Christian Hirzebruch
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Klausuren
JURA 2016Fortgeschrittene
Ärger im Clubheim
Der Fall thematisiert das polizeiliche Betretungsrecht von öffentlich zugänglichen Räumen und entstehende Entschädigungs- sowie Amtshaftungsansprüche eines unbeteiligten Dritten. Im Mittelpunkt stehen eine Polizeikontrolle bei einer Clubfeier sowie die zivil- und polizeirechtlichen Folgen daraus.
Foroud Shirvani, Christian Hirzebruch· JURA 2016, 194
Polizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)Enteignender Eingriff+2 weitere
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Christian Hirzebruch prüfen besonders häufig Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG) (1×), Enteignender Eingriff (1×) und Polizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW) (1×).