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Jurafuchs
Professor Dr.

Torben Ellerbrok

3 Klausuren im Portal
Professor:in · Freie Universität Berlin

Klausuren

JuS 2024FortgeschritteneSchwerpunktbereich

Semesterabschlussklausur – Europarecht: Grundrechte und Grundfreiheiten – Mindesthonorare im europäischen Binnenmarkt

Die Klausur behandelt die Prüfung von Mindesthonoraren im Lichte der Grundfreiheiten im europäischen Binnenmarkt und deren Vereinbarkeit mit dem Europarecht. Es werden insbesondere die Dienstleistungsfreiheit und unionsrechtliche Grundrechte thematisiert. Ziel ist es, eine europarechtliche Analyse von Eingriffen in den Wettbewerb durch nationale Honoraregelungen vorzunehmen.

Professor Dr. Torben Ellerbrok· JuS 2024, 145· 120 Min Bearbeitung
Grundfreiheiten: ÜberblickDienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUVEU-Grundrechte+2 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsfall: Mindestlohn für das Volk! – Mindestlohn des Volkes?

Der Fall behandelt die Einführung eines allgemeinen Mindestlohns in Deutschland und die damit verbundenen verfassungsrechtlichen Fragen. L, ein Arbeitnehmer, klagt gegen seinen Arbeitgeber T-GmbH vor dem Arbeitsgericht auf Nachzahlung der Differenz zum neuen gesetzlichen Mindestlohn. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die gesetzliche Ermächtigung zum Erlass der Mindestlohnverordnung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Prüfschwerpunkte liegen insbesondere im Gesetzgebungsverfahren, beim Gesetzgebungsinitiativrecht, der Beteiligung des Bundesrates sowie bei der Wesentlichkeitslehre und dem Demokratieprinzip im Zusammenhang mit der Verordnungsermächtigung.

Torben Ellerbrok· ZJS 2014, 527
Justizgrundrechte (Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. 103 GG)Materielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – EinführungMaterielle Rechtmäßigkeit einzelner Beschränkungen von Versammlungen+5 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Aus den Augen, aus dem Sinn?

Die Klausur befasst sich mit der rechtlichen Zulässigkeit eines öffentlich-rechtlichen Vertrags zwischen einer Stadt und der Deutschen Bahn AG über die Nutzung des Bahnhofsvorplatzes. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und inwieweit auf dieser Grundlage Hausordnungsregelungen auf einen öffentlichen Platz ausgedehnt und deren Einhaltung gegenüber Obdachlosen durchgesetzt werden dürfen.

Der öffentlich-rechtliche VertragStraßenrechtBesondere öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlagen+2 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Professor Dr. Torben Ellerbrok prüfen besonders häufig Besondere öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlagen (1×), Der öffentlich-rechtliche Vertrag (1×), Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV (1×), EU-Grundrechte (1×), Grundfreiheiten: Überblick (1×), Justizgrundrechte (Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. 103 GG) (1×), Materielle Rechtmäßigkeit einzelner Beschränkungen von Versammlungen (1×) und Materielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – Einführung (1×).