Klausuren
Das Taubenfütterungsverbot“
Die Klausur thematisiert das Polizei- und Ordnungsrecht am Beispiel einer kommunalen Gefahrenabwehrverordnung, die das Füttern verwilderter Tauben in einer hessischen Stadt verbietet. Im Mittelpunkt stehen die formelle und materielle Rechtmäßigkeit der Taubenfütterungsverbotsverordnung sowie prozessuale Fragen des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen Maßnahmen der Ordnungsbehörden und gegen die Verordnung. Es werden insbesondere die unionsrechtlichen Bindungen, Anforderungen des Tierschutzes sowie die Vereinbarkeit mit Grundrechten geprüft.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Dr. Clemens Hagebölling prüfen besonders häufig Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung (1×), Recht der öffentlichen Sachen (1×) und Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG) (1×).