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JurafuchsKlausuren

Florian Schärdel

2 Klausuren im Portal

Florian Schärdel (* 1982 in Tübingen) ist ein deutscher Jurist. Er ist Richter am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin sowie am Amtsgericht Schöneberg. Seine juristische Laufbahn umfasst somit sowohl die Tätigkeit in der ordentlichen Gerichtsbarkeit als auch in der Verfassungsgerichtsbarkeit. Schärdel bringt umfassende Erfahrung in verschiedenen Bereichen des deutschen Justizwesens ein.

Klausuren

2 Klausuren
JA 2011Fortgeschrittene

Herr K und die Flut

Die Klausur behandelt Ansprüche des Hauseigentümers K gegen das Land Berlin nach einer Hochwasserüberschwemmung. Thematisiert werden insbesondere das Staatshaftungsrecht (u.a. Amtshaftung, Aufopferung), mögliche Mitverantwortung durch unterlassene Zahlungen, Grundrechtsschutzpflichten des Landes bei Gefahrenlagen sowie ein Behandlungsfehler durch den Notarzt. Außerdem werden Fragen zur Aufrechnung mit öffentlichen Beitragsforderungen und zur gerichtlichen Zuständigkeit aufgeworfen.

Ausführung der Gesetze durch die VerwaltungDer Verwaltungsakt in der KlausurLandesrecht (bundeslandspezifisch)+5 weitere
JURA 2009Fortgeschrittene

Übungsklausur ÖR Familienzuschlag für Lebenspartner

Die Übungsklausur behandelt die Frage, ob einer Beamtin in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ein Anspruch auf den Familienzuschlag nach dem Bundesbesoldungsgesetz zusteht, insbesondere unter Gesichtspunkten des europäischen Gleichbehandlungsrechts und des Diskriminierungsverbots. Im Mittelpunkt steht eine Verfassungsbeschwerde gegen die ablehnende Entscheidung der Gerichte sowie die Prüfung einer möglichen Vorlage an den EuGH und der Anwendbarkeit der RL 2000/78/EG.

Grundlagen des EuroparechtsAnwendungsbereich und Wirkung des UnionsrechtsEU-Grundrechte+1 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Florian Schärdel prüfen besonders häufig Anwendungsbereich und Wirkung des Unionsrechts (1×), Ausführung der Gesetze durch die Verwaltung (1×), Der Verwaltungsakt in der Klausur (1×), EU-Grundrechte (1×), Grundlagen des Europarechts (1×) und Landesrecht (bundeslandspezifisch) (1×).