Holger Greve
Klausuren
Übungsfall: Rauchfreie Gaststätte
Im Mittelpunkt des Falls steht die Überprüfung eines vom Landesparlament erlassenen Nichtraucherschutzgesetzes im Land L, das unter anderem in Spielhallen ein Rauchverbot vorsieht. Die Betreiberin einer Spielhalle, gegen die aufgrund eines Verstoßes ein Bußgeld verhängt wurde, sieht sich in ihrer Gewerbefreiheit beeinträchtigt und hält das gesetzliche Rauchverbot – mangels Ausnahmeregelung wie für Gaststätten – für verfassungswidrig. Das Amtsgericht hat Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regelung und legt die entsprechende Norm dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor. Zentrale rechtliche Fragen betreffen die Zulässigkeit und Begründetheit einer konkreten Normenkontrolle sowie die Vereinbarkeit des Rauchverbots für Spielhallen mit dem Grundgesetz.
Übungsfall: Die Videoüberwachung
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob die durch die Stadt R geplante und auf Landesdatenschutzrecht gestützte Videoüberwachung eines öffentlichen Platzes mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Ein Bürger (B), der sich dort regelmäßig aufhält, sieht sich durch die geplante Maßnahme in seinen Grundrechten verletzt und hat nach erfolglosem Instanzenzug Verfassungsbeschwerde erhoben. Thematisiert werden datenschutzrechtliche Fragen zur Zulässigkeit der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen sowie eine mögliche Grundrechtsbeeinträchtigung durch Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Im Kern ist die Zulässigkeit und Begründetheit der Verfassungsbeschwerde zu prüfen.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Holger Greve prüfen besonders häufig Ausführung der Gesetze durch die Verwaltung (1×), Formelle Anforderungen an versammlungsrechtliche Maßnahmen (1×), Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG) (1×), Körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 GG) (1×), Rechte und Pflichten im Vorfeld einer Versammlung (1×) und Verfassungsbeschwerde (1×).