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Professor Dr.

Bernd J. Hartmann

5 Klausuren im Portal
Professor:in · Universität Regensburg

Bernd J. Hartmann ist Professor für Öffentliches Recht, Wirtschaftsrecht und Verwaltungswissenschaften an der Universität Regensburg. Der 1973 in Recklinghausen geborene Jurist ist auf das Staats- und Verwaltungsrecht spezialisiert. Zu seinen weiteren Forschungsfeldern zählen die Rechtsgeschichte. Hartmann gilt als ausgewiesener Experte in seinen Lehr- und Forschungsschwerpunkten.

Klausuren

5 Klausuren
JURA 2026Anfänger:innen

ÖR-Anfängerklausur zu Grundrechten

Klausuren in Ausbildungszeitschriften erwecken oft einen falschen Eindruck. Die veröffentlichten Lösungsvorschläge behandeln die Probleme so umsichtig, definieren die Tatbestandsmerkmale so genau und subsumieren den Sachverhalt so geschliffen, dass Leserinnen und Leser sich unweigerlich fragen: Wie soll, wie kann ich das nur schaffen? Unsere Antwort: Sollen Sie nicht, und können Sie nicht. Sie können unmöglich leisten, was die Lösungshinweise leisten. Denn unsere Lösungen entstehen anders als Ihre: Wir lesen nach, wir tauschen uns aus, und wir nehmen uns Zeit. All das ist in der Abgeschlossenheit der Klausur (von lat. clausura, Verschluss, Schloss, Sperre) anders. Die gute Nachricht: Sie müssen keinesfalls leisten, was die Lösungshinweise leisten. Nicht um zu bestehen, und auch nicht, um eine gute Note zu bekommen. Das belegt dieser Beitrag. Wir veröffentlichen nämlich nicht nur, wie üblich, Sachverhalt und Lösungshinweise, sondern wir ergänzen, kursiv gesetzt, eine Original-Bearbeitung, mit» gut (15 P.)«bewertet und mit dem Best Paper Award ausgezeichnet.

Allgemeine Grundrechtslehren
JA 2024Anfänger:innen

„Der gefährliche Hund“

Die Kellnerin K erwirbt während der COVID-19-Pandemie in Osnabrück die Labrador-Hündin Tessa. Nach einem Beißvorfall mit einem anderen Hund stuft die Stadt Tessa als gefährlich gemäß § 7 NHundG ein. K klagt erfolglos gegen den feststellenden Bescheid, da die entsprechenden Verfahrensvorschriften und materiellen Voraussetzungen des niedersächsischen Hundegesetzes streitig sind.

Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtDie Merkmale des VerwaltungsaktsErmessen und Verhältnismäßigkeit+4 weitere
JuS 2024FortgeschritteneAnfänger:innen

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Allgemeines Verwaltungsrecht – Der entlassene Soldat

Die Klausur befasst sich mit dem allgemeinen Verwaltungsrecht und behandelt dabei insbesondere die Merkmale des Verwaltungsakts. Im Mittelpunkt steht der Fall eines entlassenen Soldaten, anhand dessen verschiedene Fragestellungen zum Verwaltungsakt und dessen Prüfung erörtert werden. Die Klausur eignet sich für fortgeschrittene Studierende im öffentlichen Recht.

Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtDie Merkmale des VerwaltungsaktsGrundlagen+2 weitere
JURA 2023Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Parteitag in der Stadthalle?

Die Klausur behandelt die Verpflichtungsklage einer Partei auf Zugang zu einer kommunalen Stadthalle nach Veränderung der Benutzungssatzung, wobei der Begriff „Partei“ aus dem Kreis der Nutzungsberechtigten gestrichen wurde. Thematisiert werden methodengerechte Satzungsauslegung und Grundsatzfragen zu kommunalen Einrichtungen, Vereinsbegriff und Gleichheitsrecht. Schwerpunkt ist die rechtliche Prüfung der Zulassungsansprüche und die Auslegung der kommunalen Satzung.

Kommunale SatzungenDie öffentlichen Einrichtungen der GemeindeGleichheitsrecht (Art. 3 GG)+2 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Judge Posner, ein Kind und viele Schafe

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Verkehrsunfall, bei dem Autofahrer A in einer ausweglosen Situation entweder ein Kind (K) oder eine große Schafherde, die dem Eigentümer E gehört, überfährt, um das jeweils andere zu retten. Gegenstand der Prüfung sind die strafrechtlichen und zivilrechtlichen Konsequenzen für A, insbesondere mit Fokus auf Rechtfertigungsgründe wie Notstand (§ 34 StGB, § 904 BGB). Weiterhin werden Fragen des Tierschutzrechts (§ 17 Nr. 1 TierSchG) erörtert und die Rolle der ökonomischen Analyse des Rechts diskutiert. Der Fall beleuchtet somit das Spannungsfeld zwischen Schutz von Leben, Eigentum und Tierwohl im deutschen Recht.

Bernd J. Hartmann· ZJS 2010, 633
RechtfertigungsgründeTötung auf Verlangen, § 216 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Professor Dr. Bernd J. Hartmann prüfen besonders häufig Die Merkmale des Verwaltungsakts (2×), Einführung in das allgemeine Verwaltungsrecht (2×), Allgemeine Grundrechtslehren (1×), Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) (1×), Die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde (1×), Ermessen und Verhältnismäßigkeit (1×), Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB (1×) und Gleichheitsrecht (Art. 3 GG) (1×).