BetaDiese Plattform ist in der Beta. Gefunden was nicht stimmt? Schreib uns: feedback@jurafuchs.de
Öffentliches Recht

Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)

Der vorläufige Rechtsschutz nach §§ 80, 80a VwGO schützt Betroffene vor Nachteilen durch sofort vollziehbare Verwaltungsakte. Zentral sind die Statthaftigkeit des Antrags, die Systematik gesetzlicher (§ 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 1–3 VwGO) und behördlicher (§ 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO) Ausnahmen vom Suspensiveffekt sowie das Verhältnis zu § 123 VwGO. Examensklassiker: Anordnung/Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 Abs. 5 VwGO), Abgrenzung zur einstweiligen Anordnung, § 80a VwGO bei Drittanfechtung.

Zu diesem Thema haben wir 93 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JuS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht – Eilrechtsschutz im Waffenrecht

Die Klausur behandelt eine öffentlich-rechtliche Fallkonstellation aus dem Waffenrecht mit Schwerpunkt auf einstweiligem Rechtsschutz in Form des Verwaltungsrechtsschutzes. Im Mittelpunkt steht die Anordnung sofortiger Vollziehbarkeit einer waffenrechtlichen Verfügung und deren vorläufige Außervollzugsetzung.

Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Waffenrecht+2 weitere
JA 2026Fortgeschrittene

„Genehmigungsfiktion trotz Veränderungssperre“

Die Klausur behandelt einen Fall des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 80 V VwGO im Zusammenhang mit der Rücknahme einer fiktiven Baugenehmigung für ein Wohnhausvorhaben. Im Mittelpunkt stehen die Auswirkungen einer Veränderungssperre, Organzuständigkeiten kommunaler Gremien sowie Fragen des elektronischen Rechtsverkehrs. Zudem werden das Verhältnis zwischen privatem Bauinteresse und öffentlicher Bauleitplanung sowie Anhörungspflichten thematisiert.

Andreas Lenk· JA 2026, 764· 300 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Die BaugenehmigungBekanntgabe und Wirksamkeit von Verwaltungsakten+5 weitere
JuS 20262. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht – Der Automatenkiosk

Die Klausur behandelt eine öffentlich-rechtliche Problemstellung rund um den Betrieb eines Automatenkiosks im Verwaltungsrecht. Schwerpunkt sind die Prüfung der Voraussetzungen, Wirksamkeit und Rechtsfolgen von Verwaltungsakten sowie die Darstellung im urteilsmäßigen Stil. Es werden grundsätzliche Kenntnisse des Allgemeinen Verwaltungsrechts und methodische Fähigkeiten vorausgesetzt.

Dr. Philipp Overkamp· JuS 2026, 618· 300 Min
Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtDie Merkmale des VerwaltungsaktsGrundlagen+6 weitere
JA 2026Fortgeschrittene

Der aufgebrachte Apotheker

Der Fall behandelt den Antrag eines Apothekers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen einen Bescheid des hessischen Landesamts für Gesundheit und Pflege, mit dem ihm die Apothekenbetriebserlaubnis sowie die Versandhandelserlaubnis entzogen wurden. Schwerpunkte liegen auf dem einstweiligen Rechtsschutz, den Voraussetzungen eines Widerrufs nach Apothekengesetz, der Bedeutung strafgerichtlicher Feststellungen für die Zuverlässigkeitsprüfung und der Abwägung betroffener Interessen.

Dr. Jan-Martin Schneider· JA 2026, 328· 60 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Gewerberecht+2 weitere
JA 2026Fortgeschrittene

* "Zwischen Fluss und Meer

Der Fall behandelt die rechtliche Zulässigkeit von Versammlungsbeschränkungen sowie die Möglichkeiten effektiven Rechtsschutzes gegen diese. Im Mittelpunkt stehen die Meinungsfreiheit, der Gleichheitssatz und versammlungsrechtliche Maßnahmen im Zusammenhang mit einer islamistischen Kundgebung in Leipzig. Die Klausur stellt eine Übungsklausur dar, basiert aber teilweise auf echten Sachverhalten aus dem Jahr 2024.

Sarah Praunsmändel, Hundt-Matthies, Zimmermann· JA 2026, 314· 300 Min
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung+3 weitere
JA 2025Fortgeschrittene

Zweifelhafte Zuverlässigkeit

Der Antragsteller begehrt die Feststellung seiner Zuverlässigkeit für eine Tätigkeit als Luftsicherheitskontrollkraft am Flughafen Frankfurt gemäß Luftsicherheitsgesetz. Die zuständige Behörde lehnt seinen Antrag aufgrund früherer Vorfälle ab, die keinen Bezug zum Luftverkehr haben. Im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes werden auch effektiver Rechtsschutz nach Art. 19 IV GG und Tatbestandswirkung thematisiert.

Dr. Philipp Hercher· JA 2025, 854· 60 Min
GewerberechtVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+3 weitere
JA 2025Fortgeschrittene

* "Zwischen Autobahn, Drogengeld und Bananen

Die Fallbearbeitung thematisiert polizeiliche Standardmaßnahmen sowie die verwaltungsprozessuale Durchsetzung von Bürgerrechten nach Verkehrskontrollen und einer polizeilichen Sicherstellung von Bargeld. Im Mittelpunkt stehen die Rechtmäßigkeit der Identitätsfeststellung, einer Durchsuchung sowie das gerichtliche Vorgehen einschließlich Klagearten und Anspruchsgrundlagen auf Herausgabe sichergestellter Gegenstände.

Johannes T. Kayser, Mirjam Scherle· JA 2025, 656· 180 Min
Grundlagen Zulässigkeit der Anfechtungsklage+4 weitere
JA 20251. Staatsexamen

Ausfuhrgenehmigungen vor dem Verwaltungsgericht

Die Klausur thematisiert die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Rechtsbehelfs gegen Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter nach Israel während des Gaza-Kriegs im Jahr 2023/24. Schwerpunkte liegen auf verwaltungsprozessualen Fragen (insb. Eilrechtsschutz, Bestimmtheit des Antrags), der Drittbetroffenheit und grundrechtlichen Schutzpflichten zugunsten von Ausländerinnen im Ausland sowie der verfassungskonformen Auslegung und Anwendung des Außenwirtschaftsrechts.

Dr. Alexander Wentker· JA 2025, 400· 300 Min
Zulässigkeit der AnfechtungsklageVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Ermessen und Verhältnismäßigkeit+4 weitere
ZjS 2025Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examenübungsklausur: Ein Bebauungsplan mit Komplikationen

In dem Fall begehrt die Eigentümerin E eines Grundstücks im Ortsteil O der Gemeinde G die Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Gaststätte. Im Zentrum steht die Frage nach der Rechtmäßigkeit eines neu gefassten qualifizierten Bebauungsplans, der nach einem kontroversen politischen Prozess und im Wege einer Videokonferenz beschlossen wurde. Zu prüfen ist unter anderem die Zulässigkeit der Gaststätte nach der BauNVO sowie der Ablauf und die Wirksamkeit des Bebauungsplanverfahrens, insbesondere im Hinblick auf Beteiligung, Auslegung und Form der Gemeinderatssitzung. Der Fall thematisiert zentrale Aspekte des Bauplanungsrechts und der kommunalen Selbstverwaltung.

Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGOVorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)+5 weitere
ZjS 2025Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: „Unruhe im Altmühltal“

Der Landwirt L beantragt bei der Regierung von Oberbayern eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zum Abschuss zweier Wölfe, die wiederholt Nutztiere auf seiner Weide im Landkreis Eichstätt gerissen haben. Die Behörde erteilt einen entsprechenden Bescheid und ordnet die sofortige Vollziehung an. Eine Umweltschutzvereinigung greift diese Ausnahmegenehmigungen im einstweiligen Rechtsschutz an. Im Mittelpunkt stehen verwaltungsrechtliche Fragestellungen zum einstweiligen Rechtsschutz, insbesondere die Statthaftigkeit nach § 80a Abs. 3 VwGO, das Modell der Verletztenklage, die inzidente Prüfung einer Rechtsverordnung, europarechtskonforme Auslegung und der Austausch von Rechtsgrundlagen.

Max Stadter, Milena Wilkens· ZJS 2025, 501
Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)+5 weitere
JuS 2025Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsprozessrecht und Polizeirecht – Bombenalarm im Biergarten

Die Klausur behandelt verwaltungsprozessuale und polizeirechtliche Fragen im Zusammenhang mit einem Bombenalarm in einem Biergarten. Prüfungsgegenstand sind insbesondere die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs, die polizeiliche Generalklausel sowie die Voraussetzungen polizeilichen Einschreitens. Ferner werden Aspekte des einstweiligen Rechtsschutzes angesprochen.

Prof. Dr. Jens Gerlach· JuS 2025, 246· 120 Min
Eröffnung des VerwaltungsrechtswegsGefahr für polizeiliche Schutzgüter Polizeiliche Generalklausel+4 weitere
JURA 2025Examensklausur1. Staatsexamen

»Vereinsverbot oder Medienzensur?«

Die Klausur behandelt den verwaltungsrechtlichen vorläufigen Rechtsschutz gegen ein Vereinsverbot, das sich gegen eine Mediengesellschaft wendet. Im Zentrum stehen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein Vereinsverbot nach dem VereinsG, insbesondere das Verhältnis der Vereinigungsfreiheit zu anderen Grundrechten wie Presse- und Meinungsfreiheit. Thematisiert werden auch die typischen verfassungsrechtlichen Abwägungsprobleme bei extremistischen und antipluralistischen Bestrebungen innerhalb von Medienorganisationen.

JURA 2025, 2017· 300 Min
Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 1, Abs. 3 GG)Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG)+3 weitere
JA 20241. Staatsexamen

Unter Strom

Die Klausur behandelt typische Fragen des Straßenrechts am Beispiel eines Ladekabels für ein Elektroauto über öffentlichen Gehweg und dem Verleih von E-Scootern im öffentlichen Straßenraum. Schwerpunkt sind die Einordnung als Sondernutzung, die Anforderungen und Grenzen der Erlaubniserteilung sowie die rechtlichen und prozessualen Möglichkeiten gegenüber Verwaltungsakten.

Dr. Philipp Reinhold· JA 2024, 1016· 300 Min
StraßenrechtDie Merkmale des Verwaltungsakts+5 weitere
JA 20241. Staatsexamen

Genschere für zuhause

Die E-GmbH vertreibt ein Experimentier-Set, das es Laien ermöglicht, Gentechnik im privaten Umfeld auszuführen. Nach einer öffentlichen Warnung der zuständigen Landesbehörde prüft E prozessuale Möglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzes zum Schutz ihrer Berufsausübung und gegen die Warnung. Die Klausur thematisiert unter anderem behördliche Warnungen, den Rechtsschutz im einstweiligen Verfahren und Grundrechtseingriffe.

Johannes Freise, Dr. Timo Faltus· JA 2024, 755· 300 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Grundlagen+4 weitere
JA 20241. Staatsexamen

* "Fortgesetzte Frustration auf der Fußball-Fanmeile

Die Klausur behandelt vielfältige Fragen aus dem allgemeinen Verwaltungsrecht und dem Verwaltungsprozessrecht rund um eine Fanmeile zur Fußball-Europameisterschaft in Passau. Thematisiert werden insbesondere die Voraussetzungen und Abgrenzung der straßenrechtlichen Sondernutzung sowie verschiedene verwaltungsprozessuale Aspekte wie Feststellungs- und Anfechtungsklage, Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten und einstweiliger Rechtsschutz. Landesrechtliche Vorschriften (BayStrWG) bilden die Grundlage des Sachverhalts.

Johannes Forck, Tim Renner· JA 2024, 579· 300 Min
Recht der öffentlichen SachenZulässigkeit der FeststellungsklageVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+5 weitere
JA 20241. Staatsexamen

„Energieversorgung in unsicheren Zeiten“

Die Klausur behandelt die energiepolitisch hochaktuelle Frage der staatlichen Treuhandverwaltung eines Energieversorgers während der Rohstoffkrise im Zuge des Ukraine-Kriegs. Schwerpunkte sind die Prüfung einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine ministerielle Anordnung nach dem Energiesicherungsgesetz, grundrechtliche Eigentumsgarantien und die europarechtlichen Grundfreiheiten, insbesondere unter dem Aspekt der Verhältnismäßigkeit sowie das Entschädigungsregime nach § 17 EnSiG.

Dr. Jannika Jahn, Valentin von Stosch· JA 2024, 399· 300 Min
Ermessen und VerhältnismäßigkeitFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+4 weitere
ZjS 2024Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur Versammlungsrecht: „Die Freitags-Demonstration“

Der Veranstalter F plant eine angemeldete Freitags-Demonstration für den Klimaschutz in einer nordrhein-westfälischen Stadt. Die Polizei erlässt daraufhin versammlungsrechtliche Auflagen, insbesondere ein Glasflaschenverbot und die Pflicht zur Bestellung von Ordnern, um möglichen Gefahren vorzubeugen, und ordnet die sofortige Vollziehbarkeit an. F hält diese Maßnahmen für rechtswidrig und beantragt einstweiligen Rechtsschutz. Im Mittelpunkt stehen verwaltungsrechtliche Fragen zu Auflagen im Versammlungsrecht, zur Verantwortlichkeit des Veranstalters sowie zum gerichtlichen Eilrechtsschutz.

Materielle Rechtmäßigkeit einzelner Beschränkungen von VersammlungenWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung+5 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

„Haus der Musik“

L errichtet im unbeplanten Außenbereich von Heidelberg ohne Baugenehmigung das sogenannte 'Haus der Musik' und vermietet es an einen Musikverein, der dort probt und gelegentlich kleine Auftritte veranstaltet. Nach Entdeckung und ausführlicher Begründung für einen Abriss erlässt die Baubehörde eine Abrissverfügung samt Anordnung der sofortigen Vollziehung. L stellt einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen den Abriss und erhebt Widerspruch gegen die Verfügung. Die Klausur prüft die Erfolgsaussichten des Antrags.

Tim Buchholz· JA 2024, 217· 120 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Außenbereich (§ 35 BauGB)Die Baugenehmigung+5 weitere
JURA 2024Fortgeschrittene

Verwaltungsrecht und Europarecht

Die Hausarbeit thematisiert zum einen den Umgang mit geschlechtersensibler Sprache durch Lehrkräfte im Schulunterricht und die Reaktion eines Elternteils, der ein aufsichtliches Einschreiten der Schulbehörde begehrt. Im zweiten Teil wird das Erscheinungsbild von Beamten im schulischen Kontext im Rahmen einer Individualbeschwerde vor dem EGMR behandelt, wobei Grundkenntnisse der EMRK erforderlich sind.

Robert Böttner, Eric Böttner· JURA 2024, 772
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Unionsgrundrechte (EU-Grundrechte-Charta)+4 weitere
JURA 20241. Staatsexamen

»Kontroversen um den Konverter«

Die Klausur behandelt baurechtliche und verwaltungsrechtliche Fragen am Beispiel eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens für eine Konverterstation im Außenbereich. Im Mittelpunkt stehen die Anforderungen des Bauplanungsrechts, insbesondere die Außenbereichsdogmatik, das privilegierte Vorhaben, die Ortsgebundenheit, sowie die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens und der verwaltungsgerichtliche Rechtsschutz nach § 80 V VwGO. Der Gemeinde werden Beteiligungsrechte im Verfahren und mögliche Konflikte aus dem Flächennutzungsplan sowie Kostenfolgen und das Landschaftsbild thematisiert.

JURA 2024, 2096· 300 Min
Außenbereich (§ 35 BauGB)Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Die Baugenehmigung+3 weitere
JURA 2023Examensklausur1. Staatsexamen

Fußballfans außer Kontrolle – ein folgenreiches »Treffen«

Die Examensklausur im Polizeirecht behandelt die rechtliche Überprüfung von polizeilichen Maßnahmen gegenüber gewaltbereiten Fußballfans, insbesondere die Ingewahrsamnahme und deren Vollzug. Im Fokus stehen auch die Prüfung von Sofortvollzug, Kostenbescheiden und prozessuale Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes einschließlich völkerrechtlicher Bezüge.

Grundlagen Polizeiliche StandardmaßnahmenVerwaltungsvollstreckung+2 weitere
JURA 2023Fortgeschrittene

Heilt die Zeit alle Fehler?

Die Fortgeschrittenenklausur im Öffentlichen Recht thematisiert den Einfluss des allgemeinen Verwaltungsrechts auf das Baurecht und Fragen zur Wirksamkeit eines Vorbescheides. Es steht die Problematik des Nachbarschutzes, die Rolle eines Vorbescheids und baurechtlicher Eilrechtsschutz im Zentrum. Weitere Aspekte betreffen die Zuständigkeit der Behörden und mögliche Fehler im Verwaltungsverfahren.

Vincent Weber· JURA 2023, 874
Die BaugenehmigungFormelle Rechtmäßigkeit von VerwaltungsaktenEinführung in das allgemeine Verwaltungsrecht+5 weitere
JURA 2023Examensklausur1. Staatsexamen

»Klimaprotest vor dem Landtag«

Die Examensklausur spielt vor dem Bayerischen Landtag und handelt von einer von Klimaaktivist:innen geplanten Demonstration im befriedeten Bezirk. Im Mittelpunkt stehen zentrale Fragestellungen des Versammlungsrechts, speziell das Spannungsverhältnis zwischen Versammlungsfreiheit und deren Beschränkbarkeit, sowie verwaltungsverfahrensrechtliche und vollstreckungsrechtliche Problemstellungen.

Rudi Lang, Christoph Weber· JURA 2023, 220
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungPolizeifestigkeit der Versammlung+5 weitere
JURA 2023Anfänger:innen

Cave Canem!

Die Klausur behandelt den verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutz im Zusammenhang mit der Rücknahme einer Hundehaltererlaubnis. Der Schwerpunkt liegt auf der Prüfung eines Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 VwGO und der Frage, ob Vertrauensschutz im Rahmen des Rücknahmeermessens zu berücksichtigen ist. Weitere Aspekte sind das berechtigte Interesse für die Haltung eines Kampfhundes und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

Florian Berger· JURA 2023, 97
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Ermessen und Verhältnismäßigkeit+4 weitere
JA 2022Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Original-Examensklausur: "Flagge zeigen

In der Examensklausur wird das Vorgehen der Polizei während eines Fußballspiels gegenüber einem Fan thematisiert, der eine Flagge mitführt. Die Polizei entnimmt die Flagge unter Anwendung von unmittelbarem Zwang, nachdem behauptet wird, das Zeigen provoziere andere und könne zu Ausschreitungen führen. Es sind Fragen des Polizeirechts, insbesondere zu Anscheinsgefahr, Sicherstellung, Zweckveranlasser, unmittelbarem Zwang, sowie verfassungsrechtliche Aspekte und die Fortsetzungsfeststellungsklage zu prüfen.

Prof. Dr. Markus Ogorek, Celine Hofer· JA 2022, 1006· 300 Min
GrundlagenErmessen und VerhältnismäßigkeitZulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage+5 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Der vergessene Suspensiveffekt

Die Klausur behandelt einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz im Zusammenhang mit dem Widerruf der luftsicherheitsrechtlichen Beleihung und Befähigung eines Luftsicherheitsassistenten wegen angeblicher Unzuverlässigkeit. Thematisiert werden die Voraussetzungen und das Verfahren nach VwGO, die einschlägigen Normen des Luftsicherheitsrechts sowie die Problematik des Suspensiveffekts bei anhängigen Klagen.

Dr. Daniel Berneith· JA 2022, 496· 90 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Wiederholung+3 weitere
ZjS 2022Examensklausur1. Staatsexamen

(Referendar-)Examensklausur: Kommando zurück!

Die A-UG, ein mittelständisches Unternehmen, erhält vom Landkreis Bayreuth nach Vertragsschluss eine 1 Mio. €-Förderung im Rahmen eines regionalen Beihilfeprogramms. Die Beihilfe überschreitet die unionsrechtliche de-minimis-Grenze und wurde ohne vorherige Mitteilung an die Europäische Kommission gewährt. Nach einem Prüfverfahren verpflichtet die Kommission den Landkreis zur Rückforderung der Beihilfe, worauf dieser die A-UG zur Rückzahlung auffordert und schließlich Klage vor dem Verwaltungsgericht erhebt. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Rückabwicklung eines Beihilfevertrags nach Unionsrechtsverstoß, der Rechtsbehelf der Behörde sowie das Verhältnis zwischen Europarecht und nationalem Verwaltungsrecht.

David Preßlein· ZJS 2022, 753
Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)+5 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Nur ohne Diadem in die Krone?

Eine österreichische Hotelbetreiberin in Mannheim wendet sich gegen ein von der Landesregierung Baden-Württemberg während der Corona-Pandemie erlassenes Beherbergungsverbot. Sie begehrt einstweiligen Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO mit dem Ziel, ihren Hotelbetrieb trotz Verordnung fortführen zu können. Im Mittelpunkt stehen Fragen der formellen und materiellen Rechtmäßigkeit der Verordnung, insbesondere zur Ermächtigungsgrundlage im Infektionsschutzgesetz, zum Grundrechtseingriff aus Art. 12 GG, zum Zitiergebot sowie zur Bestimmtheit des Verordnungsinhalts. Zudem geht es um die Abwägung öffentlicher Gesundheitsinteressen gegenüber den wirtschaftlichen Interessen und Freiheitsrechten der Hotelbetreiberin.

David Klock, Lars Großmann· ZJS 2022, 407
Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Materielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – Einführung+5 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Im Namen der Gesundheit

Die Fallklausur behandelt unter anderem Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes gegen behördliche Warnungen vor Lebensmitteln auf Websites, die Reichweite von Amtshaftungsansprüchen wegen Umsatzverlusten nach behördlichen Produktwarnungen und ein Vorlageverfahren zum Bundesverfassungsgericht wegen der Verfassungsmäßigkeit behördlicher Informationsbefugnisse aus § 40 I a LFGB. Im Zentrum stehen Abwägungen zum Rechtsschutz, zum Schadensersatz und zu den Grundrechten betroffener Unternehmen.

Tim Kerstges· JA 2021, 1008· 300 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)Konkrete Normenkontrolle+3 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Gefährliches Vergnügen auf der Weser

A betreibt einen Jetski-Verleih an einem Weserabschnitt, für dessen Nutzung das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt zunächst eine Erlaubnis erteilt, diese jedoch wegen erhöhtem Schiffsverkehr später aufhebt. A klagt mit dem Ziel, die Nutzung der Jetskis im Fahrwasser erneut zu ermöglichen. Der Fall thematisiert die Rechtmäßigkeit der Aufhebung und den verwaltungsprozessualen Rechtsschutz unter Berücksichtigung einschlägiger wasserstraßenrechtlicher Vorschriften.

Tobias Nehab· JA 2021, 844· 180 Min
Begründetheit der Fortsetzungsfeststellungsklage+5 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur zum Baurecht: Rotlicht im Allgemeinen Wohngebiet

Im vorliegenden Fall begehrt X als Eigentümer eines Grundstücks im Allgemeinen Wohngebiet einstweiligen Rechtsschutz gegen eine bauaufsichtliche Nutzungsuntersagung des Landkreises G. Der Landkreis untersagt X die Nutzung seines Anwesens als bordellartiger Betrieb aufgrund einer nicht genehmigten Nutzungsänderung gegenüber der ursprünglichen Wohnhausgenehmigung. Streitentscheidend sind Aspekte des Bauordnungs- und Bauplanungsrechts, insbesondere die Frage nach der Genehmigungsfähigkeit der Nutzung, Bestandsschutz, Duldung sowie Verwirkung und Verhältnismäßigkeit behördlicher Maßnahmen. Es sind zudem Argumente zur Begründung der sofortigen Vollziehung sowie zur Festsetzung und Angemessenheit des Zwangsgeldes zu prüfen.

Maximilian Roth· ZJS 2021, 800
Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+5 weitere
ZjS 20212. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur: Die ungebetene Werbetafel

Die All Delicious Whiskey Limited aus Irland betreibt in Bayern ein Whiskey-Museum mit angeschlossenem Shop und stellt dort eine großflächige Werbetafel auf. Die Gemeinde fordert die Beseitigung der Werbetafel unter Berufung auf das Bauordnungsrecht sowie auf eine EU-Verordnung, die Werbung für alkoholische Getränke im öffentlichen Raum verbietet. Im Zentrum stehen Fragen zum Verhältnis von nationalem Baurecht und unmittelbar anwendbarem EU-Recht, zur Wirksamkeit sowie Rechtmäßigkeit von Unionsrechtsakten und zur formellen Behandlung von Verwaltungsakten samt Rechtsschutz. Es geht außerdem um unions- und staatshaftungsrechtliche Aspekte, falls sich die einschlägige EU-Verordnung als rechtswidrig erweist.

Vincent Weber, Rudi Lang· ZJS 2021, 632
Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Besondere öffentlich-rechtliche AnspruchsgrundlagenBeschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGO+5 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Die infektionslose Versammlung

Die Klausur behandelt die Zulässigkeit und Begründetheit des verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutzes gegen Beschränkungen einer Versammlung während der Coronapandemie in NRW. Schwerpunkt sind versammlungsrechtliche Maßnahmen im Spannungsfeld von Grundrechten und Infektionsschutz. Es werden verschiedene Auflagen zum Versammlungsschutz unter den Bedingungen der Pandemie geprüft.

Anne Wagner, Dr. Sebastian Schlingloff· JA 2021, 224· 120 Min
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+5 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: „Fitnessstudios in Corona-Zeiten“

Die M-GmbH, Betreiberin mehrerer Fitnessstudios in Bayern, wehrt sich gegen eine behördlich angeordnete pandemiebedingte Schließung ihrer Studios durch die 8. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Der Geschäftsführer sieht die Schließungsregelung als rechtswidrig an und bezweifelt die Zuständigkeit des bayerischen Verordnungsgebers sowie die ausreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage. Im Zentrum steht die Frage, ob die Regelungen ausreichend parlamentarisch legitimiert sind und ob sie die Grundrechte, insbesondere die Berufsfreiheit und den Gleichbehandlungsgrundsatz, unverhältnismäßig einschränken. Zudem wird die fehlende Ausnahme für Studios mit erweiterten Hygienemaßnahmen thematisiert.

Polizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)Materielle Rechtmäßigkeit einzelner Beschränkungen von VersammlungenWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)+5 weitere
JURA 2021Examensklausur1. Staatsexamen

Bekömmlich, rein und natürlich – Gesundheitsbezogene Angaben in der Bierwerbung

Die Examensklausur behandelt das Vorgehen gegen eine lebensmittelrechtliche Untersagungsverfügung einschließlich Anordnung der sofortigen Vollziehung und Zwangsgeldandrohung gegenüber einer Brauerei wegen gesundheitsbezogener Werbung für Bier. Thematisch im Mittelpunkt stehen einstweiliger Rechtsschutz, allgemeines Gefahrenabwehrrecht, die Auslegung und Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten, Fragen der Verwaltungsvollstreckung und die unionsrechtliche Dimension in Bezug auf EU-Sekundärrecht und Art. 267 AEUV.

Henning Tappe· JURA 2021, 820
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)GrundlagenErmessen und Verhältnismäßigkeit+3 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

Die Leiden des jungen Werner

In diesem Übungsfall aus dem Gefahrenabwehrrecht wird geprüft, ob der durch den Oberbürgermeister ausgesprochene Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse sowie das Verbot des Erwerbs und Besitzes erlaubnisfreier Waffen gegenüber einem exponierten kommunalpolitischen Funktionär einer als verfassungsfeindlich eingestuften, aber nicht verbotenen Partei rechtmäßig ist. Es werden insbesondere Fragen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit, des Parteienprivilegs, sowie der gerichtliche Eilrechtsschutz gegen Sofortvollzug thematisiert.

Johanna Gabler, Christoph Hautkappe· JA 2020, 924· 300 Min
Gefahr für polizeiliche Schutzgüter Ermessen und VerhältnismäßigkeitVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+4 weitere
ZjS 2020Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Napoleon muss an die Leine

A ist Halter eines Schäferhundes namens Napoleon, der an der Rheinpromenade in Mainz einen anderen Hund attackiert und verletzt hat. Daraufhin ordnete die Stadtverwaltung Mainz einen Leinenzwang für Hunde an, wobei die sofortige Vollziehung des Bescheids angeordnet wurde. A hält den Leinenzwang für rechtswidrig, erhebt Widerspruch und beantragt beim Verwaltungsgericht Mainz die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs. Der Fall thematisiert verwaltungsrechtliche Fragen zum Erlass und zur Vollziehung eines Leinenzwangs, zur Bestimmtheit des Verwaltungsakts sowie zu den Voraussetzungen des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO.

Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 GG)+5 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

»Das Haus am See«

Im Mittelpunkt der Examensklausur steht die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen in einem kleinen Wohngebiet am Bodensee. Inhaltlich geht es insbesondere um die formelle und materielle Rechtmäßigkeit einer Nutzungsuntersagung, die sofortige Vollziehbarkeit, das Gemeindeeinvernehmen und den einstweiligen Rechtsschutz nach Baurecht. Die Klausur thematisiert außerdem Fragen zur authentischen Interpretation von Normen durch den Normgeber.

Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)+3 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Wohin mit der Gemeinschaftsunterkunft

Die Klausur behandelt die Gebietsverträglichkeit von Gemeinschaftsunterkünften für Asylsuchende in einem Gewerbegebiet. Schwerpunkt sind die prozessrechtlichen Probleme des einstweiligen Rechtsschutzes sowie die Auswirkungen nachträglicher Rechtsänderungen und das Gemeindliche Einvernehmen.

Thomas Herbein· JURA 2020, 512
Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+4 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

»Strittige Straßeneinziehung«

In dieser Referendarexamensklausur wird die Einziehung einer Gemeindestraße in Niedersachsen und die damit verbundene Umwandlung einer Verkehrsfläche in eine Fußgängerzone geprüft. Thematisch werden sowohl Probleme des Straßenrechts als auch klassische Fragen des Verwaltungsprozess- und Kommunalrechts behandelt, insbesondere die Betroffenheit subjektiver öffentlicher Rechte, Formalfragen des Verwaltungsverfahrens und die Anordnung der sofortigen Vollziehung.

Benedikt Beckermann· JURA 2020, 394
StraßenrechtZulässigkeit der AnfechtungsklageDie öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde+5 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Der Widerruf roter Kfz-Kennzeichen

In diesem Übungsfall wird die Rechtmäßigkeit des Widerrufs von roten Kfz-Kennzeichen durch die Zulassungsbehörde sowie die Anordnung der sofortigen Vollziehung thematisiert. Gegenstand ist insbesondere ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 V VwGO. Zudem werden Fragen zur Rechtsbehelfsbelehrung und zum Wegfall des Vorverfahrens behandelt.

Andreas Lenk· JA 2019, 779· 60 Min
Rücknahme und Widerruf von VerwaltungsaktenVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+2 weitere
ZjS 2019Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: (K)ein Recht auf Party kraft Verfassung?

Der Veranstalter A verlangt von der staatlichen Hochschule H die erneute Vermietung ihrer Räumlichkeiten zur Durchführung einer traditionsreichen Party („TäTeRä“). Die Hochschule lehnt dies ab und beruft sich dabei auf u. a. vertragliche Vereinbarungen, Sachschäden, gestiegene Studierendenzahlen sowie ihren Bildungsauftrag. Im Streit stehen der Zugang zu öffentlichen Einrichtungen, grundrechtliche Ansprüche und die Selbstbindung der Verwaltung. Der rechtliche Schwerpunkt liegt auf dem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz und der Prüfung staatlicher Monopolstellungen sowie der Nutzung öffentlicher Einrichtungen.

Marco Meyer· ZJS 2019, 221
Recht der öffentlichen SachenKunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGO+5 weitere
ZjS 2019Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: „Krawallos gegen Fundamentalos“

Der Veranstalter D meldet eine Demonstration in der Stadt W an und erhält von der Ordnungsbehörde die Auflage, diese auf eine Standkundgebung zu beschränken. Hintergrund sind polizeiliche Erkenntnisse über mögliche gewalttätige Ausschreitungen und begrenzte Einsatzkräfte aufgrund weiterer Versammlungen am selben Tag. D hält die Maßnahme für rechtswidrig und beantragt gerichtlichen Rechtsschutz, um den Demonstrationszug wie geplant durchführen zu können. Im zweiten Teil beanstandet D nach der durchgeführten Standkundgebung den Einsatz einer Mastkamera durch die Polizei und klagt auf Feststellung der Rechtswidrigkeit dieser Maßnahme. Der Fall behandelt versammlungsrechtliche Eingriffe, Grundrechte und die polizeiliche Gefahrenabwehr.

Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Materielle Rechtmäßigkeit einzelner Beschränkungen von Versammlungen+5 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Protestcampen verboten!

A plant als Leiter ein Protestcamp im Hamburger Stadtpark während des G20-Gipfels, das von der Versammlungsbehörde verboten wird. Er erhebt Widerspruch und stellt einen Eilrechtsschutzantrag beim Verwaltungsgericht, wobei insbesondere der Schutzbereich von Art. 8 GG, die rechtliche Einordnung von Protestcamps und das Verhältnis zum besonderen Ordnungsrecht zu prüfen sind.

Kristin Pfeffer, Nele Achten· JURA 2019, 1099
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung+5 weitere
JA 20171. Staatsexamen

Flüchtlingsunterbringung als polizei- und ordnungsrechtliche Maßnahme

Die Klausur befasst sich mit der polizei- und ordnungsrechtlichen Beschlagnahme eines privaten Grundstücks zur Unterbringung von Flüchtlingen in einer niedersächsischen Stadt. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten eines Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die Verfügung der Ordnungsbehörde, die sich auf das NSOG stützt und insbesondere Fragen der Ermessensausübung, Verhältnismäßigkeit sowie polizei- und ordnungsrechtliche Standardmaßnahmen aufwirft.

Dr. Sina Fontana, Manfred J. Klein· JA 2017, 846· 300 Min
Grundlagen Polizeiliche StandardmaßnahmenErmessen und Verhältnismäßigkeit+2 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Gefährliche Reinlichkeit

Die Klausur behandelt die durch eine kommunale Verordnung übertragene Straßenreinigungspflicht für Anlieger, speziell für den Kläger U, der sich weigert, die Reinigung auszuführen. Prüfen sind die Erfolgsaussichten seiner Anfechtungsklage gegen einen entsprechenden Bescheid, die Rechtmäßigkeit der Verordnung, die Beteiligung und Ladung im Gemeinderat sowie Fragen zu unbilligen Härten und Gleichbehandlung. Außerdem analysiert der Fall die Statthaftigkeit und Begründetheit eines Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz gegen drohende Bußgeldmaßnahmen.

Dr. Martin Heidebach· JA 2017, 757· 300 Min
Zulässigkeit der AnfechtungsklageErmessen und VerhältnismäßigkeitKommunale Satzungen+5 weitere
JA 20171. Staatsexamen

Vorläufiger Rechtsschutz gegen ein Innenstadtverbot für Fußballfans

Ein Eintracht-Fan aus Darmstadt will sich mit einem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen ein durch die Stadt verhängtes Aufenthaltsverbot für Fußballfans in der Innenstadt wenden. Die Behörde begründet das Verbot mit drohenden Ausschreitungen beim Derby gegen den SV Darmstadt 98. Die Klausur behandelt unter anderem Fragen nach der Rechtmäßigkeit des Aufenthaltsverbots und den Erfolgsaussichten eines Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz.

Julia Löbich, Florian Schuch· JA 2017, 280· 300 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Grundlagen Ermessen und Verhältnismäßigkeit+5 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Konflikte um die Koranverteilung

Im Fall beantragt ein salafistischer Verein die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für die Verteilung von Koranen in der Hamburger Innenstadt, die nach verbalen Auseinandersetzungen mit Islamgegnern wieder aufgehoben wird. Streitentscheidend sind Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes, der Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Erlaubnis sowie Grundrechtseingriffe. Der Schwerpunkt liegt auf der öffentlich-rechtlichen Beurteilung des Verwaltungshandelns und der Wahrung der Grundrechte.

Prof. Dr. Guy Beaucamp· JA 2017, 121· 180 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Die Merkmale des VerwaltungsaktsGlaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)+2 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Konkurrenz um den Autoskooter

Im Sachverhalt konkurrieren zwei Schausteller um die Zulassung ihres Autoskooters auf einem gewerberechtlich festgesetzten Jahrmarkt, der von der Stadt veranstaltet wird. Die Auswahl erfolgt nach vorgegebenen Verwaltungsvorschriften und dem Kriterium 'bekannt und bewährt'. Ein abgelehnter Bewerber legt Widerspruch ein und kritisiert das Verfahren sowie die Mitwirkung des Konkurrenten an der Entscheidung. Thematisiert werden Marktzulassung, Konkurrentenverdrängungsklage, vorläufiger Rechtsschutz und Auswahlverfahren.

Sebastian Kluckert· JURA 2017, 1319
GewerberechtVerwaltungsvorschriftenVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+5 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Das Kreiswehrersatzamt als Unterkunft für Flüchtlinge und Asylbegehrende

E wendet sich gegen die bauordnungsrechtliche Genehmigung zur Nutzung eines ehemaligen Kreiswehrersatzamts als Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge und Asylbegehrende innerhalb eines reinen Wohngebiets. Die Klausur prüft vor allem die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Nutzung, den Wohnbegriff und möglichen Drittschutz, sowie die Voraussetzungen und Erfolgsaussichten eines Eilrechtsschutzes.

Alexander Stark· JURA 2017, 845
Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Die BaugenehmigungVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+2 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Die ungeliebte Asylbewerberunterkunft

Der Sachverhalt behandelt die Errichtung einer Asylbewerberunterkunft im Berliner Bezirk Lichtenberg, auf einem Grundstück im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans, welcher ein Gewerbegebiet festsetzt und soziale Einrichtungen ausschließt. Die Klägerin möchte die Unterkunft verhindern und beruft sich auf den Gebietserhaltungsanspruch sowie die Vorgaben des Bebauungsplans. Thematisiert werden die Befreiung vom Bebauungsplan, der einstweilige Rechtsschutz bei Verwaltungsakten mit Doppelwirkung und die relevante Rechtslage.

Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Die BaugenehmigungErmessen und Verhältnismäßigkeit+4 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

,Tag der deutschen Patrioten' - polizeilicher Notstand im Versammlungsrecht

Die Klausur thematisiert die Erfolgsaussichten des gerichtlichen Vorgehens gegen ein Verbot einer Versammlung unter dem Motto 'Tag der deutschen Patrioten' in Hamburg. Im Mittelpunkt stehen der Polizeinotstand, die Möglichkeit des Versammlungsverbots, die Verantwortlichkeit der Versammlungsbehörde und die Anforderungen an einstweiligen Rechtsschutz. Die Bearbeitung erfordert eine vertiefte Prüfung polizeilicher Eingriffsbefugnisse und des Versammlungsrechts im Kontext massiver Gegendemonstrationen.

Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungVersammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Versammlungsrechtliche Maßnahmen+5 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Unzuverlässigkeit eines Beliehenen bei rechtsextremen Aktivitäten

In diesem Fall wendet sich ein Bezirksschornsteinfegermeister im einstweiligen Rechtsschutz nach § 80 V VwGO gegen den Widerruf seiner Bestellung wegen angeblicher Unzuverlässigkeit aufgrund rechtsextremer Aktivitäten und politischer Nähe zur NPD. Die Antragsgegnerin argumentiert mit Gefahr für das öffentliche Interesse und Zweifel an der Verfassungstreue, während der Antragsteller sein politisches Engagement für zulässig hält und keine fachlichen Beanstandungen vorliegen.

Dr. Arne-Patrik Heinze, Henning Heinze· JA 2016, 531· 300 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Ermessen und Verhältnismäßigkeit+4 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Rechtsradikale Demonstration unter versammlungsrechtlichen Auflagen

Im Sachverhalt meldet eine rechtsextremistische Vereinigung eine Demonstration unter dem Motto "Arm trotz Arbeit – Kapitalismus zerschlagen!" an. Die Behörde erlässt mehrere Versammlungsauflagen, darunter das Verbot bestimmter rechtsextremer Fahnen und das Fotografierverbot von Gegendemonstranten, und ordnet die sofortige Vollziehung an. Der Kläger wendet sich im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Auflagen; zu prüfen ist insbesondere die Rechtmäßigkeit der versammlungsrechtlichen Maßnahmen, die Grundrechtsabwägung und die Voraussetzungen des Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO.

Marco Penz· JURA 2016, 802
Versammlungsrechtliche MaßnahmenVersammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+5 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Öffentliches Baurecht und Verwaltungs-prozessrecht: Geplante Flut im Wohngebiet

Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des vorläufigen Rechtsschutzes in öffentlich-rechtlichen Drittanfechtungskonstellationen und deren Zusammenspiel mit dem Bauplanungsrecht. Schwerpunkte liegen auf der inzidenten Prüfung der Wirksamkeit eines Bebauungsplans nach dem Maßstab des Abwägungsgebots sowie auf Fragen der Verwaltungszustellung und Fristenberechnung.

Jonas Hyckel· JURA 2016, 424
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)+3 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Eltern vs. Grundschule

Die Klausur thematisiert den einstweiligen Rechtsschutz gegen eine schulische Empfehlung, die über den gymnasialen Bildungsweg eines Grundschülers entscheidet. Im Mittelpunkt steht die Rechtmäßigkeit der landesrechtlichen Übertrittsregelung sowie die Frage, ob Eltern oder Schüler rechtlich gegen eine versagte Gymnasialempfehlung vorgehen können. Es werden sowohl materiell-rechtliche als auch prozessuale Aspekte im Kontext der schulischen Selbstverwaltung und Grundrechte behandelt.

Prof. Dr. Guy Beaucamp· JA 2015, 683· 180 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)+3 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Ordnungsrechtliches Verbot von Wahlplakaten

Der Fall behandelt die rechtliche Bewertung einer ordnungsrechtlichen Verfügung gegen eine Partei, die strafbare, fremdenfeindliche Wahlplakate im öffentlichen Raum angebracht hat. Gegen die Verfügung zur Entfernung und das Verbot öffentlichkeitswirksamer Nutzung wird Widerspruch eingelegt; zu prüfen sind insbesondere polizei- und ordnungsrechtliche sowie grundrechtliche Aspekte, einschließlich Verwaltungsakt und den Voraussetzungen für die sofortige Vollziehung.

GrundlagenMeinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG)+5 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Tierische Kunst

Die Künstlerin A möchte im Rahmen einer Performance zwei Hundewelpen töten; das Veterinäramt München untersagt dies vorab per Bescheid unter Anordnung der sofortigen Vollziehung. Zu prüfen ist im verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutz das Verhältnis zwischen Kunstfreiheit und Tierschutz unter Berücksichtigung der einschlägigen einfach- und verfassungsrechtlichen Normen.

Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)Ermessen und VerhältnismäßigkeitVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+1 weitere
JA 20141. Staatsexamen

Viel Wind um Nichts?

Der Fall behandelt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Windkraftanlage im Außenbereich. Ein Nachbar, dessen geplante Anlage durch die Genehmigung wirtschaftlich beeinträchtigt wird, wehrt sich im Wege eines Eilverfahrens gegen die sofortige Vollziehung. Die klausurtypischen Problemstellungen umfassen insbesondere die Rechtmäßigkeit der Genehmigung, die Bindungswirkung des Vorbescheids sowie das Rechtsschutzbedürfnis im verwaltungsprozessualen Eilverfahren.

Dr. Jochen Kerkmann· JA 2014, 600· 300 Min
UmweltrechtVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Außenbereich (§ 35 BauGB)+3 weitere
JA 20142. Staatsexamen / Referendariat

Das Ultra-Verbot

Im Fall erhält ein Mitglied der Mainzer Ultras einen präventiven Platzverweis für das Gelände des Stadions und den Universitätscampus anlässlich eines Bundesligaspiels, nachdem es im Zusammenhang mit Ausschreitungen und Sachbeschädigungen mehrfach polizeilich auffällig geworden war. Gegen die sofort vollziehbare Verfügung legt der Betroffene Widerspruch ein und begehrt anwaltliche Hilfe sowie vorläufigen Rechtsschutz, um am Spiel teilnehmen zu dürfen.

Richard Yamato· JA 2014, 378· 60 Min
Polizeiliche StandardmaßnahmenVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+3 weitere
ZjS 20142. Staatsexamen / Referendariat

Aktenvortrag: Religionsfreiheit, Versammlungsrecht, Anspruch auf behördliches Einschreiten

Im vorliegenden Fall plant die rechtsradikale Bürgerbewegung P eine islamkritische Demonstration in unmittelbarer Nähe einer Moschee, bei der sogenannte Mohammed-Karikaturen gezeigt werden sollen. Die muslimische Gemeinde G sieht darin eine Verletzung ihrer Religionsfreiheit und fordert vom Polizeipräsidenten, das Zeigen der Karikaturen zu untersagen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Grundrechte auf Religionsfreiheit sowie Meinungs-, Versammlungs- und Kunstfreiheit. Zudem sind strafrechtliche Aspekte (§ 166 StGB) sowie das öffentliche Interesse an Sicherheit und Ordnung zu prüfen. Die Gemeinde G begehrt verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz gegen die Ablehnung ihres Antrags durch die Behörde.

Nils Schaks· ZJS 2014, 682
Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGO+5 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsfall: Die Gemeinschaftsunterkunft

In diesem Fall beantragt B bei der Stadt H eine Baugenehmigung, um sein Gebäude als Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in einem Gewerbegebiet zu nutzen. Das angrenzende Grundstück gehört N, der gegen die erteilte Genehmigung Widerspruch einlegt und nach dessen Ablehnung Klage erhebt. Zusätzlich begehrt N einstweiligen Rechtsschutz gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Baugenehmigung. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Verwaltungsprozessrechts, insbesondere zur Drittanfechtung, sowie bauplanungsrechtliche Vorgaben des Baugesetzbuches in Bezug auf die Zulässigkeit von Unterkünften für Asylbewerber im Gewerbegebiet.

Der Begriff der baulichen Anlage i.S.d. Bauordnungsrechts+7 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Konkurrenz bei Beamtenernennung

Der Sachverhalt betrifft die Konkurrenz mehrerer Bewerber bei der Ernennung zum Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamburg. Er beleuchtet Fehler im Auswahlverfahren, wie die angeblich rechtswidrige Erstellung einer Anlassbeurteilung durch die Justizsenatorin, Beeinflussung im Richterwahlausschuss und die Missachtung einstweiliger Rechtsschutzverfahren. Der Kläger wendet sich gegen die Ernennung eines Konkurrenten und fordert seine eigene Ernennung sowie die erneute Entscheidung unter Beachtung rechtlicher Vorgaben.

BeamtenrechtGleichheitsrecht (Art. 3 GG)Ermessen und Verhältnismäßigkeit+3 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Mahnende Besen kehren aus

Die Klausur behandelt die versammlungsrechtliche Zulässigkeit einer Mahnwache gegen eine Neonazi-Klientel in einem privaten Einkaufszentrum. Es werden verschiedene Aspekte wie Meinungsfreiheit, versammlungsrechtliche Verantwortlichkeit und vorläufiger Rechtsschutz diskutiert. Zudem steht die Frage im Raum, ob auf privatem Grund öffentliche Versammlungen stattfinden können und wie mit Gegendemonstrationen umzugehen ist.

Karoline Büchler, Nils Grosche· JURA 2014, 1163
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung+5 weitere
JA 20131. Staatsexamen

Keine Karten für Chaoten!

Im Mittelpunkt steht ein Fußballverein, dem von der Ordnungsbehörde untersagt wird, Eintrittskarten an den Gastverein abzugeben, um drohende gewalttätige Auseinandersetzungen sog. Problemfans zu verhindern. Der Verein hält die Untersagung für rechtswidrig und beantragt einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht. Es sind polizei- und verwaltungsprozessrechtliche Fragen mit Fokus auf Verhaltensstörer und Notstandspflichtigen sowie Grundrechte zu prüfen.

Dr. Roland Broemel· JA 2013, 604· 300 Min
GrundlagenErmessen und VerhältnismäßigkeitVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+4 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Ausreise unerwünscht

Ein deutscher Staatsangehöriger beantragt die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen eine Verfügung der Stadt, die ihm die Ausreise in den Iran zum Zwecke einer Teilnahme an einer Konferenz verweigert. Die Behörde befürchtet negative Auswirkungen auf das Ansehen Deutschlands sowie eine strafbare Holocaustleugnung. Der Fall thematisiert passrechtliche Eingriffsmaßnahmen, Ermessensfehler und Grundrechtsbezug.

Allgemeine GrundrechtslehrenAllgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+2 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Original Aktenvortrag: "Die Tätowierung – Pony 'Speedy' und die 'Rolling-Stones-Zunge'

Die Stadt Düsseldorf untersagt einem Antragsteller, sein Pony mit einem 'Rolling Stones'-Zungenmotiv tätowieren zu lassen, und ordnet die sofortige Vollziehung dieser Verfügung an. Der Antragsteller begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen die Verfügung, wobei unter anderem Tierschutzrecht (§§ 1, 5, 6 TierSchG), die Zustellung sowie ein möglicher Eingriff in die Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG und die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme zu prüfen sind.

Dr. Claudia Ridder· JA 2012, 936· 60 Min
Ermessen und VerhältnismäßigkeitVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Materielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – Einführung+3 weitere
JURA 2012Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Vorläufiger Rechtsschutz einer öffentlich-rechtlichen Stiftung gegen die Umbenennung einer Straße

Im Mittelpunkt der Examensklausur steht eine öffentlich-rechtliche Stiftung, die sich im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Umbenennung einer Straße wendet. Die Fallbearbeitung prüft verwaltungsrechtliche Problemstellungen mit Bezügen zum Kommunal- und Straßenrecht.

Gerrit Hellmuth Stumpf· JURA 2012, 543
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+2 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Übungsklausur ÖR Nomen est omen

Die Klausur thematisiert schwerpunktmäßig den vorläufigen Rechtsschutz im Verwaltungsgerichtsprozess, insbesondere in Bezug auf das Sonderproblem des faktischen Vollzugs. Im zweiten Teil werden die Studierenden zur eigenständigen Argumentation im Bereich des NÄG aufgefordert, unter Einbeziehung eines zivilrechtlichen Bezugs zu § 1618 S. 4 BGB.

Robert Horn· JURA 2012, 64
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+2 weitere
JA 20112. Staatsexamen / Referendariat

Hamburger Nächte

Die Klausur behandelt die Abgrenzung zwischen Gemeingebrauch und Sondernutzung im Straßenrecht anhand einer Untersagungsverfügung des Bezirksamts Hamburg-Mitte gegen das Aufstellen von Reisemobilen zur gewerblichen Nutzung. Der Antragsteller begehrt im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs und argumentiert unter anderem mit seiner allgemeinen Handlungsfreiheit sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Thematisiert werden zudem formelle und materielle Aspekte der Verfügung sowie relevante Normen des Hamburger Wegegesetzes und des Verwaltungsverfahrensrechts.

Andreas Kerst· JA 2011, 935· 300 Min
StraßenrechtErmessen und VerhältnismäßigkeitAllgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)+4 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Die mobile Werbeanlage

Die Klausur behandelt einen Streit zwischen einem Antiquitätenhändler und der Stadt Arnsberg über die Einstufung eines abgestellten, beschrifteten Pkw-Anhängers als ortsfeste Werbeanlage. Der Händler wendet sich gegen die bauordnungsrechtliche Verfügung, die die Entfernung des Anhängers und ein Abstellenverbot anordnet, und stellt Fragen nach der Rechtslage und möglichen Änderungen durch tägliche Nutzung. Thematisch liegt der Schwerpunkt auf Bauordnungsrecht NRW, Verwaltungsakt und gerichtlichem Rechtsschutz.

Günter Proppe· JA 2011, 860· 60 Min
Materielles BauordnungsrechtDie Merkmale des VerwaltungsaktsVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+4 weitere
JA 20111. Staatsexamen

Zum Verwechseln ähnlich

Der Fall behandelt eine Gewerbeuntersagung wegen angeblicher Unzuverlässigkeit der Antragstellerin im Zusammenhang mit dem Versand irreführender Angebote zur Eintragung in ein Verzeichnis für Neugründungen. Im Mittelpunkt steht der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen die sofort vollziehbare Untersagungsverfügung nach § 35 GewO und die Frage, ob das Vorgehen der Antragstellerin eine Unzuverlässigkeit im Sinne der Gewerbeordnung darstellt.

Dr. Christine Gömöry· JA 2011, 698· 300 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Gewerberecht+2 weitere
JA 2010Fortgeschrittene

Der abgestellte Pkw

Die Klausur behandelt einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen eine sofort vollziehbare Verfügung zur Entfernung eines zum Verkauf abgestellten Pkw von einem öffentlichen Parkstreifen. Thematisiert werden die Voraussetzungen und die Rechtmäßigkeit von straßenrechtlichen Eingriffen sowie der Sondernutzungsbegriff im Straßenrecht NRW.

Günter Proppe· JA 2010, 818· 60 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)StraßenrechtVerwaltungsvollstreckung+3 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Aus Nr. 23 wird Nr. 29 – oder vorläufig doch nicht?

In diesem Examensfall begehrt A vorläufigen Rechtsschutz gegen die Umnummerierung seines Grundstücks durch die Landeshauptstadt München. Zu prüfen sind insbesondere die Zulässigkeit und Begründetheit verwaltungsgerichtlicher Eilrechtsschutzanträge (insb. nach § 80 Abs. 5 VwGO) sowie Ansprüche auf Rückgängigmachung bereits geschaffener faktischer Vollziehung. Die Klausur behandelt sowohl den Fall des sofortigen Vollzugs als auch eine Abwandlung ohne Sofortvollzug.

Sebastian Unger· JURA 2010, 939
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Die Merkmale des VerwaltungsaktsEröffnung des Verwaltungsrechtswegs+5 weitere
JURA 2010Fortgeschrittene

Übungsklausur ÖR Brand im Pharmalabor – Wohnungseinweisung in Gefahrensituationen

Im Pharmalabor kommt es zu einer Explosion mit krebserregenden Gasen. Die Polizei weist fünf Zivilisten zur Unterbringung in die Villa des Eigentümers A ein. A wehrt sich vor dem Verwaltungsgericht mittels Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen diese polizeiliche Maßnahme und argumentiert u.a. fehlende persönliche Verursachung und alternative Unterbringungsmöglichkeiten. Zu prüfen ist, ob der Antrag Erfolg hat.

Grundlagen Polizeiliche GeneralklauselVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+3 weitere
JA 2009Fortgeschrittene

Mahnwache in Görlitz

Im Fall geht es um das Verbot einer für den 15.06.2008 angemeldeten Mahnwache vor dem Privathaus einer Staatsanwältin in Görlitz. Die Stadt verbietet die Mahnwache mit Sofortvollzug unter Hinweis auf den Schutz der Privatsphäre, während der Antragsteller sich auf die Versammlungsfreiheit beruft. Gegenstand ist ein verwaltungsgerichtliches Eilrechtsschutzverfahren.

Klaus Weber· JA 2009, 639· 300 Min
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung+2 weitere
JA 2009Fortgeschrittene

Waltraud Wunder wundert sich

Die Stadt Chemnitz untersagt Waltraud Wunder das Kartenlegen und Hellsehen als angebliches Gewerbe aufgrund von Unzuverlässigkeit sowie strafrechtlichen Vorstrafen und ordnet die sofortige Vollziehung mitsamt Zwangsgeldandrohung an. Waltraud Wunder wendet sich mit einem Eilantrag (Aussetzung der sofortigen Vollziehung) an die Widerspruchsbehörde, bestreitet die Einstufung als Gewerbe und argumentiert, ihre Tätigkeit sei beruflicher Natur und keine Gewerbeausübung im Sinne der Gewerbeordnung.

Klaus Weber· JA 2009, 457
GewerberechtVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+2 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: „Amsel, Drossel, Fink und Star …“

In diesem Fall erhebt ein anerkannter Naturschutzverein aus Baden-Württemberg sowie ein anerkannter Naturschutzverein aus Bayern Einwände und beantragt gerichtlichen Eilrechtsschutz gegen einen Planfeststellungsbeschluss zur Nutzung eines bayerischen Naturschutzgebiets als Kompensationsfläche für die Errichtung eines Industriegebiets in Baden-Württemberg. Im Mittelpunkt stehen naturschutzrechtliche Fragen zur Zulässigkeit von Kompensationsmaßnahmen in einem besonders geschützten Gebiet, Probleme des Länderübergreifenden Verwaltungshandelns sowie die Vereinbarkeit mit europarechtlichen Regelungen (Vogelschutz- und FFH-Richtlinie). Prozessuale Schwerpunkte betreffen die Antragsbefugnis der beteiligten Naturschutzvereine sowie die Voraussetzungen für einstweiligen Rechtsschutz. Zudem wird die Rechtmäßigkeit beider Planfeststellungsbeschlüsse in formeller und materieller Hinsicht beanstandet.

Entscheidung durch GerichtsbescheidBeschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGOVorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)+5 weitere
JA 20091. Staatsexamen

Plauener Nebenbestimmungen

Die Klausur behandelt die verwaltungsrechtlichen Anforderungen an Nebenbestimmungen (Bedingungen/Auflagen) zu einem begünstigenden Verwaltungsakt am Beispiel einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis zur Außenbewirtschaftung. Schwerpunkte sind die Bestimmtheit des Verwaltungsakts, die Zulässigkeit und Bindungswirkung von Zwangsgeldandrohung und -festsetzung sowie prozessuale Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes gemäß § 80 Abs. 5 VwGO.

Klaus Weber· JA 2009, 215· 300 Min
Nebenbestimmungen zu VerwaltungsaktenVerwaltungsvollstreckungVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+5 weitere
JURA 2009Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Nichtraucherschutz in Berliner Kiezkneipen

Die Klausur behandelt das Nichtraucherschutzrecht in Berliner Kiezkneipen mit Bezug auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30.07.2008. Zu prüfen ist insbesondere der einstweilige Rechtsschutz sowie ein Problem im Zusammenhang mit Art. 100 Abs. 1 GG. Der Fall fordert die Übertragung verfassungsrechtlicher Erkenntnisse auf eine verwaltungsrechtliche Fallgestaltung.

Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+4 weitere
JA 2008Fortgeschrittene

Missliebige Fußgängerzone

Die Klausur behandelt einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die Einrichtung einer Fußgängerzone in Münster. Im Mittelpunkt steht die Prüfung nach § 80 VwGO (Vorläufiger Rechtsschutz), insbesondere hinsichtlich Verkehrsregelungen, Erstreckung der aufschiebenden Wirkung auf Dritte und Folgenbeseitigungsanspruch sowie die Verbindung von Straßenrecht und Straßenverkehrsrecht.

Timo Hartman· JA 2008, 884· 300 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Straßenrecht+4 weitere
JA 2008Fortgeschrittene

Die geplante Schrottzerkleinerungsanlage

Die Klausur behandelt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Schrottzerkleinerungsanlage und verschiedene anwaltliche Handlungen im Nachbaranfechtungsprozess. Schwerpunkte liegen auf der belastenden Nebenbestimmung (Einhausung), Zulässigkeit und Erfolgsaussichten von Klagen der Beteiligten sowie dem Antrag auf den Sofortvollzug der Genehmigung.

Felix Koehl· JA 2008, 804· 300 Min
Die BaugenehmigungZulässigkeit der AnfechtungsklageVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+2 weitere
JA 20081. Staatsexamen

Nebenwirkungen der Niederlassungsfreiheit für Apotheker

Die Klausur thematisiert den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz nach §§ 80a III 2, 80 V VwGO gegen die Genehmigung einer Apothekenbetriebserlaubnis für eine niederländische Kapitalgesellschaft. Im Zentrum steht die Frage der Antragsbefugnis verschiedener Beteiligter, die europarechtliche Niederlassungsfreiheit (Art. 43, 48 EG) und die Vorlagepflicht an den EuGH bezüglich des Fremdbesitzverbots im deutschen Apothekengesetz.

Dr. Birgit Schmidt am Busch· JA 2008, 715· 300 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Europäische Integration+3 weitere
JA 2008Fortgeschrittene

Gaststättenerlaubnis unter Auflagen

In dem Fall verlangt ein Betreiber einer Diskothek rechtliche Beratung, nachdem ihm eine Gaststättenerlaubnis unter Auflagen (Beschäftigungs- und Betretungsverbot für bestimmte Personen) erteilt wurde und darüber hinaus ein Widerruf der Erlaubnis droht. Der Fall thematisiert die Voraussetzungen und Rechtmäßigkeit von Nebenbestimmungen zur Gaststättenerlaubnis, die Möglichkeiten vorläufigen Rechtsschutzes sowie das richtige prozessuale Vorgehen.

Dr. Claudius Berger· JA 2008, 375· 300 Min
GaststättenrechtNebenbestimmungen zu VerwaltungsaktenVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+4 weitere
JA 20071. Staatsexamen

Karikaturenstreit

In der Stadt F sorgt ein Künstler mit einer provokanten Karikatur für erhebliche Proteste der muslimischen Bevölkerung. Die Behörde untersagt das öffentliche Zeigen des Kunstwerks und setzt ein Zwangsgeld fest. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten des Widerspruchs gegen die Zwangsgeldfestsetzung sowie die Rechtsfehlerfreiheit einer gerichtlichen Entscheidung zum Sofortvollzug, unter Berücksichtigung grundrechtlicher und ordnungsrechtlicher Aspekte.

Parhisi, Staufer· JA 2007, 707· 300 Min
Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Grundlagen +2 weitere
JA 2007Fortgeschrittene

Leipziger Ersatzvornahme

In dem Fall 'Leipziger Ersatzvornahme' geht es um die Rechtmäßigkeit eines Kostenbescheids nach einer Abschleppmaßnahme wegen verkehrswidrigen Parkens. Gegenstand ist die Prüfung eines Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Kostenforderung, insbesondere mit Blick auf die Voraussetzungen einer Ersatzvornahme, die rechtlichen Anforderungen an die Adressatenstellung des Halters sowie die Rolle von Hilfspolizeibeamten.

Klaus Weber· JA 2007, 627· 300 Min
VerwaltungsvollstreckungVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+3 weitere
JA 2007Fortgeschrittene

Der renitente Waffensammler

Im Fall 'Der renitente Waffensammler' bittet ein Mandant um anwaltlichen Rat bezüglich eines Waffenbesitzverbots samt Sicherstellung seiner erlaubnisfreien Waffen durch die Polizei sowie der Anwendung unmittelbaren Zwangs. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs gegen den Bescheid, die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen, die Prozessarten (Feststellungsklage/Fortsetzungsfeststellungsklage) und die Voraussetzungen für die Anwendung unmittelbaren Zwangs.

Prof. Dr. Herbert Limpens· JA 2007, 135· 60 Min
WaffenrechtVerwaltungsvollstreckungZulässigkeit der Feststellungsklage+4 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

Der Türsteher vom 'Blue Star'

Die Klausur thematisiert die Ordnungsverfügung der Stadt Hamm, mit der dem Betreiber einer Bar untersagt wird, eine wegen Vorstrafen als unzuverlässig angesehene Person als Türsteher zu beschäftigen. Schwerpunkte sind die sofortige Vollziehbarkeit des Beschäftigungsverbots, die Zulässigkeit und Erfolgsaussichten des Widerspruchs sowie des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO, insbesondere vor dem Hintergrund des Gaststättenrechts und der Resozialisierung.

Günter Proppe· JA 2006, 377· 300 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Gaststättenrecht+3 weitere
JA 20061. Staatsexamen

Der Verwaltungskostenbeitrag

Die Klausur thematisiert die Einführung eines Verwaltungskostenbeitrags an Hochschulen im Bundesland L und prüft die Rechtmäßigkeit dieser nichtsteuerlichen Abgabe. Im Mittelpunkt stehen die verwaltungsrechtlichen und verfassungsrechtlichen Probleme rund um die Erhebung von Gebühren, insbesondere die Gesetzgebungskompetenz, Grundrechtsfragen und der gerichtliche Rechtsschutz der Betroffenen. Zwei Studierende wehren sich auf unterschiedlichen Wegen gegen den Beitrag und ersuchen rechtliche Beratung.

Dr. Urs Kramer· JA 2006, 197· 300 Min
Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtDie SatzungStrukturprinzip Rechtsstaat+5 weitere
JA 2005Fortgeschrittene

Ärger im Revierpark

Die Klausur behandelt die Anwaltsberatung im Zusammenhang mit einem Hausverbot für einen öffentlichen Park, das von der Stadt Gelsenkirchen wegen eines Vorfalls verhängt wurde. Thematisiert werden die Möglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzes sowie die rechtlichen Voraussetzungen und die Angemessenheit von Sanktionen der Verwaltung. Die Mandantin begehrt die Prüfung ihrer rechtlichen Möglichkeiten, insbesondere gegen das Aufenthaltsverbot vorzugehen.

Proppe· JA 2005, 644
Die Merkmale des VerwaltungsaktsErmessen und VerhältnismäßigkeitVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+5 weitere
JA 2005Fortgeschrittene

Die Waffenbörse

Die Klausur befasst sich mit der waffenrechtlichen Ausnahmegenehmigung für einen Händler zum Vertrieb von Waffen auf einer jährlich stattfindenden Waffenbörse. Das Polizeipräsidium Köln verweigert entgegen bisheriger Praxis die Genehmigung, sodass anwaltliche Beratung und die Prüfung verwaltungsrechtlicher sowie waffenrechtlicher Schritte erforderlich werden. Die Prüfung umfasst insbesondere die Bescheidlage, die Selbstbindung der Behörde, das Verfahren und die Möglichkeit einstweiliger Anordnungen.

Dr. Claudius Berger· JA 2005, 377· 300 Min
WaffenrechtErmessen und VerhältnismäßigkeitVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+5 weitere
JA 2005Fortgeschrittene

Pfusch im 'Großen Öffentlichen': eine kleine Fehlerfolgenlehre

Ein Student wird wegen wiederholten Verstoßes gegen die Prüfungsordnung einer hessischen Universität von einer Übung ausgeschlossen. Die Klausur fragt, ob ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen den Ausschluss Aussicht auf Erfolg hat. Der Sachverhalt behandelt die Fehlerfolgenlehre im Prüfungsrecht und setzt Kenntnisse im Verwaltungsrecht voraus.

Dr. Sebastian Heselhaus, Weiss· JA 2005, 122· 180 Min
Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+4 weitere
JA 20051. Staatsexamen

Ärger mit dem Einvernehmen

Die Klausur thematisiert die Rechtmäßigkeit eines durch die Bauaufsichtsbehörde ersetzten Einvernehmens nach § 36 BauGB sowie Fragen zur Zulässigkeit und Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens im Außenbereich und im Lichte eines zukünftigen Bebauungsplans. Zusätzlich werden Probleme des einstweiligen Rechtsschutzes behandelt, insbesondere die aufschiebende Wirkung eines gemeindlichen Widerspruchs gegen eine erteilte Baugenehmigung.

Markus Sikora· JA 2005, 40· 300 Min
Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Außenbereich (§ 35 BauGB)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+3 weitere
Verwandte Themen in Verwaltungsprozess-Recht

Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO) in der Jurafuchs-Lernapp

In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.

Jurafuchs-Lernapp öffnen