Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen
Die allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen regeln, ob ein verwaltungsgerichtliches Verfahren durchführbar ist. Zentrale Normen: §§ 40 ff., 113 Abs. 1 S. 4, 123 VwGO. Hauptprüfpunkte: Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs, Beteiligten- und Prozessfähigkeit, ordnungsgemäße Klageerhebung. Examensklassiker: Statthafte Klageart, Klagebefugnis, Rechtsschutzinteresse, Reformulierung des Klagebegehrens nach § 88 VwGO.
Zu diesem Thema haben wir 15 Klausuren im Portal.
Klausuren zum Thema
„Ärztin mit Leiden“
Im Fall "Ärztin mit Leiden" geht es um die Rücknahme bzw. den Widerruf der ärztlichen Approbation wegen einer psychischen Erkrankung und einer Tötungstat unter Schuldunfähigkeit. Zu prüfen sind insbesondere die Voraussetzungen der Rücknahme und des Widerrufs nach den einschlägigen Normen der Bundesärzteordnung, das Erfordernis der Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Berufsausübung sowie die ordnungsgemäße Ermessensausübung und der Umgang mit unbestimmten Rechtsbegriffen im Verwaltungsverfahren.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsprozessrecht und Polizeirecht – Bombenalarm im Biergarten
Die Klausur behandelt verwaltungsprozessuale und polizeirechtliche Fragen im Zusammenhang mit einem Bombenalarm in einem Biergarten. Prüfungsgegenstand sind insbesondere die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs, die polizeiliche Generalklausel sowie die Voraussetzungen polizeilichen Einschreitens. Ferner werden Aspekte des einstweiligen Rechtsschutzes angesprochen.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsprozessrecht und Kommunalrecht – Parteien müssen draußen bleiben
Die Klausur befasst sich mit Fragen des Verwaltungsprozessrechts und Kommunalrechts, insbesondere der Zulässigkeit von Klagen im Zusammenhang mit dem Zugang zu öffentlichen Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft. Anhand eines praxisnahen Sachverhalts werden die allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen sowie die kommunalrechtliche Einordnung öffentlicher Einrichtungen geprüft. Die Problemstellung stellt auf den Ausschluss politischer Parteien beim Zugang ab.
Nächste Ausfahrt Klimaschutz
Die Klausur behandelt die rechtlichen Grundlagen einer Sitzblockade von Klimaaktivisten und stellt Fragen zur Abgrenzung von Polizei- und Versammlungsrecht. Im Mittelpunkt stehen insbesondere die Statthaftigkeit von Klagearten, der Schutzbereich des Versammlungsrechts, die Abgrenzung friedlicher und unfriedlicher Versammlungen sowie die Voraussetzungen für Platzverweise im Zusammenhang mit Versammlungen.
Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte - Allgemeine Impfpflicht
In der Klausur geht es schwerpunktmäßig um die Verfassungsmäßigkeit einer allgemeinen gesetzlichen Impfpflicht. Zentrale Punkte sind dabei die Delegation entscheidender Regelungen an den Verordnungsgeber und der Wesentlichkeitsvorbehalt aus Art. 80 I 2 GG im Zusammenhang mit der Dynamik des Infektionsgeschehens, die Geeignetheit der Impfpflicht unter Berücksichtigung einer unsicheren wissenschaftlichen Erkenntnislage und des Prognosespielraums des Gesetzgebers, sowie die Angemessenheit der Maßnahme unter strukturierter Abwägung der Sachverhaltsangaben. Die Erforderlichkeit, insbesondere im Hinblick auf mildere Mittel wie freiwillige Impfangebote oder eingeschränkte Impfpflichten, wird ebenfalls eingehend geprüft. Insgesamt steht die verfassungsrechtliche Kontrolle legislativer Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung im Mittelpunkt.
Examensübungsklausur: Demokratieförderung aus dem Ausland (un)erwünscht
Im Mittelpunkt steht eine Stiftung in einem EU-Mitgliedstaat, die sich der Förderung demokratischer Werte verschrieben hat und finanzielle Zuwendungen aus dem In- und Ausland erhält. Ein nationales Gesetz verpflichtet zivilgesellschaftliche Organisationen zu umfassenden Melde- und Veröffentlichungspflichten bei der Annahme ausländischer Geldmittel und sieht Sanktions- sowie Auflösungstatbestände vor. Die Stiftung befolgt diese Vorgaben nicht und wird daraufhin mit einer Geldbuße und ihrer Auflösung konfrontiert. Es geht um die Vereinbarkeit solcher nationaler Regelungen mit unionsrechtlichen Vorgaben und Grundfreiheiten sowie die Zulässigkeit einer Vorlage an den Europäischen Gerichtshof im einstweiligen Rechtsschutz.
Examensübungsklausur: „Bayxit“
Im Mittelpunkt dieses Falls steht der Versuch der bayerischen Landesregierung, gestützt auf eine Landtagsmehrheit, die Sezession Bayerns von der Bundesrepublik Deutschland zu erklären und unmittelbare Maßnahmen zu vollziehen, darunter die Einstellung der Zahlungen im Länderfinanzausgleich sowie die Abberufung der bayerischen Bundesratsmitglieder. Die Bundesregierung reagiert mit der Androhung von Zwangsmaßnahmen und plant im Extremfall sogar die Auflösung des Bundeslandes Bayern. Streitgegenstand ist insbesondere die verfassungsrechtliche Zulässigkeit eines solchen Sezessionsvorhabens nach dem Grundgesetz, die analoge Anwendbarkeit des Art. 29 GG sowie die Prüfung bundesrechtlicher Eingriffsbefugnisse gegen das Land Bayern. Die Problematik umfasst zentrale Fragen des Staatsorganisationsrechts und des föderalen Systems der Bundesrepublik Deutschland.
Post vom Dekan – plötzlich ist der Doktortitel weg
Die Klausur thematisiert die Verfassungsmäßigkeit des sogenannten Dissertationsdruckzwangs, d.h. der Pflicht zur Ablieferung und Veröffentlichung einer bestimmten Anzahl von Exemplaren einer Dissertation zur Erlangung und zum Erhalt des Doktorgrads. Zu prüfen ist insbesondere, ob die entsprechenden Regelungen der Promotionsordnung in Verbindung mit dem Landeshochschulgesetz Grundrechte wie die Wissenschaftsfreiheit, die Berufsfreiheit, das Eigentumsrecht, das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Gleichheitsgebot verletzen und ob die Aberkennung des Titels rechtmäßig ist.
Unzuverlässigkeit eines Beliehenen bei rechtsextremen Aktivitäten
Die Klausur behandelt einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen den Widerruf der Bestellung eines Bezirksschornsteinfegermeisters wegen angeblicher Unzuverlässigkeit aufgrund rechtsextremer Aktivitäten. Schwerpunkt ist das Verhältnis von Meinungsfreiheit und politischer Betätigung zu beamtenähnlichen Anforderungen bei Beliehenen sowie die Anforderungen an die Unzuverlässigkeit im Bereich des Gewerberechts. Es ist Landesrecht Hamburg einschlägig.
Bauträgervertrag: Frist für den Eingang der Annahmeerklärung; Inhaltskontrolle der Frist für die Bindung an das Vertragsangebot
Die Klausur thematisiert die Wirksamkeit eines Bauträgervertrags mit Fokus auf die Bindungsfrist des Angebots und deren Kontrolle nach AGB-Recht. Prüfungsgegenstand ist insbesondere, ob eine in vorformulierter Erklärung enthaltene viermonatige Bindung an das Vertragsangebot gemäß § 308 Nr. 1 BGB zulässig ist und welche Frist für die Annahmeerklärung angemessen ist. Zudem werden bereicherungsrechtliche Rückabwicklungsfragen bei unwirksamem Vertrag behandelt.
Original Aktenvortrag: "Keine Einladung zum Vorstellungsgespräch – Ein Schwerbehinderter klagt an
Die Klausur behandelt die Frage, ob ein schwerbehinderter Bewerber, der trotz Angabe seiner Behinderung und einer Bewerbung bei einem öffentlichen Arbeitgeber nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wurde, einen Entschädigungsanspruch wegen Diskriminierung hat. Im Mittelpunkt stehen die Verpflichtung öffentlicher Arbeitgeber zur Einladung schwerbehinderter Menschen gemäß § 82 SGB IX sowie die Anspruchsvoraussetzungen des AGG. Der Streit betrifft insbesondere die Abgrenzung zwischen Leistungsprinzip und Diskriminierungsverbot im Einstellungsprozess.
Streit um die Studiengebühren
In der Klausur wird ein Gesetz zur Einführung von Studiengebühren in einem Bundesland auf seine Vereinbarkeit mit den Grundrechten geprüft. Ein Student fühlt sich insbesondere durch die neue finanzielle Belastung benachteiligt und begehrt die Überprüfung potenzieller Grundrechtsverstöße, etwa im Hinblick auf Gleichheit, Berufsfreiheit und Bildungszugang. Die Klausur legt dabei besonderen Wert auf die Argumentation zu Grundrechten und mögliche Verfassungsverstöße.
Übungsklausur ÖR Nomen est omen
Die Klausur thematisiert schwerpunktmäßig den vorläufigen Rechtsschutz im Verwaltungsgerichtsprozess, insbesondere in Bezug auf das Sonderproblem des faktischen Vollzugs. Im zweiten Teil werden die Studierenden zur eigenständigen Argumentation im Bereich des NÄG aufgefordert, unter Einbeziehung eines zivilrechtlichen Bezugs zu § 1618 S. 4 BGB.
Die Göttin
In diesem Fall geht es um staatshaftungsrechtliche Ansprüche nach einem polizeilichen Schusswaffengebrauch zur Verfolgung eines gestohlenen Fahrzeugs. Die Eigentümerin des Autos verlangt vom Land Schadenersatz wegen der durch Polizeimaßnahmen entstandenen Beschädigungen, während das Ministerium eine Ersatzpflicht ablehnt. Die Klausur prüft primär Anspruchsgrundlagen und Rechtfertigungen staatlichen Handelns im Polizei- und Staatshaftungsrecht.
Be- und Erstattung
Die Klausur behandelt die zwangsweise Inanspruchnahme eines Angehörigen zur Kostenerstattung für eine behördlich durchgeführte Bestattung nach Ablauf der Bestattungsfrist und ergebnisloser Ermittlung weiterer Pflichtiger. Der Schwerpunkt liegt auf der Rechtmäßigkeit der Kostenbelastung, der Bestattungspflicht, Angemessenheit der Kosten sowie möglichen Einwendungen des Pflichtigen gegen den Gebührenbescheid. Die Fallbearbeitung bezieht Aspekte des allgemeinen und besonderen Verwaltungsrechts, des Vollstreckungsrechts und Landesrechts (Bestattungsgesetz Saarland) ein.
Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen in der Jurafuchs-Lernapp
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