Öffentlich-rechtlicher Abwehranspruch
Der öffentlich-rechtliche Abwehranspruch dient dem Schutz Einzelner vor rechtswidrigen hoheitlichen Eingriffen, insbesondere durch ordnungsrechtlich relevantes Handeln oder Unterlassen. Zentrale Streitstände betreffen die Anspruchsherleitung (Gewohnheitsrecht, Analogie zu § 1004 BGB), Zurechnung des Verhaltens Privater und die Abwehr drohender Verwaltungsakte. Prüfschema, Rechtsweg (§ 123 VwGO) und relevante Grundrechte (Art. 8, Art. 5 Abs. 1 S. 2, Art. 3 GG) sind klausurrelevant.
Klausuren zum Thema
ÖR-Fortgeschrittenenklausur zum öffentlich-rechtlichen Äußerungsrecht
Die Klausur behandelt typische Problemkreise des öffentlich-rechtlichen Äußerungsrechts und fordert die vertiefte Prüfung grundrechtlicher Abwehransprüche gegen staatliche Äußerungen. Es werden die Voraussetzungen und Grenzen des Äußerungsrechts im Kontext von Meinungs- und Persönlichkeitsrechten thematisiert.
Original-Examensklausur: "Verbotszone für gefährliche Gegenstände per Gefahrenabwehrverordnung
Die Klausur thematisiert die Rechtmäßigkeit einer Gefahrenabwehrverordnung der Stadt D, die das Mitführen gefährlicher Gegenstände im Bereich des Rathausplatzes verbietet. Zu prüfen sind insbesondere die Erfolgsaussichten einer Feststellungsklage eines betroffenen Bürgers gegen polizeiliches Handeln sowie die Zulässigkeit einer Klage der Stadt D gegen die Aufhebung des Ratsbeschlusses durch die Aufsichtsbehörde. Es geht um verwaltungsrechtliche und ordnungsrechtliche Aspekte, einschließlich der Normkompetenz, des Verordnungsrechts und Grundrechtsfragen.
Wahlrechtliche Irrungen und Wirrungen
Die Klausur behandelt die Wahlprüfungsbeschwerde eines unter Betreuung stehenden deutschen Staatsbürgers, der aufgrund § 13 Nr. 2 BWG vom Wahlrecht ausgeschlossen wurde, und prüft die Vereinbarkeit dieser Norm mit den Wahlrechtsgrundsätzen und Grundrechten. Zudem wird geprüft, ob dem Betroffenen Amtshaftungsansprüche gegen das Bundesland für die Verletzung des Steuergeheimnisses zustehen, die zu einem Schlaganfall und hohen Behandlungskosten geführt haben.
Amtshaftung im bewaffneten Konflikt und Widerruf ehrenrühriger falscher Tatsachenbehauptungen
In dem Fall verlangt ein bei einem Luftangriff verletzter afghanischer Zivilist von der Bundesrepublik Deutschland Schmerzensgeld und den Widerruf einer ehrverletzenden, sachlich falschen Tatsachenbehauptung aus einer Pressemitteilung des Verteidigungsministeriums. Zentral wird das Staatshaftungsrecht im Kontext bewaffneter Auslandseinsätze und der Folgenbeseitigungsanspruch thematisiert.
Kauft deutsche Milch!
Im Jahr 2016 initiiert die Bundesregierung die Werbekampagne „Kauft deutsche Milch!“, um angesichts einer Milchmarktkrise einheimische Milchbauern zu unterstützen. Zeitgleich werden ausländische Milchbauer wie M aus F durch Blockaden beim Import und Absatz ihrer Produkte behindert. M begehrt die rechtliche Überprüfung der staatlichen Kampagne sowie des behördlichen Untätigbleibens im Hinblick auf das Unionsrecht.
Racial Profiling
Die Klausur behandelt die Kontrolle einer Familie durch Bundespolizisten im Zug, wobei der Verdacht auf Racial Profiling und eine mögliche Diskriminierung im Raum steht. Die Maßnahmen der Polizei werden anhand des BPolG und der grundrechtlichen Ermessensgrenzen, insbesondere Art. 3 III GG, geprüft. Die Familie möchte die Rechtmäßigkeit der Maßnahme im Verwaltungsgericht überprüfen lassen, zudem wird die Staatshaftung angesprochen.
tagesshow im Bundestag
Die Klausur thematisiert die Rechte von Medienvertretern im Bundestag und die Befugnisse des Bundestagspräsidenten, insbesondere im Zusammenhang mit einer abgelehnten Drehgenehmigung für eine Satiresendung. Im Zentrum stehen verwaltungsrechtliche Fragestellungen zum Hausrecht des Bundestags, zur Polizei- und Ordnungsgewalt sowie zu einschlägigen Grundrechten wie der Rundfunkfreiheit.
Verlegung einer politischen Versammlung am »Holocaust-Gedenktag«
Im Fall wird die Rechtmäßigkeit einer von der Stadt verfügten Verlegung einer politischen Versammlung am Holocaust-Gedenktag untersucht. Im Zentrum stehen versammlungsrechtliche, gefahrenabwehrrechtliche und verfahrensrechtliche Fragen, insbesondere der Begriff der öffentlichen Ordnung und die Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage.
Aus den Augen, aus dem Sinn?
Die Klausur befasst sich mit der rechtlichen Zulässigkeit eines öffentlich-rechtlichen Vertrags zwischen einer Stadt und der Deutschen Bahn AG über die Nutzung des Bahnhofsvorplatzes. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und inwieweit auf dieser Grundlage Hausordnungsregelungen auf einen öffentlichen Platz ausgedehnt und deren Einhaltung gegenüber Obdachlosen durchgesetzt werden dürfen.
Grimmiger Großbauer sucht diskrete Datenverarbeitung
Der Fall behandelt einen Antrag auf einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO gegen die geplante Veröffentlichung personenbezogener Subventionsdaten aufgrund einer EU-Verordnung. Schwerpunkt ist die Prüfung der Vereinbarkeit dieser Veröffentlichung mit unionsrechtlichen (insbesondere grundrechtlichen) Vorgaben und der Prüfungsbefugnisse nationaler Gerichte gegenüber Unionssekundärrecht im einstweiligen Rechtsschutz.
Die Freizeitabteilung
Die Klausur behandelt einen Schadensersatzfall nach fehlerhafter Statik beim Hausbau. Neben Werkvertrags- und Haftungsfragen stehen auch Amtshaftung und die Gültigkeit eines Mahnbescheids aufgrund behördlicher Versäumnisse im Mittelpunkt. Zu klären ist, ob die Schadensersatzklage gegen das Land Mecklenburg-Vorpommern Erfolg verspricht.
Öffentlich-rechtlicher Abwehranspruch in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.