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JurafuchsKlausuren

Hinnerk Wißmann

3 Klausuren im Portal
Westfälische Wilhelms-Universität Münster. Rechtswissenschaftliche Fakultät

Hinnerk Wißmann, geboren 1971 in Hannover, ist deutscher Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer. Seit 2013 hält er den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungswissenschaften sowie Kultur- und Religionsverfassungsrecht an der Universität Münster. Seit 2018 fungiert er zudem als Geschäftsführender Direktor des Freiherr-vom-Stein-Instituts und des Kommunalwissenschaftlichen Instituts. Seine fachlichen Schwerpunkte liegen im öffentlichen Recht, mit besonderem Fokus auf Verwaltungswissenschaften sowie Kultur- und Religionsverfassungsrecht.

Klausuren

3 Klausuren
JURA 2022Anfänger:innen

Von Freiheitsentfaltung und Freiheitssicherung: Grundrechte in der Schule

Die Klausur thematisiert die Geltung und Grenzen von Grundrechten im schulischen Kontext sowie deren Besonderheiten im staatsrechtlichen Mehrebenensystem. Anhand eines Falls zur Einführung eines bundesweiten 'Recht auf gute Schule'-Gesetzes durch die Bundesbildungsministerin wird verfassungsrechtlich geprüft, ob ein solches Vorhaben im Einklang mit dem Grundgesetz steht.

Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Allgemeine Grundrechtslehren+4 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsfall Allgemeines Verwaltungsrecht: Umwege einer Urne

Der Sohn S des verstorbenen Witwers W ließ eine einfache Urnenbestattung auf dem städtischen Friedhof M durchführen und bestimmte als gesetzlicher Alleinerbe über Art und Ort der Bestattung. Die ehemalige Geliebte G hielt die Bestattung für zu schlicht und beantragte bei der Friedhofsverwaltung eine Umbettung der Urne in eine prunkvolle Familiengrabstätte, worauf der zuständige Sachbearbeiter B trotz fehlender Verfügungsberechtigung die Umbettung anordnete. Nachdem S von der Umbettung erfuhr, verlangte er deren Rückgängigmachung von der Stadt M. Im Mittelpunkt des Falls stehen Fragen des Folgenbeseitigungsanspruchs, des Verwaltungsverfahrensrechts sowie die Bedeutung von Bestandskraft und Dreieckskonstellationen im Verwaltungsrecht.

Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)Justizgrundrechte (Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. 103 GG)OFFENER PUNKT / RANGSTELLE Gesetzmäßigkeit der Verwaltung ?+5 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: „Amsel, Drossel, Fink und Star …“

In diesem Fall erhebt ein anerkannter Naturschutzverein aus Baden-Württemberg sowie ein anerkannter Naturschutzverein aus Bayern Einwände und beantragt gerichtlichen Eilrechtsschutz gegen einen Planfeststellungsbeschluss zur Nutzung eines bayerischen Naturschutzgebiets als Kompensationsfläche für die Errichtung eines Industriegebiets in Baden-Württemberg. Im Mittelpunkt stehen naturschutzrechtliche Fragen zur Zulässigkeit von Kompensationsmaßnahmen in einem besonders geschützten Gebiet, Probleme des Länderübergreifenden Verwaltungshandelns sowie die Vereinbarkeit mit europarechtlichen Regelungen (Vogelschutz- und FFH-Richtlinie). Prozessuale Schwerpunkte betreffen die Antragsbefugnis der beteiligten Naturschutzvereine sowie die Voraussetzungen für einstweiligen Rechtsschutz. Zudem wird die Rechtmäßigkeit beider Planfeststellungsbeschlüsse in formeller und materieller Hinsicht beanstandet.

Entscheidung durch GerichtsbescheidBeschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGOVorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)+5 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Hinnerk Wißmann prüfen besonders häufig Allgemeine Grundrechtslehren (1×), Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG) (1×), Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGO (1×), Entscheidung durch Gerichtsbescheid (1×), Justizgrundrechte (Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. 103 GG) (1×), OFFENER PUNKT / RANGSTELLE Gesetzmäßigkeit der Verwaltung ? (1×), Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG) (1×) und Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO) (1×).