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Öffentliches Recht

Wiederholung

Die Wiederholung zentrale Klagearten des Verwaltungsprozessrechts (insb. §§ 42, 43, 44, 113, 113 Abs. 1 S. 4, 113 Abs. 5 VwGO) ist für die richtige Fallbearbeitung essenziell. Klassische Abgrenzungsfragen betreffen Anfechtungsklage, Verpflichtungsklage, Feststellungsklage sowie Fortsetzungsfeststellungsklage (Abgrenzung nach Klageziel, Wegfall des Regelungsobjekts, Drittanfechtung, Versagungsgegenklage). Klausurtypisch sind die Bestimmung der statthaften Klageart und die Subsumtion anhand des Klagebegehrens gemäß §§ 88, 86 Abs. 3 VwGO.

Zu diesem Thema haben wir 14 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JA 2026Fortgeschrittene

„Zu nah gewettet?“

In dieser anspruchsvollen Übungsklausur wird die Ablehnung eines Antrags auf Erlaubnis zur Errichtung einer Wettvermittlungsstelle in Berlin thematisiert. Kernfragen sind die Rechtmäßigkeit der Versagung aufgrund nicht eingehaltener Mindestabstände zu einer Schule, die Vereinbarkeit solcher Vorgaben mit der Berufsfreiheit aus Art. 12 GG sowie mit unionsrechtlichen Grundfreiheiten. Die Klausur behandelt dabei schwerpunktmäßig Verwaltungsprozessrecht, Grundrechte und das Glücksspielrecht unter Einbeziehung der relevanten Berliner und unionsrechtlichen Normen.

Dr. Lisa Dudeck· JA 2026, 589· 60 Min
WiederholungBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Unionsgrundrechte (EU-Grundrechte-Charta)+3 weitere
JURA 2025Examensklausur1. Staatsexamen

ÖR-Examensklausur zum presserechtlichen Auskunftsanspruch

Die Klausur behandelt den presserechtlichen Auskunftsanspruch gegenüber staatlichen Stellen. Die Kandidat:innen sollen die Anspruchsgrundlagen, Grundrechte sowie das Verwaltungsprozessrecht analysieren und dabei insbesondere die Pressefreiheit und das Informationsinteresse der Öffentlichkeit berücksichtigen.

Jonas Lange, Nik Roeingh· JURA 2025, 589
Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG)Besondere öffentlich-rechtliche AnspruchsgrundlagenBegründetheit der Allgemeinen Leistungs- und Unterlassungsklage+3 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

*"Die umsatzsteuerreduzierte Zone

Die Große Kreisstadt M möchte mit einem symbolischen Stadtratsbeschluss gegen die Umsatzsteuerpolitik des Bundes protestieren. Nach Beanstandung dieses Beschlusses durch das Landratsamt und Anordnung der Aufhebung klagt M vor dem Verwaltungsgericht gegen den Freistaat Bayern. Die Klausur prüft Fragen zur kommunalen Selbstverwaltung, zur ordnungsgemäßen Beschlussfassung in Gemeindegremien und zu verwaltungsprozessualen Voraussetzungen.

Maximilian Preißinger· JA 2024, 571· 120 Min
WiederholungKommunale SatzungenGrundlagen+2 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

Verhüllungsverbot

Eine gläubige Muslima beantragt bei der Bezirksregierung Düsseldorf eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 StVO, um während des Führens eines Kraftfahrzeugs einen Niqab (Gesichtsschleier) tragen zu dürfen. Nach mehreren Schriftwechseln wird ihr Antrag abgelehnt; sie sieht dadurch ihre religiösen Rechte verletzt und stellt Überlegungen zur Rechtmäßigkeit des Verhüllungsverbots sowie zu verwaltungsprozessualen Optionen an. Die Klausur behandelt verfassungsrechtliche, verwaltungsverfahrenrechtliche und straßenverkehrsrechtliche Aspekte.

Yannick Paskamp· JA 2023, 59· 60 Min
Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)Ermessen und VerhältnismäßigkeitMaterielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – Einführung+5 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Der vergessene Suspensiveffekt

Die Klausur behandelt einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz im Zusammenhang mit dem Widerruf der luftsicherheitsrechtlichen Beleihung und Befähigung eines Luftsicherheitsassistenten wegen angeblicher Unzuverlässigkeit. Thematisiert werden die Voraussetzungen und das Verfahren nach VwGO, die einschlägigen Normen des Luftsicherheitsrechts sowie die Problematik des Suspensiveffekts bei anhängigen Klagen.

Dr. Daniel Berneith· JA 2022, 496· 90 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Wiederholung+3 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

»Die Welt zu Gast in B«

Die Klausur behandelt rechtliche Probleme im Spannungsfeld zwischen Versammlungsrecht und Polizeirecht, insbesondere vor dem Hintergrund aktueller Ereignisse wie Blockupy und G-20. Außerdem werden Bezüge zum Verwaltungsprozessrecht sowie zur Versammlungsfreiheit gemäß Art. 8 Abs. 1 GG aufgezeigt.

Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Grundlagen Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung+1 weitere
JURA 2016Schwerpunktbereich

Abschlussklausur: Die Tagesschau-App

Die Klausur behandelt die rechtliche Zulässigkeit der Tagesschau-App im Kontext des Rundfunk- und Presserechts. Ein großer privater Presseverlag sieht sich durch die öffentlich-rechtliche Tagesschau-App in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht und greift verschiedene Argumente gegen deren Freigabe im Rahmen des Drei-Stufen-Tests nach dem Rundfunkstaatsvertrag auf. Die öffentlich-rechtliche Seite verteidigt das Angebot als mit dem gesetzlichen Auftrag vereinbar.

Claudio Franzius, Anna Schimke· JURA 2016, 639
Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 2 GG)Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG)Wiederholung+2 weitere
JA 20151. Staatsexamen

'Willkommenskultur' für Flüchtlinge?

Im Mittelpunkt steht die Errichtung einer Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) für Flüchtlinge in einem als Wohngebiet ausgewiesenen Bereich der Stadt Heidelberg (Baden-Württemberg) ohne Baugenehmigung. Eine Anwohnerin wendet sich wegen erheblicher Lärmbelästigung an die Stadtverwaltung; ihr Widerspruch gegen die Ablehnung eines Einschreitens wird abgelehnt und sie erhebt Klage. Die Klausur behandelt baurechtliche, immissionsschutzrechtliche und verwaltungsprozessrechtliche Fragen, einschließlich der Zulässigkeit von Widerspruch und Klage sowie Anforderungen an Lärmschutzmaßnahmen.

Prof. Dr. Wolfgang Kahl, Torben Ellerbrok· JA 2015, 759· 300 Min
WiederholungMaterielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – Einführung+5 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Der verschlossene Bundesnachrichtendienst

Der Fall behandelt die verwaltungsprozessuale Untätigkeitsklage eines Journalisten gegen den Bundesnachrichtendienst auf Auskunft zu dessen Mitarbeiterstruktur, insbesondere im Hinblick auf NS-Bezüge. Schwerpunktmäßig thematisiert werden presserechtliche Auskunftsansprüche, Gesetzgebungskompetenz im Bund-Länder-Verhältnis und die Reichweite des Landespresserechts. Die Klausur verknüpft staatsorganisationsrechtliche Fragestellungen mit Grundrechten und aktuellen höchstrichterlichen Entscheidungen.

Philipp Amthor, Annette Prehn· JURA 2015, 624
GesetzgebungskompetenzenPressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG)Wiederholung+4 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Das Taubenfütterungsverbot“

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit einer kommunalen Gefahrenabwehrverordnung, die das Füttern verwilderter Tauben in der Stadt M verbietet. Zu prüfen ist insbesondere, ob die Verordnung formell und materiell rechtmäßig ist, insbesondere im Hinblick auf die Ermächtigungsgrundlage, die Wesentlichkeitstheorie, Tierschutz, Grundrechte und das Infektionsschutzgesetz. Zusätzlich geht es um die verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten gegen das Fütterungsverbot und die Verordnung.

GefahrenabwehrverordnungDie RechtsverordnungErmessen und Verhältnismäßigkeit+3 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Bierbike

Der Fall behandelt die rechtliche Einordnung und die Zulässigkeit des Betriebs eines sogenannten Bierbikes auf öffentlichen Straßen in Rosenheim. Es geht um die Frage, ob der Betrieb des Bierbikes eine erlaubnispflichtige Sondernutzung darstellt und ob die erlassene Untersagungsverfügung rechtmäßig ist, insbesondere unter Berücksichtigung der Belange des Gewerbetreibenden und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Anton Meyer· JA 2013, 137· 300 Min
StraßenrechtWiederholung+2 weitere
JURA 2012Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Altes und Neues zum Abschleppen und zur Bekanntgabe und Anfechtung von Verkehrszeichen

Die Klausur behandelt das Abschleppen eines falsch geparkten Fahrzeugs nach Aufstellen eines mobilen Haltverbotsschilds, die daraus resultierende Kostenerstattung sowie Zuständigkeitsfragen zwischen Polizei und Gemeindevollzugsdienst. Weiterhin thematisiert sie Fragen der Bekanntgabe und Anfechtung von Verkehrszeichen, insbesondere die Klagebefugnis und Fristenproblematik bei der Anfechtung einer Radwegbenutzungspflicht.

Mathias Hong· JURA 2012, 473
Bekanntgabe und Wirksamkeit von VerwaltungsaktenWiederholung+4 weitere
JURA 2010Fortgeschrittene

Übungsklausur ÖR Jugendliche unerwünscht? – Verwaltungsgerichtliche Kontrolle einer gemeindlichen Satzung

Die kreisfreie Stadt Kiel erlässt eine Satzung zur Nutzung eines neuen Spielparks mit Altersbeschränkungen. Ein Jugendlicher möchte gegen das Betretungsverbot für 14- bis 18-Jährige rechtlich vorgehen, und seine Mutter stellt die Zulässigkeit eines Haftungsausschlusses für die Gemeinde in Frage. Der Fall prüft die verwaltungsgerichtliche Kontrolle kommunaler Satzungen sowie die Wirksamkeit und Zulässigkeit satzungsrechtlicher Haftungsausschlüsse.

Dörte Herrmann· JURA 2010, 149
Kommunale SatzungenNormenkontrollverfahrenGrundlagen+3 weitere
JA 20091. Staatsexamen

Einstweilige Anordnung zur Rückforderung vertraglich gewährter gemeinschaftsrechtswidriger Beihilfen

Im Mittelpunkt steht die Rückforderung einer staatlich gewährten, gemeinschaftsrechtswidrigen Beihilfe von der W-Werft GmbH. Nach Ablehnung der Beihilfe durch die Europäische Kommission und Ausbleiben einer Klage wird diskutiert, ob die Rückforderung per Verwaltungsakt oder nur im Wege gerichtlicher Maßnahmen erfolgen kann und wie das Gemeinschaftsrecht auf das deutsche Verwaltungsrecht wirkt.

Julia Haas, Jan Martin Hoffmann· JA 2009, 119· 300 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Europäische IntegrationDer öffentlich-rechtliche Vertrag+5 weitere
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