Bekanntgabe und Wirksamkeit von Verwaltungsakten
Die Bekanntgabe (§ 41 VwVfG) ist Wirksamkeitsvoraussetzung für Verwaltungsakte (§ 43 I VwVfG). Streitstände ergeben sich u.a. zur Bekanntgabe durch unzuständige Behörden, zum Bekanntgabewillen oder bei fehlender Kenntnisnahme des Adressaten. Weitere Klassiker: Bekanntgabe gegenüber juristischen Personen und Sonderkonstellationen (z.B. Verstorbene, Minderjährige), gesetzliche Bekanntgabefiktion (§ 41 II VwVfG), förmliche Zustellung (§§ 3–7 VwZG).
Klausuren zum Thema
„Genehmigungsfiktion trotz Veränderungssperre“
Die Klausur behandelt einen Fall des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 80 V VwGO im Zusammenhang mit der Rücknahme einer fiktiven Baugenehmigung für ein Wohnhausvorhaben. Im Mittelpunkt stehen die Auswirkungen einer Veränderungssperre, Organzuständigkeiten kommunaler Gremien sowie Fragen des elektronischen Rechtsverkehrs. Zudem werden das Verhältnis zwischen privatem Bauinteresse und öffentlicher Bauleitplanung sowie Anhörungspflichten thematisiert.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht – Der Automatenkiosk
Die Klausur behandelt eine öffentlich-rechtliche Problemstellung rund um den Betrieb eines Automatenkiosks im Verwaltungsrecht. Schwerpunkt sind die Prüfung der Voraussetzungen, Wirksamkeit und Rechtsfolgen von Verwaltungsakten sowie die Darstellung im urteilsmäßigen Stil. Es werden grundsätzliche Kenntnisse des Allgemeinen Verwaltungsrechts und methodische Fähigkeiten vorausgesetzt.
* "Stifte, die den Schulfrieden gefährden?
Acht Vorfälle an einer Grundschule mit beliebten Stiften führen zu einem Verbot durch die Schulleiterin, kommuniziert per E-Mail. Ein betroffenes Kind fragt nach rechtlichen Möglichkeiten, die Stifte weiterhin mit zur Schule bringen zu dürfen. Die Klausur prüft landesspezifisches Schulrecht, Verwaltungsakt, Ermächtigungsgrundlagen, Rechtsschutz und verwaltungsverfahrensrechtliche Aspekte.
Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Allgemeines Verwaltungsrecht – Die verwirrende E‑Mail
Die Klausur behandelt zentrale Grundlagen des allgemeinen Verwaltungsrechts mit Fokus auf den Verwaltungsakt und dessen Bekanntgabe. Anhand eines E-Mail-Falls werden die Rechtmäßigkeit und Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Verwaltungsakts analysiert sowie typische Anfängerprobleme zur Form und zum Ermessen erarbeitet.
Schwerpunktbereichsklausur Nationales Medienrecht: Rundfunkbeitragsbescheid – Nein Danke!
A betreibt ein Restaurant in NRW und wehrt sich gegen einen Rundfunkbeitragsbescheid des WDR, indem sie u. a. die Wirksamkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags und das Vorliegen eines beitragsbegründenden Vorteils bestreitet. Im Zentrum steht eine Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht gegen den Bescheid, wobei A unter anderem argumentiert, der Auftrag zur Ausgewogenheit und Vielfalt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks werde nicht erfüllt. Die Fallbearbeitung betrifft insbesondere die Prüfung der Ermächtigungsgrundlage für den Rundfunkbeitrag, das Beitragsverständnis sowie die Grenzen der gerichtlichen Kontrolle des Rundfunkauftrags. Zudem steht die Frage im Raum, ob und inwieweit eine parteiische Berichterstattung Auswirkungen auf die Beitragspflicht hat.
„Ärztin mit Leiden“
Die Klausur behandelt die Aufhebung einer ärztlichen Approbation wegen psychischer Krankheit und eines schwerwiegenden Vorfalls. Thematisiert werden unbestimmte Rechtsbegriffe, Ermessensspielräume der Behörde und der Umgang mit Gutachten sowie die möglichen rechtlichen Folgen für die Ärztin. Studierende sollen die Rechtmäßigkeit des Aufhebungsbescheids umfassend prüfen.
ÖR-Fortgeschrittenenhausarbeit zum Verwaltungsrecht
Die A-GmbH schließt mit dem Wohnungseigentümer E einen auf zehn Jahre befristeten Mietvertrag über eine 70 m² große Drei-Zimmer-Wohnung mit vier Schlafplätzen, Küche und Bad. Die Wohnung wurde zuvor zehn Jahre lang an ein Ehepaar vermietet. Das Mehrfamilienhaus, welches als Wohngebäude genehmigt ist, umfasst sechs Wohnungen und befindet sich im unbeplanten Innenbereich der Stadt Augsburg. In der unmittelbaren Umgebung befinden sich Wohngebäude, ein Restaurant, eine Arztpraxis und ein Lebensmittel-Discounter mit einer Verkaufsfläche von 797, 9 m², der überwiegend von Anwohnern für die Deckung des täglichen Bedarfs und zur Versorgung des Gebiets genutzt wird. Die Nachbarn wurden durch die A-GmbH ordnungsgemäß beteiligt. Nach Zustimmung des E reicht die A-GmbH am 1. 4. 2025 beim Bauamt der Stadt Augsburg schriftlich einen ordnungsgemäßen Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung für die geplante Kurzzeitvermietung ein. Der Leiter des Bauamts teilt A am 7. 4. 2025 telefonisch mit, dass seine Abteilung seit zwei Jahren mit hohen Krankenständen und vielen Anträgen belastet sei und daher eine Entscheidung erst in mehreren Monaten getroffen werden könne. Ihm sei jedoch zu Ohren gekommen, dass die Stadt Augsburg an einer Zweckentfremdungssatzung von Wohnraum (ZwEWS) arbeite, welche möglicherweise die Kurzzeitvermietung verhindern könne.
ÖR-Fortgeschrittenenklausur zur Aufhebung von Verwaltungsakten
Die Klausur behandelt die Rücknahme und den Widerruf von Verwaltungsakten im Kontext von Corona-Hilfen für Profisportvereine. Zentral sind der Vorbehalt des Widerrufs bei Bewilligungsbescheiden, die Schlussabrechnung und die Berücksichtigung von anderweitigen staatlichen Hilfen, insbesondere im Hinblick auf Überkompensation und die Voraussetzungen der Förderrichtlinie.
* "Das Schweigen des Landratsamts – Fiktion trifft auf gemeindliche Verweigerung
In dieser Examenskursklausur aus dem Baurecht steht ein Antrag auf Baugenehmigung im unbeplanten Innenbereich im Mittelpunkt. Es geht um die Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens, den Eintritt der Genehmigungsfiktion bei behördlichem Schweigen und die Erfolgsaussichten einer Klage der Gemeinde gegen die Fiktionsbescheinigung. Zugleich werden kommunalrechtliche Aspekte der Gemeinderatsladung beleuchtet.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht – Aufhebung eines teilrechtswidrigen Subventionsbescheids
Die Klausur behandelt die Voraussetzungen und Grenzen der Rücknahme eines teilrechtswidrigen Subventionsbescheids im Verwaltungsrecht. Geprüft wird insbesondere die verwaltungsverfahrensrechtliche Einordnung, die materielle Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts sowie einschlägige Folgefragen. Die Bearbeitung erfordert vertiefte Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht und Grundrechtslehren.
* "Fortgesetzte Frustration auf der Fußball-Fanmeile
Die Klausur behandelt vielfältige Fragen aus dem allgemeinen Verwaltungsrecht und dem Verwaltungsprozessrecht rund um eine Fanmeile zur Fußball-Europameisterschaft in Passau. Thematisiert werden insbesondere die Voraussetzungen und Abgrenzung der straßenrechtlichen Sondernutzung sowie verschiedene verwaltungsprozessuale Aspekte wie Feststellungs- und Anfechtungsklage, Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten und einstweiliger Rechtsschutz. Landesrechtliche Vorschriften (BayStrWG) bilden die Grundlage des Sachverhalts.
„Der gefährliche Hund“
Die Kellnerin K erwirbt während der COVID-19-Pandemie in Osnabrück die Labrador-Hündin Tessa. Nach einem Beißvorfall mit einem anderen Hund stuft die Stadt Tessa als gefährlich gemäß § 7 NHundG ein. K klagt erfolglos gegen den feststellenden Bescheid, da die entsprechenden Verfahrensvorschriften und materiellen Voraussetzungen des niedersächsischen Hundegesetzes streitig sind.
Frühlingsmarkt mit oder ohne Sicherheitskonzept?
Die Klausur behandelt die isolierte Anfechtbarkeit einer Nebenbestimmung (Sicherheitskonzept) zur grünanlagenrechtlichen Genehmigung für einen Frühlingsmarkt in Berlin. Schwerpunkt sind materiell-rechtliche Probleme des allgemeinen Verwaltungsrechts sowie der Umgang mit einseitiger Erledigungserklärung. Die Bearbeitung verlangt außerdem eine Auseinandersetzung mit der Teilbarkeit und Rechtsgrundlage von Nebenbestimmungen.
„Haus der Musik“
L errichtet im unbeplanten Außenbereich von Heidelberg ohne Baugenehmigung das sogenannte 'Haus der Musik' und vermietet es an einen Musikverein, der dort probt und gelegentlich kleine Auftritte veranstaltet. Nach Entdeckung und ausführlicher Begründung für einen Abriss erlässt die Baubehörde eine Abrissverfügung samt Anordnung der sofortigen Vollziehung. L stellt einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen den Abriss und erhebt Widerspruch gegen die Verfügung. Die Klausur prüft die Erfolgsaussichten des Antrags.
Sollte die Einbürgerung am Handschlag scheitern?
Der Fall behandelt die Versagung einer Einbürgerung auf Grund der Weigerung eines muslimischen Antragstellers, Frauen aus religiösen Gründen die Hand zu geben. Schwerpunkt ist die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs der 'Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse' (§ 10 I StAG) sowie die Frage, ob die Verweigerung des Handschlags ein legitimer Ablehnungsgrund ist. Zudem werden formelle Fragen des Widerspruchsverfahrens und der Klageerhebung angesprochen.
Tierliebe – bedingungslos oder mit Auflage?
Ein gemeinnütziger Verein begehrt für einen Infostand auf dem Marktplatz die volle Sondernutzungserlaubnis, insbesondere das Sammeln von Spenden und die Akquise von Mitgliedern. Die Marktgemeinde genehmigt den Stand, untersagt aber Spendensammlung und Mitgliederwerbung. Die Klausur prüft isoliert die Erfolgsaussichten der Anfechtungsklage gegen diese Nebenbestimmung. Schwerpunkt sind Rechtmäßigkeit und Zulässigkeit der Beschränkung nach dem Straßen- und Wegerecht.
* "Hund ohne Maulkorb
Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten einer Klage gegen die Aufhebung einer Kampfhunde-Haltungserlaubnis durch die Stadt Passau. Im Mittelpunkt stehen Fragen des allgemeinen Verwaltungsrechts, insbesondere zur Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten sowie den verwaltungsprozessualen Voraussetzungen der Anfechtungsklage.
Schwerpunktbereichsklausur Steuerverwaltungsrecht: Die alkoholisierte Angestellte
C, angestellter Chemiker, möchte die Kosten für einen Laborkittel als Werbungskosten in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen, was das Finanzamt Tempelhof ablehnt. Nach Erhalt des Steuerbescheids beauftragt C einen Rechtsanwalt, fristgerecht Einspruch einzulegen. Aufgrund des Verhaltens der alkoholisierten Rechtsanwaltsfachangestellten N erfolgt der Einwurf des Einspruchs jedoch erst am Tag nach Fristablauf. Im Mittelpunkt des Falles steht die Frage, ob der verspätete Einspruch zulässig ist, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 110 AO) sowie der Verschuldenszurechnung bei der Versäumung von Fristen durch Bevollmächtigte.
Verwehrte Altersteilzeit
Die Klausur behandelt den Anspruch einer Beamtin auf Bewilligung von Altersteilzeit nach § 93 Abs. 3 BBG. Zentral sind Fragen der sachlichen Zuständigkeit, der Bedeutung dienstlicher Belange, Verwaltungsvorschriften, behördliche Ermessensausübung und die gerichtliche Überprüfbarkeit von Entscheidungen im beamtenrechtlichen Sonderrechtsverhältnis.
Cave Canem!
Die Klausur behandelt den verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutz im Zusammenhang mit der Rücknahme einer Hundehaltererlaubnis. Der Schwerpunkt liegt auf der Prüfung eines Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 VwGO und der Frage, ob Vertrauensschutz im Rahmen des Rücknahmeermessens zu berücksichtigen ist. Weitere Aspekte sind das berechtigte Interesse für die Haltung eines Kampfhundes und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
Finanzspritze für die Mobilitätswende“
Die Klausur behandelt die Frage, welche Möglichkeiten das Bundesverkehrsministerium hat, gegenüber einem Unternehmen tätig zu werden, das eine Subvention nach dem Fahrradmobilitätsförderungsgesetz erhalten, aber die damit verbundene Zweckbindung (Herstellung von E-Bikes) nicht erfüllt hat. Im Mittelpunkt stehen die Aufhebung des Subventionsbescheids und die Rückforderung der gezahlten Subvention im Rahmen des allgemeinen Verwaltungsrechts.
* "Wider die Zersplitterung der Stadtverordnetenversammlung!
Nach der Kommunalwahl in einer hessischen Stadt beschließt die Stadtverordnetenversammlung eine Änderung ihrer Geschäftsordnung, die die Mindestanzahl für eine Fraktion erhöht und damit die Mitwirkungsmöglichkeiten kleiner Parteien beschneidet. Zwei benachteiligte Stadtverordnete fechten die Änderung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof an und rügen u.a. die Verletzung demokratischer Grundsätze und Verfahrensmängel. Zu prüfen ist die Erfolgsaussicht ihres Antrags, wobei insbesondere prozessuale Zulässigkeit und materielle Rechtmäßigkeit der Neuregelung einschließlich etwaiger Mitwirkungsrechte und Demokratiegrundsätze im Vordergrund stehen.
Vom Basketball-Court zum Verwaltungs-Court
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines polizeilichen Platzverweises gegen einen Basketballspieler auf Grundlage der hessischen Corona-Verordnung und beleuchtet die verwaltungsrechtlichen und staatsorganisationsrechtlichen Grundlagen. Es sind insbesondere die formelle und materielle Rechtmäßigkeit der einschlägigen Rechtsverordnung, das verwaltungsprozessuale Vorgehen sowie die Anwendung des IfSG und des HSOG zu prüfen.
Wildtierzirkus
Die Klausur behandelt Probleme des Kommunalrechts, insbesondere das Recht der öffentlichen Einrichtungen, und verknüpft diese mit Fragestellungen des allgemeinen Verwaltungsrechts. Im Mittelpunkt stehen die Bestandskraft von Verwaltungsakten und deren Ausnahmen im Zusammenhang mit einer kommunalen Wildtier-Zirkusregelung. Dabei werden auch die Organisationsprivatisierung kommunaler Einrichtungen sowie die Berufsfreiheit thematisiert.
Bekömmlich, rein und natürlich – Gesundheitsbezogene Angaben in der Bierwerbung
Die Examensklausur behandelt das Vorgehen gegen eine lebensmittelrechtliche Untersagungsverfügung einschließlich Anordnung der sofortigen Vollziehung und Zwangsgeldandrohung gegenüber einer Brauerei wegen gesundheitsbezogener Werbung für Bier. Thematisch im Mittelpunkt stehen einstweiliger Rechtsschutz, allgemeines Gefahrenabwehrrecht, die Auslegung und Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten, Fragen der Verwaltungsvollstreckung und die unionsrechtliche Dimension in Bezug auf EU-Sekundärrecht und Art. 267 AEUV.
Verbot von Friseurbetrieben zur Eindämmung einer Pandemie
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines während der Pandemie erlassenen Verbots von Friseurbetrieben. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Infektionsschutzrechts, die Anforderungen an eine Schutzmaßnahme, das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes sowie grundrechtliche Eingriffe und deren Verhältnismäßigkeit.
»Das Haus am See«
Im Mittelpunkt der Examensklausur steht die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen in einem kleinen Wohngebiet am Bodensee. Inhaltlich geht es insbesondere um die formelle und materielle Rechtmäßigkeit einer Nutzungsuntersagung, die sofortige Vollziehbarkeit, das Gemeindeeinvernehmen und den einstweiligen Rechtsschutz nach Baurecht. Die Klausur thematisiert außerdem Fragen zur authentischen Interpretation von Normen durch den Normgeber.
»Strittige Straßeneinziehung«
In dieser Referendarexamensklausur wird die Einziehung einer Gemeindestraße in Niedersachsen und die damit verbundene Umwandlung einer Verkehrsfläche in eine Fußgängerzone geprüft. Thematisch werden sowohl Probleme des Straßenrechts als auch klassische Fragen des Verwaltungsprozess- und Kommunalrechts behandelt, insbesondere die Betroffenheit subjektiver öffentlicher Rechte, Formalfragen des Verwaltungsverfahrens und die Anordnung der sofortigen Vollziehung.
Streit um ein Wochenendhaus
In dieser öffentlich-rechtlichen Übungsklausur wendet sich die Eigentümerin eines Seegrundstücks mit einer Anfechtungsklage gegen eine Beseitigungsverfügung der Bauaufsichtsbehörde. Streitentscheidend ist, ob die umfassende Renovierung eines alten Wochenendhauses genehmigungsfrei war und ob eventueller Bestandsschutz trotz Bebauungsplan besteht.
Eine Villa im Außenbereich
Das Ehepaar G errichtet eine Villa im Außenbereich auf Grundlage einer Baugenehmigung, deren Widerruf Jahre später wegen fehlender Umsetzung der genehmigten Betriebserweiterung erfolgt. Im Kern stehen Fragen der Rücknahme der Baugenehmigung, insbesondere nach § 35 BauGB, den Voraussetzungen für begünstigende Verwaltungsakte und dem Vertrauensschutz. Es ist zu prüfen, ob die Klage gegen die Rücknahme der Baugenehmigung Aussicht auf Erfolg hat.
Nacktkatzenzuchtverbot
Der Fall behandelt das Zuchtverbot und die Kastrationsanordnung von Canadian-Sphynx-Katzen auf Grundlage neu gewonnener wissenschaftlicher Erkenntnisse zum Sinnesorgan Tasthaare. Zentrale Aspekte sind die Anwendung des § 11b TSchG (Qualzucht), das Ermessen nach § 16a Abs. 1 Satz 1 TSchG sowie die sofortige Vollziehung und den einstweiligen Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO.
Prüfungsstress im Jurastudium
Die Klausur befasst sich im ersten Teil mit einem Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG) wegen verzögerter Korrektur einer universitären Prüfungsleistung. Im zweiten Teil werden klassische Fragen des Verwaltungsrechts angesprochen, insbesondere die Verwaltungsaktqualität von Prüfungsbewertungen sowie das Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens nach Eintritt der formellen Unanfechtbarkeit des Verwaltungsakts nach §§ 51, 48 VwVfG.
Wasserspielplatz
Bei der Klausur "Wasserspielplatz" handelt es sich um einen anspruchsvollen Übungsfall zu wasser- und baurechtlichen Fragestellungen im Kontext einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme und Wiedereinleitung von Wasser für einen Spielplatz. Die Grundstückseigentümerin klagt gegen die der Gemeinde erteilte Erlaubnis und macht unter anderem geltend, dass ihre gewerbliche Nutzung beeinträchtigt und das Verfahren formell fehlerhaft sei. Zusätzlich werden Fragen des Verwaltungsprozesses, insbesondere die Beiladung und das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, thematisiert.
Rückforderung rechtswidriger Beihilfeleistungen
Ein Beamter erhält Beihilfeleistungen, die von seiner Ehefrau im Rahmen einer unrechtmäßigen Absprache mit einer Sachbearbeiterin durch gefälschte Anträge erschlichen werden. Es geht um die Rückforderung der zu Unrecht bewilligten Beihilfe, die zivilrechtliche Stellvertretung im ÖR, die Zurechnung des Handelns, die Bekanntgabe der Verwaltungsakte, sowie die Ermessensausübung nach § 48 II VwVfG.
Gefährliche Reinlichkeit
Die Klausur behandelt die durch eine kommunale Verordnung übertragene Straßenreinigungspflicht für Anlieger, speziell für den Kläger U, der sich weigert, die Reinigung auszuführen. Prüfen sind die Erfolgsaussichten seiner Anfechtungsklage gegen einen entsprechenden Bescheid, die Rechtmäßigkeit der Verordnung, die Beteiligung und Ladung im Gemeinderat sowie Fragen zu unbilligen Härten und Gleichbehandlung. Außerdem analysiert der Fall die Statthaftigkeit und Begründetheit eines Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz gegen drohende Bußgeldmaßnahmen.
Betriebsleiterwechsel
Die Klausur behandelt die baurechtlichen und prozessualen Fragen im Zusammenhang mit dem Antrag eines Landwirts auf Errichtung eines weiteren Betriebsleiterwohnhauses im Außenbereich nach einem Wechsel des vorgesehenen Betriebsnachfolgers. Im Mittelpunkt stehen die Anforderungen und rechtlichen Grenzen für die Genehmigung eines neuen Betriebsleiterwohnhauses nach bereits erfolgter Genehmigung und Eigentumsübertragung eines bestehenden Betriebsleiterwohnhauses. Darüber hinaus ist die Erfolgsaussicht eines Rechtsbehelfs gegen den ablehnenden Bauvorbescheid zu prüfen.
Die Fortsetzungsfeststellungsklage: Dogmatik und Fallbearbeitung
Die Klausur behandelt die Dogmatik und Fallbearbeitung der Fortsetzungsfeststellungsklage gemäß § 113 I 4 VwGO. Anhand eines Beispiels wird besprochen, wie auf die Erledigung eines Verwaltungsakts nach Rechtshängigkeit zu reagieren ist und welche prozessualen Möglichkeiten, insbesondere die Fortsetzungsfeststellungsklage, bestehen.
Original-Examensklausur: "Raserei
Die Original-Examensklausur beschäftigt sich mit der Sicherstellung eines Motorrads durch die Polizei wegen wiederholter Geschwindigkeitsüberschreitungen, der anschließenden Kostenrechnung für die Verwahrung und möglichen Amtshaftungsansprüchen. Zu prüfen sind die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen, die Kostenfolge sowie zivilrechtliche Ansprüche. Die Klausur verlangt vertiefte Kenntnisse im Polizei- und Ordnungsrecht sowie im Amtshaftungsrecht.
Rechtsradikale Demonstration unter versammlungsrechtlichen Auflagen
Im Sachverhalt meldet eine rechtsextremistische Vereinigung eine Demonstration unter dem Motto "Arm trotz Arbeit – Kapitalismus zerschlagen!" an. Die Behörde erlässt mehrere Versammlungsauflagen, darunter das Verbot bestimmter rechtsextremer Fahnen und das Fotografierverbot von Gegendemonstranten, und ordnet die sofortige Vollziehung an. Der Kläger wendet sich im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Auflagen; zu prüfen ist insbesondere die Rechtmäßigkeit der versammlungsrechtlichen Maßnahmen, die Grundrechtsabwägung und die Voraussetzungen des Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO.
Dumm gelaufen – nicht immer gilt: pacta sunt servanda
Die Klausur setzt sich mit der Frage auseinander, ob aus einer im verwaltungsgerichtlichen Verfahren geschlossenen Vereinbarung ein Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung hergeleitet werden kann. Gegenstand sind insbesondere die Einordnung und Wirksamkeitsvoraussetzungen eines öffentlich-rechtlichen Vertrags, die Bindungswirkung von Prozessvergleichen sowie die bauplanungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen. Zur Bearbeitung ist die Zulässigkeit und Begründetheit einer Verpflichtungsklage auf Erteilung der Baugenehmigung zu prüfen.
Subventioniertes Freibad
Die Klausur behandelt die Förderpraxis für kommunale Sportstätten anhand des Beispiels 'Subventioniertes Freibad'. Thematisiert werden die Vergabe von Subventionen, die Rücknahme des Zuwendungsbescheids nach § 48 VwVfG, die Außenwirkung von Verwaltungsvorschriften kraft Selbstbindung durch Art. 3 I GG sowie die Vertretung der Gemeinde und die Folgen von Formfehlern. Im Mittelpunkt steht die Prüfung der Erfolgsaussichten einer Klage gegen den Rücknahmebescheid.
Schluss mit lustig
Die hessische Gemeinde G erlässt eine Alkoholverbotsverordnung für das Musikerviertel, um nächtliche Trinkgelage und Lärmbelästigungen durch Touristen einzudämmen. Ein Student, dem im Rahmen der Verordnung Weinflaschen durch die Polizei sichergestellt werden, klagt vor dem Verwaltungsgericht auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme. Zu prüfen sind die Rechtmäßigkeit der Verordnung, der polizeilichen Sicherstellung sowie die Zulässigkeit und Begründetheit der Fortsetzungsfeststellungsklage.
Wer weist hier wen an?
Die Klausur behandelt eine Vereinbarung zwischen zwei Gemeinden und einer Verwaltungsgemeinschaft zur Betreibung einer Mehrzweckhalle. Im Streit um die Genehmigung der Vereinbarung durch die Rechtsaufsichtsbehörde werden Fragen des Kommunalrechts, des allgemeinen Verwaltungsrechts sowie des Verwaltungsprozessrechts aufgeworfen. Zu prüfen sind die Zulässigkeit und Begründetheit der Klagen gegen die verweigerte Genehmigung.
Bauen auf dem Campingplatz?
Die Klausur thematisiert die Errichtung einer Blockhütte auf einem öffentlichen Campingplatz im Hamburger Stadtgebiet. Im Mittelpunkt stehen das Genehmigungsverfahren, die Prüfung der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts sowie eine Beseitigungsverfügung nach Hamburgischem Bauordnungsrecht. Zu klären ist die Zulässigkeit und Begründetheit eines Widerspruchs gegen die Verfügung.
»Doktor Ade«
Die Klausur behandelt den Entzug eines Doktorgrades wegen Plagiatsvorwürfen anhand eines fiktiven Sachverhalts um die Person P und fokussiert auf allgemeines Verwaltungsrecht. Zu prüfen sind insbesondere die rechtlichen Voraussetzungen und das Verfahren zur Aberkennung des Titels sowie Fragen nach Grundrechten und der Öffentlichkeit des Verfahrens.
St. Martin oder St. Michael?
Die Klausur behandelt die schulspezifische Frage der Zurückstellung eines Kindes vom regulären Grundschulbesuch und die damit verbundene Verpflichtung zum Besuch eines Schulkindergartens in Niedersachsen. Im Mittelpunkt stehen formale und materielle Fragen zur Rechtmäßigkeit der Verwaltungsentscheidung und deren Anfechtung im Widerspruchsverfahren.
Die Berufsbildungsstätte im allgemeinen Wohngebiet
In dieser Übungsklausur geht es um die Zulässigkeit einer Berufsbildungsstätte im allgemeinen Wohngebiet nach Bauplanungsrecht. Der Nachbar möchte gegen die erteilte Baugenehmigung vorgehen und macht einen Gebietserhaltungsanspruch geltend. Es sind die einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Bauordnungs- und Bauplanungsrechts zu prüfen.
Kommunale Wasserversorgung für einen Schwarzbau?
Ein Eigentümer eines sog. Schwarzbaus (nicht genehmigte Gartenlaube) außerhalb des Bebauungsplans begehrt den Anschluss seines Grundstücks an die kommunale Wasserversorgung. Die Gemeinde verweigert die Anschlussgenehmigung mit Verweis auf baurechtswidrige Nutzung und kommunale Satzungsbestimmungen. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs gegen die ablehnenden gemeindlichen Schreiben und die rechtliche Zulässigkeit und Begründetheit des Anspruchs auf Wasserversorgung.
Vertrauensschutz für einen Bootsliegeplatz?
Die Klausur behandelt den Anspruch auf Zugang zu einer öffentlichen Einrichtung (Bootsliegeplatz), insbesondere den Gleichbehandlungsanspruch und Vertrauensschutz nach Ausgliederung des Betriebs in eine privatrechtliche GmbH. Im Sachverhalt werden die Vergaberichtlinien einer Gemeinde für Bootsliegeplätze und deren Veränderung im Zusammenhang mit prioritätsbasierter Vergabepraxis, Unregelmäßigkeiten und Vertrauensschutz thematisiert. Die Fallbearbeitung verlangt außerdem die richtige Klageart zu formulieren.
Betriebsleiterwohnhaus
In diesem Übungsfall aus dem öffentlichen Baurecht begehrt ein Landwirt die Überprüfung von Nebenbestimmungen einer Baugenehmigung für den Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses im Außenbereich. Insbesondere geht es um die Zulässigkeit eines Wohnungsbesetzungsrechts (Dienstbarkeit) und einer Zwangsgeldandrohung sowie die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen nach § 35 BauGB und die prozessuale Vorgehensweise gegen die Auflagen. Die Bearbeitung richtet sich nach den Gepflogenheiten der Zweiten Juristischen Staatsprüfung in Bayern.
Übungsklausur Steuerrecht: „Steuern und Finanzen“
Die X-KG, vertreten durch ihren Komplementär A und die Kommanditisten B und C, beantragt beim Finanzamt eine verbindliche Auskunft zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung einer geplanten Umstrukturierung. Nachdem das Finanzamt eine für die KG günstige Auskunft erteilt, erfolgt die Umstrukturierung entsprechend. Später ändert das Finanzamt aufgrund einer neuen Entscheidung des Bundesfinanzhofs seine Rechtsauffassung und erlässt einen geänderten Feststellungsbescheid, in dem stille Reserven besteuert werden. A, B, C und die X-KG wehren sich gegen diese Änderung und erheben Klage. Im Fokus stehen vor allem Fragen zur Bindungswirkung der verbindlichen Auskunft, zur gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung sowie zu Klagefristen im Steuer- und Verwaltungsrecht.
Widersprichst Du noch oder lebst Du schon?
Die Klausur behandelt einen Widerspruch gegen die Ablehnung verkehrsberuhigender Maßnahmen in der Brockesstraße durch die Straßenverkehrsbehörde Lübeck. Thematisiert werden unter anderem die Zulässigkeit und Begründetheit des Widerspruchs, das Abhilfeverfahren, das Verhältnis von behördlichen Beschlüssen, die Voraussetzungen für Wiedereinsetzung und die verwaltungsrechtliche Situation nach Änderung der Verkehrsplanung, insbesondere unter Berücksichtigung der StVO und des VwVfG.
Examensklausur ÖR Altes und Neues zum Abschleppen und zur Bekanntgabe und Anfechtung von Verkehrszeichen
Die Klausur behandelt das Abschleppen eines falsch geparkten Fahrzeugs nach Aufstellen eines mobilen Haltverbotsschilds, die daraus resultierende Kostenerstattung sowie Zuständigkeitsfragen zwischen Polizei und Gemeindevollzugsdienst. Weiterhin thematisiert sie Fragen der Bekanntgabe und Anfechtung von Verkehrszeichen, insbesondere die Klagebefugnis und Fristenproblematik bei der Anfechtung einer Radwegbenutzungspflicht.
Vollstreckte Fensterläden sind teuer!
Im Mittelpunkt der Klausur steht die verwaltungsrechtliche Vollstreckung im Zusammenhang mit der Anbringung historischer Fensterläden an einem denkmalgeschützten Gebäude nach Erlass und Umsetzung eines Bebauungsplans. Geprüft werden insbesondere Fragen zur Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten, zur Verwaltungsvollstreckung und zur Kostenpflicht, einschließlich möglicher Einwände gegen Vollstreckungsmaßnahmen und Kostenbescheide.
Übungsklausur: Tagesmutter trotz Scientology-Mitgliedschaft?
Beate Glaubdran, seit vier Jahren als Tagesmutter in Jena tätig, wird wegen ihrer Mitgliedschaft bei der Scientology Kirche Deutschland e.V. vom Jugendamt die Erlaubnis zur Kindertagespflege entzogen. Das Jugendamt stützt den Entzug auf Zweifel an ihrer Eignung und einer daraus folgenden Gefährdung des Kindeswohls, da die Werte von Scientology angeblich dem Grundgesetz widersprächen. B wendet sich mit einem Widerspruch, der abgewiesen wird, und argumentiert mit ihrer fachlichen Qualifikation sowie einem Verstoß gegen ihre Religions- und Berufsfreiheit. Zentral geht es um die Rechtmäßigkeit des Entzugs der Pflegeerlaubnis wegen Scientology-Mitgliedschaft und die verfassungsrechtliche Bewertung des Eingriffs.
Der abgestellte Pkw
Die Klausur behandelt einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen eine sofort vollziehbare Verfügung zur Entfernung eines zum Verkauf abgestellten Pkw von einem öffentlichen Parkstreifen. Thematisiert werden die Voraussetzungen und die Rechtmäßigkeit von straßenrechtlichen Eingriffen sowie der Sondernutzungsbegriff im Straßenrecht NRW.
Tritt der November hart herein, muss nicht viel dahinter sein.
Landwirt L wird von einer Landesstraßenbaubehörde zum Dulden von Bodenuntersuchungen und Vermessungsarbeiten für eine neue Bundesstraße auf seinen Flächen verpflichtet. Nach erfolgten Maßnahmen erhebt L Klage und rügt u.a. die Verfahrensweise, die Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit der behördlichen Anordnungen sowie eine Grundrechtsverletzung. Die Klausur prüft sowohl verwaltungsrechtliche als auch verwaltungsprozessuale Fragen rund um die Ankündigung und Durchführung der Maßnahmen sowie die Erfolgsaussichten der Klage.
Examensklausur ÖR Aus Nr. 23 wird Nr. 29 – oder vorläufig doch nicht?
In diesem Examensfall begehrt A vorläufigen Rechtsschutz gegen die Umnummerierung seines Grundstücks durch die Landeshauptstadt München. Zu prüfen sind insbesondere die Zulässigkeit und Begründetheit verwaltungsgerichtlicher Eilrechtsschutzanträge (insb. nach § 80 Abs. 5 VwGO) sowie Ansprüche auf Rückgängigmachung bereits geschaffener faktischer Vollziehung. Die Klausur behandelt sowohl den Fall des sofortigen Vollzugs als auch eine Abwandlung ohne Sofortvollzug.
Examensklausur ÖR Besser rechtzeitig handeln? Zur Bindungswirkung eines Vorbescheids
Die Klausur behandelt die Anfechtung einer Baugenehmigung durch einen Nachbarn und legt dabei einen Schwerpunkt auf die Frage der drittschützenden Vorschriften im Baurecht. Besonders relevant ist die Bindungswirkung eines Vorbescheids für das weitere Baugenehmigungsverfahren.
Plauener Nebenbestimmungen
Die Klausur behandelt die verwaltungsrechtlichen Anforderungen an Nebenbestimmungen (Bedingungen/Auflagen) zu einem begünstigenden Verwaltungsakt am Beispiel einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis zur Außenbewirtschaftung. Schwerpunkte sind die Bestimmtheit des Verwaltungsakts, die Zulässigkeit und Bindungswirkung von Zwangsgeldandrohung und -festsetzung sowie prozessuale Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes gemäß § 80 Abs. 5 VwGO.
Verwaltungsvollstreckung im Erzgebirge
Die Klausur thematisiert die Verwaltungsvollstreckung, insbesondere die Unanfechtbarkeit des Grund-Verwaltungsaktes, Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Vollstreckungsmaßnahmen und Vollstreckungshindernisse. Im Mittelpunkt stehen Zwangsgeldandrohung, Festsetzung und Ersatzvornahme sowie der Tenor einer Entscheidung nach § 80 IV VwGO. Der Fall ist nach einem Beschluss des VGH Mannheim gestaltet und dient zur Prüfung verwaltungsrechtlicher Eilrechtsschutzverfahren.
Die einsturzgefährdete Mauer
Bei der Klausur handelt es sich um eine anwaltsorientierte Übungsaufgabe aus dem Bauordnungsrecht mit Bezug zu einer Ordnungsverfügung wegen einer einsturzgefährdeten Mauer. Die Sachverhaltsanalyse umfasst insbesondere Fragen zu Widerspruchsfrist und Rechtsbehelfsbelehrung, Störereigenschaft, Umfang der Verantwortlichkeit, sofortiger Vollziehung sowie anwaltlicher Beratung bezüglich eines Antrags nach § 80 V VwGO.
Ärger im Revierpark
Die Klausur behandelt die Anwaltsberatung im Zusammenhang mit einem Hausverbot für einen öffentlichen Park, das von der Stadt Gelsenkirchen wegen eines Vorfalls verhängt wurde. Thematisiert werden die Möglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzes sowie die rechtlichen Voraussetzungen und die Angemessenheit von Sanktionen der Verwaltung. Die Mandantin begehrt die Prüfung ihrer rechtlichen Möglichkeiten, insbesondere gegen das Aufenthaltsverbot vorzugehen.
Pfusch im 'Großen Öffentlichen': eine kleine Fehlerfolgenlehre
Ein Student wird wegen wiederholten Verstoßes gegen die Prüfungsordnung einer hessischen Universität von einer Übung ausgeschlossen. Die Klausur fragt, ob ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen den Ausschluss Aussicht auf Erfolg hat. Der Sachverhalt behandelt die Fehlerfolgenlehre im Prüfungsrecht und setzt Kenntnisse im Verwaltungsrecht voraus.
Schlachthof
Die Klausur zum Fall 'Schlachthof Saarheim' behandelt die Gebührenfestsetzung und Abwicklung eines städtischen Schlachthofs, dessen Nutzung, Gebührenkalkulation und Abrechnung im Streit zwischen den beteiligten Fleischgroßhändlern und der Verwaltung zum Problem werden. Zentral sind das verwaltungsrechtliche Verfahren der Gebührenfestsetzung, die anwenderseitige Korrekturen sowie Rückerstattungsansprüche nach Zahlung unter Vorbehalt. Der Sachverhalt thematisiert auch die Wirksamkeit und die formellen Voraussetzungen von Gebührenbescheiden im Zusammenhang mit kommunalen Satzungen.
Keinen Platz den Drogen!
Im Stadtmauerpark Saarheim wurde mittels Allgemeinverfügung nach § 12 Abs. 3 des Saarländischen Polizeigesetzes (SPolG) ein Aufenthaltsverbot für Personen mit Bezug zur Drogenszene verhängt. Der Fall behandelt die Rechtmäßigkeit dieser Verfügung, deren sofortige Vollziehbarkeit sowie den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs durch einen Betroffenen. Es werden insbesondere verwaltungsrechtliche und grundrechtliche Aspekte geprüft.
Bekanntgabe und Wirksamkeit von Verwaltungsakten in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.