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Öffentliches Recht

Normenkontrollverfahren

Das Normenkontrollverfahren (§ 47 VwGO) ermöglicht die abstrakte Überprüfung der Wirksamkeit untergesetzlicher Normen des Landesrechts, insbesondere von Bebauungsplänen (§ 10 BauGB) oder Verordnungen. Zu prüfen sind insbesondere die Statthaftigkeit bezüglich Normenhierarchie und die Antragsbefugnis (§ 47 Abs. 2 VwGO), namentlich für betroffene Bürger sowie Behörden (abgesenkte Anforderungen). Examensklassiker: Kontrolle von Bebauungsplänen, Verletzung des Abwägungsgebots (§ 1 Abs. 7 BauGB), sowie die Behördennormenkontrolle.

Zu diesem Thema haben wir 7 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JURA 2023Examensklausur1. Staatsexamen

ÖR-Examensklausur zum Bauplanungsrecht

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans, der nach ergänzender Umweltprüfung ohne erneute Auslegung beschlossen wurde. Schwerpunkt ist die Frage, ob Beteiligungsrechte und Anforderungen der Plan-UP-Richtlinie gewahrt sind; zudem ist das unionsrechtliche Vorgehen bei Zweifeln an der Auslegung der Richtlinie zu prüfen.

Thomas Groß· JURA 2023, 979
NormenkontrollverfahrenBeplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Grundlagen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts+5 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Abstand, bitte!

In dieser Übungsklausur wird die Rechtmäßigkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans geprüft, der unter anderem eine Verringerung der Abstandsflächen vorsieht. Schwerpunktmäßig sind baurechtliche Vorgaben sowie die Möglichkeiten gerichtlichen Rechtsschutzes eines benachbarten Grundstückseigentümers gegen den Bebauungsplan zu erörtern.

Ronja Heß, Dr. Ibrahim Kanalan· JA 2019, 676· 180 Min
Grundlagen des Bauplanungs- und BauordnungsrechtsAnwendungsbereich des BauplanungsrechtsNormenkontrollverfahren+3 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

»Verbot der Beförderung von Kindern in Fahrradanhängern«

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines durch Bundesrechtsverordnung erlassenen Verbots der Beförderung von Kindern in Fahrradanhängern (§ 21 III StVO n.F.). Im Mittelpunkt stehen dabei die unionsrechtliche Warenverkehrsfreiheit im Lichte der EuGH-Rechtsprechung und die Frage des Rechtsschutzes gegen Verwaltungsrechtsverordnungen. Auch die Betroffenheit grundrechtlicher Positionen und die prozessuale Einordnung sind zu prüfen.

Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Unionsgrundrechte (EU-Grundrechte-Charta)Normenkontrollverfahren+5 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Frischer Wind in der Bauleitplanung

Der Fall behandelt die rechtlichen Rahmenbedingungen der Bauleitplanung für Windkraftanlagen am Hubertussee in Berlin, insbesondere im Hinblick auf die Beschränkung der Anzahl zulässiger Windräder durch einen Bebauungsplan und die Berücksichtigung von Umweltschutz und Klimaschutz. Wesentliche Fragen sind das Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren, das Verhältnis zwischen Bundes-, Landes- und Bezirkskompetenz im Klimaschutz sowie die Zulässigkeit und Grenzen der Feinsteuerung von Anlagen zur nachhaltigen Energiegewinnung.

Christine Kleider· JURA 2012, 802
NormenkontrollverfahrenGrundlagen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts+5 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Die lärmende Jugendherberge

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans für eine große Jugendferienanlage im Außenbereich einer Gemeinde. Im Fokus stehen Fragen des materiellen Bauplanungsrechts, die Berücksichtigung von Lärmschutzinteressen der Nachbarn und die antragsbefugnis eines Umweltverbandes in einem Normenkontrollverfahren nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG. Außerdem wird auf konfligierende Interessen zwischen kommunaler Entwicklung und Lärmimmissionen eingegangen.

Stefanie Hanke, Dirk Steinbach· JA 2011, 202· 300 Min
Außenbereich (§ 35 BauGB)Normenkontrollverfahren+3 weitere
JURA 2010Fortgeschrittene

Übungsklausur ÖR Jugendliche unerwünscht? – Verwaltungsgerichtliche Kontrolle einer gemeindlichen Satzung

Die kreisfreie Stadt Kiel erlässt eine Satzung zur Nutzung eines neuen Spielparks mit Altersbeschränkungen. Ein Jugendlicher möchte gegen das Betretungsverbot für 14- bis 18-Jährige rechtlich vorgehen, und seine Mutter stellt die Zulässigkeit eines Haftungsausschlusses für die Gemeinde in Frage. Der Fall prüft die verwaltungsgerichtliche Kontrolle kommunaler Satzungen sowie die Wirksamkeit und Zulässigkeit satzungsrechtlicher Haftungsausschlüsse.

Dörte Herrmann· JURA 2010, 149
Kommunale SatzungenNormenkontrollverfahrenGrundlagen+3 weitere
JA 20051. Staatsexamen

ORIGINAL: "Zwei Gemeinden und ein Industriegebiet

Die Gemeinden A und B streiten über die Wirksamkeit eines Bebauungsplanes, der für ein bisher als Grünfläche ausgewiesenes Gebiet am Ortsrand von A für den Bau einer Großfertigungsanlage eines Möbelkonzerns als Industriegebiet ausgewiesen wurde. Gemeinde B macht die Rechte ihrer unmittelbar angrenzenden Bürger geltend und bemängelt u.a. Lärmbeeinträchtigung, fehlende Abstimmung mit Nachbargemeinden und die faktische Verhinderung geplanter Wohnbebauung. Die Klausur behandelt die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen, das Normenkontrollverfahren sowie die Beteiligtenstellung.

Prof. Dr. Wolfgang Kahl· JA 2005, 280· 300 Min
Grundlagen des Bauplanungs- und BauordnungsrechtsNormenkontrollverfahren+2 weitere
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Normenkontrollverfahren in der Jurafuchs-Lernapp

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