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Öffentliches Recht

Staatshaftungsrecht

Das Staatshaftungsrecht regelt Ansprüche gegen den Staat bei rechtswidrigem oder rechtmäßigen hoheitlichen Handeln. Zentrale Anspruchsgrundlagen sind der Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG), enteignungsgleicher und enteignender Eingriff sowie Aufopferungsanspruch. Examensklassiker: Folgenbeseitigungs- und Unterlassungsansprüche, Erstattungsanspruch, Zurechnung des Handelns Privater, Rechtsweg- und Klageartbestimmung.

Zu diesem Thema haben wir 133 Klausuren im Portal.

Unterthemen

Neueste Klausuren zum Thema

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ZjS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur Europarecht: Über den Wolken

Im Fall verlangt der seit knapp 30 Jahren für eine deutsche, mehrheitlich im Staatseigentum stehende Airline tätige Flugkapitän Lothar Lindberg (L), dass er auch nach Vollendung seines 63. Lebensjahres weiterhin als Pilot im Flugbetrieb eingesetzt werden darf. Hintergrund ist eine aktuelle EU-Richtlinie, die eine starre Altersgrenze für die Tätigkeit als Pilot im gewerblichen Luftverkehr vorsieht. Lwendet sich gegen diese Altersbeschränkung, sieht darin eine Diskriminierung und möchte gerichtlich gegen die unionsrechtliche Vorschrift vorgehen. Der Sachverhalt thematisiert zentrale Fragen des unionsrechtlichen Diskriminierungsverbots, Grundrechtsschutzes, der unmittelbaren Anwendbarkeit von Richtlinien sowie den Rechtsschutz gegenüber Unionsakten.

Dr. Stefan Drechsler· ZJS 2026, 113
Körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 GG)Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere
JURA 2026Fortgeschrittene

ÖR-Fortgeschrittenenklausur zum öffentlich-rechtlichen Äußerungsrecht

Die Klausur behandelt typische Problemkreise des öffentlich-rechtlichen Äußerungsrechts und fordert die vertiefte Prüfung grundrechtlicher Abwehransprüche gegen staatliche Äußerungen. Es werden die Voraussetzungen und Grenzen des Äußerungsrechts im Kontext von Meinungs- und Persönlichkeitsrechten thematisiert.

Jim Engelbrecht· JURA 2026, 371
Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)+2 weitere
JA 2025Fortgeschrittene

COlogne-Working-Space

A möchte in Köln einen Co-Working-Space errichten, kann aber gesetzlich geforderte Fahrradstellplätze nicht bereitstellen. Daraufhin schließt sie mit der Stadt einen öffentlich-rechtlichen Vertrag über eine Geldzahlung zur Schaffung öffentlicher Fahrradstellplätze sowie zur Ausstattung einer Kita. Nach Zahlung der Gelder verlangt A die Rückzahlung und es ist zu prüfen, ob ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch besteht.

Yannick Schumacher· JA 2025, 756· 120 Min
Der öffentlich-rechtliche VertragÖffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch+5 weitere

Staatshaftungsrecht in der Jurafuchs-Lernapp

In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.

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