Roland Broemel (*1980) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer an der Universität Hamburg. Seine akademische Laufbahn ist durch seine Tätigkeit in Forschung und Lehre geprägt. Broemel gehört zu den Hochschulprofessoren der Universität und ist im Bereich der Rechtswissenschaft aktiv. Seine Arbeit trägt zur wissenschaftlichen Entwicklung des juristischen Fachs in Deutschland bei.
Klausuren
6 KlausurenOrdnungsrechtliches Verbot von Wahlplakaten
Der Fall behandelt die rechtliche Bewertung einer ordnungsrechtlichen Verfügung gegen eine Partei, die strafbare, fremdenfeindliche Wahlplakate im öffentlichen Raum angebracht hat. Gegen die Verfügung zur Entfernung und das Verbot öffentlichkeitswirksamer Nutzung wird Widerspruch eingelegt; zu prüfen sind insbesondere polizei- und ordnungsrechtliche sowie grundrechtliche Aspekte, einschließlich Verwaltungsakt und den Voraussetzungen für die sofortige Vollziehung.
Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einer prostitutiven Einrichtung im allgemeinen Wohngebiet
Die Klausur thematisiert die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einer prostitutiven Einrichtung im allgemeinen Wohngebiet innerhalb Berlins. Die Antragstellerin möchte die Nutzung einer Wohnung für Prostitutionszwecke genehmigen lassen, während das Bezirksamt die Nutzung unterbinden möchte. Es wird die baurechtliche Einordnung und die Genehmigungsfähigkeit nach dem BauGB (insbesondere § 34 BauGB mangels Bebauungsplan) geprüft.
Marktplatzvergabe bei knapper Kapazität
Die Übungsklausur thematisiert die Vergabe von Marktplatzstandplätzen bei knapper Kapazität am Hamburger Dom. Im Fokus stehen Fragen des Gewerberechts, der Marktzulassung, das Auswahlverfahren und die Befangenheit im Verwaltungsverfahren sowie der einstweilige Rechtsschutz. Der Sachverhalt orientiert sich an einer Entscheidung des VG Bremen und behandelt die Ablehnung des Antragsstellers, Verfahrensmängel und mögliche Rechtsverletzungen.
Blockadetraining und szenische Wegtrageübung als Versammlung
Die Klägerin wendet sich gegen versammlungsrechtliche Auflagen, die im Zusammenhang mit einer geplanten Versammlung zur Demonstrationsvorbereitung (Blockadetraining und szenische Wegtrageübung) ergangen sind. Im Mittelpunkt stehen die Frage, ob die Veranstaltung als Versammlung im Sinne des Versammlungsrechts einzustufen ist, die Zulässigkeit von Auflagen und die Polizeifestigkeit der Versammlung. Es werden zudem die Anforderungen an versammlungsrechtliche Maßnahmen und der Störerbegriff behandelt.
Konkurrenz bei Beamtenernennung
Der Sachverhalt betrifft die Konkurrenz mehrerer Bewerber bei der Ernennung zum Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamburg. Er beleuchtet Fehler im Auswahlverfahren, wie die angeblich rechtswidrige Erstellung einer Anlassbeurteilung durch die Justizsenatorin, Beeinflussung im Richterwahlausschuss und die Missachtung einstweiliger Rechtsschutzverfahren. Der Kläger wendet sich gegen die Ernennung eines Konkurrenten und fordert seine eigene Ernennung sowie die erneute Entscheidung unter Beachtung rechtlicher Vorgaben.
Keine Karten für Chaoten!
Im Mittelpunkt steht ein Fußballverein, dem von der Ordnungsbehörde untersagt wird, Eintrittskarten an den Gastverein abzugeben, um drohende gewalttätige Auseinandersetzungen sog. Problemfans zu verhindern. Der Verein hält die Untersagung für rechtswidrig und beantragt einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht. Es sind polizei- und verwaltungsprozessrechtliche Fragen mit Fokus auf Verhaltensstörer und Notstandspflichtigen sowie Grundrechte zu prüfen.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Dr. Roland Broemel prüfen besonders häufig Ermessen und Verhältnismäßigkeit (3×), Grundlagen (2×), Beamtenrecht (1×), Gewerberecht (1×), Gleichheitsrecht (Art. 3 GG) (1×), Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG) (1×), Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) (1×) und Polizeifestigkeit der Versammlung (1×).