Ole Becker ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Wirtschafts-, Finanz- und Steuerrecht von Prof. Dr. Johanna Wolff an der Universität Osnabrück. Zu seinen Tätigkeitsfeldern zählen Fragestellungen des öffentlichen Rechts sowie des Wirtschafts-, Finanz- und Steuerrechts. Seine Arbeit umfasst dabei sowohl Forschungs- als auch Lehrtätigkeiten im genannten Fachbereich.
Klausuren
Abschlussklausur Grundrechte: Altersgrenze für Notare
Die Notarin N möchte auch nach Vollendung ihres 70. Lebensjahres weiterhin ihren Beruf ausüben, trifft jedoch auf die gesetzlich festgelegte Altersgrenze der Bundesnotarordnung, wonach das Amt mit Erreichen dieser Grenze erlischt. N sieht hierin einen Verstoß gegen ihre Berufsfreiheit, insbesondere da die Altersgrenze ihrer Ansicht nach die Versorgung mit notariellen Dienstleistungen beeinträchtigt und eine Härtefallregelung fehlt. Sie erhebt Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die einschlägigen Vorschriften der BNotO. Im Mittelpunkt stehen grundrechtliche Fragen zur Berufsfreiheit und zur Rechtfertigung der Altersgrenze im Notaramt.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Ole Becker prüfen besonders häufig Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG) (1×), Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG) (1×) und Verfassungsbeschwerde (1×).