Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen
Die allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen regeln, ob ein verwaltungsgerichtliches Verfahren durchführbar ist. Zentrale Normen: §§ 40 ff., 113 Abs. 1 S. 4, 123 VwGO. Hauptprüfpunkte: Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs, Beteiligten- und Prozessfähigkeit, ordnungsgemäße Klageerhebung. Examensklassiker: Statthafte Klageart, Klagebefugnis, Rechtsschutzinteresse, Reformulierung des Klagebegehrens nach § 88 VwGO.
Klausuren zum Thema
Examensübungsklausur: Verwaltungsprozessrecht und Gewerberecht – Nachts im Museum
Die Klausur thematisiert Probleme des Verwaltungsprozessrechts und des Gewerberechts. Im Mittelpunkt steht ein Fall, in dem behördliche Maßnahmen gegen Aktivitäten in einem Museum während der Nacht rechtlich zu beurteilen sind. Es werden Fragen der Klagearten, des Rechtsschutzes und einschlägige gewerberechtliche Grundlagen behandelt.
Zweifelhafte Zuverlässigkeit
Der Antragsteller begehrt die Feststellung seiner Zuverlässigkeit für eine Tätigkeit als Luftsicherheitskontrollkraft am Flughafen Frankfurt gemäß Luftsicherheitsgesetz. Die zuständige Behörde lehnt seinen Antrag aufgrund früherer Vorfälle ab, die keinen Bezug zum Luftverkehr haben. Im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes werden auch effektiver Rechtsschutz nach Art. 19 IV GG und Tatbestandswirkung thematisiert.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsprozessrecht und Polizeirecht – Bombenalarm im Biergarten
Die Klausur behandelt verwaltungsprozessuale und polizeirechtliche Fragen im Zusammenhang mit einem Bombenalarm in einem Biergarten. Prüfungsgegenstand sind insbesondere die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs, die polizeiliche Generalklausel sowie die Voraussetzungen polizeilichen Einschreitens. Ferner werden Aspekte des einstweiligen Rechtsschutzes angesprochen.
„Der Streit um die Wagnerhalle“
Im Fall begehrt ein Ortsverband einer politischen Partei den Zugang zu einer neuen Stadthalle für eine Wahlkampfveranstaltung. Die Stadt Bayreuth lehnt den Antrag ab, da sie der Partei rechtsextreme und unerwünschte Tendenzen unterstellt und auf einen formellen Stadtratsbeschluss zum Ausschluss bestimmter politischer Inhalte verweist. Examiniert werden der einstweilige Rechtsschutz und die kommunalrechtlichen Grundlagen des Zugangs zu öffentlichen Einrichtungen unter Berücksichtigung der Grundrechte und des Parteienrechts.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsprozessrecht und Kommunalrecht – Parteien müssen draußen bleiben
Die Klausur befasst sich mit Fragen des Verwaltungsprozessrechts und Kommunalrechts, insbesondere der Zulässigkeit von Klagen im Zusammenhang mit dem Zugang zu öffentlichen Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft. Anhand eines praxisnahen Sachverhalts werden die allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen sowie die kommunalrechtliche Einordnung öffentlicher Einrichtungen geprüft. Die Problemstellung stellt auf den Ausschluss politischer Parteien beim Zugang ab.
Nächste Ausfahrt Klimaschutz
Die Klausur behandelt die rechtlichen Grundlagen einer Sitzblockade von Klimaaktivisten und stellt Fragen zur Abgrenzung von Polizei- und Versammlungsrecht. Im Mittelpunkt stehen insbesondere die Statthaftigkeit von Klagearten, der Schutzbereich des Versammlungsrechts, die Abgrenzung friedlicher und unfriedlicher Versammlungen sowie die Voraussetzungen für Platzverweise im Zusammenhang mit Versammlungen.
Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte - Allgemeine Impfpflicht
In der Klausur geht es schwerpunktmäßig um die Verfassungsmäßigkeit einer allgemeinen gesetzlichen Impfpflicht. Zentrale Punkte sind dabei die Delegation entscheidender Regelungen an den Verordnungsgeber und der Wesentlichkeitsvorbehalt aus Art. 80 I 2 GG im Zusammenhang mit der Dynamik des Infektionsgeschehens, die Geeignetheit der Impfpflicht unter Berücksichtigung einer unsicheren wissenschaftlichen Erkenntnislage und des Prognosespielraums des Gesetzgebers, sowie die Angemessenheit der Maßnahme unter strukturierter Abwägung der Sachverhaltsangaben. Die Erforderlichkeit, insbesondere im Hinblick auf mildere Mittel wie freiwillige Impfangebote oder eingeschränkte Impfpflichten, wird ebenfalls eingehend geprüft. Insgesamt steht die verfassungsrechtliche Kontrolle legislativer Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung im Mittelpunkt.
* "Wider die Zersplitterung der Stadtverordnetenversammlung!
Nach der Kommunalwahl in einer hessischen Stadt beschließt die Stadtverordnetenversammlung eine Änderung ihrer Geschäftsordnung, die die Mindestanzahl für eine Fraktion erhöht und damit die Mitwirkungsmöglichkeiten kleiner Parteien beschneidet. Zwei benachteiligte Stadtverordnete fechten die Änderung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof an und rügen u.a. die Verletzung demokratischer Grundsätze und Verfahrensmängel. Zu prüfen ist die Erfolgsaussicht ihres Antrags, wobei insbesondere prozessuale Zulässigkeit und materielle Rechtmäßigkeit der Neuregelung einschließlich etwaiger Mitwirkungsrechte und Demokratiegrundsätze im Vordergrund stehen.
Examensübungsklausur: Demokratieförderung aus dem Ausland (un)erwünscht
Im Mittelpunkt steht eine Stiftung in einem EU-Mitgliedstaat, die sich der Förderung demokratischer Werte verschrieben hat und finanzielle Zuwendungen aus dem In- und Ausland erhält. Ein nationales Gesetz verpflichtet zivilgesellschaftliche Organisationen zu umfassenden Melde- und Veröffentlichungspflichten bei der Annahme ausländischer Geldmittel und sieht Sanktions- sowie Auflösungstatbestände vor. Die Stiftung befolgt diese Vorgaben nicht und wird daraufhin mit einer Geldbuße und ihrer Auflösung konfrontiert. Es geht um die Vereinbarkeit solcher nationaler Regelungen mit unionsrechtlichen Vorgaben und Grundfreiheiten sowie die Zulässigkeit einer Vorlage an den Europäischen Gerichtshof im einstweiligen Rechtsschutz.
Examensübungsklausur: „Bayxit“
Im Mittelpunkt dieses Falls steht der Versuch der bayerischen Landesregierung, gestützt auf eine Landtagsmehrheit, die Sezession Bayerns von der Bundesrepublik Deutschland zu erklären und unmittelbare Maßnahmen zu vollziehen, darunter die Einstellung der Zahlungen im Länderfinanzausgleich sowie die Abberufung der bayerischen Bundesratsmitglieder. Die Bundesregierung reagiert mit der Androhung von Zwangsmaßnahmen und plant im Extremfall sogar die Auflösung des Bundeslandes Bayern. Streitgegenstand ist insbesondere die verfassungsrechtliche Zulässigkeit eines solchen Sezessionsvorhabens nach dem Grundgesetz, die analoge Anwendbarkeit des Art. 29 GG sowie die Prüfung bundesrechtlicher Eingriffsbefugnisse gegen das Land Bayern. Die Problematik umfasst zentrale Fragen des Staatsorganisationsrechts und des föderalen Systems der Bundesrepublik Deutschland.
ORIGINAL: "Die Home-Sitterin
Eine Rentnerin gründet eine Home-Sitting-Agentur, um während der Abwesenheit von Hauseigentümern deren Wohnung zu bewohnen und so Einbrüche zu verhindern. Die Behörde sieht darin ein erlaubnispflichtiges Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO und droht mit einer Betriebsschließung. Die Rentnerin erhebt negative Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht mit dem Ziel, die Erlaubnispflicht juristisch klären zu lassen.
Betriebsleiterwechsel
Die Klausur behandelt die baurechtlichen und prozessualen Fragen im Zusammenhang mit dem Antrag eines Landwirts auf Errichtung eines weiteren Betriebsleiterwohnhauses im Außenbereich nach einem Wechsel des vorgesehenen Betriebsnachfolgers. Im Mittelpunkt stehen die Anforderungen und rechtlichen Grenzen für die Genehmigung eines neuen Betriebsleiterwohnhauses nach bereits erfolgter Genehmigung und Eigentumsübertragung eines bestehenden Betriebsleiterwohnhauses. Darüber hinaus ist die Erfolgsaussicht eines Rechtsbehelfs gegen den ablehnenden Bauvorbescheid zu prüfen.
Der findige Gaststättenbetreiber
Die Übungsklausur behandelt die Rücknahme einer Gaststättengenehmigung wegen fehlender Brandschutztüren und die Wirksamkeit eines öffentlich-rechtlichen Vertrags über die Erteilung einer Gaststättengenehmigung unter bestimmten Bedingungen. Thematisiert werden zudem die Voraussetzungen der Klagezulässigkeit im Verwaltungsprozessrecht.
Bauträgervertrag: Frist für den Eingang der Annahmeerklärung; Inhaltskontrolle der Frist für die Bindung an das Vertragsangebot
Die Klausur thematisiert die Wirksamkeit eines Bauträgervertrags mit Fokus auf die Bindungsfrist des Angebots und deren Kontrolle nach AGB-Recht. Prüfungsgegenstand ist insbesondere, ob eine in vorformulierter Erklärung enthaltene viermonatige Bindung an das Vertragsangebot gemäß § 308 Nr. 1 BGB zulässig ist und welche Frist für die Annahmeerklärung angemessen ist. Zudem werden bereicherungsrechtliche Rückabwicklungsfragen bei unwirksamem Vertrag behandelt.
Original Aktenvortrag: "Keine Einladung zum Vorstellungsgespräch – Ein Schwerbehinderter klagt an
Ein schwerbehinderter Bewerber wird von einem öffentlichen Arbeitgeber nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen und klagt auf Entschädigung. Im Streit ist insbesondere, ob ein Verstoß gegen die Einladungspflicht aus § 82 SGB IX und eine Benachteiligung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz vorliegt, obwohl der Bewerber die in der Stellenausschreibung geforderte Mindestnote nicht erreicht hat. Die Fallbearbeitung thematisiert den Umgang mit Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und die arbeitsrechtlichen/beamtenrechtlichen Folgen einer möglicherweise diskriminierenden Nichteinladung.
Übungsklausur ÖR Nomen est omen
Die Klausur thematisiert schwerpunktmäßig den vorläufigen Rechtsschutz im Verwaltungsgerichtsprozess, insbesondere in Bezug auf das Sonderproblem des faktischen Vollzugs. Im zweiten Teil werden die Studierenden zur eigenständigen Argumentation im Bereich des NÄG aufgefordert, unter Einbeziehung eines zivilrechtlichen Bezugs zu § 1618 S. 4 BGB.
Erschließung mit Hindernissen
Eine Gemeinde im hessischen Grenzbereich beantragt beim Regierungspräsidium den Erlass einer Rechtsverordnung nach § 203 I BauGB, um ihre Erschließungsaufgabe und Beitragserhebung auf angrenzende Grundstücke einer Nachbargemeinde auszudehnen. Die Genehmigung einer interkommunalen Vereinbarung wurde zuvor verweigert. Der Fall prüft die Zulässigkeit und Begründetheit einer Verwaltungsgerichtsklage auf Erlass der beantragten Rechtsverordnung, wobei zentrale Probleme die prozessuale Einordnung und die subjektive Rechtsposition der Gemeinde betreffen.
Die Göttin
In diesem Fall geht es um staatshaftungsrechtliche Ansprüche nach einem polizeilichen Schusswaffengebrauch zur Verfolgung eines gestohlenen Fahrzeugs. Die Eigentümerin des Autos verlangt vom Land Schadenersatz wegen der durch Polizeimaßnahmen entstandenen Beschädigungen, während das Ministerium eine Ersatzpflicht ablehnt. Die Klausur prüft primär Anspruchsgrundlagen und Rechtfertigungen staatlichen Handelns im Polizei- und Staatshaftungsrecht.
Be- und Erstattung
Die Klausur behandelt die zwangsweise Inanspruchnahme eines Angehörigen zur Kostenerstattung für eine behördlich durchgeführte Bestattung nach Ablauf der Bestattungsfrist und ergebnisloser Ermittlung weiterer Pflichtiger. Der Schwerpunkt liegt auf der Rechtmäßigkeit der Kostenbelastung, der Bestattungspflicht, Angemessenheit der Kosten sowie möglichen Einwendungen des Pflichtigen gegen den Gebührenbescheid. Die Fallbearbeitung bezieht Aspekte des allgemeinen und besonderen Verwaltungsrechts, des Vollstreckungsrechts und Landesrechts (Bestattungsgesetz Saarland) ein.
Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.