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Öffentliches Recht

Polizei- und Ordnungsrecht NRW

Das Polizei- und Ordnungsrecht NRW regelt die Gefahrenabwehr und Wahrung der öffentlichen Sicherheit; zentrale Rechtsquellen sind das PolG NRW und landes-spezifische Verordnungen. Wichtige Institute sind die polizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW), Standardmaßnahmen, Polizeipflichtigkeit sowie verwaltungsrechtliche Handlungsformen (z.B. Realakt, Verwaltungsakt, Allgemeinverfügung, Verordnung). Examensklassiker: Abgrenzung Realakt/Verwaltungsakt, Rechtsschutz gegen polizeiliche Maßnahmen (§ 40 VwGO, § 80 VwGO), Sekundäransprüche (§ 839 BGB).

Zu diesem Thema haben wir 74 Klausuren im Portal.

Unterthemen

Neueste Klausuren zum Thema

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ZjS 2025Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Übungsklausur: Verwaltungsrecht in seinen unterschiedlichen Erscheinungsformen

Im Mittelpunkt des Falles steht A, der beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragt hat, nachdem seine Lebenspartnerin B keinen Unterhalt für die gemeinsame Tochter zahlte. Nach dem Wiedereinzug von B in die gemeinsame Wohnung fordert das Jugendamt von A die Rückzahlung des erhaltenen Unterhaltsvorschusses. Die zentralen Rechtsfragen betreffen die Zulässigkeit des von A eingelegten Widerspruchs gegen den Rückforderungsbescheid sowie Zuständigkeiten bei der weiteren behördlichen Bearbeitung. Der Fall behandelt insbesondere Fragen des Verwaltungsverfahrensrechts, des Unterhaltsvorschussgesetzes und des Widerspruchsverfahrens.

Jonas Fechter· ZJS 2025, 937
Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere
ZjS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur im Polizeirecht: „Kleine Tiere – großer Ärger“

E, Eigentümer eines Gartengrundstücks, wird von der Stadt Freiburg durch Bescheid verpflichtet, den Befall seiner Eichenbäume mit dem gesundheitsschädlichen Eichenprozessionsspinner zu beseitigen. Nachdem Beschwerden von Anwohnern und Passanten über gesundheitliche Beeinträchtigungen durch die Raupenhaare bekannt wurden, erhebt E nach erfolglosem Widerspruch Klage gegen die Stadt. Im Zentrum stehen Fragen der polizeirechtlichen Verantwortlichkeit des Grundstückseigentümers, der Auswahl des Pflichtigen und der Verhältnismäßigkeit behördlicher Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit. Der Fall behandelt typische Problemstellungen des Gefahrenabwehrrechts, insbesondere das Handeln der Polizei- und Ordnungsbehörden bei von Privatgrundstücken ausgehenden Störungen.

Benjamin Hiese· ZJS 2025, 300
Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Polizeiliche Generalklausel (§ 3 Abs. 1 SOG)Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)+5 weitere
ZjS 2025Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Not ready for departure

Paul Provokant möchte als Luftfahrtgegner durch eine Protestaktion den Betrieb am Münchner Flughafen stören und wird mit einem Messer im Flugzeug auffällig, bevor der Start erfolgt. Nach seinem Verhalten wird er vom Flugbegleiter durchsucht und das Messer entnommen; kurz darauf kommt die Polizei hinzu. Rechtsanwältin Rat erhebt für P Klage gegen die verantwortliche Luftfahrzeugführerin L und argumentiert, die Maßnahmen seien rechtswidrig und ohne ausreichende gesetzliche Grundlage erfolgt, insbesondere unter Bezug auf das Luftsicherheitsgesetz. Im Mittelpunkt stehen Fragen zu der Zuständigkeit, zur Anwendbarkeit und Bestimmtheit der Sicherheitsrechts-Norm sowie zu deren verfassungsrechtlicher Vereinbarkeit und Ausgestaltung.

Florian Brüderlin· ZJS 2025, 98
Polizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)Recht der öffentlichen SachenFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+5 weitere
Verwandte Themen in Landesrecht (bundeslandspezifisch)

Polizei- und Ordnungsrecht NRW in der Jurafuchs-Lernapp

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