Klausuren
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht – Aufhebung eines teilrechtswidrigen Subventionsbescheids
Die Klausur behandelt die Voraussetzungen und Grenzen der Rücknahme eines teilrechtswidrigen Subventionsbescheids im Verwaltungsrecht. Geprüft wird insbesondere die verwaltungsverfahrensrechtliche Einordnung, die materielle Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts sowie einschlägige Folgefragen. Die Bearbeitung erfordert vertiefte Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht und Grundrechtslehren.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Ass. iur. Amelie Volkert prüfen besonders häufig Einführung in das allgemeine Verwaltungsrecht (1×), Materielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – Einführung (1×), Recht der öffentlichen Sachen (1×) und Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten (1×).