Lilly Beutler
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Klausuren
1 KlausurJA 2015Fortgeschrittene
Die dritte Startbahn
Im Zusammenhang mit dem Bau einer dritten Start- und Landebahn beim privat geführten Flughafen führt die Umsiedlung eines angrenzenden Dorfes zu Protesten der betroffenen Einwohner. Besonders ein Eigentümer klagt gegen den Planfeststellungsbeschluss und erhebt Verfassungsbeschwerde, da er zahlreiche Grundrechte verletzt sieht. Zu prüfen ist die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde sowie die Rechtsnatur des Planfeststellungsbeschlusses.
VerfassungsbeschwerdeFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Enteignungsentschädigung+5 weitere
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Lilly Beutler prüfen besonders häufig Enteignungsentschädigung (1×), Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG) (1×) und Verfassungsbeschwerde (1×).