„Der gefährliche Hund“
JA 2024, 305 · Öffentliches Recht für Anfänger:innen
Von Prof. Dr. Bernd J. Hartmann, Dr. Alicia Sütthoff
Die Klausur thematisiert die verwaltungsrechtliche Überprüfung einer Feststellung nach § 7 NHundG, wonach ein Hund als gefährlich eingestuft wird. Im Mittelpunkt steht die Rechtmäßigkeit eines entsprechenden Verwaltungsakts einschließlich materieller und formeller Voraussetzungen sowie die prozessuale Situation rund um Klagefristen und Beteiligtenstellung. Zudem sind die Rechte der Hundehalterin sowie behördliche Ermittlungs- und Abwägungspflichten am Maßstab landesrechtlicher und, mittelbar, grundrechtlicher Vorgaben zu prüfen.
Schwerpunkte
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- Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenSonstige Beschränkungen der Versammlung („Minusmaßnahmen“)
- Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenVerbot der Versammlung (z.B. § 5 VersG)
- Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenAuflösung der Versammlung (z.B. § 13 VersG)
- Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenBild- und Tonaufnahmen (§ 12a VersG)
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