Versammlungsrechtliche Maßnahmen
Versammlungsrechtliche Maßnahmen betreffen Eingriffe und Schutzvorkehrungen bei Versammlungen im öffentlichen Raum, insbesondere aus Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) und Eingriffsbefugnisse der Verwaltung. Zentrale Streitfragen betreffen Auflagen, Versammlungsverbote oder -auflösungen sowie Ersatzansprüche (Art. 34 GG, § 839 BGB). Examensklassiker: Voraussetzungen und Grenzen versammlungsrechtlicher Auflagen, Störerverantwortlichkeit, Anspruch auf Schadensersatz bei rechtswidrigen Maßnahmen.
Klausuren zum Thema
Protestcamp unter Pandemiebedingungen
Die Klausur thematisiert einen Protestcamp unter Pandemiebedingungen in Hamburg. Sie verlangt die verwaltungsgerichtliche Prüfung von Auflagen oder Verboten gegenüber einer Versammlung, wobei besonders pandemiebedingte Abstandsregeln, das Recht auf Versammlungsfreiheit sowie die Verhältnismäßigkeitsprüfung im Mittelpunkt stehen. Besonderes Augenmerk liegt auf der Fortsetzungsfeststellungsklage nach Erledigung des Verwaltungsakts vor Klageerhebung.
Protestcampen verboten!
A plant als Leiter ein Protestcamp im Hamburger Stadtpark während des G20-Gipfels, das von der Versammlungsbehörde verboten wird. Er erhebt Widerspruch und stellt einen Eilrechtsschutzantrag beim Verwaltungsgericht, wobei insbesondere der Schutzbereich von Art. 8 GG, die rechtliche Einordnung von Protestcamps und das Verhältnis zum besonderen Ordnungsrecht zu prüfen sind.
,Tag der deutschen Patrioten' - polizeilicher Notstand im Versammlungsrecht
Die Klausur thematisiert die Erfolgsaussichten des gerichtlichen Vorgehens gegen ein Verbot einer Versammlung unter dem Motto 'Tag der deutschen Patrioten' in Hamburg. Im Mittelpunkt stehen der Polizeinotstand, die Möglichkeit des Versammlungsverbots, die Verantwortlichkeit der Versammlungsbehörde und die Anforderungen an einstweiligen Rechtsschutz. Die Bearbeitung erfordert eine vertiefte Prüfung polizeilicher Eingriffsbefugnisse und des Versammlungsrechts im Kontext massiver Gegendemonstrationen.
Übungshausarbeit ÖR Der Wanderkessel
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit versammlungsrechtlicher Auflagen, insbesondere die Verlegung einer Demonstrationsroute sowie die Begleitung einer Demonstration durch die Polizei (Kesselung). Zudem werden das Fortsetzungsfeststellungsinteresse in versammlungsrechtlichen Streitigkeiten und die Inanspruchnahme von Notstandspflichtigen geprüft.
Treffpunkt
In einem Saarheimer Wohnviertel kommt es auf einem städtischen Spielplatz zu Problemen durch einen Treffpunkt für Drogensüchtige. Die Anwohner sind über gefährliche, herumliegende Spritzen, allgemeine Unsicherheit und erhöhte Kriminalität besorgt und fordern Maßnahmen der Ortspolizeibehörde. Die Fallkonstellation untersucht die ordnungsrechtlichen Handlungsmöglichkeiten und -pflichten der Behörde nach dem SPolG.
Stadtwerkstatt
Die Stadt Saarheim betreibt eine eigene Werkstatt im Mischgebiet und sieht sich nach Beschwerden von Anwohnern aufgrund erhöhter Lärmbelästigung einer immissionsschutzrechtlichen Anordnung gegenüber. Das Landesamt für Umwelt verlangte Maßnahmen zur Einhaltung des Grenzwerts nach der TA Lärm, was die Stadt als Eingriff in ihre gemeindlichen Kompetenzen beanstandet. Die Klausur prüft die Erfolgsaussichten der Klage der Stadt gegen die immissionsschutzrechtliche Verfügung bzw. deren Modifikation im Widerspruchsverfahren.
Sammy im Saarheimer See
Der Fall behandelt den Einsatz der Polizei beim Entweichen eines Kaimans in einen Badesee, dessen Besitzer nach mehreren erfolglosen Versuchen zum Einfangen und Rückführung des Tieres mit Kostenbescheid zur Erstattung umfangreicher Einsatzkosten aufgefordert wird. Thematisiert werden polizeiliches Handeln, Rechtmäßigkeit und Erstattungsfähigkeit von Kosten sowie mögliche Rechtsmittel gegen den Kostenbescheid. Dabei spielen sowohl Maßnahmen der Polizei als auch Ermessensfragen eine Rolle.
Ortsratspolitik
Die Klausur thematisiert die Frage, welche rechtlichen Möglichkeiten ein Ortsratsmitglied hat, gegen Tagesordnungspunkte ohne Bezug zu örtlichen Angelegenheiten im Ortsrat vorzugehen. Im Mittelpunkt steht eine Ortsratskonstellation, bei der regelmäßig allgemeinpolitische Themen auf die Tagesordnung gesetzt werden, was zu Konflikten unter den Ratsmitgliedern führt. Es ist zu prüfen, welche gerichtlichen Schritte – unter Ausschluss des Eilrechtsschutzes – in Betracht kommen, um eine Begrenzung der Tagesordnung auf ortsbezogene Angelegenheiten zu erreichen.
Nicht ohne meine Hose
In diesem Fall wird einem blinden Besucher der Zutritt zum städtischen Freibad am Waldsee verweigert, da die Satzung sowohl das Mitbringen von Hunden als auch das Tragen von Badebekleidung an bestimmten Tagen untersagt. Der Betroffene verlangt, mit seinem Blindenhund das Bad auch an Nacktbadetagen besuchen und eine Badehose tragen zu dürfen. Die Klausur prüft die Rechtmäßigkeit der Satzungsbestimmungen, die Zulässigkeit und Erfolgaussichten verwaltungsrechtlicher Rechtsbehelfe sowie die berührten Grundrechte.
Mobilmachung
In der Klausur wird geprüft, ob und unter welchen rechtlichen Voraussetzungen die Untere Bauaufsichtsbehörde dem Eigentümer eines Grundstücks im Ortsteil Quierbrück der Stadt Saarheim die Beseitigung von auf dem Grundstück abgestellten Campinganhängern auferlegen kann. Zentral sind dabei die Qualifikation der Wohnwagen als bauliche Anlagen sowie die bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Genehmigungserfordernisse.
Most Wanted Terrorists
Hauptsach' gudd g'rillt
In dem Fall begehrt eine Anwohnerin der Grillhütte "Am Seebach", dass die Stadt Saarheim aktiv Maßnahmen zur Durchsetzung ihrer Grillhüttensatzung ergreift, um nächtliche Lärmbelästigungen durch Nutzer der Grillhütte zu unterbinden. Die Stadt lehnt dies mit dem Hinweis auf ausreichende Hinweisschilder und verweist ansonsten auf die Polizei. Die Klage richtet sich auf Verpflichtung der Stadt zu weiteren Maßnahmen gegen die Störungen.
Friseurgeschäfte
Die Klausur behandelt die rechtlichen Möglichkeiten der Stadt Saarheim, Maßnahmen gegen ein innovatives Friseurgeschäft zu ergreifen, das neben Friseurdienstleistungen frühmorgens Getränke und Croissants anbietet und auch Haarpflegemittel außerhalb regulärer Öffnungszeiten verkauft. Zentral sind dabei gewerbe-, gaststätten- und ordnungsrechtliche Fragestellungen sowie die Verhältnismäßigkeit von Betriebseinschränkungen bis hin zur Untersagung aufgrund einer behaupteten Unzuverlässigkeit des Betreibers.
Versammlungsrechtliche Maßnahmen in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.