Enteignungsentschädigung
Die Enteignungsentschädigung (Art. 14 III GG) ist Ausgleich für die zwangsweise Entziehung von Eigentum durch die öffentliche Hand. Sie muss angemessen sein und sich an dem Verkehrswert orientieren. Prüfungsrelevant sind Umfang und Berechnung der Entschädigung, insbesondere bei Teilenteignungen und bei beschränkten Rechten. Examensklassiker: Abgrenzung Enteignung – Inhalts- und Schrankenbestimmung, Entschädigung für Berufsverbote (Art. 12 I GG i.V.m. Art. 14 GG).
Klausuren zum Thema
Ein spannungsgeladenes Verhältnis: Der erneute Ausstieg aus der Kernenergieerzeugung und die Eigentumsfreiheit des Grundgesetzes
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Implikationen eines erneuten Atomausstiegs und dessen Auswirkungen auf die Eigentumsfreiheit nach dem Grundgesetz. Thematisiert werden insbesondere die Abgrenzung zwischen Enteignung und zulässiger Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums sowie Fragen zur Grundrechtsfähigkeit europäischer juristischer Personen. Der Sachverhalt fokussiert auf gesetzgeberische Änderungen nach dem Atomunfall in Fukushima und deren Rückwirkung auf die Betreiber von Kernkraftwerken.
Die dritte Startbahn
Im Zusammenhang mit dem Bau einer dritten Start- und Landebahn beim privat geführten Flughafen führt die Umsiedlung eines angrenzenden Dorfes zu Protesten der betroffenen Einwohner. Besonders ein Eigentümer klagt gegen den Planfeststellungsbeschluss und erhebt Verfassungsbeschwerde, da er zahlreiche Grundrechte verletzt sieht. Zu prüfen ist die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde sowie die Rechtsnatur des Planfeststellungsbeschlusses.
Das teure Naturdenkmal
Der Fall thematisiert eine Gesetzesänderung im Bundesnaturschutzgesetz, die einen Unterhaltszuschuss für Grundstückseigentümer vorsieht, wenn die Kosten für Naturdenkmäler bestimmte Schwellenwerte überschreiten. Zu prüfen ist, ob dem Eigentümer vor Umsetzung des Bundesrechtsanspruchs ein Anspruch auf Zuschuss oder Staatshaftung gegen das Land zusteht und welche bundesstaatlichen Rechtsschutzmöglichkeiten bestehen, falls das Land untätig bleibt.
Enteignungsentschädigung in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.