Stadtwerkstatt
Saarheim: Stadtwerkstatt · Öffentliches Recht für Schwerpunktbereich
Die Stadt Saarheim betreibt eine eigene Werkstatt im Mischgebiet und sieht sich nach Beschwerden von Anwohnern aufgrund erhöhter Lärmbelästigung einer immissionsschutzrechtlichen Anordnung gegenüber. Das Landesamt für Umwelt verlangte Maßnahmen zur Einhaltung des Grenzwerts nach der TA Lärm, was die Stadt als Eingriff in ihre gemeindlichen Kompetenzen beanstandet. Die Klausur prüft die Erfolgsaussichten der Klage der Stadt gegen die immissionsschutzrechtliche Verfügung bzw. deren Modifikation im Widerspruchsverfahren.
Schwerpunkte
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- Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)„Übersichtsaufnahmen“ (ohne Speicherung)
- Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen (z.B. § 19a VersG i.V.m. § 12a VersG)
- Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Ausschluss einzelner Teilnehmender (z.B. §18 Abs.3 VersG oder §19 Abs.4 VersG)
- Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenSonstige Beschränkungen der Versammlung („Minusmaßnahmen“)
Weitere Klausuren zu Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen Räumen
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