Landesrecht (bundeslandspezifisch)
Das Landesrecht im Öffentlichen Recht umfasst bundeslandspezifische Regelungen, insbesondere im Bauordnungsrecht und im Polizei- und Ordnungsrecht. Zentrale Normen stammen aus Landesgesetzen, flankiert durch bundesrechtliche Vorschriften wie § 35, § 34 BauGB und Grundrechte (Art. 2, 3, 14 GG). Examensklassiker: Abgrenzung Bauordnungs- und Bauplanungsrecht, Legalisierungswirkung der Baugenehmigung, Eingriffsbefugnisse der Bauaufsichtsbehörde (§ 80 Abs. 5 VwGO), Genehmigungspflichten und Einstellungsverfügungen.
Unterthemen
Neueste Klausuren zum Thema
Die vollständige Sammlung erreichst du über die Unterthemen.„Polizeikosten im Fußball“
Die Klausur thematisiert die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Fußballvereine oder -verbände für zusätzliche Polizeikosten bei sogenannten Hochrisikospielen herangezogen werden können. Sie befasst sich mit gebührenrechtlichen und ordnungsrechtlichen Grundlagen sowie der Abgrenzung öffentlich-rechtlicher Kostenpflichten.
„Heißes Klima an der Mosel – an den Haaren herbeigezogen?“
Der Fall behandelt einen Konflikt um eine Maßnahme der Ordnungsbehörde im Zusammenhang mit sommerlichen Temperaturen und dem Betrieb eines Friseursalons an der Mosel. Es geht um die rechtlichen Voraussetzungen, Grenzen und Eingriffsbefugnisse der Verwaltung bei ordnungsrechtlichen Maßnahmen.
* "Schwanensee
Die Klausur behandelt polizeiliche Standardmaßnahmen am Beispiel einer Identitätsfeststellung und eines Platzverweises im Berliner Polizei- und Ordnungsrecht. Geprüft werden insbesondere die Voraussetzungen und die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen nach dem ASOG Bln, der Gefahrbegriff, Störerauswahl und die Zulässigkeit (insbesondere eines Fortsetzungsfeststellungsantrags) vor dem Verwaltungsgericht. Der Sachverhalt betont die Grundrechtsrelevanz und typische Streitfragen wie Verantwortlichkeit und Verhältnismäßigkeit.
Landesrecht (bundeslandspezifisch) in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.