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Öffentliches Recht

Enteignender Eingriff

Der enteignende Eingriff ist ein Institut des allgemeinen Staatshaftungsrechts und gewährt Ausgleich für rechtswidrige Eingriffe von Hoheitsträgern in Eigentumspositionen (Art. 14 GG analog). Zentral sind Abgrenzung zu Enteignung und Aufopferung, sowie die Anspruchsvoraussetzungen: Eingriff in ein grundrechtlich geschütztes Recht (meist Art. 2 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG) durch hoheitliches Verhalten, Kausalität und kein rechtmäßiges Gesetz. Klassische Streitstände: Abgrenzung Schadensersatz nach § 839 BGB, Anspruchskonkurrenz.

Zu diesem Thema haben wir 5 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JA 2018Fortgeschrittene

Staatshaftung im Straßenverkehr

Der Sachverhalt behandelt einen Unfall im Zusammenhang mit einer polizeilichen Verfolgung im Straßenverkehr. Dabei werden mögliche staatshaftungsrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz und Entschädigung sowie Schmerzensgeld gegenüber der öffentlichen Hand thematisiert. Der Fall setzt Kenntnisse im Staatshaftungsrecht voraus.

Prof. Dr. Ulrich Jan Schröder· JA 2018, 678· 180 Min
GrundlagenAmtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)+4 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Ärger im Clubheim

Der Fall thematisiert das polizeiliche Betretungsrecht von öffentlich zugänglichen Räumen und entstehende Entschädigungs- sowie Amtshaftungsansprüche eines unbeteiligten Dritten. Im Mittelpunkt stehen eine Polizeikontrolle bei einer Clubfeier sowie die zivil- und polizeirechtlichen Folgen daraus.

Polizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)Enteignender Eingriff+2 weitere
JURA 2009Fortgeschrittene

Übungsklausur ÖR Schwierigkeiten beim Immobilienverkauf

In dem Fall geht es um Schwierigkeiten beim Immobilienverkauf aufgrund behördlicher Verzögerung oder fehlerhafter Auskünfte. Thematisiert werden Amtshaftungsansprüche sowie Ansprüche aus enteignungsgleichem und enteignendem Eingriff. Der Schwerpunkt liegt auf der Analyse amtlicher Pflichtverletzungen und deren haftungsrechtlicher Folgen.

Foroud Shirvani· JURA 2009, 66
Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)Enteignungsgleicher EingriffEnteignender Eingriff+1 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich1. Staatsexamen

Wildwechsel

Die Klausur behandelt einen Unfall infolge Wildwechsels, die polizeiliche Bergung des verunfallten Fahrzeugs sowie einen daraus resultierenden weiteren Unfall aufgrund leichter Fahrlässigkeit des Abschleppunternehmers. Im Zentrum stehen Fragen der Schadensersatzpflicht zwischen dem Land und dem Vertragspartner, Amtshaftung, sowie die Anwendung von Art. 34 Satz 2 GG.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Wildwechsel
Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)Sekundäransprüche gegen polizeiliches Handeln+6 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Parteilichkeit II- Verbot fordern verboten!

Der Landesverband Saar der Partei BRAUN beantragt beim Verwaltungsgericht einstweiligen Rechtsschutz, um dem Oberbürgermeister von Saarheim das öffentliche Fordern eines Parteiverbots sowie die Entfernung einer entsprechenden Presserklärung von der Homepage zu untersagen. Der Fall thematisiert die staatliche Neutralitätspflicht im Wahlkampf und das Recht politischer Parteien auf Chancengleichheit sowie die Zulässigkeit und Begründetheit des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen kommunale Maßnahmen.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Parteilichkeit II- Verbot fordern verboten!
Politische ParteienRecht der öffentlichen SachenMaßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung+5 weitere
Verwandte Themen in Staatshaftungsrecht

Enteignender Eingriff in der Jurafuchs-Lernapp

In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.

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