt habe, für deren Versorgung und Kosten die Gemeinde zuständig sei. Die Gemeinde weigert sich, die Kosten zu übernehmen, und der Streit wird vor dem Verwaltungsgericht geführt.

Barbara Felde· JA 2017, 609· 300 Min
GrundlagenFolgenbeseitigungsanspruchÖffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch+4 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Karlo Krawall – Präventivgewahrsam im Lichte der EMRK

Die Klausur behandelt die polizeiliche Maßnahme des Präventivgewahrsams anlässlich eines Fußballspiels und prüft deren Vereinbarkeit insbesondere mit Art. 5 EMRK unter Berücksichtigung der EGMR-Rechtsprechung. Weitere Schwerpunkte liegen auf begleitenden Maßnahmen wie dem Handyverbot, dessen Sicherstellung und staatshaftungsrechtlichen Ansprüchen wegen eines beschädigten Mobiltelefons.

Jeanine Greim-Diroll· JURA 2016, 545
Polizeiliche StandardmaßnahmenAllgemeine Grundrechtslehren+3 weitere
ZjS 2013Fortgeschrittene

Übungsfall Staatshaftungsrecht: Jagd auf entlaufene Kühe

Der Viehhändler H lässt Jungrinder zu einem Landwirt transportieren, wobei zwei Rinder entlaufen. Die Polizei tötet eines der Tiere, wobei ein Beamter verletzt wird; das Land Nordrhein-Westfalen möchte die daraus resultierenden Kosten von H ersetzt bekommen. Das andere Rind verursacht einen Unfall, bei dem der Abschleppunternehmer U einen zweiten Unfall auslöst, durch den K erheblich verletzt wird. K verlangt vom Land NRW Schadensersatz und Schmerzensgeld. Die Fallkonstellation betrifft Fragen des Staatshaftungsrechts, insbesondere Aufwendungsersatz und Schadensersatzansprüche gegen den Staat.

Dr. Boas Kümper· ZJS 2013, 389
Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)Besondere öffentlich-rechtliche AnspruchsgrundlagenAusführung der Gesetze durch die Verwaltung+5 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Herr K und die Flut

Die Klausur behandelt staatshaftungsrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit einer Überschwemmung, bei der K als Eigentümer eines Hausgrundstücks in Berlin Sachschäden und Körperschäden erlitten hat. Im Fokus stehen mögliche Haftungsgrundlagen gegen das Land Berlin wegen unterlassener Warnung und Fehlern des Rettungsdienstes sowie die Einordnung der rechtlichen Verantwortung, Mitverschulden und Aufrechnungsmöglichkeiten. Zusätzlich wird die Frage des zuständigen Gerichts angesprochen.

GrundlagenÖffentlich-rechtlicher ErstattungsanspruchAmtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)+4 weitere
JA 2008Fortgeschrittene

Ein Unfall mit Folgen

Die Klausur thematisiert einen Unfall eines amerikanischen Militär-LKWs mit Umweltschäden und anschließender polizeilicher Gefahrenabwehr sowie eine Inhaftierung eines Drogenkuriers mit gesundheitlichen Folgen. Es werden staatshaftungsrechtliche Ansprüche sowie die Frage nach unions- und menschenrechtlichen Klagen, insbesondere nach EMRK, geprüft.

Michaela Staufer, Alexandra Steinebach· JA 2008, 615· 240 Min
FolgenbeseitigungsanspruchAmtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)Verwaltungsvollstreckung+2 weitere
ZjSFortgeschrittene

Übungsfall: Trautes Heim, dieses Glück gibt’s nur allein

Im Mittelpunkt des Falls stehen zwei Käufer, A und B, die jeweils bei V hochwertige Espressomaschinen erworben haben. Beide Käufer reklamieren Mängel an den Maschinen und fordern von V Nacherfüllung, wobei insbesondere um die Modalitäten der Rückgabe bzw. Reparatur gestritten wird. A verlangt nach erfolgloser Aufforderung zur Abholung der defekten Maschine die Rückzahlung des Kaufpreises, während V im zweiten Fall nach Feststellung eines Bedienungsfehlers von B die Rückzahlung von Transportkosten sowie die Abholung der Maschine fordert. Zentrale rechtliche Schwerpunkte liegen im Kaufrecht bei Fragen zum Erfüllungsort der Nacherfüllung, den Konsequenzen eines unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangens sowie den Rechten und Pflichten der Vertragsparteien nach Rücktritt und bei mangelfreier Ware.

Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Rücktritt Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+39 weitere
Verwandte Themen in Staatshaftungsrecht

Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch in der Jurafuchs-Lernapp

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