Blockadetraining und szenische Wegtrageübung als Versammlung
JA 2014, 529 · Öffentliches Recht für Fortgeschrittene
Von Jun.-Prof. Dr. Roland Broemel, Prof. Dr. Arne-Patrik Heinze
Die Klägerin wendet sich gegen versammlungsrechtliche Auflagen, die im Zusammenhang mit einer geplanten Versammlung zur Demonstrationsvorbereitung (Blockadetraining und szenische Wegtrageübung) ergangen sind. Im Mittelpunkt stehen die Frage, ob die Veranstaltung als Versammlung im Sinne des Versammlungsrechts einzustufen ist, die Zulässigkeit von Auflagen und die Polizeifestigkeit der Versammlung. Es werden zudem die Anforderungen an versammlungsrechtliche Maßnahmen und der Störerbegriff behandelt.
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- Polizeifestigkeit der Versammlung„Einkesseln“ einer (anfänglich) friedlichen Versammlung
- Polizeifestigkeit der VersammlungGefahr durch Gegendemonstration – versammlungsspezifisch?
- Polizeifestigkeit der VersammlungPolizeifestigkeit bei Vorfeldmaßnahmen?
- Polizeifestigkeit der VersammlungPolizeifestigkeit einer von Anfang an unfriedlichen Versammlung (BVerwG)
- Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Versammlungsteilnehmer mit Helmen, Schutzkleidung und Vermummung
Weitere Klausuren zu Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)
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