David Dworzynski
Klausuren
Prüfungsstress im Jurastudium
Die Klausur befasst sich im ersten Teil mit einem Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG) wegen verzögerter Korrektur einer universitären Prüfungsleistung. Im zweiten Teil werden klassische Fragen des Verwaltungsrechts angesprochen, insbesondere die Verwaltungsaktqualität von Prüfungsbewertungen sowie das Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens nach Eintritt der formellen Unanfechtbarkeit des Verwaltungsakts nach §§ 51, 48 VwVfG.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von David Dworzynski prüfen besonders häufig Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG) (1×), Die Merkmale des Verwaltungsakts (1×) und Wiederaufgreifen des Verfahrens bei bestandskräftigen Verwaltungsakten (1×).