Klausuren
3 KlausurenDie verhinderten Badewonnen
In diesem Übungsfall geht es um den Sohn S, der während einer Abwesenheit seiner Mutter F ohne deren Wissen eine Luxusbadewanne ersteigert, nach Hause liefern lässt und dort einbaut. Nach deren Rückkehr sieht sich F mit der unfreiwillig eingebauten Wanne konfrontiert, will sie aber nicht bezahlen. Weiterhin werden Ansprüche des S gegen F und V geprüft sowie die zivilprozessuale Rechtmäßigkeit einer Pfändung im Zusammenhang mit einem Fahrzeug auf dem Grundstück des S.
Die Freizeitabteilung
Die Klausur behandelt einen Schadensersatzfall nach fehlerhafter Statik beim Hausbau. Neben Werkvertrags- und Haftungsfragen stehen auch Amtshaftung und die Gültigkeit eines Mahnbescheids aufgrund behördlicher Versäumnisse im Mittelpunkt. Zu klären ist, ob die Schadensersatzklage gegen das Land Mecklenburg-Vorpommern Erfolg verspricht.
Ausgerechnet der Fliesenfachmarkt
Die Klausur behandelt einen Schadensfall, bei dem ein Kind durch einen Gabelstapler im Lagerbereich eines Fliesenfachmarkts verletzt wird. Thematisiert werden die Arbeitnehmerhaftung nach den Grundsätzen des innerbetrieblichen Schadensausgleichs, Vertrag mit Drittschutzwirkung sowie Zurechnung von Mitverschulden und die Problematik der gestörten Gesamtschuld. Es geht um Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche des verletzten Kindes gegen Angestellten und Betreiber.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Christin Horlach prüfen besonders häufig § 823 Abs. 1 BGB (1×), Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG) (1×), Die echte GoA – Voraussetzungen (1×), Die Leistungskondiktion (1×) und Grundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre (1×).