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Öffentliches Recht

Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)

Der vorläufige Rechtsschutz nach § 123 VwGO gewährt einstweilige Anordnungen bei Gefahr für Rechte, wenn kein Verwaltungsakt (und damit kein Rechtschutz nach §§ 80, 80a VwGO) vorliegt. Zentral ist die Abgrenzung zu §§ 80, 80a VwGO (Anfechtungs-/ Verpflichtungssituation) und zu § 47 Abs. 6 VwGO. Examensrelevant: Sicherungs- vs. Regelungsanordnung (§ 123 Abs. 1 S. 1/2), Statthaftigkeit bei Studienplatzklage, einstweiliger Schutz gegen Nachbar-Schwarzbau.

Zu diesem Thema haben wir 46 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

ZjS 2026FortgeschritteneAnfänger:innen

Abschlussklausur Grundrechte: Altersgrenze für Notare

Die Notarin N möchte auch nach Vollendung ihres 70. Lebensjahres weiterhin ihren Beruf ausüben, trifft jedoch auf die gesetzlich festgelegte Altersgrenze der Bundesnotarordnung, wonach das Amt mit Erreichen dieser Grenze erlischt. N sieht hierin einen Verstoß gegen ihre Berufsfreiheit, insbesondere da die Altersgrenze ihrer Ansicht nach die Versorgung mit notariellen Dienstleistungen beeinträchtigt und eine Härtefallregelung fehlt. Sie erhebt Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die einschlägigen Vorschriften der BNotO. Im Mittelpunkt stehen grundrechtliche Fragen zur Berufsfreiheit und zur Rechtfertigung der Altersgrenze im Notaramt.

Ole Becker· ZJS 2026, 138
VerfassungsbeschwerdeFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere
ZjS 2025Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examenübungsklausur: Ein Bebauungsplan mit Komplikationen

In dem Fall begehrt die Eigentümerin E eines Grundstücks im Ortsteil O der Gemeinde G die Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Gaststätte. Im Zentrum steht die Frage nach der Rechtmäßigkeit eines neu gefassten qualifizierten Bebauungsplans, der nach einem kontroversen politischen Prozess und im Wege einer Videokonferenz beschlossen wurde. Zu prüfen ist unter anderem die Zulässigkeit der Gaststätte nach der BauNVO sowie der Ablauf und die Wirksamkeit des Bebauungsplanverfahrens, insbesondere im Hinblick auf Beteiligung, Auslegung und Form der Gemeinderatssitzung. Der Fall thematisiert zentrale Aspekte des Bauplanungsrechts und der kommunalen Selbstverwaltung.

Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGOVorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)+5 weitere
ZjS 2025Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: „Unruhe im Altmühltal“

Der Landwirt L beantragt bei der Regierung von Oberbayern eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zum Abschuss zweier Wölfe, die wiederholt Nutztiere auf seiner Weide im Landkreis Eichstätt gerissen haben. Die Behörde erteilt einen entsprechenden Bescheid und ordnet die sofortige Vollziehung an. Eine Umweltschutzvereinigung greift diese Ausnahmegenehmigungen im einstweiligen Rechtsschutz an. Im Mittelpunkt stehen verwaltungsrechtliche Fragestellungen zum einstweiligen Rechtsschutz, insbesondere die Statthaftigkeit nach § 80a Abs. 3 VwGO, das Modell der Verletztenklage, die inzidente Prüfung einer Rechtsverordnung, europarechtskonforme Auslegung und der Austausch von Rechtsgrundlagen.

Max Stadter, Milena Wilkens· ZJS 2025, 501
Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)+5 weitere
ZjS 2024Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur Versammlungsrecht: „Die Freitags-Demonstration“

Der Veranstalter F plant eine angemeldete Freitags-Demonstration für den Klimaschutz in einer nordrhein-westfälischen Stadt. Die Polizei erlässt daraufhin versammlungsrechtliche Auflagen, insbesondere ein Glasflaschenverbot und die Pflicht zur Bestellung von Ordnern, um möglichen Gefahren vorzubeugen, und ordnet die sofortige Vollziehbarkeit an. F hält diese Maßnahmen für rechtswidrig und beantragt einstweiligen Rechtsschutz. Im Mittelpunkt stehen verwaltungsrechtliche Fragen zu Auflagen im Versammlungsrecht, zur Verantwortlichkeit des Veranstalters sowie zum gerichtlichen Eilrechtsschutz.

Materielle Rechtmäßigkeit einzelner Beschränkungen von VersammlungenWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung+5 weitere
JA 20241. Staatsexamen

„Der Streit um die Wagnerhalle“

Im Fall begehrt ein Ortsverband einer politischen Partei den Zugang zu einer neuen Stadthalle für eine Wahlkampfveranstaltung. Die Stadt Bayreuth lehnt den Antrag ab, da sie der Partei rechtsextreme und unerwünschte Tendenzen unterstellt und auf einen formellen Stadtratsbeschluss zum Ausschluss bestimmter politischer Inhalte verweist. Examiniert werden der einstweilige Rechtsschutz und die kommunalrechtlichen Grundlagen des Zugangs zu öffentlichen Einrichtungen unter Berücksichtigung der Grundrechte und des Parteienrechts.

Lukas Heinze· JA 2024, 319· 300 Min
Die öffentlichen Einrichtungen der GemeindeVorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 1, Abs. 3 GG)+5 weitere
ZjS 2023Examensklausur1. Staatsexamen

(Referendar-)Examensklausur: Museumsschließungen durch verordnungsvertretendes Gesetz

Die Betreiberin eines privaten Museums in Düsseldorf muss ihr Museum aufgrund einer landesgesetzlichen Regelung zur Eindämmung der Corona-Pandemie für den Besucherverkehr schließen. Der Lockdown wird durch ein verordnungsvertretendes Gesetz des Landes NRW angeordnet, das unter anderem den Betrieb von Museen untersagt. Die Museumsbetreiberin legt Verfassungsbeschwerde gegen die einschlägige Vorschrift ein und rügt dabei die Verletzung ihrer Grundrechte. Zentral im Fall sind grundrechtliche Fragen, insbesondere zur Kunstfreiheit und Berufsfreiheit, sowie solche des Staatsorganisationsrechts betreffend die Gesetzgebungskompetenz nach Art. 80 Abs. 4 GG.

VerfassungsbeschwerdeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)+5 weitere
JURA 2023Fortgeschrittene

Das Ponykarussell

Die Klausur behandelt eine versammlungsrechtliche Konstellation, bei der eine Tierschutzgruppe im Rahmen einer Demonstration gegen den Betrieb eines Ponykarussells vorgeht und der Karussellbetreiber wegen Umsatzeinbußen einen Antrag nach § 123 Abs. 1 VwGO stellt. Schwerpunkte sind klassische Probleme des Versammlungsrechts, Grundrechtskollisionen (Versammlungsfreiheit vs. Berufsfreiheit/Eigentum), das Verhältnis von Polizei/Versammlungsbehörde und Fragen des gerichtlichen Rechtsschutzes.

Birgit Peters, Helen Arling· JURA 2023, 760
Vertiefung: Versammlungsrecht in der KlausurMaßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungMeinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)+4 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

* "Bis hierhin und nicht weiter

Im Kontext steigender Corona-Infektionszahlen sperrt die Stadt Passau die Innpromenade, um größere Menschenansammlungen während der Pandemie zu vermeiden. Die Studentin S beantragt im einstweiligen Rechtsschutz, ihr das Spazierengehen auf der gesperrten Promenade zu gestatten. Es sind die Erfolgsaussichten dieses Antrags unter verschiedenen öffentlich-rechtlichen und verwaltungsprozessualen Gesichtspunkten zu prüfen.

Amrei Walker, Michael Walker· JA 2022, 571· 120 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Die Merkmale des VerwaltungsaktsGrundlagen +4 weitere
ZjS 2022Examensklausur1. Staatsexamen

(Referendar-)Examensklausur: Kommando zurück!

Die A-UG, ein mittelständisches Unternehmen, erhält vom Landkreis Bayreuth nach Vertragsschluss eine 1 Mio. €-Förderung im Rahmen eines regionalen Beihilfeprogramms. Die Beihilfe überschreitet die unionsrechtliche de-minimis-Grenze und wurde ohne vorherige Mitteilung an die Europäische Kommission gewährt. Nach einem Prüfverfahren verpflichtet die Kommission den Landkreis zur Rückforderung der Beihilfe, worauf dieser die A-UG zur Rückzahlung auffordert und schließlich Klage vor dem Verwaltungsgericht erhebt. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Rückabwicklung eines Beihilfevertrags nach Unionsrechtsverstoß, der Rechtsbehelf der Behörde sowie das Verhältnis zwischen Europarecht und nationalem Verwaltungsrecht.

David Preßlein· ZJS 2022, 753
Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)+5 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit im Verwaltungsrecht mit unionsrechtlichen Bezügen: Tiertransporte auf Abwegen

Landwirt L betreibt eine Büffelfarm in Berlin und exportiert regelmäßig Tiere in einen Nicht-EU-Staat (S). Für den Transport von 20 Büffeln beantragt L beim Bezirksamt Reinickendorf eine Transportgenehmigung nach Art. 14 der TTVO. Die Amtstierärztin A sieht aufgrund Berichten, dass Tiertransporte ins Ausland sowie die Bedingungen im Zielstaat mit erheblichen Tierschutzproblemen verbunden sind, und hinterfragt die Zulässigkeit des beantragten Transports. Der Fall thematisiert typische Problemstellungen des Verwaltungsrechts wie den Umgang mit abstrakter und konkreter Gefahr, Verantwortlichkeit für das Handeln Dritter und prozessuale Fragen, insbesondere zur elektronischen Klageeinreichung und zur Einordnung der Klageart. Zudem sind unionsrechtliche Aspekte sowie tierschutzrechtliche Standards relevant.

Andreas Buser· ZJS 2022, 562
Recht der öffentlichen SachenVorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Haftung für Verstöße gegen Unionsrecht+5 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Nur ohne Diadem in die Krone?

Eine österreichische Hotelbetreiberin in Mannheim wendet sich gegen ein von der Landesregierung Baden-Württemberg während der Corona-Pandemie erlassenes Beherbergungsverbot. Sie begehrt einstweiligen Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO mit dem Ziel, ihren Hotelbetrieb trotz Verordnung fortführen zu können. Im Mittelpunkt stehen Fragen der formellen und materiellen Rechtmäßigkeit der Verordnung, insbesondere zur Ermächtigungsgrundlage im Infektionsschutzgesetz, zum Grundrechtseingriff aus Art. 12 GG, zum Zitiergebot sowie zur Bestimmtheit des Verordnungsinhalts. Zudem geht es um die Abwägung öffentlicher Gesundheitsinteressen gegenüber den wirtschaftlichen Interessen und Freiheitsrechten der Hotelbetreiberin.

David Klock, Lars Großmann· ZJS 2022, 407
Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Materielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – Einführung+5 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Rechtsschutz gegen landes- und bundesrechtliche Verbote in der Pandemie

Im Mittelpunkt des Falls steht P, ein Sexarbeiter in Hamburg, der sich gegen die pandemiebedingten Schließungen von Prostitutionsstätten wendet. Er beanstandet, dass Fitnessstudios und Massagesalons unter Auflagen wieder öffnen dürfen, während Prostitutionsstätten weiterhin geschlossen bleiben. Kern des Falles sind Fragen des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen bundes- und landesrechtliche Verbote sowie die Vereinbarkeit dieser Maßnahmen mit Grundrechten, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung. Thematisiert wird das Zusammenspiel der Bundesnotbremse mit landesrechtlichen Verordnungen sowie die Abwägung von Infektionsschutz und Freiheitsrechten im Kontext der Pandemie.

Iva Kostov, Pascal Schütt· ZJS 2022, 71
VerfassungsbeschwerdeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)+5 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur zum Baurecht: Rotlicht im Allgemeinen Wohngebiet

Im vorliegenden Fall begehrt X als Eigentümer eines Grundstücks im Allgemeinen Wohngebiet einstweiligen Rechtsschutz gegen eine bauaufsichtliche Nutzungsuntersagung des Landkreises G. Der Landkreis untersagt X die Nutzung seines Anwesens als bordellartiger Betrieb aufgrund einer nicht genehmigten Nutzungsänderung gegenüber der ursprünglichen Wohnhausgenehmigung. Streitentscheidend sind Aspekte des Bauordnungs- und Bauplanungsrechts, insbesondere die Frage nach der Genehmigungsfähigkeit der Nutzung, Bestandsschutz, Duldung sowie Verwirkung und Verhältnismäßigkeit behördlicher Maßnahmen. Es sind zudem Argumente zur Begründung der sofortigen Vollziehung sowie zur Festsetzung und Angemessenheit des Zwangsgeldes zu prüfen.

Maximilian Roth· ZJS 2021, 800
Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+5 weitere
ZjS 20212. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur: Die ungebetene Werbetafel

Die All Delicious Whiskey Limited aus Irland betreibt in Bayern ein Whiskey-Museum mit angeschlossenem Shop und stellt dort eine großflächige Werbetafel auf. Die Gemeinde fordert die Beseitigung der Werbetafel unter Berufung auf das Bauordnungsrecht sowie auf eine EU-Verordnung, die Werbung für alkoholische Getränke im öffentlichen Raum verbietet. Im Zentrum stehen Fragen zum Verhältnis von nationalem Baurecht und unmittelbar anwendbarem EU-Recht, zur Wirksamkeit sowie Rechtmäßigkeit von Unionsrechtsakten und zur formellen Behandlung von Verwaltungsakten samt Rechtsschutz. Es geht außerdem um unions- und staatshaftungsrechtliche Aspekte, falls sich die einschlägige EU-Verordnung als rechtswidrig erweist.

Vincent Weber, Rudi Lang· ZJS 2021, 632
Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Besondere öffentlich-rechtliche AnspruchsgrundlagenBeschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGO+5 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Geburtstagsfeier unter dem „Sternenhimmel“

Im Mittelpunkt des Falls steht eine Geburtstagsfeier, bei der die Veranstalterin B eine Attraktion mit Flugballons plant, die aufgrund einer kommunalen Flugballonverordnung von der Ordnungsbehörde verboten wird. B wendet sich gegen das behördliche Verbot sowie die Anordnung der sofortigen Vollziehung und das angedrohte Zwangsgeld und fordert im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes die Aufhebung der Verbotsverfügung. Rechtsgrundlage und Verhältnismäßigkeit der untersagenden Maßnahmen sowie die Zuständigkeit und die formelle Rechtmäßigkeit der Verordnung sind zentrale Prüfungspunkte. Darüber hinaus thematisiert der Fall Fragen des Polizei- und Ordnungsrechts, des Kommunalrechts und des Prozessrechts (vorläufiger Rechtsschutz, Anfechtungsklage).

Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)+5 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: „Fitnessstudios in Corona-Zeiten“

Die M-GmbH, Betreiberin mehrerer Fitnessstudios in Bayern, wehrt sich gegen eine behördlich angeordnete pandemiebedingte Schließung ihrer Studios durch die 8. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Der Geschäftsführer sieht die Schließungsregelung als rechtswidrig an und bezweifelt die Zuständigkeit des bayerischen Verordnungsgebers sowie die ausreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage. Im Zentrum steht die Frage, ob die Regelungen ausreichend parlamentarisch legitimiert sind und ob sie die Grundrechte, insbesondere die Berufsfreiheit und den Gleichbehandlungsgrundsatz, unverhältnismäßig einschränken. Zudem wird die fehlende Ausnahme für Studios mit erweiterten Hygienemaßnahmen thematisiert.

Polizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)Materielle Rechtmäßigkeit einzelner Beschränkungen von VersammlungenWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)+5 weitere
ZjS 2021Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: 40.000 t Schredder-Schrott

Im Mittelpunkt des Falls steht die öffentlich-rechtliche Verantwortlichkeit für die Beseitigung von 40.000 Tonnen Schredder-Rückständen, die in einer von K an R vermieteten Lagerhalle lagern. Nach Insolvenz und Liquidation der R-GmbH wird K als Vermieter von der zuständigen Behörde zur Entsorgung aufgefordert, da von dem Material erhebliche Gefahren ausgehen. K widersetzt sich der Verfügung und beruft sich auf die Aufgabe seines Eigentums sowie die fehlende Verantwortlichkeit als Vermieter. Rechtlich relevant sind Aspekte des Verwaltungsrechts, insbesondere der Verantwortlichkeit nach dem Gefahrenabwehrrecht, Eigentumsaufgabe (Dereliktion), nachwirkende Haftung sowie die Zurechnung von umweltrechtlichen Pflichten.

Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGOBeschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGOVorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)+5 weitere
ZjS 2020Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: „Rückreisequarantäne“

Eine pensionierte HNO-Ärztin kehrt nach einem längeren Auslandsaufenthalt auf den portugiesischen Azoren nach Berlin zurück. Nach der geltenden Corona-Eindämmungsverordnung wird sie verpflichtet, sich in eine 14-tägige häusliche Quarantäne zu begeben. Die Ärztin hält diese Maßnahme für unverhältnismäßig und beantragt vor dem Verwaltungsgericht Berlin deren Aufhebung. Der Fall behandelt zentrale Fragen des Infektionsschutzrechts, insbesondere die Rechtmäßigkeit von Quarantäneanordnungen sowie deren Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf individuelle Schutzmaßnahmen und Grundrechte.

Alexander Tischbirek· ZJS 2020, 627
Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGOVorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)+5 weitere
ZjS 2020Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Napoleon muss an die Leine

A ist Halter eines Schäferhundes namens Napoleon, der an der Rheinpromenade in Mainz einen anderen Hund attackiert und verletzt hat. Daraufhin ordnete die Stadtverwaltung Mainz einen Leinenzwang für Hunde an, wobei die sofortige Vollziehung des Bescheids angeordnet wurde. A hält den Leinenzwang für rechtswidrig, erhebt Widerspruch und beantragt beim Verwaltungsgericht Mainz die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs. Der Fall thematisiert verwaltungsrechtliche Fragen zum Erlass und zur Vollziehung eines Leinenzwangs, zur Bestimmtheit des Verwaltungsakts sowie zu den Voraussetzungen des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO.

Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 GG)+5 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Die misslungene Hausarbeit

Im Fall muss S gegen die Bewertung seiner Hausarbeit und die daraus folgende Verwehrung der Abschlussprüfung vorgehen. Thematisiert wird der einstweilige Rechtsschutz gegen eine prüfungsrechtliche Entscheidung, insbesondere die Rechtmäßigkeit von Bewertung, Prüferauswahl und formellen Anforderungen nach Studienordnung.

Prof. Dr. Guy Beaucamp· JA 2019, 203· 180 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Ermessen und Verhältnismäßigkeit+3 weitere
ZjS 2019Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: „Du darfst hier (erstmal) nicht weg!“ – Teil 1

Im vorliegenden Fall geht es um den Erlass polizeirechtlicher Maßnahmen gegen Albrecht Aue durch die Stadt Bayreuth. Nach Hinweisen auf radikale Äußerungen, den potentiellen Plan eines Anschlags sowie den Erwerb von Materialien zum Bombenbau ordnet die Polizei gegenüber A Aufenthaltsgebot und Meldeauflage an, die für sofort vollziehbar erklärt werden. A fühlt sich durch diese Verfügung in seinen Rechten verletzt und macht geltend, dass keine Gefahr von ihm ausgehe und die Maßnahmen unverhältnismäßig seien. Wesentliche rechtliche Schwerpunkte betreffen das Polizeirecht, insbesondere Gefahrenabwehr, die Anwendbarkeit von Standardmaßnahmen und den Rechtsschutz des Betroffenen.

Recht der öffentlichen SachenGefahr für polizeiliche SchutzgüterLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)+5 weitere
ZjS 2019Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: (K)ein Recht auf Party kraft Verfassung?

Der Veranstalter A verlangt von der staatlichen Hochschule H die erneute Vermietung ihrer Räumlichkeiten zur Durchführung einer traditionsreichen Party („TäTeRä“). Die Hochschule lehnt dies ab und beruft sich dabei auf u. a. vertragliche Vereinbarungen, Sachschäden, gestiegene Studierendenzahlen sowie ihren Bildungsauftrag. Im Streit stehen der Zugang zu öffentlichen Einrichtungen, grundrechtliche Ansprüche und die Selbstbindung der Verwaltung. Der rechtliche Schwerpunkt liegt auf dem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz und der Prüfung staatlicher Monopolstellungen sowie der Nutzung öffentlicher Einrichtungen.

Marco Meyer· ZJS 2019, 221
Recht der öffentlichen SachenKunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGO+5 weitere
ZjS 2019Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: „Krawallos gegen Fundamentalos“

Der Veranstalter D meldet eine Demonstration in der Stadt W an und erhält von der Ordnungsbehörde die Auflage, diese auf eine Standkundgebung zu beschränken. Hintergrund sind polizeiliche Erkenntnisse über mögliche gewalttätige Ausschreitungen und begrenzte Einsatzkräfte aufgrund weiterer Versammlungen am selben Tag. D hält die Maßnahme für rechtswidrig und beantragt gerichtlichen Rechtsschutz, um den Demonstrationszug wie geplant durchführen zu können. Im zweiten Teil beanstandet D nach der durchgeführten Standkundgebung den Einsatz einer Mastkamera durch die Polizei und klagt auf Feststellung der Rechtswidrigkeit dieser Maßnahme. Der Fall behandelt versammlungsrechtliche Eingriffe, Grundrechte und die polizeiliche Gefahrenabwehr.

Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Materielle Rechtmäßigkeit einzelner Beschränkungen von Versammlungen+5 weitere
JURA 20191. Staatsexamen

Examensübungsklausur im Öffentlichen Recht vom 4. Mai 2018

Im Mittelpunkt der Klausur steht ein Konflikt zwischen einer angemeldeten Versammlung aus dem rechtsextremen Spektrum und einer geplanten Gegendemonstration, die Sitzblockaden und zivilen Ungehorsam vorbereitet. Die Veranstalterin der Hauptversammlung stellt beim Verwaltungsgericht Hamburg einen Antrag auf polizeiliche Maßnahmen gegen das Blockadetraining der Gegendemonstranten, da sie das Zustandekommen ihrer Versammlung gefährdet sieht. Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Versammlungsrechts, des polizeilichen Gefahrenabwehrrechts sowie des vorläufigen Rechtsschutzes im Verwaltungsprozess.

Andreas Kerkemeyer· JURA 2019, 652
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung+3 weitere
JA 2017Original-ExamensklausurFortgeschrittene

Original-Examensklausur: "'Si tacuisses' .' Öffentliche Äußerungen von Amtsträgern

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Grenzen und Anforderungen an öffentliche Äußerungen von Amtsträgern, insbesondere vor Wahlen. Im Mittelpunkt stehen die Pflicht zur staatlichen Neutralität, Parteiverbotsverfahren sowie Grundrechte wie das Recht auf Chancengleichheit im Wahlkampf und Versammlungsfreiheit. Die Kandidaten müssen Anträge vor dem Bundesverfassungsgericht und vor dem Verwaltungsgericht anhand dieses Hintergrunds prüfen.

Prof. Dr. Stefan Muckel· JA 2017, 523· 300 Min
Staatsstrukturprinzipien des GGMeinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)+4 weitere
JA 20161. Staatsexamen

Schule mit Courage

Der Fall behandelt die Frage, ob die rechtsextreme Jugendorganisation einer Partei Anspruch auf Nutzung der Mensa einer öffentlichen Schule für eine parteipolitische Veranstaltung hat. Im Mittelpunkt stehen kommunalrechtliche Zulassung zu öffentlichen Einrichtungen, die grundrechtlichen Anforderungen an die Gleichbehandlung politischer Parteien, das Parteienprivileg und die verfassungsrechtlichen Grenzen der Zulassung. Es ist insbesondere einstweiliger Rechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht zu prüfen.

Dr. Hannes Beyerbach· JA 2016, 521· 300 Min
Die öffentlichen Einrichtungen der GemeindeGleichheitsrecht (Art. 3 GG)Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)+2 weitere
ZjS 2016Fortgeschrittene

Klausur: Flüchtlinge in den Leerstand!

Der Eigentümer eines leerstehenden ehemaligen Kinderheims in Hamburg wehrt sich gegen eine behördliche Beschlagnahme seines Grundstücks zur Unterbringung von Flüchtlingen. Die Stadt ordnet die Maßnahme aufgrund drohender Obdachlosigkeit an und weist vorübergehend 50 Flüchtlinge in das Gebäude ein. A beantragt vorläufigen Rechtsschutz, weil er das Gebäude abreißen und neu nutzen will, und moniert fehlende gesetzliche Grundlage sowie Unverhältnismäßigkeit der behördlichen Maßnahmen. Schwerpunkte sind die Rechtmäßigkeit der ordnungsrechtlichen Eingriffe, der einstweilige Rechtsschutz, die polizeirechtliche Generalklausel und die Verantwortlichkeit von Nichtstörern.

Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Polizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)Recht der öffentlichen Sachen+5 weitere
ZjS 2016Fortgeschrittene

Hausarbeit: Die unbeugsame Bürgerschaft

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Beschluss der Bürgerschaft von Greifswald zur Sanierung eines historischen Bürgerhauses, das an die Stadtbäckerei vermietet ist. Nach Kontroversen um die Verantwortlichkeit für Dachschäden und Befangenheitsvorwürfen gegen einen Bürgerschaftsvertreter beschließt die Bürgerschaft, das Land als Eigentümer zur Reparatur heranzuziehen. Der Innenminister hebt diesen Beschluss auf und verlangt eine Rücknahme, was die Bürgerschaft ablehnt. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen beim Kommunalaufsichtsrecht, insbesondere der Rechtmäßigkeit der Beanstandung und Aufhebung des Bürgerschaftsbeschlusses sowie Fragen zu Klagezulässigkeit und Begründetheit.

Annette Prehn· ZJS 2016, 470
Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGOAusführung der Gesetze durch die VerwaltungRecht der öffentlichen Sachen+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Der kamerascheue Demonstrant

Im Übungsfall möchte A, politisch engagierter Bürger, an einer friedlichen Versammlung teilnehmen. Die Polizei plant, trotz erwarteten friedlichen Verlaufs, präventiv einen Überwachungswagen mit ausgefahrener aber ausgeschalteter Mastkamera am Versammlungsort zu positionieren. A sieht hierin eine Verletzung seiner Versammlungsfreiheit und möchte im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Maßnahme vorgehen.

Dr. Dan Bastian Trapp, Julia Stinner· JA 2015, 599· 180 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Materielle Rechtmäßigkeit einzelner Beschränkungen von Versammlungen+3 weitere
ZjS 2015Fortgeschrittene

Übungsfall: HALEC

Im Zusammenhang mit einer lebensmittelbedingten Infektionswelle während einer Festveranstaltung in der Stadt X erwägt der Krisenstab verschiedene Gefahrenabwehrmaßnahmen gegenüber einem Catering-Unternehmen und Lebensmittelbetrieben. Es geht um die Rechtmäßigkeit von Anordnungen bezüglich Sicherstellungen, Gesundheitsuntersuchungen und Betriebsschließungen nach dem SOG LSA. Die betroffene Firma B will sich gegen eine aufgrund eines Laborfehlers erlassene Betriebsschließung wehren. Zudem verlangt die Firma B Schadensersatz für finanzielle Einbußen und erhebt Klage gegen die Stadt X, nachdem Aufträge infolge einer behördlichen Warnmeldung gekündigt wurden.

Polizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Kein Platz für Kinder

In dieser Klausur begehrt eine alleinerziehende Mutter im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die weitere Unterbringung ihrer Tochter in einem städtischen Hort. Streitig ist insbesondere der Anspruch auf Benutzung der öffentlichen Einrichtung, die rechtliche Einordnung des Betreuungsverhältnisses sowie die Rechtmäßigkeit der Kündigung durch die Stadt. Die Klausur behandelt dabei kommunalrechtliche Fragestellungen im Kontext begrenzter Kapazitäten und deren Auswahlkriterien.

Klaus Weber· JA 2014, 460· 60 Min
Die öffentlichen Einrichtungen der GemeindeZulässigkeit der FortsetzungsfeststellungsklageVorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)+2 weitere
ZjS 20142. Staatsexamen / Referendariat

Aktenvortrag: Religionsfreiheit, Versammlungsrecht, Anspruch auf behördliches Einschreiten

Im vorliegenden Fall plant die rechtsradikale Bürgerbewegung P eine islamkritische Demonstration in unmittelbarer Nähe einer Moschee, bei der sogenannte Mohammed-Karikaturen gezeigt werden sollen. Die muslimische Gemeinde G sieht darin eine Verletzung ihrer Religionsfreiheit und fordert vom Polizeipräsidenten, das Zeigen der Karikaturen zu untersagen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Grundrechte auf Religionsfreiheit sowie Meinungs-, Versammlungs- und Kunstfreiheit. Zudem sind strafrechtliche Aspekte (§ 166 StGB) sowie das öffentliche Interesse an Sicherheit und Ordnung zu prüfen. Die Gemeinde G begehrt verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz gegen die Ablehnung ihres Antrags durch die Behörde.

Nils Schaks· ZJS 2014, 682
Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGO+5 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsfall: Die Gemeinschaftsunterkunft

In diesem Fall beantragt B bei der Stadt H eine Baugenehmigung, um sein Gebäude als Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in einem Gewerbegebiet zu nutzen. Das angrenzende Grundstück gehört N, der gegen die erteilte Genehmigung Widerspruch einlegt und nach dessen Ablehnung Klage erhebt. Zusätzlich begehrt N einstweiligen Rechtsschutz gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Baugenehmigung. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Verwaltungsprozessrechts, insbesondere zur Drittanfechtung, sowie bauplanungsrechtliche Vorgaben des Baugesetzbuches in Bezug auf die Zulässigkeit von Unterkünften für Asylbewerber im Gewerbegebiet.

Der Begriff der baulichen Anlage i.S.d. Bauordnungsrechts+7 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Hausarbeit Öffentliches Recht: Bahnhofs-Demo mit Hindernissen

Der Verein „Peace e.V.“ möchte als Reaktion auf eine geplante rechtsextremistische Demonstration ein öffentliches Blockadetraining im und vor dem Hamburger Hauptbahnhof abhalten, um für Widerstand gegen solche Aufzüge zu mobilisieren. Die zuständige Behörde erteilt hierfür unter anderem Auflagen, die das Vermitteln von Blockadetechniken und einen musikalisch begleiteten Marsch durch den Bahnhof untersagen. Der Verein wehrt sich dagegen und beantragt einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht. Im Mittelpunkt stehen versammlungsrechtliche Fragestellungen, der Schutz der Grundrechte, die Zulässigkeit und Verhältnismäßigkeit behördlicher Auflagen sowie die besondere Schutzwürdigkeit des Bahnhofs als öffentlichem Raum.

Gabriele Buchholtz· ZJS 2014, 65
Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungVerwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche Maßnahmen+5 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Der »Ekel«-Pranger

Die Klausur behandelt die Ankündigung einer Internet-Veröffentlichung lebensmittelrechtlicher Verstöße eines Restaurants durch die Stadtverwaltung. Thematisiert wird insbesondere der Rechtsschutz gegen die öffentliche Namensnennung ('Hygiene-Pranger') unter Berücksichtigung unionsrechtlicher und grundrechtlicher Aspekte. Die S-GmbH wendet sich mit einem Eilantrag gegen die bevorstehende Rufschädigung.

Sascha Peters· JURA 2014, 752
Öffentlich-rechtlicher UnterlassungsanspruchMeinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)+3 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Grimmiger Großbauer sucht diskrete Datenverarbeitung

Der Fall behandelt einen Antrag auf einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO gegen die geplante Veröffentlichung personenbezogener Subventionsdaten aufgrund einer EU-Verordnung. Schwerpunkt ist die Prüfung der Vereinbarkeit dieser Veröffentlichung mit unionsrechtlichen (insbesondere grundrechtlichen) Vorgaben und der Prüfungsbefugnisse nationaler Gerichte gegenüber Unionssekundärrecht im einstweiligen Rechtsschutz.

Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Öffentlich-rechtlicher AbwehranspruchEU-Grundrechte+3 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Übungsklausur ÖR Nomen est omen

Die Klausur thematisiert schwerpunktmäßig den vorläufigen Rechtsschutz im Verwaltungsgerichtsprozess, insbesondere in Bezug auf das Sonderproblem des faktischen Vollzugs. Im zweiten Teil werden die Studierenden zur eigenständigen Argumentation im Bereich des NÄG aufgefordert, unter Einbeziehung eines zivilrechtlichen Bezugs zu § 1618 S. 4 BGB.

Robert Horn· JURA 2012, 64
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+2 weitere
JA 20111. Staatsexamen

Russischer oder deutscher Porsche?

In diesem Klausurfall begehrt ein deutscher Kläger nach Sicherstellung seines 1993 gestohlenen Porsche 911 durch die bayerische Polizei im Jahr 2008 die Herausgabe des Fahrzeugs vom Polizeipräsidium München. Neben der Hauptsacheklage wird einstweiliger Rechtsschutz beantragt, um die Herausgabe an einen russischen Erwerber zu verhindern. Streitig ist insbesondere die Eigentumslage sowie das anwendbare Recht im Hinblick auf den behaupteten gutgläubigen Erwerb im Ausland.

Dr. Dietmar Wolff· JA 2011, 138· 300 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Grundlagen +3 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Shoppingcenter hinterm Gartenzaun

E, Eigentümer eines Wohnhauses in Landsberg am Lech, wendet sich gegen den Bebauungsplan "Ost 4", der die Neuausweisung eines Sondergebiets für großflächigen Einzelhandel vorsieht. E befürchtet negative Auswirkungen auf sein Wohngebiet durch das geplante Fachmarktzentrum und die Lärmbelastung, insbesondere auch vor dem Hintergrund der bestehenden Geruchs- und Geräuschimmissionen aus der Nachbarschaft. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Bauplanungsrechts, insbesondere das Abwägungsgebot, das Trennungsgebot sowie das Konfliktbewältigungsgebot. Der Fall thematisiert ferner die prozessuale Einkleidung des vorläufigen Rechtsschutzes im Normenkontrollverfahren und das Rechtsschutzinteresse des Klägers.

Christian Hufen· ZJS 2010, 225
Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Zulässigkeit der AnfechtungsklageBegründetheit der Anfechtungsklage+5 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: „Amsel, Drossel, Fink und Star …“

In diesem Fall erhebt ein anerkannter Naturschutzverein aus Baden-Württemberg sowie ein anerkannter Naturschutzverein aus Bayern Einwände und beantragt gerichtlichen Eilrechtsschutz gegen einen Planfeststellungsbeschluss zur Nutzung eines bayerischen Naturschutzgebiets als Kompensationsfläche für die Errichtung eines Industriegebiets in Baden-Württemberg. Im Mittelpunkt stehen naturschutzrechtliche Fragen zur Zulässigkeit von Kompensationsmaßnahmen in einem besonders geschützten Gebiet, Probleme des Länderübergreifenden Verwaltungshandelns sowie die Vereinbarkeit mit europarechtlichen Regelungen (Vogelschutz- und FFH-Richtlinie). Prozessuale Schwerpunkte betreffen die Antragsbefugnis der beteiligten Naturschutzvereine sowie die Voraussetzungen für einstweiligen Rechtsschutz. Zudem wird die Rechtmäßigkeit beider Planfeststellungsbeschlüsse in formeller und materieller Hinsicht beanstandet.

Entscheidung durch GerichtsbescheidBeschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGOVorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)+5 weitere
JA 20091. Staatsexamen

Einstweilige Anordnung zur Rückforderung vertraglich gewährter gemeinschaftsrechtswidriger Beihilfen

Im Mittelpunkt steht die Rückforderung einer staatlich gewährten, gemeinschaftsrechtswidrigen Beihilfe von der W-Werft GmbH. Nach Ablehnung der Beihilfe durch die Europäische Kommission und Ausbleiben einer Klage wird diskutiert, ob die Rückforderung per Verwaltungsakt oder nur im Wege gerichtlicher Maßnahmen erfolgen kann und wie das Gemeinschaftsrecht auf das deutsche Verwaltungsrecht wirkt.

Julia Haas, Jan Martin Hoffmann· JA 2009, 119· 300 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Europäische IntegrationDer öffentlich-rechtliche Vertrag+5 weitere
JURA 2009Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Anspruch einer Partei auf Nutzung kommunaler Einrichtungen

Im Sachverhalt streitet die rechtsradikale N-Partei mit zwei kommunalen Gebietskörperschaften um die Nutzung von Kulturzentren bzw. Stadthallen für Parteitage. Zur Diskussion stehen öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlagen, die Wirksamkeit und Zulässigkeit von Ausschlussregelungen, die Widmung und Entwidmung öffentlicher Einrichtungen sowie Parteiendiskriminierung. Die Prüfung umfasst auch Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes.

Mathis Bader· JURA 2009, 940
Die öffentlichen Einrichtungen der GemeindeGrundlagenBesondere öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlagen+4 weitere
JURA 2009Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Die Konzessionsvergabe

Die Examensklausur behandelt die rechtliche Überprüfung der nicht öffentlichen Konzessionsvergabe eines kommunalen Freizeitbades. Im Zentrum stehen die Erfolgsaussichten vergaberechtlicher und verwaltungsrechtlicher Rechtsbehelfe eines unterlegenen Bieters, wobei das Zusammenspiel von Vergaberecht, verwaltungsgerichtlichem Rechtsschutz und unionsrechtlichen Grundfreiheiten geprüft wird.

Jens Weyd· JURA 2009, 448
Grundlagen des EuroparechtsVorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)+4 weitere
JA 20071. Staatsexamen

Rechtsschutz bei Feinstaubbelastungen

Die Klausur behandelt den Rechtsschutz eines Anliegers gegen Feinstaubbelastung durch starken KFZ-Verkehr in einer deutschen Großstadt. K begehrt im Wege der einstweiligen Anordnung die Erstellung eines Aktionsplans sowie verkehrsbeschränkende Maßnahmen, wobei zentrale Probleme das Auffinden eines subjektiven Rechts und die Auslegung einschlägiger immissionsschutzrechtlicher Vorschriften bilden. Die Klausur thematisiert insbesondere das Verhältnis von nationalen und europäischen Regelungen zur Luftreinhaltung und den Drittschutz.

Dr. Sabine Schlacke· JA 2007, 362· 300 Min
UmweltrechtVorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Besondere öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlagen+3 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Rechtschreibreform

Die Klausur behandelt die Einführung der Rechtschreibreform in den Schulen des Saarlandes durch Verwaltungsvorschrift und die hiergegen gerichteten verfassungsrechtlichen Einwände betroffener Eltern und Schülerin. Schwerpunktmäßig wird der Schutz von Grundrechten wie das Elternrecht, das Allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht auf Chancengleichheit thematisiert sowie die Frage der verfahrensmäßigen Umsetzung (Verwaltungsvorschrift, § 123 VwGO, Verfassungsbeschwerde). Die Klausur umfasst zudem die Anforderungen an die Regelungsform, insbesondere die Abgrenzung von Verwaltungsvorschrift und Gesetz.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Rechtschreibreform
VerfassungsbeschwerdeBeschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGOBeschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGO+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich1. Staatsexamen

Peepshow

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Peepshow
VerfassungsbeschwerdeBeschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGOMenschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG)+5 weitere
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