Klausuren
2 KlausurenWahlrechtliche Irrungen und Wirrungen
Die Klausur behandelt die Wahlprüfungsbeschwerde eines unter Betreuung stehenden deutschen Staatsbürgers, der aufgrund § 13 Nr. 2 BWG vom Wahlrecht ausgeschlossen wurde, und prüft die Vereinbarkeit dieser Norm mit den Wahlrechtsgrundsätzen und Grundrechten. Zudem wird geprüft, ob dem Betroffenen Amtshaftungsansprüche gegen das Bundesland für die Verletzung des Steuergeheimnisses zustehen, die zu einem Schlaganfall und hohen Behandlungskosten geführt haben.
Saarabstimmung – die Dritte
Die Klausur thematisiert die Möglichkeit des Austritts oder Ausschlusses eines Bundeslandes (Saarland) aus der Bundesrepublik Deutschland mittels Bundesgesetz sowie per Grundgesetzänderung. Geprüft werden insbesondere die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen des Rechtsschutzes vor dem Bundesverfassungsgericht, die Zulässigkeit und Begründetheit einschlägiger Antragsarten sowie die materiellen Grenzen einfacher und verfassungsändernder Gesetzgebung nach dem Grundgesetz.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Johannes Heck prüfen besonders häufig Abstrakte Normenkontrolle (1×), Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG) (1×), Bund-Länder-Streitigkeit (1×), Gesetzgebungsverfahren (1×) und Wahlen und Wahlrechtsgrundsätze (1×).