🚧 Diese Plattform ist in der Beta. Gefunden was nicht stimmt? Schreib uns: feedback@jurafuchs.de

Jurafuchs

Boas Kümper

4 Klausuren im Portal · Profil-Link vorschlagen

Klausuren

JURA 2025Fortgeschrittene

Staatshaftung und Entschädigung im Polizei- und Ordnungsrecht

Die Klausur behandelt eine klassische Staatshaftungs- und Entschädigungsproblematik im Polizei- und Ordnungsrecht anhand eines Falls zur zwangsweisen Unterbringung eines Obdachlosen in einer Privatwohnung und damit verbundenen Schadensersatzansprüchen gegen die Ordnungsbehörde. Schwerpunktmäßig werden polizei- und ordnungsrechtliche Anspruchsgrundlagen sowie der Amtshaftungsanspruch thematisiert.

Boas Kümper· JURA 2025, 642
GrundlagenSekundäransprüche gegen polizeiliches HandelnGrundlagen +3 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Kommunalrecht: Kein Festkommers im Friedenssaal der Stadt M?

Im Fall wird thematisiert, ob die Stadt M einer Studentenverbindung den Zugang zum kommunalen Friedenssaal für einen Festkommers verweigern darf. Die Klausur behandelt die Vergabe kommunaler öffentlicher Einrichtungen, etwaige grundrechtliche Gleichbehandlungs- und Gleichberechtigungsfragen sowie mögliche Amtshaftungstatbestände bei kommunalaufsichtlichem Handeln.

Boas Kümper· JURA 2015, 1231
Die öffentlichen Einrichtungen der GemeindeGleichheitsrecht (Art. 3 GG)Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)+5 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsfall Allgemeines Verwaltungsrecht: Umwege einer Urne

Der Sohn S des verstorbenen Witwers W ließ eine einfache Urnenbestattung auf dem städtischen Friedhof M durchführen und bestimmte als gesetzlicher Alleinerbe über Art und Ort der Bestattung. Die ehemalige Geliebte G hielt die Bestattung für zu schlicht und beantragte bei der Friedhofsverwaltung eine Umbettung der Urne in eine prunkvolle Familiengrabstätte, worauf der zuständige Sachbearbeiter B trotz fehlender Verfügungsberechtigung die Umbettung anordnete. Nachdem S von der Umbettung erfuhr, verlangte er deren Rückgängigmachung von der Stadt M. Im Mittelpunkt des Falls stehen Fragen des Folgenbeseitigungsanspruchs, des Verwaltungsverfahrensrechts sowie die Bedeutung von Bestandskraft und Dreieckskonstellationen im Verwaltungsrecht.

Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)Justizgrundrechte (Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. 103 GG)OFFENER PUNKT / RANGSTELLE Gesetzmäßigkeit der Verwaltung ?+5 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Übungsklausur: Das neue Kulturgutschutzgesetz

In diesem Fall geht es um das neue Kulturgutschutzgesetz, das zum Schutz deutschen Kulturgutes vor Abwanderung ins Ausland geschaffen werden soll. Bundestagsabgeordneter A bringt einen Gesetzentwurf ein, nach dem bestimmte Kulturgüter in ein Verzeichnis eingetragen und deren Ausfuhr genehmigungspflichtig wird; die Einzelheiten der Eintragung sollen per Verordnung durch den Bundesminister für Bildung und Forschung geregelt werden. Der Bundestag verabschiedet das Gesetz, doch der Bundespräsident weigert sich aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken, es auszufertigen, insbesondere hinsichtlich des Gesetzesinitiativrechts und der Verordnungsermächtigung. Die B-Fraktion im Bundestag stellt daraufhin einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht, um die Verpflichtung des Bundespräsidenten zur Ausfertigung festzustellen. Wesentliche rechtliche Schwerpunkte sind das Organstreitverfahren, das Initiativrecht, die Anforderungen an Verordnungsermächtigungen sowie das materielle Prüfungsrecht des Bundespräsidenten.

Boas Kümper· ZJS 2012, 91
Recht der öffentlichen SachenFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Entscheidung durch Gerichtsbescheid+5 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Boas Kümper prüfen besonders häufig Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG) (2×), Die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde (1×), Entscheidung durch Gerichtsbescheid (1×), Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG) (1×), Gleichheitsrecht (Art. 3 GG) (1×), Grundlagen (1×), Grundlagen (1×) und Justizgrundrechte (Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. 103 GG) (1×).