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Nele Achten

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Klausuren

JURA 2019Fortgeschrittene

Protestcampen verboten!

A plant als Leiter ein Protestcamp im Hamburger Stadtpark während des G20-Gipfels, das von der Versammlungsbehörde verboten wird. Er erhebt Widerspruch und stellt einen Eilrechtsschutzantrag beim Verwaltungsgericht, wobei insbesondere der Schutzbereich von Art. 8 GG, die rechtliche Einordnung von Protestcamps und das Verhältnis zum besonderen Ordnungsrecht zu prüfen sind.

Kristin Pfeffer, Nele Achten· JURA 2019, 1099
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung+5 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Nele Achten prüfen besonders häufig Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung (1×), Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG) (1×) und Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO) (1×).