Landesrecht (bundeslandspezifisch)
Das Landesrecht im Öffentlichen Recht umfasst bundeslandspezifische Regelungen, insbesondere im Bauordnungsrecht und im Polizei- und Ordnungsrecht. Zentrale Normen stammen aus Landesgesetzen, flankiert durch bundesrechtliche Vorschriften wie § 35, § 34 BauGB und Grundrechte (Art. 2, 3, 14 GG). Examensklassiker: Abgrenzung Bauordnungs- und Bauplanungsrecht, Legalisierungswirkung der Baugenehmigung, Eingriffsbefugnisse der Bauaufsichtsbehörde (§ 80 Abs. 5 VwGO), Genehmigungspflichten und Einstellungsverfügungen.
Unterthemen
Neueste Klausuren zum Thema
Die vollständige Sammlung erreichst du über die Unterthemen.„Genehmigungsfiktion trotz Veränderungssperre“
Die Klausur behandelt einen Fall des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 80 V VwGO im Zusammenhang mit der Rücknahme einer fiktiven Baugenehmigung für ein Wohnhausvorhaben. Im Mittelpunkt stehen die Auswirkungen einer Veränderungssperre, Organzuständigkeiten kommunaler Gremien sowie Fragen des elektronischen Rechtsverkehrs. Zudem werden das Verhältnis zwischen privatem Bauinteresse und öffentlicher Bauleitplanung sowie Anhörungspflichten thematisiert.
Original-Examensklausur: „Gegenwind inklusive“
Der Fall behandelt die Fragen rund um das Wiederaufgreifen eines bestandskräftigen Gebührenbescheids, dessen Rechtsgrundlage durch das Bundesverfassungsgericht für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt wurde. Im Mittelpunkt stehen prozessuale und materielle Aspekte zur Änderung und Rücknahme von Verwaltungsakten, Rückwirkung einer neuen Rechtsverordnung sowie Anspruch auf Rückerstattung zu viel gezahlter Gebühren. Zu prüfen ist insbesondere die statthafte Klageart, die Anwendung von § 51 VwVfG NRW, § 48 VwVfG NRW und prozessrechtliche Besonderheiten im Zusammenhang mit einer abstrakten Normenkontrolle.
„Zu nah gewettet?“
In dieser anspruchsvollen Übungsklausur wird die Ablehnung eines Antrags auf Erlaubnis zur Errichtung einer Wettvermittlungsstelle in Berlin thematisiert. Kernfragen sind die Rechtmäßigkeit der Versagung aufgrund nicht eingehaltener Mindestabstände zu einer Schule, die Vereinbarkeit solcher Vorgaben mit der Berufsfreiheit aus Art. 12 GG sowie mit unionsrechtlichen Grundfreiheiten. Die Klausur behandelt dabei schwerpunktmäßig Verwaltungsprozessrecht, Grundrechte und das Glücksspielrecht unter Einbeziehung der relevanten Berliner und unionsrechtlichen Normen.
Landesrecht (bundeslandspezifisch) in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.