Rechtsradikale Demonstration unter versammlungsrechtlichen Auflagen
JURA 2016, 802 · Öffentliches Recht für Fortgeschrittene
Von Marco Penz

Im Sachverhalt meldet eine rechtsextremistische Vereinigung eine Demonstration unter dem Motto "Arm trotz Arbeit – Kapitalismus zerschlagen!" an. Die Behörde erlässt mehrere Versammlungsauflagen, darunter das Verbot bestimmter rechtsextremer Fahnen und das Fotografierverbot von Gegendemonstranten, und ordnet die sofortige Vollziehung an. Der Kläger wendet sich im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Auflagen; zu prüfen ist insbesondere die Rechtmäßigkeit der versammlungsrechtlichen Maßnahmen, die Grundrechtsabwägung und die Voraussetzungen des Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO.
Schwerpunkte
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- Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Rechtsschutzbedürfnis bei offensichtlicher Unzulässigkeit der Hauptsache (§§ 80, 80a VwGO)
- Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Erhebung der Anfechtungsklage im Eilverfahren – Zeitpunkt und rechtliche Folgen
- Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Vorheriger Antrag bei der Behörde als Zulässigkeitsvoraussetzung (§ 80 Abs. 6 S. 1 VwGO)
- Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Rechtsschutzbedürfnis als Zulässigkeitsvoraussetzung
- Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Beteiligten- und Prozessfähigkeit im einstweiligen Rechtsschutz
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