Klausuren
2 KlausurenGefährliche Reinlichkeit
Die Klausur behandelt die durch eine kommunale Verordnung übertragene Straßenreinigungspflicht für Anlieger, speziell für den Kläger U, der sich weigert, die Reinigung auszuführen. Prüfen sind die Erfolgsaussichten seiner Anfechtungsklage gegen einen entsprechenden Bescheid, die Rechtmäßigkeit der Verordnung, die Beteiligung und Ladung im Gemeinderat sowie Fragen zu unbilligen Härten und Gleichbehandlung. Außerdem analysiert der Fall die Statthaftigkeit und Begründetheit eines Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz gegen drohende Bußgeldmaßnahmen.
Windige Angelegenheiten
Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten der verwaltungsgerichtlichen Klage eines Unternehmens, das eine geringere Fördersumme zur Installation einer Solaranlage erhalten hat als beantragt. Im Fokus stehen die Rechtmäßigkeit von Nebenbestimmungen, Selbstbindung der Verwaltung, sowie die Thematik der reformatio in peius im Widerspruchsverfahren. Außerdem wird ein Verbot der Ausfuhr von Düngemittel nach Nordkorea behördlich ausgesprochen.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Martin Heidebach prüfen besonders häufig Ermessen und Verhältnismäßigkeit (2×), Die Merkmale des Verwaltungsakts (1×), Kommunale Satzungen (1×), Nebenbestimmungen zu Verwaltungsakten (1×) und Zulässigkeit der Anfechtungsklage (1×).