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Dr.

Daniel Berneith

3 Klausuren im Portal

Klausuren

3 Klausuren
JA 20251. Staatsexamen

Schulpflicht wider Willen

In der Klausur geht es um die Durchsetzung der Schulpflicht gegen den Willen von Eltern und Kind, einschließlich eines Zwangsgeldes im Falle der Nichtbefolgung. Die Adressaten wenden gegen den Verwaltungsakt insbesondere Grundrechte wie Religionsfreiheit und das Elternrecht ein. Zentral sind verwaltungsverfahrensrechtliche, verwaltungsprozessuale und grundrechtliche Fragen sowie die Auslegung schulrechtlicher Normen.

Dr. Daniel Berneith· JA 2025, 678· 90 Min
Materielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – EinführungSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)+5 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Der vergessene Suspensiveffekt

Die Klausur behandelt einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz im Zusammenhang mit dem Widerruf der luftsicherheitsrechtlichen Beleihung und Befähigung eines Luftsicherheitsassistenten wegen angeblicher Unzuverlässigkeit. Thematisiert werden die Voraussetzungen und das Verfahren nach VwGO, die einschlägigen Normen des Luftsicherheitsrechts sowie die Problematik des Suspensiveffekts bei anhängigen Klagen.

Dr. Daniel Berneith· JA 2022, 496· 90 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Wiederholung+3 weitere
JA 20201. Staatsexamen

Die Presse und ihr Interesse

Die Klausur behandelt einen Streit über den presserechtlichen Auskunftsanspruch einer Journalistin gegenüber einer Rechtsanwaltskammer. Es geht um den einstweiligen Rechtsschutz zur Durchsetzung des Auskunftsanspruchs nach dem Landespressegesetz Schleswig-Holstein im Vorfeld einer Landtagswahl, insbesondere im Spannungsfeld von Pressefreiheit und Verschwiegenheitspflichten der Behörde.

Dr. Daniel Berneith· JA 2020, 298· 90 Min
Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG)+2 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Dr. Daniel Berneith prüfen besonders häufig Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG) (1×), Materielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – Einführung (1×), Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG) (1×), Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG) (1×), Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO) (1×) und Wiederholung (1×).