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JurafuchsKlausuren
Dr.

Stefan Drechsler

3 Klausuren im Portal
University of Bergen

Klausuren

3 Klausuren
ZjS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur Europarecht: Über den Wolken

Im Fall verlangt der seit knapp 30 Jahren für eine deutsche, mehrheitlich im Staatseigentum stehende Airline tätige Flugkapitän Lothar Lindberg (L), dass er auch nach Vollendung seines 63. Lebensjahres weiterhin als Pilot im Flugbetrieb eingesetzt werden darf. Hintergrund ist eine aktuelle EU-Richtlinie, die eine starre Altersgrenze für die Tätigkeit als Pilot im gewerblichen Luftverkehr vorsieht. Lwendet sich gegen diese Altersbeschränkung, sieht darin eine Diskriminierung und möchte gerichtlich gegen die unionsrechtliche Vorschrift vorgehen. Der Sachverhalt thematisiert zentrale Fragen des unionsrechtlichen Diskriminierungsverbots, Grundrechtsschutzes, der unmittelbaren Anwendbarkeit von Richtlinien sowie den Rechtsschutz gegenüber Unionsakten.

Dr. Stefan Drechsler· ZJS 2026, 113
Körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 GG)Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere
ZjS 2024Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur Europarecht: Autofrei – Spaß dabei?

Im Mittelpunkt des Falls steht ein bundesweit eingeführtes Zulassungsverbot für privat genutzte PKW in bestimmten deutschen Städten, um Platz- und Umweltprobleme zu adressieren. Annette Auer, wohnhaft in einer betroffenen Stadt, begehrt die Zulassung ihres neu gekauften Verbrenner-PKW, was die Behörde unter Berufung auf das Gesetz verweigert. Im Raum stehen damit unionsrechtliche Fragen, insbesondere die Vereinbarkeit des Zulassungsstopps mit den Grundfreiheiten des AEUV sowie Fragen zur Rechtfertigung und Verhältnismäßigkeit solcher Maßnahmen. Zudem sind Aspekte aus dem Bereich der Rechtsetzungskompetenzen und des Vorabentscheidungsverfahrens relevant.

Dr. Stefan Drechsler· ZJS 2024, 123
Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur Europarecht: Wohnungsbestand in Bürgerhand?

In diesem Fall erhebt die Europäische Kommission Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen eines Landesgesetzes, das vorsieht, große private Wohnungsgesellschaften zu enteignen und deren Bestand in eine gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts zu überführen. Das Gesetz betrifft zwei internationale Immobilienunternehmen, deren Eigentümer und Aktionäre teilweise aus dem Ausland stammen. Die zentrale rechtliche Problematik liegt in einer möglichen Verletzung von Unionsgrundfreiheiten, insbesondere der Kapitalverkehrsfreiheit, und dem unionsrechtlichen Eigentumsschutz. Zusätzlich stehen die europarechtlichen Rahmenbedingungen für Enteignungen und die Verhältnismäßigkeit der gewährten Entschädigung im Mittelpunkt.

Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)+5 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Dr. Stefan Drechsler prüfen besonders häufig Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG) (3×), Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG) (2×), Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG) (2×), Körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 GG) (1×) und Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG) (1×).