Klausuren
1 KlausurExamensübungsklausur: Nur ohne Diadem in die Krone?
Eine österreichische Hotelbetreiberin in Mannheim wendet sich gegen ein von der Landesregierung Baden-Württemberg während der Corona-Pandemie erlassenes Beherbergungsverbot. Sie begehrt einstweiligen Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO mit dem Ziel, ihren Hotelbetrieb trotz Verordnung fortführen zu können. Im Mittelpunkt stehen Fragen der formellen und materiellen Rechtmäßigkeit der Verordnung, insbesondere zur Ermächtigungsgrundlage im Infektionsschutzgesetz, zum Grundrechtseingriff aus Art. 12 GG, zum Zitiergebot sowie zur Bestimmtheit des Verordnungsinhalts. Zudem geht es um die Abwägung öffentlicher Gesundheitsinteressen gegenüber den wirtschaftlichen Interessen und Freiheitsrechten der Hotelbetreiberin.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von David Klock prüfen besonders häufig Materielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – Einführung (1×), Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO) (1×) und Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO) (1×).