Übungsfall: „Amsel, Drossel, Fink und Star …“
ZJS 2009, 675 · Öffentliches Recht für Fortgeschrittene
Von Hinnerk Wißmann, Thomas Holzner (Dipl. sc. pol. Univ.), Robert Steiniger
In diesem Fall erhebt ein anerkannter Naturschutzverein aus Baden-Württemberg sowie ein anerkannter Naturschutzverein aus Bayern Einwände und beantragt gerichtlichen Eilrechtsschutz gegen einen Planfeststellungsbeschluss zur Nutzung eines bayerischen Naturschutzgebiets als Kompensationsfläche für die Errichtung eines Industriegebiets in Baden-Württemberg. Im Mittelpunkt stehen naturschutzrechtliche Fragen zur Zulässigkeit von Kompensationsmaßnahmen in einem besonders geschützten Gebiet, Probleme des Länderübergreifenden Verwaltungshandelns sowie die Vereinbarkeit mit europarechtlichen Regelungen (Vogelschutz- und FFH-Richtlinie). Prozessuale Schwerpunkte betreffen die Antragsbefugnis der beteiligten Naturschutzvereine sowie die Voraussetzungen für einstweiligen Rechtsschutz. Zudem wird die Rechtmäßigkeit beider Planfeststellungsbeschlüsse in formeller und materieller Hinsicht beanstandet.
Schwerpunkte
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- Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Regelungsanordnung zur Untersagung eines Hausbaus auf Nachbargrundstück
- Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Keine Vorwegnahme der Hauptsache beim einstweiligen Rechtsschutz
- Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Glaubhaftmachung und summarische Prüfung bei einstweiliger Anordnung (§ 123 Abs. 1 VwGO)
- Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Begründetheit des Eilrechtsschutzes: Summarische Prüfung und Glaubhaftmachung
- Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Sicherungsanordnung im Rahmen der Feststellungsklage
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