Verwaltungsvollstreckung
Die Verwaltungsvollstreckung in NRW (§§ 55–69 VwVG NRW) ermöglicht Behörden die zwangsweise Durchsetzung von Verwaltungsakten bei Pflichtverletzungen. Zentrale Maßnahmen sind Zwangsgeld, Ersatzvornahme und unmittelbarer Zwang (§§ 57–59). Examensklassiker: Rechtmäßigkeit der Zwangsmittelauswahl, Anhörung vor Vollstreckung (§ 28 VwVfG NRW), Verhältnis zur sofortigen Vollziehung und einstweiliger Rechtsschutz (§ 80 VwGO).
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Verwaltungsvollstreckung in der Jurafuchs-Lernapp
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