Holger Greve ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Michael Kloepfer an der Humboldt-Universität zu Berlin. Zudem ist er dem Bundesministerium des Innern in Deutschland zugeordnet. Seine Tätigkeit verbindet wissenschaftliches Arbeiten und praktische Erfahrungen im Verwaltungsrecht sowie im Bereich der staatlichen Organisation. Fachliche Schwerpunkte liegen im öffentlichen Recht und der Verwaltungswissenschaft.
Klausuren
5 KlausurenVersammlungsfreiheit am Flughafen
Die Übungsklausur behandelt die Zulässigkeit und Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einer politischen Demonstration am Flughafen. Im Mittelpunkt stehen die Grundrechtsbindung gemischt-wirtschaftlicher Unternehmen und die Versammlungsfreiheit im öffentlichen Raum. Der Fall basiert auf einer bekannten Entscheidung des BVerfG und thematisiert aktuelle Probleme des Versammlungsrechts.
Herr K und die Flut
Die Klausur behandelt Ansprüche des Hauseigentümers K gegen das Land Berlin nach einer Hochwasserüberschwemmung. Thematisiert werden insbesondere das Staatshaftungsrecht (u.a. Amtshaftung, Aufopferung), mögliche Mitverantwortung durch unterlassene Zahlungen, Grundrechtsschutzpflichten des Landes bei Gefahrenlagen sowie ein Behandlungsfehler durch den Notarzt. Außerdem werden Fragen zur Aufrechnung mit öffentlichen Beitragsforderungen und zur gerichtlichen Zuständigkeit aufgeworfen.
Übungsfall: Rauchfreie Gaststätte
Im Mittelpunkt des Falls steht die Überprüfung eines vom Landesparlament erlassenen Nichtraucherschutzgesetzes im Land L, das unter anderem in Spielhallen ein Rauchverbot vorsieht. Die Betreiberin einer Spielhalle, gegen die aufgrund eines Verstoßes ein Bußgeld verhängt wurde, sieht sich in ihrer Gewerbefreiheit beeinträchtigt und hält das gesetzliche Rauchverbot – mangels Ausnahmeregelung wie für Gaststätten – für verfassungswidrig. Das Amtsgericht hat Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regelung und legt die entsprechende Norm dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor. Zentrale rechtliche Fragen betreffen die Zulässigkeit und Begründetheit einer konkreten Normenkontrolle sowie die Vereinbarkeit des Rauchverbots für Spielhallen mit dem Grundgesetz.
Übungsklausur ÖR Familienzuschlag für Lebenspartner
Die Übungsklausur behandelt die Frage, ob einer Beamtin in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ein Anspruch auf den Familienzuschlag nach dem Bundesbesoldungsgesetz zusteht, insbesondere unter Gesichtspunkten des europäischen Gleichbehandlungsrechts und des Diskriminierungsverbots. Im Mittelpunkt steht eine Verfassungsbeschwerde gegen die ablehnende Entscheidung der Gerichte sowie die Prüfung einer möglichen Vorlage an den EuGH und der Anwendbarkeit der RL 2000/78/EG.
Übungsfall: Die Videoüberwachung
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob die durch die Stadt R geplante und auf Landesdatenschutzrecht gestützte Videoüberwachung eines öffentlichen Platzes mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Ein Bürger (B), der sich dort regelmäßig aufhält, sieht sich durch die geplante Maßnahme in seinen Grundrechten verletzt und hat nach erfolglosem Instanzenzug Verfassungsbeschwerde erhoben. Thematisiert werden datenschutzrechtliche Fragen zur Zulässigkeit der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen sowie eine mögliche Grundrechtsbeeinträchtigung durch Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Im Kern ist die Zulässigkeit und Begründetheit der Verfassungsbeschwerde zu prüfen.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Holger Greve prüfen besonders häufig Ausführung der Gesetze durch die Verwaltung (2×), Verfassungsbeschwerde (2×), Anwendungsbereich und Wirkung des Unionsrechts (1×), Der Verwaltungsakt in der Klausur (1×), EU-Grundrechte (1×), Formelle Anforderungen an versammlungsrechtliche Maßnahmen (1×), Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG) (1×) und Grundlagen des Europarechts (1×).