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Professor Dr.

Marcus Schladebach

3 Klausuren im Portal
Professor:in · Humboldt-Universität zu Berlin. Juristische Fakultät

Marcus Schladebach ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und seit 2009 Professor an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin. Geboren 1972, hat er sich in Forschung und Lehre etabliert. Seine wissenschaftlichen Interessen liegen insbesondere im öffentlichen Recht, Medienrecht sowie Luft- und Weltraumrecht. Schladebach ist für seine umfassende Expertise und Beiträge zu aktuellen juristischen Fragestellungen in diesen Bereichen bekannt.

Klausuren

3 Klausuren
JuS 20242. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Polizeirecht – Hooligans in der Abseitsfalle

Die Klausur behandelt polizeirechtliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Gefahrenabwehr anlässlich eines Hooligan-Aufeinandertreffens rund um ein Fußballspiel. Im Fokus stehen die rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen für das Einschreiten der Polizei nach Generalklausel und Standardmaßnahmen. Die Verantwortlichkeit und Maßnahmen zur Verwaltungsvollstreckung werden dabei ebenfalls thematisiert.

Grundlagen Polizeiliche GeneralklauselPolizeiliche Standardmaßnahmen+4 weitere
JURA 2024Schwerpunktbereich

Der bekannte Schauspieler

Die Klausur thematisiert Ansprüche eines bekannten Schauspielers gegen eine Boulevardzeitung wegen Wort- und Bildberichterstattung über sein Privatleben. Gegenstand ist insbesondere die Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht und Pressefreiheit bei Sensationsberichterstattung über Prominente. Die rechtlichen Grundlagen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und spezifische Anspruchsgrundlagen werden praxisnah geprüft.

Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG)
JA 2015Fortgeschrittene

Die dritte Startbahn

Im Zusammenhang mit dem Bau einer dritten Start- und Landebahn beim privat geführten Flughafen führt die Umsiedlung eines angrenzenden Dorfes zu Protesten der betroffenen Einwohner. Besonders ein Eigentümer klagt gegen den Planfeststellungsbeschluss und erhebt Verfassungsbeschwerde, da er zahlreiche Grundrechte verletzt sieht. Zu prüfen ist die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde sowie die Rechtsnatur des Planfeststellungsbeschlusses.

Dr. Marcus Schladebach, Lilly Beutler· JA 2015, 834· 180 Min
VerfassungsbeschwerdeFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Enteignungsentschädigung+5 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Professor Dr. Marcus Schladebach prüfen besonders häufig Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) (1×), Enteignungsentschädigung (1×), Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG) (1×), Grundlagen (1×), Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG) (1×), Polizeiliche Generalklausel (1×), Polizeiliche Standardmaßnahmen (1×) und Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG) (1×).