Klausuren
4 KlausurenCorona im Bundestag
Im Frühjahr 2020 ordnen die Gesundheitsbehörden wegen einer Corona-Infektion eines AfW-Abgeordneten Quarantäne für alle Fraktionsmitglieder an. Nach Aufhebung der Immunität im Bundestag bestreitet die AfW-Fraktion die Rechtmäßigkeit der Maßnahme und begehrt die Feststellung einer Verletzung ihrer Rechte, nachdem der Bundestag die Freigabe zur Teilnahme an einer Bundestagssitzung verweigert hat. Zu prüfen sind insbesondere die Bedeutung der Abgeordnetenimmunität im Kontext infektionsschutzrechtlicher Quarantänen und subjektive Rechtspositionen des einzelnen Abgeordneten.
Examensklausur: Staatshaftungsrecht – Folgenreiche Ermittlungsmaßnahmen
Ein Journalist gibt ein Magazin mit NS-Zeit-Dokumenten heraus, dessen Vertriebsgesellschaft LM-UG nach einer staatsanwaltschaftlich veranlassten, später aufgehobenen Beschlagnahme einen erheblichen finanziellen Schaden geltend macht. Im Raum stehen Staatshaftungsansprüche gegen das Land Hessen wegen möglicher Amtspflichtverletzungen bei Ermittlungsmaßnahmen. Ein zweiter Teil des Falls betrifft den Schaden, der bei einer polizeilichen Wohnungsdurchsuchung im Rahmen eines BtMG-Verfahrens an der Wohnung des Vermieters L entsteht. Zu prüfen ist ferner, welche Gerichte für die Geltendmachung der Ansprüche zuständig sind. Zentrale Schwerpunkte bilden die Zulässigkeit und Haftungsfolgen hoheitlicher Eingriffe.
tagesshow im Bundestag
Die Klausur thematisiert die Rechte von Medienvertretern im Bundestag und die Befugnisse des Bundestagspräsidenten, insbesondere im Zusammenhang mit einer abgelehnten Drehgenehmigung für eine Satiresendung. Im Zentrum stehen verwaltungsrechtliche Fragestellungen zum Hausrecht des Bundestags, zur Polizei- und Ordnungsgewalt sowie zu einschlägigen Grundrechten wie der Rundfunkfreiheit.
'Heißer' Nebenjob im Studium
In diesem Fall geht es um die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes, das die Inanspruchnahme von Prostituierten unter Strafe stellt, während die Prostituierten selbst straffrei bleiben. Geprüft werden die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde, die sich auf Art. 12 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG stützt, erhoben von einer selbstbestimmt agierenden Sexarbeiterin.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Matthias Friehe prüfen besonders häufig Der Bundestag (2×), Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) (1×), Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG) (1×), Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) (1×), Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGO (1×), Beschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGO (1×), Gleichheitsrecht (Art. 3 GG) (1×) und Öffentlich-rechtlicher Abwehranspruch (1×).