Lars Großmann
Klausuren
2 KlausurenLockdown oder auch: Summertime Sadness
Die Examensklausur behandelt zivilrechtliche Probleme im Zusammenhang mit pandemiebedingten Veranstaltungsabsagen, insbesondere im Bereich Schuldrecht und Verbraucherrecht. Im Mittelpunkt stehen die rechtliche Rückabwicklung von Ticketkäufen, die durch die COVID-19-bedingte Gutscheinlösung (Art. 240 § 5 EGBGB) beeinflusst wird, sowie Fragen zur vorübergehenden Unmöglichkeit und zum Wegfall der Geschäftsgrundlage.
Examensübungsklausur: Nur ohne Diadem in die Krone?
Eine österreichische Hotelbetreiberin in Mannheim wendet sich gegen ein von der Landesregierung Baden-Württemberg während der Corona-Pandemie erlassenes Beherbergungsverbot. Sie begehrt einstweiligen Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO mit dem Ziel, ihren Hotelbetrieb trotz Verordnung fortführen zu können. Im Mittelpunkt stehen Fragen der formellen und materiellen Rechtmäßigkeit der Verordnung, insbesondere zur Ermächtigungsgrundlage im Infektionsschutzgesetz, zum Grundrechtseingriff aus Art. 12 GG, zum Zitiergebot sowie zur Bestimmtheit des Verordnungsinhalts. Zudem geht es um die Abwägung öffentlicher Gesundheitsinteressen gegenüber den wirtschaftlichen Interessen und Freiheitsrechten der Hotelbetreiberin.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Lars Großmann prüfen besonders häufig Entstehung von Schuldverhältnissen (1×), Materielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – Einführung (1×), Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGB (1×), Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO) (1×), Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO) (1×) und Widerruf & Verbraucherverträge (1×).